25. Mai 2023: Die EU-Kommission hat heute mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/996 Anpassungen an der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck vorgenommen (Dual-use-Verordnung), die morgen wirksam werden. Die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter) muss regelmäßig aktualisiert werden, damit die uneingeschränkte Einhaltung der aus den internationalen Exportkontrollverpflichtungen sichergestellt, Transparenz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure erhalten wird. Da die im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Kontrolllisten 2022 geändert wurden, wird der Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 nun dahingehend geändert, dass auch die Liste der Güter, die im Rahmen der Australischen Gruppe Kontrollen unterliegen, aktualisiert werden. Die Australische Gruppe widmet sich der Kontrolle sensibler chemischer und biologischer Substanzen.
23. Mai 2023: Bundesfinanzminister Christian Lindner präsentierte heute in Hamburg die Jahresbilanz 2022 der deutschen Zollverwaltung. Im klassischen Bereich fertigten die 48.000 Zöllnerinnen und Zöllner im vergangenen Jahr mehr als 391 Millionen Warensendungen im Wert von über 1.400 Milliarden Euro sicher und professionell ab. Der Zoll gewährleistete dabei auch die zuverlässige Erhebung von 163 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt und die EU, die für die Erfüllung staatlicher Aufgaben benötigt werden. Neben Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von insgesamt knapp 93,4 Milliarden Euro vereinnahmte der Zoll 2022 Verbrauchsteuern in Höhe von 59 Milliarden Euro sowie 9,5 Milliarden Euro aus der Kraftfahrzeugsteuer 1,1 Milliarden Euro aus der Luftverkehrsteuer. Schwerpunktthema für die Zukunft bleibt die Digitalisierung der Abfertigungs- und Verwaltungsprozesse.
27. April 2023: Nach einer heute im EU-Amtsblatt C 145 auf Seite 6 veröffentlichten Mitteilung werden für die Seychellen im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und südlichen Afrikas (ESA) ab dem 1. Juli 2023 die Regelungen für das System des „Registrierten Exporteurs“ Anwendung finden. Als gültige Präferenznachweise werden dann nur noch die im Rahmen des „REX“-Systems vorgesehenen Erklärungen zum Ursprung (EzU) anerkannt; ab einem präferenzberechtigten Lieferanteil von mehr als 6.000 EUR ist dies nur Unternehmen möglich, die über eine Registrierung (bei der EU) als „REX“ verfügen. Die traditionellen Nachweise per EUR.1 einschließlich der für „Ermächtigte Ausführer“ vorgesehenen Vereinfachungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Präferenznachweise geeignet.
27. April 2023: Die deutsche Zollverwaltung hat konsolidierte Fassungen zu einigen der in jüngster Zeit häufiger geänderten Sanktionsregelungen veröffentlicht. Diese Textfassungen besitzen zwar keine Rechtsverbindlichkeit, erleichtern jedoch den Umgang mit der Sanktionsthematik im Tagesgeschäft erheblich.
Russland - Handlungen: VO (EU) Nr. 833/2014; Ukraine - territoriale Unversehrtheit: VO (EU) Nr. 269/2014; Syrien – Lage: VO (EU) Nr. 36/2012; Iran: VO (EU) Nr. 267/2012; ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida: VO (EU) 2016/1686; Iran – Lage: VO (EU) Nr. 359/2011.
1. April 2023: Das AGA-Portal – der Webauftritt des Bundes für die Auslandsgeschäftsabsicherung – hat ein moderneres Outfit bekommen. Die drei Produktlinien Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkredite sind unter https://agaportal.de/de gemeinsam erreichbar oder auch direkt anwählbar unter https://www.exportkreditgarantien.de/de, https://www.ufk-garantien.de/de und https://www.investitionsgarantien.de.
1. April 2023: Mit dem ATLAS-Release AES 3.0 wird Mitte dieses Jahres eine neue Version des IT-gestützten Ausfuhrverfahrens eingesetzt. Damit werden einige weitreichende Änderungen verbunden sein. So endet in Deutschland die Übergangsphase für die Umstellung von ATLAS-Ausfuhr Release 2.4 zu ATLAS-Ausfuhr 3.0 am 16. Juli 2023; EU-weit soll die Umstellung bis zum 31. Dezember 2023 erfolgt sein. Zum 1. Dezember 2023 endet dann voraussichtlich auch die Übergangsfrist für den Releasewechsel bei der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus).
Die nachfolgende Zusammenstellung, die bei weitem nicht vollständig ist, zeigt die wichtigsten Änderungen auf; die Zollverwaltung stellt mit der ATLAS-Info 0306/2022 grundlegende Informationen zur Verfügung.
Die Zollverwaltung informiert zu den anstehenden Änderungen im Bereich der Fachmeldungen ATLAS. Grundlegende Hinweise zu den Änderungen enthält die ATLAS-Info 306/2022, Klarstellungen sind in der ATLAS-Info 393/2023 zu finden und auf das Thema Angaben zum Ursprungsland geht die ATLAS-Info 426/2023 ein.
Zu beachten ist außerdem, dass das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) zum Jahresende 2023 entfallen wird. Da die Daten der Ausfuhranmeldung, zumindest aber der Barcode an der Grenzzollstelle vorgelegt werden muss, wird als Ersatzdokument ein sogenanntes „verfahrensübergreifendes Medium“ geschaffen. Die Form und die Details stehen noch nicht fest. Das Versandverfahren wird zeitgleich zum Ausfuhrverfahren massiv verändert. Größte Aufgabe, soweit absehbar, ist, dass die vollständigen Daten des ABD in die Versandanmeldung aufgenommen werden müssen. Da die Regelungen zu Schnittstellen noch nicht feststehen, wird die Abwicklung von Versandverfahren künftig auf jeden Fall mit einem Mehraufwand verbunden sein.
Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie mich unter der folgenden Telefonnummer:
+49 179 4948415
Für eine Email nutzen Sie bitte mein Kontaktformular.