Kompakte Informationen zu CBAM

29. September 2023: Am 1. Oktober 2023 beginnt die Übergangsphase für CBAM, den Carbon Border Adjustment Mechanism der Europäischen Union (CBAM-Website der EU-Kommission). Germany Trade & Invest (GTAI) hat jetzt die wichtigsten Informationen rund um diesen neuen CO2-Grenzausgleichmechanismus auf einer Website zusammengestellt.

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen aktualisiert

28. September 2023: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben.

Leitfaden der „E5“ zur Exportkontrolle

26. September 2023: Einer gemeinsamen Presseerklärung ist heute zu entnehmen, dass die Regierungen Australiens, Kanadas, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten unter dem Titel „Russia Sanctions – Common High Priority Items List“ einen gemeinsamen Leitfaden für Industrie und Wissenschaft herausgegeben haben, der unter anderem kritische Güter identifiziert, die für russische Waffensysteme verwendet werden könnten. Der Leitfaden der „Export Enforcement Five" (E5) befasst sich auch damit, wie russische Taktiken zur Umgehung von Exportkontrollen am besten erkannt werden können. Aufgelistet sind 45 Codes des Harmonisierten Systems (HS) mit hoher Priorität, die Güter enthalten, die Russland für seine Waffensysteme benötigt, darunter neun Codes mit höchster Priorität. Darüber hinaus enthält der Leitfaden Warnhinweise, die auf eine Umgehung von Exportsanktionen im Kontext der Russland-Sanktionen hinweisen. Auch Hinweise auf die im Rahmen von Exportkontrollprüfungen zu beachtenden Sorgfaltspflichten sind in dem Dokument enthalten. Der Leitfaden kann als Orientierung auch für deutschen Unternehmen interessant sein.

Erweiterte Kumulierung Kambodscha - Vietnam

22. September 2023: Durch den heute veröffentlichten Beschluss (EU) 2023/1810 ermächtigt die EU-Kommission Kambodscha im Rahmen der erweiterten Kumulierung die in Anhang I aufgeführten Vormaterialien oder Teile, die bei der Herstellung von Fahrrädern verwendet werden und im Einklang mit Anhang II des Protokolls Nr. 1 zum Freihandelsabkommen EU-Vietnam ihren Ursprung in Vietnam haben, zu verwenden, um die in Anhang II aufgeführten Fahrräder im Rahmen der APS-Zollpräferenzbehandlung herzustellen und in die Union auszuführen. Erklärungen zum Ursprung, die von kambodschanischen Exporteuren in Bezug auf die genannten Erzeugnisse ausgefertigt werden, sind unter der Platzhalternummer 6 d) für das Ursprungskriterium in Anhang 22-07 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 mit dem Vermerk "extended cumulation with Vietnam" zu versehen.

Positionspapier der Europäischen Handelskammer in China

21. September 2023: Die Europäische Handelskammer in China hat heute ein Positionspapier 2023/24 vorgestellt. Die positiven Erwartungen, die mit der Abkehr von der Null-Covid-Politik verbunden waren, haben sich danach für die meisten europäischen Unternehmen in China nicht erfüllt. Das Papier beschreibt die Herausforderungen, mit denen deutsche Unternehmen in China zu kämpfen haben und nennt 1.058 Empfehlungen an die chinesische Regierung, wie diesen Problemen begegnet werden könnte.

Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK)

19. September 2023: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung ist heute zu entnehmen, dass ab sofort mit der Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) eine weitere Möglichkeit zur Abgabe einer Zollanmeldung zur Verfügung steht. Mit dieser internetbasierten Fachanwendung können Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro sowie private Geschenksendungen aus Drittstaaten mit einem Sachwert bis 45 Euro angemeldet werden. Die IPK wird für private Sendungsempfänger sowie für Unternehmen zur Verfügung gestellt, die nicht als ATLAS-Teilnehmer registriert sind. Die IPK wird online über das Zoll-Portal angeboten und ist dort nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung für Privatpersonen und Unternehmen unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" zugänglich. Dazu ist eine Registrierung im Zoll-Portal notwendig, die zunächst mit ELSTER-Zertifikat oder elektronischem Personalausweis erfolgen muss.

CBAM kommt zum 1. Oktober 2023

17. September 2023: Mit der Initiative „Fit for 55“ verfolgt die EU hochgesteckte Ziele in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit. So sieht der „Green Deal“ unter anderem vor, dass Europa bis zum Jahr 2050 als erster Kontinent klimaneutral werden soll. Damit wird Nachhaltigkeit auch und gerade im internationalen Geschäft zur Notwendigkeit. CBAM, der Carbon Border Adjustment Mechanism, der mit der Verordnung (EU) 2023/956 am 16. Mai 2023 veröffentlicht wurde, ist dabei ein wichtiger Zwischenschritt zur angestrebten Senkung der CO₂-Emissionen (erklärtes Ziel ist es, im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen die CO₂-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu reduzieren.). Die Anwendung von CBAM wurde nun mit der heute veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 präzisiert.

 

Danach beginnt bereits am 1. Oktober 2023 die erste CBAM-Phase, die allerdings lediglich eine Berichtspflicht vorsieht. Erste Quartalsberichte müssen bis zum 31. Januar 2024 abgegeben werden. Von dieser Berichtspflicht betroffen sind alle in der EU ansässigen Unternehmen, die besonders energieaufwändige Produkte wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität oder Wasserstoff (genau beschrieben in Anhang I der VO (EU) 2023/956) aus Drittländern zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder in das besondere Zollverfahren der aktiven Veredelung der EU anmelden. Ausnahmen sind u. a. vorgesehen für Kleinsendungen bis zu einem Gesamtwert von 150 Euro pro Sendung oder für Waren mit handelspolitischem Ursprung in Anhang III Abschnitt A der VO (EU) 2023/956 aufgeführten Ländern und Hoheitsgebiete (u. a. Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island). Betroffene Unternehmen müssen vierteljährlich einen CBAM-Bericht erstellen und diesen spätestens einen Monat nach Ende des Quartals vorlegen (Einzelheiten dazu werden noch veröffentlicht. Dazu werden jedoch diverse Angaben des ausländischen Herstellers benötigt. Um diesen die EU-Regelungen zu erklären und insbesondere auch die Daten zu benennen, die benötigt werden, stellt die EU-Kommission Leitlinien für Anlagenbetreiber in Drittländern und eine Excel-Vorlage zur Abfrage innerhalb der Lieferkette zur Verfügung. Über das Customs & Tax EU Learning Portal werden zu den einzelnen, von CBAM betroffenen Produktgruppen Webinare und die dabei verwendeten Präsentationen zum Herunterladen angeboten.

 

Ob Waren der CBAM-Meldepflicht unterliegen, richtet sich nach deren Warennummer. Maßgeblich sind die Angaben, die sich aus Anhang I der VO (EU) 2023/956 ergeben. Ist die Warennummer (in entsprechender Ausprägung) dort nicht genannt, so ist die Ware auch nicht von der Meldepflicht betroffen. Aber Achtung: Die HS-Kapitel 72, 73 und 76 umfassen auch Produkte, wie Schrauben und ähnliche Artikel aus Eisen oder Stahl (HS-Pos. 7318 und 7326) oder Aluminium. Somit unterliegen diese Güter der CBAM-Meldepflicht.

BMWK und BAFA erheben künftig Gebühren

15. September 2023: Ab 1. Januar 2024 werden für diverse Leistungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bereich Exportkontrolle Gebühren erhoben. Dies regelt eine neue Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die „Besondere Gebührenverordnung für die Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung“ wurde heute verkündet und tritt bereits morgen, am 16. September 2023, in Kraft. Durch die Gebührenverordnung werden u. a. Gebühren für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter erhoben (von der Güterliste erfasst 159 Euro ohne, 315 Euro mit Befassung oberster Bundesbehörden; von der Ausfuhrliste erfasst 99 Euro ohne, 215 Euro ohe Befassung der obersten Bundesbehörden ). Einige Leistungen - z. B. Nullbescheide - bleiben aber auch gebührenfrei. BMWK und BAFA werden für den Bereich der Exportkontrolle die betroffenen Unternehmen zeitnah vor dem Beginn der Erhebung noch detaillierter über die Einzelheiten der Verordnung und das weitere Prozedere informieren.

EU-Dual-use Verordnung: Aktualisierung der Güterliste

15. September 2023: Die EU-Kommission hat heute einer Aktualisierung des Anhangs I (Güterliste) der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-use-Verordnung) zugestimmt. Sofern der Rat der EU und das Europaparlament innerhalb von zwei Monaten keine Einwände erheben, können die Aktualisierungen noch vor dem Jahreswechsel - gerechnet wird mit Ende November - in Kraft treten. Der Text des Entwurfes der Delegierten Verordnung (der auch den Text des Anhangs I - also der Güterliste umfasst) und eine Zusammenfassung der vorgesehenen Änderungen kann schon jetzt im Dokumentenregister der EU-Kommission eingesehen werden. Die Aktualisierungen beziehen sich insbesondere auf die Steuerungsparameter von Fertigungsanlagen, von Hochleistungsrechnern und von Lasern, die Aufnahme von Antriebsmotoren für Unterwasserfahrzeuge und von Technologie für die Entwicklung von Gasturbinentriebwerken für Flugzeuge sowie die Anpassung von technischen Definitionen, Hinweisen und Beschreibungen und auf einige redaktionelle Änderungen.

WTO veröffentlicht "World Trade Report 2023"

12. September2023: Die Welthandelsorganisation (WTO) hat heute ihren „World Trade Report 2023“ veröffentlicht. Nicht überraschend wird darin eine zunehmende Fragmentierung des Welthandels festgestellt, die in erster Linie mit geopolitischen Veränderungen erklärt wird.

EU-Leitfaden Sanktionen für Unternehmen

7. September 2023: Nach einer heute veröffentlichten Information der EU-Kommission ist mit Blick auf die bestehenden Sanktionsregelungen ab sofort ein Leitfaden für europäische Unternehmen verfügbar. Damit soll Unternehmen dabei geholfen werden, bei ihren Geschäftspartnern Risiken der Umgehung von Sanktionen zu erkennen, diese zu bewerten und somit zu verstehen, wie diese Risiken vermeiden können. In sehr kompakter Form gibt der Leitfaden einen Überblick dazu, wie Wirtschaftsbeteiligte in der EU gewährleisten können, den aus dem EU-Recht erwachsenden Sorgfaltspflichten zu entsprechen.

Handelspolitische Schutzmaßnahmen der EU

6. September 2023: Einer Pressemitteilung ist heute zu entnehmen, dass die EU-Kommission ihren Jahresbericht über die handelspolitischen Schutzmaßnahmen der EU im Jahr 2022 veröffentlicht hat. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass durch die handelspolitischen Maßnahmen der EU im Jahr 2022 fast eine halbe Million Arbeitsplätze geschützt wurden. Ende 2022 waren in der Europäischen Union 177 Handelsschutzmaßnahmen in Kraft, bei denen es sich überwiegend um Antidumpingmaßnahmen handelte. Die meisten Schutzmaßnahmen betrafen China, Russland, Indien, Südkorea und die USA. Im Jahr 2022 leitete die Kommission fünf neue Untersuchungen ein. Ende 2022 waren 170 Handelsschutzmaßnahmen in Kraft, die EU-Ausfuhren betrafen – davon 38 in den USA, je 18 in China und der Türkei, elf in Brasilien sowie je neun in Kanada und Indonesien. Die Zahl der gegen EU-Ausfuhren eingeleiteten Handelsschutzuntersuchungen ging 2022 um 73 % zurück.

Ukraine: Gemeinsames Versandverfahren

4. September 2023: Seit 1. Oktober 2022 sind das gemeinsame Versandverfahren und das Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr auch für die Ukraine anwendbar. Der staatliche Zolldienst der Ukraine hat dazu einen sehr hilfreichen englischsprachigen Leitfaden für Wirtschaftsbeteiligte vorgestellt, die dieses Verfahren für Lieferungen in und aus der Ukraine nutzen möchten. Der Leitfaden ist in der jeweils aktuellen Fassung über die Webseite der deutschen Zollverwaltung abrufbar.

BAFA: Neues Merkblatt „Allgemeine Genehmigungen (AGG)“

1. September 2023: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat heute einige Änderungen sowie fünf neue Allgemeine Genehmigungen bekanntgegeben. Das Merkblatt zu „Allgemeinen Genehmigungen und diesbezügliches Registrier- und Meldeverfahren“ informiert über die verschiedenen AGGn und den damit jeweils verbundenen Registrier- und Meldeverfahren. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die europäischen und die nationalen Allgemeinen Genehmigungen und zeigt hierbei insbesondere den Vorteil der Nutzung der Allgemeinen Genehmigung auf. Kapitel 2 und 3 des Merkblattes haben die Allgemeinen Genehmigungen für Dual-Use-Güter (Kapitel 2) und für Rüstungsgüter (Kapitel 3) zum Gegenstand. In Kapitel 4 wird das Registrier- und Meldeverfahren erläutert.

EU-Amtsblatt bald in neuem Outfit

1. September 2023: Das Amtsblatt der Europäischen Union, das zentrale Medium für die amtliche Veröffentlichung von Rechtsakten und amtliche Informationen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU, ändert sein Aussehen. Ab dem 1. Oktober 2023 wird das EU-Amtsblatt nicht mehr aus einer Sammlung von Rechtsakten mit einem Inhaltsverzeichnis bestehen. Jeder Rechtsakt wird dann als einzelnes, verbindliches Amtsblatt im PDF-Format veröffentlicht. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das Amtsblatt bereits seit Juli 2013 nur in der digitalen Fassung Rechtsverbindlichkeit besitzt und sich eine Print-Fassung insofern erübrigt. Weitere Informationen zum Amtsblatt der Europäischen Union (Aufbau, Reihen, Sonderausgaben, Echtheit usw.) sind auf den Hilfe-Seiten zu finden oder können einem Video mit Untertitelung entnommen werden.

Ägyptische Steuerreform betrifft ausländische Unternehmen

29. August 2023: Nach einem Bericht von Germany Trade & Invest (GTAI) hat die ägyptische Regierung im Juni eine umfangreiche Steuerreform verabschiedet. Davon besonders betroffen sind auch internationale Unternehmen, die in Ägypten geschäftlich aktiv sind. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Regelungen zu Betriebsstätten.

UK verschiebt Importkontrollen erneut

29. August 2023: Die britische Regierung hat bereits zum fünften Mal die Einführung von Importkontrollen verschoben, die durch den EU-Austritt erforderlich geworden sind. Die drei wichtigsten Termine nach dem neuen Zeitplan sind:

  • 31. Januar 2024 - introduction of health certification on imports of medium risk animal products, plants, plant products and high risk food and feed of non-animal origin from the EU,
  • 30. April 2024 - introduction of documentary and risk-based identity and physical checks on medium risk animal products, plants, plant products and high risk food and feed of non-animal origin from the EU,
  • 31. Oktober 2024 - requirement for Safety and Security declarations for imports into Great Britain from the EU or from other territories where the waiver applies will come into force from 31 Oct. 2024 as set out in the original Target Operating Model.

Die britische Zollverwaltung informiert über Details auf einer eigens dafür eingerichteten Internetseite. Dort ist auch das neue, 140 Seiten umfassende Border Target Operating Model zu finden.

ATLAS-Info zu den Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen

28. August 2023: Die deutsche Zollverwaltung informiert mit der heute veröffentlichten ATLAS-Teilnehmerinformation 053/23 über die Neubekanntgabe und die inhaltlichen Änderungen der Allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für die neu erteilten Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Nummern 33 bis 37 werden neben den regionalen Anwendungsmöglichkeiten auch die im Rahmen von ATLAS-Anmeldungen zu verwendenden Codierungen  dargestellt.

EU prüft Umgehungseinfuhren von Birkensperrholz

22. August 2023: Die EU-Kommission hat mit der heute veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2023/1649 die Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU)  2021/1930 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Birkensperrholz mit Ursprung in Russland durch aus der Türkei und Kasachstan versandte Einfuhren von Birkensperrholz, ob als Ursprungserzeugnisse der Türkei oder Kasachstans angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung der aus der Türkei und Kasachstan versandten Einfuhren von Birkensperrholz veranlasst.

Saudi-Arabien tritt UN-Kaufrechtskonvention bei

7. August 2023: Einem heute veröffentlichten Bericht von Germany Trade & Invest (GTAI) ist zu entnehmen, dass das Königreich Saudi-Arabien am 14. Juni 2023 einen Beitritt zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) beschlossen hat. Angesichts der jetzt noch notwendigen formalen Schritte ist mit einem Inkrafttreten allerdings wohl erst in etwa einem Jahr zu rechnen. Der Beitritt Saudi-Arabiens zum sogenannten UN-Kaufrecht steht in Zusammenhang mit einer tiefgreifenden Reform des Zivil- und Vertragsrechts im Land. Erst kürzlich hatte das Königreich erstmals ein kodifiziertes Zivilgesetzbuch eingeführt (siehe „Aktuelles“ vom 20. Juli 2023). 

BAFA will effizienter werden

1. August 2023: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat heute mit einer umfassenden Veröffentlichung einige wesentliche Änderungen im Bereich der Allgemeinen Genehmigungen (AGG) bekannt gegeben und Maßnahmen vorgestellt, die zu einer Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle beiztragen sollen (siehe dazu „Aktuelles“ vom 25. Juli 2023). Die heute im Bundesanzeiger erfolgte Veröffentlichung einer Bekanntmachung widerruft die nationalen Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 30, 31 und 32 zwecks Neubekanntgabe zum 1. September 2023. Details zur Neubekanntgabe, die zum Teil auch inhaltliche und anwenderkreisbezogene Änderungen enthalten, sind zudem heute über eine spezielle Internetseite des BAFA zugänglich gemacht worden. Dort sind auch Einzelheiten zu den neugeschaffenen und per 1. September 2023 anwendbaren Allgemeinen Genehmigungen Nr. 33, 34 (für Rüstungsgüter) und 37 bis 39 (für den Dual-use-Bereich) vorgestellt worden.

 

Eine wichtige Änderung betrifft auch die Art künftiger Veröffentlichungen. Alle Allgemeinen Genehmigungen des BAFA werden ab sofort nur in der Form der Allgemeinverfügung auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht. Eine parallele Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt. Hierzu werden die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 1. September 2023 widerrufen und die Allgemeinen Genehmigungen zeitgleich auf der Internetseite des BAFA neu bekanntgegeben.

Habeck will effizientere Exportkontrollen

25. Juli 2023: In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle heute einige kurzfristige Maßnahmen zur Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle vorgestellt. Dazu zählt insbesondere die grundlegende Überarbeitung der bereits bestehenden nationalen Allgemeinen Genehmigungen sowie die Einführung von fünf neuen Allgemeinen Genehmigungen. Diese Änderungen werden am 1. September 2023 in Kraft treten. Ziel der Maßnahmen ist eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Lieferungen an ausgewählte EU- und NATO-Partner und weitere enge Partnerländer. Dazu sollen die heute üblichen Einzelfallentscheidungen gebündelt werden und das Genehmigungsverfahren dann in Form von sogenannten Allgemeinverfügungen durchlaufen werden. Im Bereich der Dual-use-Güter wird u. a. mit der Einführung einer neuen AGG 37 eine inhaltsgleiche Ergänzung zur AGG EU001 für Ausfuhren in die Republik Korea, Singapur, Chile, Uruguay, Mexiko und Argentinien vorgenommen.

 

Neben der Erweiterung und Anpassung bereits bestehender Allgemeiner Genehmigungen und der Bekanntgabe von fünf neuen Allgemeinen Genehmigungen werden mit Wirkung zum 1. September 2023 folgende weitere Maßnahmen umgesetzt:

  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Nullbescheiden auf zwei Jahre.
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Auskünften zur Güterliste auf zwei Jahre
  • Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen (AV 1) auf zwei Jahre.

Das BAFA wird Details zu den Neuregelungen am 1. August 2023 bekannt geben.

Saudi-Arabien führt Zivilgesetzbuch ein

20. Juli 2023: Einem heute von Germany Trade & Invest (GTAI) veröffentlichten Bericht ist zu entnehmen, dass das Königreich Saudi-Arabien jetzt über ein Zivilgesetzbuch verfügt. Dabei handelt es sich erstmals um eine Kodifikation, also ein niedergeschriebenes, verschriftlichtes Gesetzeswerk. Es führt die wesentlichen Elemente eines verbindlichen Vertragsschlusses auf und erkennt an, dass der Vertrag das Recht der Parteien ist. Gleichzeitig gilt in Saudi-Arabien nun auch der Grundsatz "pacta sunt servanda", der besagt, dass die Vertragsparteien das erfüllen müssen, was sie vertraglich vereinbart haben. Dies ist vergleichbar mit anderen zivilrechtlichen Rechtsordnungen im Nahen Osten, die ebenfalls schriftlich festschreiben, dass die Parteien an die Bedingungen des von ihnen vereinbarten Vertrags gebunden sind.

Algerien – Halal-Zertifikat

17. Juli 2023: Nach einer heute veröffentlichten Mitteilung von Germany Trade & Invest (GTAI) hat Algerien die Einfuhrregeln für halal-zertifizierte Nahrungsmittel geändert. Wie das algerische Handelsministerium mitteilt, hat lediglich das islamische Institut der Großen Moschee von Paris (GMDP) das Mandat für die Halal-Zertifizierung erhalten. Das Institut soll perspektivisch nicht nur Importe aus Frankreich, sondern aus ganz Europa und langfristig aus der ganzen Welt zertifizieren. Bisher verfügt dieses Institut nur über das Büro in Paris.

Schweiz schafft Industriezölle 2024 ab

15. Juli 2023: Die Schweiz hatte bereits im Februar 2022 die Abschaffung aller Industriezölle zum 1. Januar 2024 angekündigt (siehe „Aktuelles“ vom 2. Februar 2022). Gleichzeitig wird der recht komplexe Schweizer Zolltarif grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Jetzt wurden von der Schweizer Zollverwaltung Einzelheiten zu den Neuerungen auf einer eigenen Internetseite zusammengestellt. Trotz der Abschaffung der Industriezölle (gilt für Güter der HS-Kapitel 25 und aufwärts) werden in der Schweiz auch weiterhin Zollabfertigung notwendig sein. So wird ein Nachweis über den präferenziellen Warenursprung, dessen Ziel ja die Erlangung der Zollfreiheit ist, in vielen Fällen ab 1. Januar 2024 entfallen können. Sollten diese Waren jedoch nicht zum endgültigen Verbleib in der Schweiz bestimmt, sondern verarbeitet oder unverarbeitet in die EU oder in Staaten der Pan-Europäischen Freihandelszone (PEM) geliefert werden, so wird auch der präferenzielle Warenursprung weiterhin ermittelt werden müssen um der Zollverwaltung entsprechende Nachweise vorlegen zu können. Auch hierüber informiert die Schweizer Zollverwaltung in einer Zusammenstellung.

Ghana stellt auf das REX-System um

12. Juli 2023: Die deutsche Zollverwaltung macht heute in einem Fachbeitrag auf die Mitteilung der EU-Kommission (2023/C 245/06) zu den bevorstehenden Änderungen im Präferenzverkehr mit Ghana aufmerksam. Danach erhalten Waren ab dem 20. August 2023 erhalten Waren mit Ursprung in Ghana (GH) gemäß Artikel 17 Abs. 3 des Ursprungsprotokolls Nr. 1 zum Interims-Wirtschaftspartnerschafts-abkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits bei der Einfuhr in die Europäische Union nur noch dann eine Zollpräferenzbehandlung, wenn eine Ursprungserklärung vorgelegt wird. Damit sind für Waren mit Ursprung in Ghana zur Präferenzgewährung nur noch Ursprungserklärungen zulässig (Wechsel zum REX-System). Es sind dies mit dem Code „U162“ die Ursprungserklärung eines Ausführers bis zu einem Wert der Ursprungserzeugnisse einer Sendung bis 6.000 Euro oder mit dem Code „N864“ die Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier. Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 (Code „N954“) werden ab dem 20. August 2023 nicht mehr als präferenzbegründend anerkannt.

Zoll: Handbuch für Ausfuhrgenehmigungen überarbeitet

6. Juli 2023: Wie die deutsche Zollverwaltung heute mitteilt, steht ab sofort eine überarbeitete Fassung des "Handbuchs Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" zum Download bereit. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus erläutert es, wie Erklärungen, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren sind und mit welcher Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in Ausfuhranmeldungen verbunden sind.

China beschränkt Ausfuhr von Gallium und Germanium

4. Juli 2023: Nach einer heute veröffentlichten Mitteilung von Germany Trade & Invest (GTAI) wird für Exporte von Gallium und Germanium aus China ab dem 1. August 2023 eine Exportlizenz benötigt. Betroffen sind sowohl die Metalle in elementarer Form als auch ihre chemischen Verbindungen. Die Stoffe sind für die Herstellung von Halbleitern essenziell. Die Exportlizenz ist vom in China ansässigen Exporteur bei der lokalen Niederlassung des Handelsministeriums zu beantragen. Details ergeben sich aus der gemeinsamen Veröffentlichung Nr. 23 des Handelsministeriums und der Zollverwaltung vom 3. Juli 2023. Die Veröffentlichung erfolgte in chinesischer Sprache, die Zolltarifnummern sind jedoch in arabischen Ziffern angegeben.

LkSG: Zusammenarbeit in der Lieferkette

1. Juli 2023: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind bekanntlich nicht direkt von den Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) betroffen. Gleichwohl kann aber auch ein KMU mit den Anforderungen des LkSG in Berührung kommen, wenn es nämlich einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den Pflichten des LkSG unterliegt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jetzt eine kleine Broschüre veröffentlicht, die sich als aktuelle Handreichung zwischen verpflichtenden Unternehmen und ihren Zulieferern versteht. Dieses Dokument enthält wichtige Fragen und Antworten für KMU, die nicht direkt vom LkSG betroffen sind.

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