Rat genehmigt Freihandelsabkommen der EU mit Neuseeland

30. Juni 2023: Der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung seines Beschlusses (EU) 2023/1323 die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland genehmigt. Die Verhandlungen waren am 30. Juni 2022 erfolgreich abgeschlossen worden. Das Abkommen berücksichtigt erstmals unter anderem folgende Themen: Handel und nachhaltige Entwicklung, nachhaltige Lebensmittelsysteme, Gleichstellung der Geschlechter, Subventionierung fossiler Brennstoffe. Hinweis: Eine vorläufige Anwendung des Abkommens ist frühestens ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU möglich. Bis dahin hat auch die derzeit verfügbare Textfassung nur vorläufigen Charakter.

Importe aus Israel

28. Juni 2023: Als Besonderheit des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel erhalten Waren, die in den israelischen Siedlungen in den seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden palästinensischen Gebieten hergestellt wurden, keine Zollpräferenzbehandlung bei einer Einfuhr in die EU (siehe dazu technische Vereinbarung EU-Israel und Hinweis an die Einführer - 2012/C 232/03). Die EU-Kommission hat am 9. Juni 2023 erneut eine aktualisierte Liste der nicht förderfähigen Standorte (Englisch) mit den siebenstelligen Postleitzahlen veröffentlicht. Ab dem Inkrafttreten ist für eine Präferenzgewährung zusätzlich zu den präferenzbegründen den Unterlagen, folgende Unterlage anzumelden:-
Y864 (aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.). Einer Notiz der deutschen Zollverwaltung ist heute außerdem zu entnehmen, dass ein aktualisiertes Merkblatt ins Internet gestellt wurde.

Neubewertung der Risiken für das Finanzsystem der EU

26. Juni 2023: Auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2015/849 schützt die EU ihr Finanzsystem und den Binnenmarkt gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unter anderem dadurch, dass sie im Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 Drittländer benennt, deren Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen und die daher wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union darstellen. Mit der heute erfolgten Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1219 hat der Rat die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 dahingehend geändert, dass Nigeria und Südafrikas in die Tabelle in Abschnitt I des Anhangs aufgenommen und Kambodschas und Marokkos aus dieser Tabelle gestrichen wurden.

Neu: Delegation der Deutschen Wirtschaft in Côte d'Ivoire

26. Juni 2023: Einer Mitteilung der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ist heute zu entnehmen, dass jetzt auch in Abidjan, der früheren Hauptstadt von Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste), ein Büro der Delegation der Deutschen Wirtschaft eingerichtet wurde (Kontaktdaten; Business Guide). Damit wächst das Netzwerk der Auslandshandelskammern und Delegationen der deutschen Wirtschaft in Afrika auf 18 Büros an 13 Standorten.

 

EU erweitert Sanktionen angesichts der Lage in Iran

26. Juni 2023: Der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1298 sieben weitere Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 359/2011 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen, die im Hinblick auf die Lage in Iran restriktiven Maßnahmen unterliegen. Ausgelöst vom Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini, die am 16. September 2022 im Polizeigewahrsam unter ungeklärten Umständen starb, hatte die EU im Zuge der darauf folgenden Protestwelle bereits mehr als 200 hochrangige Repräsentanten der iranischen Regierung, des Parlaments, der Justiz und des Militärs auf ihre Sanktionsliste gesetzt.

Elftes Sanktionspaket der EU gegen Russland

23. Juni 2023: Der Rat der EU hat mit der heute erfolgten Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1214, der Verordnung (EU) 2023/1215 sowie mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1216 zusätzliche Maßnahmen in die gegen die Russische Föderation gerichteten Sanktionen Verordnung (EU) 833/2014 und Verordnung (EU) 269/2014 eingefügt. Den konkrete Inhalte dieses elften Sanktionspaketes der EU stellt die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland heute in einer Presseerklärung vor. Das Paket soll sicherstellen, dass die bestehenden EU-Sanktionen noch wirkungsvoller durchgesetzt werden. Unter anderem betreffen die Erweiterungen der Sanktionen die Bereiche Handel (u. a. 87 zusätzlich gelistete Einrichtungen und die Zusammenführung der Industrieprodukte, die Sanktionen unterliegen in einem neuen Anhang mit ausführlichen Erläuterungen), Energie und Verkehr. Außerdem werden die Vermögenswerte von mehr als 100 weiteren Personen und Einrichtungen eingefroren und das Medienverbot wird auf fünf weitere Kanäle erweitert. Mit Artikel 6b der Verordnung (EU) 833/2014 wurde zudem eine neue Pflicht eingeführt den zuständigen Behörden Informationen zu übermitteln, die die Umsetzung der Verordnung (EU) 833/2014 „erleichtern“. Diese sogenannte Jedermannspflicht bezieht sich auf den Bereich der handelsbezogenen Verbote des Russland-Embargos. Jedermann unterliegt jetzt einer allgemeinen Informationsoffenlegungspflicht. Sanktionsrelevante Informationen

sind ab sofort den Sanktionsdurchsetzungsbehörden zu melden. Diese Regelung kann analog zu Artikel 8 der Verordnung (EU) 269/2014 gesehen werden. Sie enthält allerdings nicht deren umfangreichen Beispielkatalog. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert im Rahmen von FAQs zu den Russland-Sanktionen mit den Fragen 58 bis 62 über die Jedermannspflicht.

EU veröffentlicht neue autonome Zollkontingente und -aussetzungen

21. Juni 2023: Der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1191 eine Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren, insbesondere eine Anpassung des Anhangs mit den betroffenen Gütern, vorgenommen. Die Aussetzung nach Absatz 2 gilt auch weiterhin nicht für Erzeugnisse mit Ursprung in Russland, mit Ausnahme der laufenden Kontingentsnummern 09.2600, 09.2742, 09.2698 und 09.2835 oder in Belarus.

Ebenfalls heute hat der Rat der EU mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1190 eine Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren verfügt. Die jetzt veröffentlichten autonomen Zollaussetzungen treten am 1. Juli 2023 in Kraft. Aufgrund der aktuellen Lage gelten sie jedoch grundsätzlich nicht für Erzeugnisse mit handelspolitischem Ursprung Belarus oder Russland. Drei spezifische Ausnahmen sind allerdings auch weiterhin vorgesehen: Die autonomen Zollaussetzungen können genutzt werden für belarussische Güter des TARIC-Codes 2926 90 70 (24 2-Hydroxy-2-methylpropiononitril (CAS RN 75-86-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr) sowie für Waren mit Ursprung in Russland der TARIC-Codes 7608 20 89 30 (nahtlose stranggepresste Rohre aus Aluminiumlegierungen) und 8401 30 00 20 (nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren).

EU: Freihandelsabkommen mit Kenia

20. Juni 2023: Nach einer Mitteilung von Germany Trade & Invest haben die EU und Kenia die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen am 19. Juni 2023 in Nairobi abgeschlossen. Das Abkommen muss jetzt zunächst noch einige interne Hürden nehmen, bevor es zunächst vorläufig und nach der vollständigen Ratifizierung dann auch regulär angewendet werden kann. Im Rahmen des bilateralen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA, engl. EPA) werden die Einfuhrzölle der EU für kenianische Ursprungswaren dauerhaft wegfallen. Im Gegenzug ist Kenia verpflichtet, nach Inkrafttreten des Abkommens 82,6 % der Einfuhren aus der EU schrittweise über 15 Jahre zu liberalisieren; für 2,9 % der Güter sind für den Zollabbau innerhalb von 25 Jahren vorgesehen. Zölle für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse, Chemikalien, Kunststoffe, Textilien und Bekleidung, keramische Produkte, Glaswaren oder Fahrzeuge bleiben bestehen. Das Abkommen schließt Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung wie Arbeitnehmerrechte sowie Aspekte des Klima- und Umweltschutzes ein (siehe auch Pressemitteilung der EU vom 19. Juni 2023; Text (englisch) des Abkommens).

Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert

15. Juni 2023: Einer Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist heute zu entnehmen, dass das Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert wurde. Berücksichtigt wird der Stand der EU Güterliste (Anhang I der EU-Dual-Use-VO (EU) 2021/821) nach den Änderungen, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/996 vorgenommen wurden, der Stand der deutschen Ausfuhrliste mit den Änderungen der 19. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (BAnz AT 23.12.2022 V1) sowie die am Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik zum Jahreswechsel vorgenommenen Änderungen. Das Umschlüsselungsverzeichnis unterstützt als inoffizielles Hilfsmittel die Prüfung möglicherweise bestehender Exportkontrollmaßnahmen für eine beabsichtigte Exportlieferung. Ausgehend von der korrekt ermittelten 8-stelligen Warennummer wird auf ggf. bestehende Genehmigungspflichten verwiesen (Nennung der Güter im Anhang I der EU-Dual-Use-VO oder in der Anlage 1, Anlage AL zur AWV in den Abschnitten A oder B).

Zoll ändert Hotline-Rufnummern

15. Juni 2023: Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern können sich bei allgemeinen fachlichen Fragen mit Zollbezug, z.B. zum grenzüberschreitenden Warenverkehr, bei Anwenderfragen zu den IT-Anwendungen des Zolls und zur Kraftfahrzeugsteuer an verschiedene Hotlines der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung wenden. Nach einer heute veröffentlichten Information des Zolls werden diese Hotline-Rufnummern in den kommenden Wochen nach und nach auf neue Telefonnummern umgestellt. Die aktuellen Kontaktdaten der verschiedenen Hotlines der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung sind zu finden unter:

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

13. Juni 2023: CBAM soll das EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden (Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems).

Nach den neuen Regelungen sind Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren, dazu verpflichtet, sogenannte CBAM-Zertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen. CBAM soll sicherstellen, dass es für Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben, bei fairen Wettbewerbsbedingungen bleibt und sie nicht dadurch benachteiligt werden, dass sie höhere Klimaschutzkosten tragen müssen als ihre Konkurrenten außerhalb der EU. Zudem sollen Anreize für Unternehmen in Drittländern geschaffen werden, ihre Emissionsreduzierungen zu beschleunigen, um attraktiv auf dem EU-Markt auftreten zu können. Ab 1. Oktober 2023 tritt die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechnismus (CBAM) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Unternehmen zunächst quartalsweise Berichtspflichten (siehe Verordnung (EU) 2023/956). Tatsächlich muss ein CO2-Preis aber erst nach dem Ende der Übergangsphase ab 1. Januar 2026 gezahlt werden. Die EU-Kommission hat dazu heute den englischsprachigen Entwurf für die CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht, der bis zum Spätsommer 2023 förmlich angenommen werden soll. Während des Übergangszeitraums wird die EU-Kommission weitere Durchführungsrechtsakte erlassen, um die CBAM-Verordnung umzusetzen.

Eine recht gute und aktuelle Zusammenfassung zu CBAM hat die IHK Stuttgart ins Internet gestellt.

EU: Strengere Vorschriften zur Produktsicherheit treten in Kraft

12. Juni 2023: Heute ist die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) in Kraft getreten (VO (EU) 2023/988). Sie gilt nach einer Übergangsfrist ab dem 13. Dezember 2024. Betroffen sind alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Produkte, für die keine spezifischen EU-Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gelten (wie z. B. die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie oder ähnliches). Mit dem modernisierten Regelwerk will die EU vor allem auf die neuen digitalen Herausforderungen reagieren – sowohl auf Ebene der Produkte bei Cybersicherheit und künstliche Intelligenz als auch im Bereich der Vertriebswege durch die stärkere Einbeziehung der Online-Akteure. Grundsätzliche Voraussetzung für den Zugang zum EU-Binnenmarkt ist ab Dezember 2024 dann ein Produktverantwortlicher in der EU.

EU-Entwaldungs-VO veröffentlicht

9. Juni 2023: Heute wurde die heiß diskutierte Entwaldungs-Verordnung (EUDR) der EU als Verordnung (EU) 2023/1115 veröffentlich; die Regelungen treten am 29. Juni 2023 in Kraft. Unternehmen, die dann Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz (wie in Anhang I der EUDR genannt) auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, und Nicht-KMU-Händler müssen die Regeln ab dem 4. Quartal 2024 anwenden. KMU-Händler sind erst ab dem 2. Quartal 2025 betroffen. Unternehmen dürfen dann solche Produkte, nur dann in die, beziehungsweise aus der EU ein- oder ausführen, wenn ihnen vom Lieferanten eine Sorgfaltserklärung (Anhang II der EUDR) vorliegt, die besagt, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt und nach diesem Datum auch nicht zu einer anderweitigen Schädigung von Wäldern geführt hat. Die Lieferanten müssen außerdem nachweisen, dass die Menschenrechte und Rechte indigener Völker bei der Produktion beachtet wurden. Außerdem müssen die Erzeuger Geoinformationsdaten zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, wo sich die jeweiligen Anbauflächen befinden.

EU mit neuer Lateinamerikastrategie

7. Juni 2023: Die EU-Kommission hat heute mit einer Presseerklärung ihre neue Lateinamerikastrategie vorgestellt. Darin wird unter anderem vorgeschlagen, die strategische Partnerschaft mit dieser Region durch die Förderung von Handel und Investitionen zu stärken. Mit der im Vorfeld des Gipfeltreffens EU-CELAC vom 17. bis 18. Juli in Brüssel veröffentlichten Mitteilung zielt die Kommission darauf ab, die biregionalen Beziehungen neu auszurichten und zu erneuern. Für die EU hat dabei die Ratifizierung der Handelsabkommen mit den vier Mercosur-Staaten sowie mit Mexiko und Chile Priorität. Ebenso spielt Lateinamerika in der Global-Gateway-Investitionsstrategie der EU eine wichtige Rolle. Schließlich plant die EU, lateinamerikanische Länder für einen globalen Rohstoffclub zu gewinnen.

Carnets ATA und CPD online beantragen

6. Juni 2023: Einer Mitteilung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ist heute zu entnehmen, dass inzwischen 66 deutsche Industrie- und Handelskammern (darunter auch die IHK’s in Berlin und Brandenburg) die Bearbeitung von Anträge für die Ausstellung von Carnets ATA und CPD auf elektronischem Weg anbieten. Dabei ist die Abwicklung, die eine einmalige Registrierung voraussetzt, sehr einfach. Der Antragsteller bekommt sein Carnet auf Wunsch per Post zugeschickt und muss nur noch per Unterschrift die Gültigkeit herstellen.

EU will Umgehung von Sanktionen erschweren

6. Juni 2023: Mit der heute erfolgten Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1089 hat der Rat der EU eine Ergänzung der Verordnung (EU) 269/2014 vorgenommen. Durch die jetzt verfügte mögliche Einbeziehung von in Russland tätigen führenden Geschäftsleuten und ihren unmittelbaren Familienangehörigen, die von ihnen profitieren, oder anderen natürlichen Personen, die von ihnen profitieren, oder Geschäftsleuten, juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die in Wirtschaftssektoren tätig sind, die für die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, eine wesentliche Einnahmequelle darstellen, sollen in der Vergangenheit erkannte Umgehungen der EU-Sanktionen erschwert werden.

EU verlängert Handelsliberalisierungen für Ukraine

5. Juni 2023: Parlament und Rat der EU haben heute mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1077 einige Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels mit der Ukraine um ein Jahr bis zum 5. Juni 2024 verlängert. Es handelt sich dabei um den Verzicht der Anwendung der Einfuhrpreisregelungen und die Aussetzung aller Kontingente für die in Anhang I-A des Assoziierungsabkommens aufgeführte Waren (Wegfall der Einfuhrverzollung beim Import in die EU), die Streichung aller gegen die Ukraine verhängten Antidumpingzölle sowie die Aussetzung der Anwendung der Verordnung (EU) 2015/478 für gemeinsame Einfuhrregelungen in Bezug auf Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine.

EU stellt Weichen für elektronische Systeme beim Zoll

4. Juni 2023: Die EU-Kommission hat heute mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1070 einige wichtige Festlegungen über die technischen Modalitäten für die Entwicklung, Wartung und Nutzung elektronischer Systeme im Zollbereich getroffen. In erster Linie geht es dabei um den Austausch und die Speicherung von Informationen gemäß der Verordnung (EU) 952/2013 (Unionszollkodex). Angesprochen sind 12 zentrale und 3 dezentrale Systeme bzw. Projekte.

Hinweisgeberschutzgesetz verkündet

2. Juni 2023: Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) wurde nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren nun heute verkündet und tritt bereits am 2. Juli 2023 in Kraft. Es setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie um, die den Schutz von hinweisgebenden Personen vor Repressalien wie zum Beispiel einer Kündigung sowie den Schutz der von Hinweisen Betroffenen zum Ziel hat. Das Gesetz betrifft Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sowie Unternehmen, die im Finanzdienstleistungsbereich tätig oder für Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungstätigkeiten anfällig und daher hohen Risiken ausgesetzt sind. Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten bleibt nur noch wenig Zeit für die Umsetzung, denn für sie gilt das Gesetz bereits ab 2. Juli 2023. Für kleinere Unternehmen (50-249 Beschäftigte) gilt eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes bis zum 17. Dezember 2023. Das Gesetz will erreichen, dass hinweisgebende Personen in Unternehmen („interne Meldestelle“) oder bei Behörden („externe Meldestelle“) Regelverstöße, insbesondere Verstöße gegen Strafrechts- und Bußgeldvorschriften, melden können, ohne dass sie dadurch Nachteile befürchten müssen. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder auch der Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungsorganen (hierunter fallen zum u. a. der Arbeitsschutz oder das Betriebsverfassungsgesetz). Außer rechtswidrigen Regelverstößen können auch missbräuchliche Handlungen Gegenstand von Meldungen sein. Eine Pflicht zur vorrangigen internen Meldung im Unternehmen besteht nicht.  Verstöße gegen die Regelungen des HinSchG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann – je nach Art und Schwere des Verstoßes – mit einem Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Bußgeldregelung im Zusammenhang mit der Einrichtung einer internen Meldestelle soll erst sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes greifen. Die meisten Industrie- und Handelskammern bieten weiterführende Informationen und/oder Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an.

"Konsulats- und Mustervorschriften" neu erschienen

1. Juni 2023: Der Mendel-Verlag hat die neue Auflage der „Konsulats- und Mustervorschriften“ vorgestellt. Die „K & M" der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen weltweit. Sie bieten alle Informationen, die für eine schnelle und korrekte Abwicklung von Exportgeschäften unerlässlich sind. Land für Land werden Fragen beantwortet, beispielweise zu Warenbegleitpapieren oder besonderen Verpackungs- und Markierungsvorschriften. Das Export-Nachschlagewerk erscheint alle zwei Jahre neu.

Vereinigte Arabische Emirate: Neues Handelsvertreterrecht

25. Mai 2023: Einem heute veröffentlichten Bericht von Germany Trade & Invest ist zu entnehmen, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) am 15. Juni 2023 ein neues Gesetz zur Regelung der Handelsvertretung in Kraft treten wird, das eine Reihe von grundlegenden Neuerungen mit sich bringt. Nach dem neuen Gesetz können nun auch Unternehmen, die sich vollständig im Besitz von Staatsangehörigen der VAE befinden sowie öffentliche Aktiengesellschaften, die zu mindestens 51 Prozent im Besitz von Staatsangehörigen der VAE sind, als Handelsvertreter auftreten.

Dual-use-Verordnung angepasst

25. Mai 2023: Die EU-Kommission hat heute mit der  Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/996 Anpassungen an der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck vorgenommen (Dual-use-Verordnung), die morgen wirksam werden. Die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter) muss regelmäßig aktualisiert werden, damit die uneingeschränkte Einhaltung der aus den internationalen Exportkontrollverpflichtungen sichergestellt, Transparenz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure erhalten wird. Da die im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Kontrolllisten 2022 geändert wurden, wird der Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 nun dahingehend geändert, dass auch die Liste der Güter, die im Rahmen der Australischen Gruppe Kontrollen unterliegen, aktualisiert werden. Die Australische Gruppe widmet sich der Kontrolle sensibler chemischer und biologischer Substanzen.

Zoll stellt Jahresbilanz 2022 vor

23. Mai 2023: Bundesfinanzminister Christian Lindner präsentierte heute in Hamburg die Jahresbilanz 2022 der deutschen Zollverwaltung. Im klassischen Bereich fertigten die 48.000 Zöllnerinnen und Zöllner im vergangenen Jahr mehr als 391 Millionen Warensendungen im Wert von über 1.400 Milliarden Euro sicher und professionell ab. Der Zoll gewährleistete dabei auch die zuverlässige Erhebung von 163 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt und die EU, die für die Erfüllung staatlicher Aufgaben benötigt werden. Neben Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von insgesamt knapp 93,4 Milliarden Euro vereinnahmte der Zoll 2022 Verbrauchsteuern in Höhe von 59 Milliarden Euro sowie 9,5 Milliarden Euro aus der Kraftfahrzeugsteuer 1,1 Milliarden Euro aus der Luftverkehrsteuer. Schwerpunktthema für die Zukunft bleibt die Digitalisierung der Abfertigungs- und Verwaltungsprozesse.

BAFA stellt Faktenpapier zum Lieferkettengesetz vor

22. Mai 2023: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat heute ein 5 Seiten umfassendes Faktenpapier (Sachstand März 2023) im Internet veröffentlicht, das über die „Auswirkungen auf Unternehmen in Partnerländern und staatliche Unterstützungsangebote" im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)  informiert. Unternehmen erhalten durch die zahlreichen eingearbeiteten Links einen guten Überblick zu dieser inzwischen auch auf EU-Ebene heiß diskutierten Thema. Das Faktenpapier ist auch in Englisch, Französisch und Spanisch erhältlich.

EU plant grundlegende Reform des Zollrechts

17. Mai 2023: Im Rahmen einer Pressekonferenz hat die EU-Kommission heute ihre Vorschläge für eine grundlegende Reform des EU-Zollrechts vorgestellt (Pressemitteilung). Die Vorschläge umfassen unter anderem die Schaffung einer neuen EU-Zollbehörde samt zugehöriger Zolldatenplattform. Nach dem Willen der Kommission soll diese Plattform in den kommenden Jahren die bestehende und zum Teil sehr unterschiedliche IT-Infrastruktur der Mitgliedstaaten ersetzen. Die Plattform soll ab 2028 für E-Commerce-Sendungen und ab 2032 dann für alle anderen Einfuhren zur Verfügung stehen. Obligatorisch soll die Nutzung dann für alle Beteiligten ab 2038 sein. Details – unter anderem auch die Arbeitsdokumente – sind unter https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/eu-customs-reform_de verfügbar.

Saudi-Arabien kündigt vier neue Sonderwirtschaftszonen an

17. Mai 2023: Nach einem Bericht von Germany Trade & Invest hat die saudi-arabische Regierung am 14. April 2023 die Einrichtung von vier neuen Sonderwirtschaftszonen angekündigt. Zahlreiche Vergünstigungen schaffen in Kombination mit Zoll- und Steuervorteilen ein Investitionsklima, das insbesondere ausländische Investitionen anlocken soll. Vorgesehen sind unter anderem auch Zollbefreiungen für importierte Waren, wie Produktionsmaschinen und Rohmaterialien. Geplant werden die Sonderwirtschaftszonen für die folgenden Standorte:

  • Cloud Computing Special Economic Zone in Riad
  • Jazan Special Economic Zone in der Provinz Jazan
  • Ras Al-Khair Special Economic Zone in der Ostprovinz
  • King Abdullah Economic City Special Economic Zone in der Provinz Mekka

Eine englischsprachige Broschüre informiert auf 38 Seiten über die Vorteile der neuen Sonderwirtschaftzonen.

CBAM - CO2-Grenzausgleich der EU

16. Mai 2023: Mit der heute veröffentlichten Verordnung (EU) 2023/956 hat die EU-Kommission ihre Regeln für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus veröffentlicht. Das EU-Parlament und der Rat der EU hatten die Vorschläge am 18. Bzw. am 24. April 2023 gebilligt. Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll das EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden. Er bewirkt einen CO2-Preis für Importe bestimmter Waren, darunter Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel sowie Wasserstoff und Strom und unter bestimmten Bedingungen auch für indirekte Emissionen. Die Verordnung tritt am 17. Mai 2023 in Kraft. Schon ab 1. Oktober 2023 gelten bestimmte Berichtspflichten für Importeure betroffener Waren.

EU startet Pilotprojekt zur Überwachung der Halbleiter-Lieferkette

10. Mai 2023: Störungen in der Halbleiter-Lieferkette schnell aufdecken und beheben – das ist das Ziel des neuen Halbleiter-Warnsystems der EU. Als Pilotprojekt der EU- Kommission soll es auf kritische Störungen aufmerksam machen und Informationen sammeln, die für eine genaue Risikobewertung und eine rasche Reaktion auf mögliche Krisensituationen durch die Europäische Halbleiter-Expertengruppe erforderlich sind.

EU will regionale Handwerksprodukte schützen

4. Mai 2023: Neue geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte, wie etwa Messerschmiedewaren aus Solingen oder Schwarzwälder Kuckucksuhren, sollen künftig Regionen und Hersteller im europa- und weltweiten Wettbewerb stärken. Das Europäische Parlament und der Rat haben über einen Verordnungsentwurf der EU-Kommission eine politische Einigung erzielt. Die neuen Regeln werden Produkte wie Glas, Textilien, Porzellan, Besteck, Töpferwaren, Kuckucksuhren, Musikinstrumente und Möbel unter besonderen Schutz stellen. Die Produkte genießen bereits einen guten Ruf, doch fehlte den Herstellern bisher eine EU-Regelung zur Anerkennung und zum Schutz des geistigen Eigentums. Einzelheiten siehe Presseerklärung der deutschen EU-Vertretung.

Angabe der Warennummern im Versandverfahren

2. Mai 2023: Mit der ATLAS-Teilnehmerinfo 0456/23 hat die deutsche Zollverwaltung heute mitgeteilt, dass bis zum Ende der Übergangsphase von NCTS-Phase 4 zu Phase 5 die Angabe der (sechsstelligen) Warennummer im Versandverfahren weiterhin nicht verpflichtend ist. Dies betrifft die Versandverfahren bei der Einfuhr in die EU und Transitverfahren, insbesondere T2-Verfahren durch die Schweiz. Die Übergangsphase von NCTS-Phase 4 zu Phase 5 endet in Deutschland zum 29. Oktober 2023, europaweit zum 1. Dezember 2023. Da dieser Termin von zahlreichen EU-Staaten nicht erfüllt werden wird, ist es wahrscheinlich, dass die sechsstellige Warennummer noch länger nicht verpflichtend sein wird. Exportseitig sieht es jedoch anders aus: Falls dem Versandverfahren ein Ausfuhrverfahren aus der EU vorangegangen ist, muss die aus dem Ausfuhrverfahren bekannte achtstellige Warennummer im Versandverfahren verpflichtend angegeben werden. Das gilt in Deutschland ab dem 29. Oktober 2023.

AHK World Business Outlook (Frühjahr 2023)

April 2023: Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat Ende April die Ergebnisse ihrer schon traditionellen Frühjahrsumfrage der deutschen Auslandshandelskammer (AHKs) bei Ihren Mitgliedsunternehmen vorgestellt. Nach dem AHK World Business Outlook erwarten 50 % der 5.100 teilnehmenden Unternehmen eine gute Geschäftsentwicklung; 40 % sehen befriedigende Geschäftsmöglichkeiten und lediglich 10 % der Befragten befürchten Eintrübung. Als unsicher wird die Lage in China eingeschätzt. Die Entwicklung des U.S.-Marktes wird deutlich positiver gesehen.

Fachkräftemangel, Einflüsse der Wirtschaftspolitik, Nachfrage, Energie-, Arbeits- und Rohstoffkosten werden als Hauptrisiken genannt. Fast halbiert hat sich die Bewertung von Störungen der Lieferketten als Risiko.

Seychellen bald mit „REX“-System

27. April 2023: Nach einer heute im EU-Amtsblatt C 145 auf Seite 6 veröffentlichten Mitteilung werden für die Seychellen im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und südlichen Afrikas (ESA) ab dem 1. Juli 2023 die Regelungen für das System des „Registrierten Exporteurs“ Anwendung finden. Als gültige Präferenznachweise werden dann nur noch die im Rahmen des „REX“-Systems vorgesehenen Erklärungen zum Ursprung (EzU) anerkannt; ab einem präferenzberechtigten Lieferanteil von mehr als 6.000 EUR ist dies nur Unternehmen möglich, die über eine Registrierung (bei der EU) als „REX“ verfügen. Die traditionellen Nachweise per EUR.1 einschließlich der für „Ermächtigte Ausführer“ vorgesehenen Vereinfachungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Präferenznachweise geeignet.

Import von Gütern mit Präferenzursprung Israel

27. April 2023: Die deutsche Zollverwaltung informiert heute mit der ATLAS-Info 0450/230, dass eine Präferenzbehandlung für Waren mit präferenziellem Ursprung in Israel ab dem 16. Mai 2023 nur noch möglich ist, wenn in der Zollanmeldung zusätzlich zu den präferenzbegründenden Unterlagen die Codierung Y864 angemeldet wird. Diese Codierung kann angebracht werden, wenn aus dem Ursprungsnachweis hervorgeht, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort in der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.

Konsolidierte Textfassungen der wichtigsten Sanktionsregelungen

27. April 2023: Die deutsche Zollverwaltung hat konsolidierte Fassungen zu einigen der in jüngster Zeit häufiger geänderten Sanktionsregelungen veröffentlicht. Diese Textfassungen besitzen zwar keine Rechtsverbindlichkeit, erleichtern jedoch den Umgang mit der Sanktionsthematik im Tagesgeschäft erheblich.

Russland - Handlungen: VO (EU) Nr. 833/2014; Ukraine - territoriale Unversehrtheit: VO (EU) Nr. 269/2014; Syrien – Lage: VO (EU) Nr. 36/2012; Iran: VO (EU) Nr. 267/2012; ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida: VO (EU) 2016/1686; Iran – Lage: VO (EU) Nr. 359/2011.

Entwurf für Border Target Operating Model vorgestellt

6. April 2023: Nach einem Bericht von Germany Trade & Invest hat die britische Regierung jüngst den Entwurf für ein neues System der Einfuhrzollvorschriften vorgestellt. Unter der Überschrift „Border Target Operating Model“ oder auch nur „Target Operating Model (TOM)“ geht es um die Einfuhr von Waren aus der EU und aus Drittländern, die nach mehreren Übergangsphasen ab 2025 einheitlich behandelt werden sollen. Ein Schwerpunkt stellen dabei tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte (sanitary and phytosanitary products; SPS) dar, die in drei verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr in UK. Für Einfuhren aus der EU gilt der folgende Zeitplan:

  • 31. Oktober 2023: Die Vorlage von Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates) und Pflanzengesundheitszeugnissen wird verpflichtend. Diese Anforderung gilt jedoch nur für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko.
  • 31. Januar 2024: Einführung von Kontrollen für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko an Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP). Die Kontrollen umfassen physische Kontrollen und die Prüfung von Dokumenten.

Gleichzeitig gibt es auch einen neuen Ansatz für Kontrollen: Für SPS-Waren mit einem geringen Risiko sind grundsätzlich weder Vorabanmeldungen noch Gesundheitszeugnisse notwendig. Dies gilt sowohl für Einfuhren aus der EU als auch für Waren aus anderen Drittländern. Auch bei den Gesundheitszeugnissen selbst gibt es Änderungen: Hier erfolgt eine schrittweise Umstellung von der Papierform auf digitale Dokumente.

GB wird Mitglied des CPTPP

4. April 2023: Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Germany Trade & Invest wird das Vereinigte Königreich demnächst Mitglied einer der größten Freihandelszonen der Welt: Des Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP). Aktuell gehören dem CPTPP Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam an. London strebt eine Unterzeichnung des Abkommens noch in diesem Jahr an. Unter anderem lässt CPTPP auch die diagonale Kumulierung des Präferenzursprunges zu, wodurch der Marktzugang untereinander stark erleichtert wird. Weiterführende Informationen stellt auch die britische Regierung zur Verfügung.

Ukraine: Neue Internetplattform für deutsche Unternehmen

3. April 2023: Die neue Website Diia.Business Export bietet Unternehmen Unterstützung, die an ukrainischen Waren und Dienstleistungen interessiert sind oder einen Geschäftspartner in der Ukraine suchen (https://business.diia.gov.ua/en/export).

AGA-Portal mit neuem Outfit

1. April 2023: Das AGA-Portal – der Webauftritt des Bundes für die Auslandsgeschäftsabsicherung – hat ein moderneres Outfit bekommen. Die drei Produktlinien Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkredite sind unter https://agaportal.de/de gemeinsam erreichbar oder auch direkt anwählbar unter https://www.exportkreditgarantien.de/de, https://www.ufk-garantien.de/de und https://www.investitionsgarantien.de.

Neuerungen bei ATLAS Ausfuhr durch AES 3.0

1. April 2023: Mit dem ATLAS-Release AES 3.0 wird Mitte dieses Jahres eine neue Version des IT-gestützten Ausfuhrverfahrens eingesetzt. Damit werden einige weitreichende Änderungen verbunden sein. So endet in Deutschland die Übergangsphase für die Umstellung von ATLAS-Ausfuhr Release 2.4 zu ATLAS-Ausfuhr 3.0 am 16. Juli 2023; EU-weit soll die Umstellung bis zum 31. Dezember 2023 erfolgt sein. Zum 1. Dezember 2023 endet dann voraussichtlich auch die Übergangsfrist für den Releasewechsel bei der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus).

 

Die nachfolgende Zusammenstellung, die bei weitem nicht vollständig ist, zeigt die wichtigsten Änderungen auf; die Zollverwaltung stellt mit der ATLAS-Info 0306/2022 grundlegende Informationen zur Verfügung.

  • Neue Pflichtangaben: Beförderer (Spediteur) und Kennzeichen des inländischen sowie des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels. Diese Daten sind in vielen Fällen (Spediteur bei Abholfällen) oder fast immer (Kennzeichen) zum Zeitpunkt der Angabe der Zollanmeldung unbekannt. In der ATLAS-Info 0393/2023 stellt der Zoll klar, dass dann mutmaßliche Angaben eingetragen werden sollen. Eine endgültige Klärung, ob bei den Kennzeichen auch “UNBEKANNT” möglich ist, dürfte noch folgen.
  • Pflichtangabe Ursprungsland: nichtpräferenzieller Ursprung, wenn unbekannt, der mutmaßliche Ursprung; die Angabe EU ist möglich – nur für Zwecke der Zollanmeldung zu verwenden.
  • Unterscheidung zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer in gesondertem Datenfeld. Die bisherige Kennung 3LLK entfällt dafür. Praktischer Anwendungsfall: Subunternehmer führt im Auftrag des in Deutschland/in der EU ansässigen Auftraggebers die Ware an dessen Vertragspartner aus.
  • Angabe Kennzeichen Sicherheit: Im Regelfall enthalten Ausfuhranmeldungen Sicherheitsdaten (beispielsweise die Route), dann ist die Kennung “2” angeben, sonst darf die Sendung die EU-Außengrenze nicht passieren.
  • Art der Anmeldung ändert sich vollständig. Beispiel ZA/SDE-Verfahren: statt AM+e lautet die neue Art der Anmeldung dann 00001300. Eine Gegenüberstellung dazu enthält die ATLAS-Info 0306/2022
  • Unterlagencodierungen/Negativcodierungen ändern sich, teilweise sind in andere Datenfelder einzutragen.
  • Die Unterscheidung zwischen EU und EX entfällt.

Die Zollverwaltung informiert zu den anstehenden Änderungen im Bereich der Fachmeldungen ATLAS. Grundlegende Hinweise zu den Änderungen enthält die ATLAS-Info 306/2022, Klarstellungen sind in der ATLAS-Info 393/2023 zu finden und auf das Thema Angaben zum Ursprungsland geht die ATLAS-Info 426/2023 ein.

 

Zu beachten ist außerdem, dass das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) zum Jahresende 2023 entfallen wird. Da die Daten der Ausfuhranmeldung, zumindest aber der Barcode an der Grenzzollstelle vorgelegt werden muss, wird als Ersatzdokument ein sogenanntes „verfahrensübergreifendes Medium“ geschaffen. Die Form und die Details stehen noch nicht fest. Das Versandverfahren wird zeitgleich zum Ausfuhrverfahren massiv verändert. Größte Aufgabe, soweit absehbar, ist, dass die vollständigen Daten des ABD in die Versandanmeldung aufgenommen werden müssen. Da die Regelungen zu Schnittstellen noch nicht feststehen, wird die Abwicklung von Versandverfahren künftig auf jeden Fall mit einem Mehraufwand verbunden sein.

So finden Sie mich

Christian Treichel
International Trade Consulting

Georg-Schroeder-Str. 27

13591 Berlin

 

Anfahrt

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie mich unter der folgenden Telefonnummer:

 

+49 179 4948415

 

Für eine Email nutzen Sie bitte mein Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Christian Treichel - International Trade Consulting