Dual-use-Verordnung angepasst

25. Mai 2023: Die EU-Kommission hat heute mit der  Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/996 Anpassungen an der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck vorgenommen (Dual-use-Verordnung), die morgen wirksam werden. Die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter) muss regelmäßig aktualisiert werden, damit die uneingeschränkte Einhaltung der aus den internationalen Exportkontrollverpflichtungen sichergestellt, Transparenz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure erhalten wird. Da die im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Kontrolllisten 2022 geändert wurden, wird der Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 nun dahingehend geändert, dass auch die Liste der Güter, die im Rahmen der Australischen Gruppe Kontrollen unterliegen, aktualisiert werden. Die Australische Gruppe widmet sich der Kontrolle sensibler chemischer und biologischer Substanzen.

Zoll stellt Jahresbilanz 2022 vor

23. Mai 2023: Bundesfinanzminister Christian Lindner präsentierte heute in Hamburg die Jahresbilanz 2022 der deutschen Zollverwaltung. Im klassischen Bereich fertigten die 48.000 Zöllnerinnen und Zöllner im vergangenen Jahr mehr als 391 Millionen Warensendungen im Wert von über 1.400 Milliarden Euro sicher und professionell ab. Der Zoll gewährleistete dabei auch die zuverlässige Erhebung von 163 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt und die EU, die für die Erfüllung staatlicher Aufgaben benötigt werden. Neben Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von insgesamt knapp 93,4 Milliarden Euro vereinnahmte der Zoll 2022 Verbrauchsteuern in Höhe von 59 Milliarden Euro sowie 9,5 Milliarden Euro aus der Kraftfahrzeugsteuer 1,1 Milliarden Euro aus der Luftverkehrsteuer. Schwerpunktthema für die Zukunft bleibt die Digitalisierung der Abfertigungs- und Verwaltungsprozesse.

Seychellen bald mit „REX“-System

27. April 2023: Nach einer heute im EU-Amtsblatt C 145 auf Seite 6 veröffentlichten Mitteilung werden für die Seychellen im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und den Staaten des östlichen und südlichen Afrikas (ESA) ab dem 1. Juli 2023 die Regelungen für das System des „Registrierten Exporteurs“ Anwendung finden. Als gültige Präferenznachweise werden dann nur noch die im Rahmen des „REX“-Systems vorgesehenen Erklärungen zum Ursprung (EzU) anerkannt; ab einem präferenzberechtigten Lieferanteil von mehr als 6.000 EUR ist dies nur Unternehmen möglich, die über eine Registrierung (bei der EU) als „REX“ verfügen. Die traditionellen Nachweise per EUR.1 einschließlich der für „Ermächtigte Ausführer“ vorgesehenen Vereinfachungen sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Präferenznachweise geeignet.

Konsolidierte Textfassungen der wichtigsten Sanktionsregelungen

27. April 2023: Die deutsche Zollverwaltung hat konsolidierte Fassungen zu einigen der in jüngster Zeit häufiger geänderten Sanktionsregelungen veröffentlicht. Diese Textfassungen besitzen zwar keine Rechtsverbindlichkeit, erleichtern jedoch den Umgang mit der Sanktionsthematik im Tagesgeschäft erheblich.

Russland - Handlungen: VO (EU) Nr. 833/2014; Ukraine - territoriale Unversehrtheit: VO (EU) Nr. 269/2014; Syrien – Lage: VO (EU) Nr. 36/2012; Iran: VO (EU) Nr. 267/2012; ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida: VO (EU) 2016/1686; Iran – Lage: VO (EU) Nr. 359/2011.

AGA-Portal mit neuem Outfit

1. April 2023: Das AGA-Portal – der Webauftritt des Bundes für die Auslandsgeschäftsabsicherung – hat ein moderneres Outfit bekommen. Die drei Produktlinien Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und ungebundene Finanzkredite sind unter https://agaportal.de/de gemeinsam erreichbar oder auch direkt anwählbar unter https://www.exportkreditgarantien.de/de, https://www.ufk-garantien.de/de und https://www.investitionsgarantien.de.

Neuerungen bei ATLAS Ausfuhr durch AES 3.0

1. April 2023: Mit dem ATLAS-Release AES 3.0 wird Mitte dieses Jahres eine neue Version des IT-gestützten Ausfuhrverfahrens eingesetzt. Damit werden einige weitreichende Änderungen verbunden sein. So endet in Deutschland die Übergangsphase für die Umstellung von ATLAS-Ausfuhr Release 2.4 zu ATLAS-Ausfuhr 3.0 am 16. Juli 2023; EU-weit soll die Umstellung bis zum 31. Dezember 2023 erfolgt sein. Zum 1. Dezember 2023 endet dann voraussichtlich auch die Übergangsfrist für den Releasewechsel bei der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus).

 

Die nachfolgende Zusammenstellung, die bei weitem nicht vollständig ist, zeigt die wichtigsten Änderungen auf; die Zollverwaltung stellt mit der ATLAS-Info 0306/2022 grundlegende Informationen zur Verfügung.

  • Neue Pflichtangaben: Beförderer (Spediteur) und Kennzeichen des inländischen sowie des grenzüberschreitenden Beförderungsmittels. Diese Daten sind in vielen Fällen (Spediteur bei Abholfällen) oder fast immer (Kennzeichen) zum Zeitpunkt der Angabe der Zollanmeldung unbekannt. In der ATLAS-Info 0393/2023 stellt der Zoll klar, dass dann mutmaßliche Angaben eingetragen werden sollen. Eine endgültige Klärung, ob bei den Kennzeichen auch “UNBEKANNT” möglich ist, dürfte noch folgen.
  • Pflichtangabe Ursprungsland: nichtpräferenzieller Ursprung, wenn unbekannt, der mutmaßliche Ursprung; die Angabe EU ist möglich – nur für Zwecke der Zollanmeldung zu verwenden.
  • Unterscheidung zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer in gesondertem Datenfeld. Die bisherige Kennung 3LLK entfällt dafür. Praktischer Anwendungsfall: Subunternehmer führt im Auftrag des in Deutschland/in der EU ansässigen Auftraggebers die Ware an dessen Vertragspartner aus.
  • Angabe Kennzeichen Sicherheit: Im Regelfall enthalten Ausfuhranmeldungen Sicherheitsdaten (beispielsweise die Route), dann ist die Kennung “2” angeben, sonst darf die Sendung die EU-Außengrenze nicht passieren.
  • Art der Anmeldung ändert sich vollständig. Beispiel ZA/SDE-Verfahren: statt AM+e lautet die neue Art der Anmeldung dann 00001300. Eine Gegenüberstellung dazu enthält die ATLAS-Info 0306/2022
  • Unterlagencodierungen/Negativcodierungen ändern sich, teilweise sind in andere Datenfelder einzutragen.
  • Die Unterscheidung zwischen EU und EX entfällt.

Die Zollverwaltung informiert zu den anstehenden Änderungen im Bereich der Fachmeldungen ATLAS. Grundlegende Hinweise zu den Änderungen enthält die ATLAS-Info 306/2022, Klarstellungen sind in der ATLAS-Info 393/2023 zu finden und auf das Thema Angaben zum Ursprungsland geht die ATLAS-Info 426/2023 ein.

 

Zu beachten ist außerdem, dass das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) zum Jahresende 2023 entfallen wird. Da die Daten der Ausfuhranmeldung, zumindest aber der Barcode an der Grenzzollstelle vorgelegt werden muss, wird als Ersatzdokument ein sogenanntes „verfahrensübergreifendes Medium“ geschaffen. Die Form und die Details stehen noch nicht fest. Das Versandverfahren wird zeitgleich zum Ausfuhrverfahren massiv verändert. Größte Aufgabe, soweit absehbar, ist, dass die vollständigen Daten des ABD in die Versandanmeldung aufgenommen werden müssen. Da die Regelungen zu Schnittstellen noch nicht feststehen, wird die Abwicklung von Versandverfahren künftig auf jeden Fall mit einem Mehraufwand verbunden sein.

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