EU veröffentlicht neue autonome Zollkontingente und -aussetzungen

29. Dezember 2023: Der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/2880 eine Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren, insbesondere eine Anpassung des Anhangs mit den betroffenen Gütern, vorgenommen. Die Aussetzung nach Absatz 2 gilt auch weiterhin nicht für Erzeugnisse mit Ursprung in Russland, mit Ausnahme der laufenden Kontingentsnummern 09.2600, 09.2742, 09.2698 und 09.2835 oder in Belarus.

 

Ebenfalls heute hat der Rat der EU mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/2890 eine Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren verfügt. Aufgrund der aktuellen Lage gelten sie jedoch grundsätzlich nicht für Erzeugnisse mit handelspolitischem Ursprung Belarus oder Russland. Drei spezifische Ausnahmen sind allerdings auch weiterhin vorgesehen: Die autonomen Zollaussetzungen können genutzt werden für belarussische Güter des TARIC-Codes 2926 90 70 (24 2-Hydroxy-2-methylpropiononitril (CAS RN 75-86-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr) sowie für Waren mit Ursprung in Russland der TARIC-Codes 7608 20 89 30 (nahtlose stranggepresste Rohre aus Aluminiumlegierungen) und 8401 30 00 20 (nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren). Die beiden heute veröffentlichten Maßnahmen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Arbeitsprogramm für elektronische UZK-Systeme

22. Dezember 2023: Die EU-Kommission hat heute mit der Veröffentlichung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2879 die notwendigen Festlegungen für die nunmehr bereits dritte Aktualisierung des Arbeitsprogramms für die Entwicklung und Inbetriebnahme der im Zollkodex der Union (VO (EU) 952/2013, Artikel 280) vorgesehenen elektronischen Systeme getroffen.

Übergangsregelungen im TCA um drei Jahre verlängert

21. Dezember 2023: Der Partnerschaftsrat Europäische Union - Vereinigtes Königreich hat heute einen Beschluss zur Verlängerung der geltenden Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien um drei Jahre angenommen. Der Beschluss trat noch am selben Tag in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Es handelt sich um eine einmalige Verlängerung. Die nach Anhang 3 des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (Trade and Cooperation Agreement - TCA) vorgesehenen erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge werden dann ab dem 1. Januar 2027 Anwendung finden. Im Amtsblatt der EU wird in den nächsten Tagen eine entsprechende Veröffentlichung erfolgen.

Merkblatt zu Zollanmeldungen aktualisiert

20. Dezember 2023: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung des Merkblattes zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen in der Ausgabe für das Jahr 2024 veröffentlicht. Es ersetzt die Vorfassung (2023) zum 1. Januar 2024. Dieses Merkblatt enthält die in Deutschland für Zollanmeldungen, summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen (einschließlich Umleitungsanträgen und Ankunftsmeldungen), Wiederausfuhrmitteilungen sowie Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Für elektronische Anmeldungen gelten darüber hinaus insbesondere die Verfahrensanweisung ATLAS, die aufgrund von § 8a Zollverordnung (ZollV) für die Zollverwaltung (Benutzer) und die Beteiligten (Teilnehmer) verpflichtend ist, das Merkblatt für Teilnehmer und das EDI-Implementierungshandbuch.

Leitfaden für die INTRASTAT überarbeitet

18. Dezember 2023: Das Statistische Bundesamt hat jetzt eine aktualisierte Fassung des Leitfadens für die INSTRASTA veröffentlicht, der die Grundlage für die Abgabe der Meldungen zur Intrahandelsstatistik darstellt. Es sind weiterhin beide Verkehrsrichtungen (Eingang und Versendung) zur Intrahandelsstatistik zu melden, wobei die Meldeschwellen bleiben unverändert. Sie betragen umsatzbezogen wie bisher für Versendungen 500.000 EUR pro Jahr und für Eingänge 800.000 EUR pro Jahr. Die Wertschwellen, bis zu denen auf die Angabe des statistischen Wertes verzichtet wird, ändern sich geringfügig. Sie betragen für Versendungen jetzt 51 Millionen EUR (vorher 45 Millionen EUR). Ob 2025 das Einstromverfahren für für die INTRASTAT-Meldungen eingeführt wird, bleibet weiter offen.

EU beschließt 12. Sanktionspaket gegen Russland

18. Dezember 2023: Der Rat der EU hat heute dem Entwurf der EU-Kommission für ein 12., gegen Russland gerichtetes Sanktionspaket zugestimmt. Durch die heute veröffentlichte Verordnung (EU) 2023/2878 werden Erweiterungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) vorgenommen. Ebenfalls heute veröffentlicht wurden die Verordnung (EU) 2023/2873 und die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2875, die Erweiterungen an der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen) bewirken. Das 12. Sanktionspaket tritt am 19. Dezember 2023 in Kraft. Es umfasst insbesondere die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland in die Sanktionsliste sowie neue Ein- und Ausfuhrverbote – wie das Verbot der Ausfuhr  russischer Diamanten nach Europa –, die in enger Zusammenarbeit mit den G7-Partnern umgesetzt werden. Darüber hinaus wird mit diesem Paket eine stärkere Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze und somit eine striktere Durchsetzung der Obergrenze erreicht. Das Paket beinhaltet auch eine Verschärfung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten und harte Maßnahmen gegen drittstaatliche Unternehmen, die Sanktionen umgehen. Erweitert wird außerdem das Durchfuhrverbot durch Russland, das jetzt auch alle Güter des Anhangs XXXVII umfassen, sofern diese für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt sind. Es wird zudem eine Verpflichtung der Wirtschaftsbeteiligten eingeführt, die Wiederausfuhr bestimmter Kategorien sensibler Güter nach Russland vertraglich zu untersagen. Dazu gehören Luftfahrtgüter, Flugturbinenkraftstoff, Schusswaffen und Güter mit hoher Priorität von der gemeinsamen Liste. Und schließlich wird wird eine Meldepflicht für bestimmte Geldtransfers eingeführt, die für Unternehmen in der EU gilt, die zu mehr als 40 Prozent direkt oder indirekt von russischen Staatsbürgern oder in Russland niedergelassenen Unternehmen gehalten werden. Einen Überblick bietet die heutige Pressemitteilung der EU-Kommission.

EU aktualisiert „Dual-use“-Liste

15. Dezember 2023: Die EU-Kommission hat mit der heute erfolgten Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2616 eine Aktualisierung des Anhangs I (Güterliste; Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck) der Verordnung (EU) 2021/821 („Dual-use“-Verordnung) vorgenommen. Mit dieser Liste werden die international vereinbarten Kontrollen für „Dual-use“-Güter, einschließlich der Australischen Gruppe, des Trägertechnologie-Kontrollregimes (MTCR), der Nuclear Suppliers Group (NSG), des Wassenaar-Arrangements und des Chemiewaffen-Übereinkommens (CWÜ), umgesetzt. Bereits im September 2023 war eine Zusammenfassung der vorgesehenen Änderungen veröffentlicht worden.

EU nimmt Anpassungen am APS vor

15. Dezember 2023: Mit der heute veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2023/2780 hat die EU-Kommission eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1039 in Bezug auf die Verlängerung der Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen verfügt, die einigen, durch das Allgemeine Zollpräferenzsystem (APS) begünstigten Ländern, gewährt wurden. Die jetzt vorgenommene Änderung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich das Gesetzgebungsverfahren für die Fortsetzung einer überarbeiteten APS-Verordnung verzögert hat. Mit den jetzt vorgenommenen Änderungen soll gewährleistet werden, dass die gegenwärtige Rechtsgrundlage auch über den 31. Dezember 2023 hinaus erhalten bleibt.

PEM-Matrix aktualisiert

13. Dezember 2023: Die EU-Kommission hat heute mit Blick auf die Anwendung der Übergangsregeln für den Ursprung im Rahmen der diagonalen Kumulierung des Ursprungs zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM) eine aktualisierte Matrix zu den bestehenden Vertragsverhältnisse veröffentlicht. Damit eine diagonale Kumulierung mit einem dritten Partner zulässig ist, müssen alle Felder der Tabelle zwischen den drei Partnern mit einem „X“ markiert sein. Die jetzt erfolgte Aktualisierung beinhaltet drei von Georgien gegenüber Island Norwegen und Schweiz (inkl. Liechtenstein) und eine von der Ukraine gegenüber der EU per 1. Dezember 2023 gegenüber der EU zugesagte Anwendung der Übergangsregelungen für die diagonale Kumulierung des Ursprungs in der Pan-Europa-Mittelmeerzone (PEM).

EU verschärft Iran-Sanktionen (Unterstützung Russlands)

11. Dezember 2023: Der Rat der EU hat mit der heute erfolgten Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2793 die Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran erweitert, indem weitere sechs Personen und fünf Organisationen in den Anhang III der Verordnung (EU) 2023/1529 aufgenommen wurden.

EU verlängert Menschenrechtsverordnung

5. Dezember 2023: Mit der Verordnung (EU) 2020/1998 vom 7. Dezember 2020 wurden restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße eingeführt. Der Rat der EU hat auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 jetzt verfügt, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 8. Dezember 2026 verlängert werden. Außerdem wurde die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 unterliegen, überprüft und durch Änderungen der Einträge zu neun natürlichen Personen und drei Organisationen durch die heute erfolgte Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2722 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1998 aktualisiert.

Der deutsche Außenhandel schwächelt

4. Dezember 2023: Deutschland hat nach den heute vom Statistischen Bundesamt

veröffentlichten vorläufigen Zahlen von Januar bis Oktober 2023 Güter im Wert von insgesamt 1.304,6 Milliarden Euro exportiert (Minus 0,8 % zum Vorjahr) und Waren im Wert von 1.138,4 Milliarden Euro eingeführt (Minus 9,3 % zum Vorjahr). Der Außenhandelsüberschuss belief sich damit auf 166,2 Milliarden Euro. Die für Deutschland wichtigsten Handelspartner waren für Exporte unverändert US, FR, NL, CN und PL und für Importe – ebenfalls unverändert - CN, NL, US, PL und IT. Der deutsche Außenhandel wird von der insgesamt schwachen Konjunktur gebremst. Dagegen zeigen die Russland-Sanktionen Wirkung: die deutschen Exporte dorthin gingen von Januar bis Oktober 2023 auf 7,70 Milliarden Euro zurück (Minus 40,4 %); die Importe aus Russland beliefen sich nur noch auf 3,3 Milliarden Euro (Minus 90,0 %) - dabei bleiben Umgehungsgeschäfte allerdings unberücksichtigt .

EU ratifiziert Freihandelsabkommen mit Neuseeland

27. November 2023: Die EU hat das politische Verfahren zur Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit Neuseeland abgeschlossen. Der Beschluss des Rates der Europäischen Union erfolgte nur wenige Tage nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament am 22. November 2023. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann (hier der Volltext des Abkommens), muss Neuseeland sein Ratifizierungsverfahren abschließen. Dies wird voraussichtlich im ersten oder zweiten Quartal 2024 geschehen.

EU schafft Ausnahmen für humanitäre Zwecke

27. November 2023: Der Rat der EU hat heute den Beschluss (GASP) 2023/2686 angenommen, mit dem bestimmte Beschlüsse des Rates geändert werden, um Bestimmungen über Ausnahmen für humanitäre Zwecke aufzunehmen. Ebenfalls am 27. November 2023 wurde vom Rat der EU die Verordnung (EU) 2023/2694 veröffentlicht, die die Umsetzung auf Unionsebene sicherstellt. Die folgenden Verordnungen des Rates werden inhaltsgleich ergänzt: (EG) 314/2004 (Simbabwe), (EU) 1284/2009 (Guinea), (EU) 101/2011 (Tunesien), (EU) 401/2013 (Myanmar/Birma), (EU) 2015/1755 (Burundi), (EU) 2017/2063 (Venezuela), (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), (EU) 2019/1716 (Nicaragua) und (EU) 2021/1275 (Libanon).

APS bis Ende 2027 verlängert

27. November 2023: Parlament und Rat der EU haben mit der heute erfolgten Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/2663 eine Änderung der Verordnung (EU) 978/2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) vorgenommen. Danach werden die bisherigen Regelungen des APS nicht, wie geplant, zum 31. Dezember 2023 auslaufen (und durch neue Regelungen ersetzt werden) sondern bis längstens zum 31. Dezember 2027 weiter Bestand haben. Die von der Kommission vorgeschlagene Folgeverordnung sollte am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das entsprechende ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, und es besteht die Gefahr, dass es auch nicht bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen werden kann. Um die Kontinuität des Funktionierens des APS zu gewährleisten, wird daher die Geltungsdauer der bisherigen Regelungen über den 31. Dezember 2023 hinaus bis zu dem Zeitpunkt verlängert, an dem die vorgeschlagene Folgeverordnung angenommen wird und Gültigkeit erlangt.

Warennummern 2024 und Länderverzeichnis

10. November 2023: Das Statistische Bundesamt informiert heute über die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 2024 und bietet dazu auch wieder eine sehr hilfreiche Gegenüberstellung der 2024 geänderten Warennummern zum Jahr 2023.

 

Gleichzeitig wurde auch wiedermit der SOVA-Leitdatei für das Jahr 2024 eine Liste aller gültigen Warennummern per 1. Januar 2024 veröffentlicht.

Zum 1. Januar 2024...

  • ...verlieren 15 Warennummern (8-stellig) der KN 2023 ihre Gültigkeit (2023 waren es 8);
  • ...werden 23 Warennummern (8-stellig) neu in die KN 2024 aufgenommen (2023 waren es 41);
  • ...werden bei 4 Warennummern (8-stellig) der KN 2022 die Inhalte geändert (2023 waren es 3);
  • ...werden 3 Warennummern (8-stelling) der KN 2023 mit genau einer Entsprechung (im Verhältnis „1:1“ und „m:1“) in die KN 2024 umgesetzt (2023 waren es 7);
  • ...werden 20 Warennummern (8-stellig) der KN 2023 mit mehr als einer Entsprechung (im Verhältnis „1:n“ und „m:n“) in die KN 2023 umgesetzt (2023 waren es 15).

Von den Änderungen  betroffen sind lediglich 15 der 8-stelligen Warennummern, die 2023 unter folgende HS-Codes einzureihen waren: 0803 90; 2002 10; 2002 90; 3915 10; 3915 90; 5007 20;5603 14; 5603 94;7019 62; 8517 69; 8544 70; 9013 18: 9401 00.

 

Das Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik für das Jahr 2024 hat sich gegenüber der Fassung für das Jahr 2023 inhaltlich nicht verändert.

 

Alle Wirtschaftsbeteiligten haben bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, die ggf. erforderlichen Anpassungen ihrer DV-Systeme vorzunehmen.

Abkommen EU-Zentralamerika bald auf Basis des HS 2022

10. November 2023: Das Assoziationsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika sieht in den Anlagen 2 und 2A zu Anhang II die Anwendung warenspezifischer Ursprungsregeln vor, die derzeit auf den Fassungen des Harmonisierten Systems (HS) von 2012 und 2017 beruhen. Die Vertragsparteien des Abkommens hatten am 29. Juni 2023 vereinbart, die warenspezifischen Ursprungsregeln des Abkommens zu aktualisieren und an das HS 2022 anzupassen. Die Umsetzung erfolgte nun mit dem heute im Amtsblatt Serie L 2023/2442 veröffentlichten Beschluss Nr. 1/2023 des Assoziationsrates EU-Zentralamerika. Dieser Beschluss tritt 180 Tage nach seiner Annahme, also am 28. Dezember 2023, in Kraft.

Der deutsche Außenhandel schwächelt

3. November 2023: Nach einer heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Pressemitteilung hat Deutschland im Zeitraum von Januar bis September 2023 Güter im Wert von insgesamt 1.177,8 Milliarden Euro exportiert (Plus 0,1 % zum Vorjahr; Minus 2,4 % zum Vormonat). Im selben Zeitraum wurden Waren im Wert von 1.029,7 Milliarden Euro nach Deutschland eingeführt (Minus 8,5 % zum Vorjahr; Minus 1,7 % zum Vormonat). Der Außenhandelsüberschuss belief sich damit für Januar bis September 2023 auf 148,1 Milliarden Euro. Die für Deutschland wichtigsten Handelspartner waren bei den Exporten unverändert die US, FR, NL, CN und PL und für Importe – ebenfalls unverändert - CN, NL, US, PL und IT. Die gegen die Russische Föderation gerichteten Sanktionen zeigen Wirkung: die deutschen Exporte nach Russland gingen 2023 auf 7,0 Milliarden Euro zurück (Minus 40,7 %) und die Importe aus Russland beliefen sich nur noch auf 3,1 Milliarden Euro (Minus 90,1 %).

WTO veröffentlicht "Trade Profiles 2023"

31. Oktober 2023: Die World Trade Organization (WTO), die United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD) und die International Trade Centres (ITC) haben heute 2023 ihre jährliche erscheinende Publikation „Trade Profiles“ für 2023 vorgestellt. Die Veröffentlichung enthält Schlüsseldaten zum Warenhandel und zum Handel mit kommerziellen Dienstleistungen für 164 Volkswirtschaften (WTO-Mitglieder). Jedes Profil zeigt eine sektorale Aufschlüsselung der Exporte und Importe der Wirtschaft, ihrer wichtigsten Handelspartner und ihrer am häufigsten gehandelten Produkte und Dienstleistungen. Der diesjährige Bericht umfasst 404 Seiten und ist als Download unentgeltlich erhältlich.

Kombinierte Nomenklatur für 2024 veröffentlicht

31. Oktober 2023: Pünktlich am letzten Werktag im Oktober hat die EU-Kommission heute mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 die Änderungen im Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Kombinierte Nomenklatur - KN) veröffentlicht, die ab 1. Januar 2024 verbindlich in der gesamten EU anzuwenden sein wird. Unternehmen haben jetzt zwei Monate Zeit, die ggf. erforderlichen Anpassungen ihrer Datenbestände vorzunehmen. Die Änderungen in der KN sind notwendig, um die schrittweise Senkung der Zollsätze für Waren vorzunehmen, die unter das Übereinkommen zur Ausweitung des Handels mit Waren der Informationstechnologie (ITA) fallen und geänderten Anforderungen in Bezug auf die Statistiken, die Handelspolitik sowie Entwicklungen in Technologie und Handel Rechnung zu tragen. Es musste zudem die Struktur einiger Unterpositionen angepasst werden, die der Überwachung bestimmter Waren dienen („Plátano de Canarias“ in Kapitel 8, „Tomaten“ in Kapitel 20, „Kunststoffabfälle“ in Kapitel 39, „Vliesstoffe“ in Kapitel 56, „Abfälle und Ausschuss von anderen geschlossenen Flächenerzeugnissen aus Glasseidensträngen (Rovings)“ in Kapitel 70, „Teile von Sitzen von Kraftfahrzeugen“ in Kapitel 94 der KN). Außerdem wurde die Unterposition 5007 20 („andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr“) vereinfacht. Angesichts aktueller Entwicklungen bei der Auslegung der Codes des Harmonisierten Systems (HS-Codes) und der KN-Codes sowie der Entwicklungen in der Wissenschaft ist es zudem erforderlich, die Einreihung einiger Stoffe in der Liste der Freinamen für pharmazeutische Stoffe in Anhang I Teil III (Anhänge zum Zolltarif) Anhang 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 zu ändern. In den nächsten Tagen wird das Statistische Bundesamt wieder eine sehr hilfreiche Gegenüberstellung der geänderten Warennummern und eine Liste der gültigen Warennummern (SOVA-Leitdatei) veröffentlichen.

Israel-Konflikt: Zollabfertigung von Hilfslieferungen

27. Oktober 2023: Die deutsche Zollverwaltung informiert heute mit einem Fachbeitrag über die Zollabfertigung von Hilfslieferungen im Rahmen der aktuellen Lage in Israel. Grundsätzlich gilt, dass alle allgemeinen zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Regelungen auch im Rahmen der Versendung von Hilfslieferungen zu beachten sind.

Unionsansässigkeit von Beteiligten

26. Oktober 2023: Die deutsche Zollverwaltung weist in ihrem heute veröffentlichten ATLAS-Info 0531/23 darauf hin, dass der Anmelder und ggf. sein Zollvertreter sowie der zollrechtliche Ausführer grundsätzlich in der Union ansässig sein müssen. Die Unionsansässigkeit ist gegeben, wenn die Person seinen eingetragenen Sitz oder gewöhnlichen Wohnsitz, seinen Hauptsitz oder seine ständige Niederlassung im Zollgebiet der Union hat (Artikel 5 Nr. 31 UZK). Mit dem Einsatz einer für das AES-Release 3.0 zertifizierten Teilnehmersoftware ist die Abgabe von Ausfuhranmeldungen somit auch dann möglich, wenn sich der Hauptsitz in einem Drittland und eine ständige Niederlassung in der EU befindet (siehe auch ATLAS-Info 0306/22). Außerdem wird über den korrekten Umgang mit EORI-Nummern in diesem Zusammenhang informiert.

EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS 10.1 jetzt verfügbar

20. Oktober 2023: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung ist heute zu entnehmen, dass das EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 10.1 jetzt in einer aktualisierten Fassung zum Download bereitsteht.

Konsolidierte Fassung der Iran-Sanktionen

18. Oktober 2023: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 267 / 2012 über die aktuell gegen Iran verfügten restriktiven Maßnahmen ins Internet gestellt.

Iran-Sanktionen neu geregelt

17. Oktober 2023: Der Rat der EU hat mit der heute veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2023/2196 einige Änderungen in Bezug auf die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran verfügt. In einem Schreiben hatten die Außenminister Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs gegenüber der Kommission für den Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (Joint Comprehensive Plan of Action — JCPOA) festgestellt, dass Iran seine seit 2019 vertraglich zugesagten Verpflichtungen nicht erfüllt hat und eine Lösung auch nicht durch den Streitbeilegungsmechanismus des JCPOA herbeigeführt werden konnte. Damit entfiele nun auch die im JCPOA für den „Tag des Übergangs“ (18. Oktober 2023) vorgesehene Aufhebung verschiedener Restriktionen. Daher sollten die Namen bestimmter Personen und Einrichtungen aus Anhang I des Beschlusses 2010/413/GASP in Anhang II desselben Beschlusses und aus Anhang VIII der VO (EU) Nr. 267/2012 in Anhang IX derselben Verordnung übertragen werden (siehe Pressemitteilung).

ABD bleibt vorerst erhalten

13. Oktober 2023: Mit der ATLAS-Info 0526/2023 weist die deutsche Zollverwaltung heute darauf hin, dass die EU-Kommission auch nach dem Ende der EU-weiten Übergangszeit die Verwendung eines papiergestützten Dokuments zur Durchführung des Betriebskontinuitätsverfahren (ehemals Notfallverfahren) im Rahmen des Ausfuhrverfahrens vorsieht. Rechtsgrundlage bildet der Artikel 105 (1) der DVO (EU) 2023/1070 i. V. m. Artikel 6 (3) b) der VO (EU) 952/2013 (Unionszollkodex - UZK). Das bestehende Ausfuhrbegletdokument (ABD) wird daher an die Vorgaben des UZK angepasst, in ATLAS erzeugt und den Beteiligten als PDF-Dokument zusammen mit der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) übermittelt. Es wird in allen Mitgliedstaaten gültig sein. WICHTIG: Bis zur Anpassung bleibt das derzeitige ABD - auch über den 1. Dezember 2023 hinaus - unverändert.

Verlängerung von Carnets A.T.A. für Verwendungen in Israel

Oktober 2023: Nach den Berichten mehrerer deutscher IHKs wird die Wiederausfuhrfrist für Waren, die sich im Carnet A.T.A.-Verfahren derzeit zur vorübergehenden Verwendung in Israel befinden und deren Wiederausfuhr zwischen dem 8. Oktober 2023 und dem 30. November 2023 liegt, aufgrund der aktuellen Sicherheitslage automatisch um drei Monate ab dem ursprünglichen Ablaufdatum verlängert. Eine individuelle Beantragung ist nicht erforderlich; die Regelung gilt nicht für Carnets, deren Gültigkeit bereits verlängert wurde. Der Kontakt zur lokalen IHK in Deutschland ist empfehlenswert.

ATLAS: Umstellung der Teilnehmer auf AES 3.0 und Versand ATLAS 9.1

12. Oktober 2023: Die deutsche Zollverwaltung erinnert heute mit der ATLAS-Info 0521/2023 daran, dass die Frist zur Teilnehmerumstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 bzw. das ATLAS-Release 9.1 (Verfahrensbereich Versand) am 30. November 2023 endet. Ab dem 1. Dezember 2023 ist die Verarbeitung von Nachrichten in den Formaten AES 2.4 und ATLAS 9.0 fachlich nicht mehr gewährleistet. Alle Teilnehmer, die noch nicht umgestellt haben, aber weiterhin am elektronischen Nachrichtenaustausch in diesen Verfahren teilnehmen wollen, sind dringend aufgefordert, noch rechtzeitig vor dem Ende der weichen Migration die Umstellung in Absprache mit ihrem Softwareanbieter bei der Generalzolldirektion -Teilnehmer-management - zu beantragen.

Präferenznachweise aus Ghana

11. Oktober 2023: Einer Mitteilung der EU-Kommission ist heute zu entnehmen, dass Ghana im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU ein Registrierungssystem für ghanaischer Ausführer zum Zwecke der Ausfertigung von Ursprungserklärungen für Ausfuhren aus Ghana in die Europäische Union eingeführt hat. Unbeschadet der Begünstigungen nach Artikel 17 Absatz 4 und Artikel 26 des Protokolls Nr. 1 des WPA erhalten Ursprungserzeugnisse Ghanas ab dem 20. August 2023 bei der Einfuhr in die EU die Zollpräferenzbehandlung des Interim-WPA, sofern eine Ursprungserklärung vorgelegt wird, die gemäß Artikel 21 des Protokolls Nr. 1 ausgefertigt wird. Begünstigt wird jeder Ausführer aus Ghana für Sendungen von einem oder mehreren Packstücken, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6 000 EUR je Sendung nicht überschreitet sowie Ausführer aus Ghana, der auf der Integrated Customs Management System (ICUMS)-Website der Ghana Revenue Authority (GRA) registriert sind.

CBAM gilt seit 1. Oktober 2023

9. Oktober 2023: Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Alle in der EU ansässigen Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen ihre Importe seit 1. Oktober 2023 gesondert quartalsweise melden. Berichtspflichtig ist der Einführer (Zollanmelder) oder dessen indirekter Vertreter. Die erste Meldung muss bis Ende Januar 2024 abgegeben werden. Für von CBAM betroffene Unternehmen hat die IHK Stuttgart eine sehr praxisorientierte Zusammenstellung der jetzt notwendigen Schritte an.

Neues Meldeportal für die A1-Bescheinigung

4. Oktober 2023: Wer berufsbedingt ins europäische Ausland reist, benötigt eine sogenannte „A1-Bescheinigung“ als Nachweis über die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit. Unternehmen ohne eigene Schnittstellensoftware in ihren Lohnabrechnungsprogrammen können die Software der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) nutzen. Der Betrieb von sv-net wird 2024 eingestellt. Für die Beantragung der A1-Bescheinigung steht seit heute ein neues SV-Meldeportal zur Verfügung. Bis Ende 2023 sind sowohl das alte sv-net als auch die neue Plattform SV-Meldeportal parallel nutzbar.

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