9. April 2025: China weicht nicht von seiner Linie ab zusätzliche U.S.-Wertzölle mit Gegenzöllen in gleicher Höhe zu kontern. Wie das chinesische Finanzministerium heute mitteilt, werden die neuen Regelungen bereits morgen in Kraft treten. Heute Abend wird dann durch ein Post in Truth Social, dem von U.S.-Präsident Trump favorisierten sozialen Netzwerk, bekannt, dass die zusätzlichen Wertzölle für alle Importe aus China in den U.S.A. mit sofortiger Wirkung von 104 % auf 125 % angehoben werden. Kurze Zeit später wurde diese Ankündigung vom Weißen Haus auf 145% korrigiert. Man habe es versäumt, die bereits gegenüber China verhängten 20% an zusätzlichichen Wertzöllen einzubeziehen. Gleichzeitig teilt Trump mit, dass die Erhebung der für 75 Länder geltenden zusätzlichen Wertzölle für vorerst 90 Tage pausiert werden. Dies gelte für die Länder, die bisher keine Vergeltungsmaßnahmen gegen die U.S.A. ergriffen haben. Für Importe aus diesen Ländern wird in den U.S.A. ab sofort der reguläre Zollsatz von zehn Prozent erhoben.
8. April 2025: Die Volksrepublik China hat auf die am 4. April 2025 von U.S.-Präsident Donald Trump mit Wirkung ab 9. bzw. 10. April 2025 angekündigten zusätzlichen Wertzölle in Höhe von 34 % durch die Verhängung von eigenen Gegenzöllen für Importe aus den U.S.A. in gleicher Höhe (34 %) reagiert und ein Strafverfahren bei der Welthandelsorganisation initiiert (in den U.S.A. gelten für chinesische Importe außerdem bereits Zusatzzölle in Höhe von 10 % seit 4. Februar 2025 und nochmals in gleicher Höhe seit 4. März 2025). Die Antwort aus Washington kam heute postwendend in Form einer Änderung der Executive Order 14257 vom 2. April 2025 (Regulating Imports with a Reciprocal Tariff to Rectify Trade Practices that Contribute to Large and Persistent Annual United States Goods Trade Deficits): Trump belegt chinesische Importe ab morgen bzw. ab übermorgen mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von weiteren 50 %. Damit werden nun für Importe aus China in den U.S.A. zusätzliche Wertzölle in Höhe von insgesamt 104 % fällig. Zur Begründung hieß es, „die Änderungen sind notwendig und angemessen, um der Bedrohung der nationalen Sicherheit und Wirtschaft der Vereinigten Staaten wirksam zu begegnen“. China reagierte inzwischen mit einer Verschärfung der Kontrollen für den Export der sieben, zu den seltenen Erden zu rechnenden Metalle Dysprosium, Gadolinium, Lutetium, Samarium, Scandium, Terbium und Yttrium. Bereits seit rund zwei Jahren kontrolliert China den Export von Gallium, Germanium und Graphit.
4. April 2025: Das chinesische Finanzministerium hat heute als Reaktion auf die von U.S.-Präsident Donald Trump verfügten Zusatzzölle angekündigt, ab dem 10. April 2025 auf den Import U.S.-amerikanischer Produkte einen Vergeltungszoll in Höhe von 34 % einzuführen, der zusätzlich zu den regulären Abgaben erhoben wird. Die Regelung gilt nicht für Waren, die sich am 10. April 2025, 12.01 Uhr, bereits auf dem Weg nach China befinden und dort bis zum 13. Mai 2025, 24.00 Uhr, zum freien Verkehr abgefertigt werden. Germany Trade & Invest hat hierzu alle wichtigen Informationen zusammengefasst.
4. April 2025: Nachdem U.S.-Präsident Donald Trump am 2. April 2025 angekündigt hatte, U.S.-Importe aus insgesamt 57 Ländern mit individuellen zusätzlichen Wertzöllen zu belegen, hat Vietnam schnell reagiert. Der vietnamesische Regierungschef To Lam soll nach einem Bericht des Handelsblattes heute mit Donald Trump telefoniert und dabei angeboten haben, über ein Freihandelsabkommen zur Abschaffung aller Zölle zu verhandeln. In einem an Trump adressierten Brief schlägt auch der Regierungschef Kambodschas, Hun Manet, für solche Verhandlungen mit den U.S.A. den frühestmöglichen Zeitpunkt vor.
4. April 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute das Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System – Verbrauchsteuer Beförderungs- und Kontrollsystem) in einer aktualisierten Fassung ins Internet gestellt. Das Merkblatt bildet die EMCS Release 2.7 ab.
3. April 2025: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute mit einer vergleichsweise zurückhaltenden Erklärung auf die Verhängung von U.S.-Strafzöllen reagiert. Derzeit habe man durch die Wiedereinführung zweier ausgesetzter Regelungen bereits einen gewissen Druck aufgebaut. Dabei geht es um zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % beziehungsweise 50 % auf die Einfuhren der in Anhang I und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren und um die Wiedereinführung zusätzliche Wertzölle in Höhe von 20 %, 7 % beziehungsweise 4,4 % auf die Einfuhren der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 aufgeführten Waren. Man setze auf eine Lösung des Konflikts durch Verhandlungen und suche dafür auch den Dialog mit den betroffenen Wirtschaftskreisen.
3. April 2025: Die EU-Kommission hat heute im Internet eine Vorabversion der geplanten Veröffentlichung der Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens („RÜ“) über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Präferenzursprungsregeln) bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommen (Matrix) bekanntgemacht. In der neuen Tabelle 1 der Matrix, deren Gültigkeit am 11. März 2025 beginnt, ist nun für Ägypten der Status "T" notiert. An der Schnittstelle EU-EG ist daher der Status „CR/T“ und an der Schnittstelle EG-EU der Status „CT/R“ angegeben. Demzufolge sind Exporte von der EU nach Ägypten nach den Regeln des revidierten Regionalen Übereinkommens möglich; umgekehrt können für Exporte von Ägypten in die EU die Übergangsregeln (Transitional rules) nach Anlage A genutzt werden. Für beide Exportrichtungen können außerdem die Regelungen des alten Regionalen Übereinkommens („RÜ“; in der Matrix mit „C“ markiert) genutzt werden.
2. April 2025: U.S.-Präsident Donald Trump hat heute in einer bemerkenswert inszenierten Rede im Rosengarten des Weißen Hauses seine ab 5. April 2025 geltende Zollpolitik vorgestellt, die im Internet unter „Regulating Imports with a Reciprocal Tariff to Rectify Trade Practices that Contribute to Large and Persistent Annual United States Goods Trade Deficits“ zu finden ist. Als Begründung dient, wie bereits während seiner ersten Amtszeit, die fehlende Ausgewogenheit der Handelsbeziehungen, die zu einem Außenhandelsdefizit führe. Wodurch die Löhne und die wirtschaftliche Entwicklung der USA gebremst und somit die nationale Sicherheit gefährdet werde. Trump stellt mit seiner Rede den nationalen Notstand fest und legitimiert damit die Verhängung von zusätzlichen Wertzöllen. Germany Trade & Invest bietet im Internet eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.
Die zusätzlichen Wertzölle werden in zwei Schritten eingeführt:
Die U.S.-Zollbehörde Customs & Border Protection (CBP), stellt zu den aktuell getroffenen Maßnahmen im Internet eine umfangreiche FAQ-Sammlung zur Verfügung.
1. April 2025: Israel hat heute Abend angekündigt, alle noch für U.S.-Produkte geltenden Zölle abzuschaffen. Offenbar erhofft man sich, dass die U.S.A. dann auch keine Zusatzzölle für israelische Produkte erhebt, deren Veröffentlichung für den morgigen Tag vorgesehen ist. Germany Trade & Invest hat hierzu alle wichtigen Informationen zusammengestellt.
1. April 2025: Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Für deutsche Staatsangehörige wird dies ab morgen gelten. Ein entsprechender Antrag auf eine ETA konnte bereits seit dem 5. März 2025 gestellt werden. Eine einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert). Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig (zehn GBP). Weitere Informationen zur Beantragung des ETA bietet die Webseite der britischen Regierung.
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