Autonome Zollaussetzungen ab 1. Januar 2023 veröffentlicht

30. Dezember 2022: Der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2022/2583 eine Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren verfügt. Die jetzt veröffentlichten autonomen Zollaussetzungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Aufgrund der aktuellen Lage gelten sie jedoch grundsätzlich nicht für Erzeugnisse mit handelspolitischem Ursprung Belarus oder Russland. Drei spezifische Ausnahmen sind allerdings vorgesehen: Die autonomen Zollaussetzungen können genutzt werden für belarussische Güter des TARIC-Codes 2926 90 70 (24 2-Hydroxy-2-methylpropiononitril (CAS RN 75-86-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr) sowie für Waren mit Ursprung in Russland der TARIC-Codes 7608 20 89 30 (nahtlose stranggepresste Rohre aus Aluminiumlegierungen) und 8401 30 00 20 (nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren).

AGG Nr. 32 verlängert und inhaltlich erweitert

29. Dezember 2023: Die Generalzolldirektion teilt heute in ihrem ATLAS – Info 0391/22 mit, dass die Allgemeine Genehmigung Nr. 32 (Schutzausrüstung Ukraine) bis zum 30. Juni 2023 verlängert und gleichzeitig der Kreis der zugelassenen Güter erweitert wird um:

  • sondergeschützte geländegängige Fahrzeuge nebst Bestandteilen der Nummer 0006b des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste;
  • Bildverstärker- und Infrarot- und Wärmebildausrüstung der Nummern 0015c und 0015d des Teils I  Abschnitt A der Ausfuhrliste;
  • bestimmte militärische Bekleidung der Nummer 0017h des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste.

Die Codierung in ATLAS-Ausfuhr lautet 3LLC/A32.

EU-Singapur-Abkommen wird auf REX-System umgestellt

29. Dezember 2022: Dem ATLAS – Info 0389/22 der Generalzolldirektion ist heute zu entnehmen, dass die Systematik der Präferenznachweise im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur für EU-Exporteure zum Jahreswechsel auf das REX-System („Registered Exporter“) umgestellt wird (siehe Bekanntmachung TAXUD vom 21. Dezember 2022). Somit können dann Rechnungserklärungen zum Präferenzursprung, ggf. auch von „Ermächtigten Ausführern“ abgegeben, nicht mehr als Präferenznachweise anerkannt werden. Eine Übergangsregelung gilt bis zum 31. März 2023. Präferenznachweis für den Import aus Singapur in die EU ist ab dem 1. Januar 2023 die Erklärung zum Ursprung, von einem registrierten Ausführer in Singapur ausgefertigt (Unterlagencodierung in ATLAS: „U101“). Die bisher verwendete Unterlage „N864“ (Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier) wird ab dem 1. Januar 2023 in ATLAS nicht mehr anerkannt (siehe "Aktuelles" vom 20. Dezember 2022) .

Handbuch für Genehmigungscodierungen aktualisiert

29. Dezember 2022: Das „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen - Genehmigungscodierungen - elektronische Abschreibung“ ist heute von der deutschen Zollverwaltung in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht worden. Angesichts der aktuell sehr häufig eintretenden Änderungen ist es sinnvoll, die jeweils benötigten Informationen immer direkt von der jeweiligen Website der Zollverwaltung herunterzuladen.

Vereinfachtes Verwaltungsdokument bald nur noch digital

28. Dezember 2022: Die EU-Kommission hat heute mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2573 eine maßgebliche Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 bezüglich der Meldungen über Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung gemäß der Verordnung (EU) 389/2012 des Rates vorgenommen. Mit Wirkung vom 13. Februar 2023 müssen Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die im Gebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind und zur Lieferung zu gewerblichen Zwecken in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verbracht werden, mit einem vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument erfolgen, das vom Versender übermittelt wird. Bis zum 13. Februar 2023 gilt noch die Verordnung (EWG) 3649/92 der Kommission, nach der solche Beförderungen ohne das EDV-gestützte System und mit einem vereinfachten Begleitdokument in Papierform erfolgen. Die Änderungen sind bereits in der Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren EMCS für das Release 2.5 berücksichtigt (siehe „Aktuelles“ vom 18. November 2022)

EU fasst autonome Zollkontingente neu

23. Dezember 2022: Der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2022/2563 eine Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren, insbesondere eine Anpassung des Anhangs mit den betroffenen Gütern, vorgenommen. Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus und in Russland sind von den Regelungen ausgenommen (Ausnahme: laufende Kontingentsnummern 09.2600, 09.2742, 09.2698 und 09.2835). Die Regelung gilt ab 1. Januar 2023.

Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) aktualisiert

23. Dezember 2022: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die 19. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Neben einigen redaktionellen Aktualisierungen (§§ 34, 74, 76, 82 und 82b) sowie die an diversen Stellen vorgenommene textliche Umstellung von BMWi auf BMWK wurde auch die Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) aktualisiert. Die Ausfuhrliste umfasst im Teil I Abschnitt A die Liste der  Militärgüter und im Teil I Abschnitt B die Liste der 19 Positionen national kontrollierter „Dual-use“-Güter. Die Neuregelungen treten am 24. Dezember 2022 in Kraft.

Intrastat-Leitfaden 2023 veröffentlicht

23. Dezember 2022: Das Statistische Bundesamt hat heute eine aktualisierte Fassung des Leitfadens zur Intrahandelsstatistik veröffentlicht.

  • Auch zu diesem Jahreswechsel wird noch nicht auf das Einstromverfahren umgestellt; es müssen auch im Jahr 2023 weiter Meldungen für beide Verkehrsrichtungen (Versendungen und Eingänge) abgegeben werden.
  • Die Meldeschwellen bleiben unverändert. Sie betragen wie bisher für Versendungen 500.000 EUR und für Eingänge 800.000 EUR.
  • Die Wertschwellen, bis zu denen auf die Angabe des statistischen Wertes verzichtet wird, bleiben für 2023 unverändert bei 45 Mio. EUR (sowohl für Versendungen, als auch für Eingänge).
  • IDES, die Erfassungssoftware für den Intrahandel, kann nur noch bis 31. Dezember 2022 genutzt werden.
  • Ab Januar 2023 können elektronische Intrastat-Meldungen nur noch über IDEV oder eSTATISTIK.core abgegeben werden.
  • Wann für die Intrastat-Meldungen auf das Einstromverfahren umgestellt wird, ist weiter unklar – Experten vermuten jetzt Anfang 2025.

REX-System für Exporte nach Singapur

20. Dezember 2022: Der Zollausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Republik Singapur hat mit dem heute gefassten Beschluss Nr. 1/2022 zur Änderung des Ursprungsprotokolls zu diesem Freihandelsabkommen angenommen. Nach einer vom Ausschuss heute veröffentlichten Bekanntmachung wird für europäische Exporteure das System „Ermächtigter Ausführer (EA)" durch das System „Registered Exporter (REX)“ mit Wirkung ab 1. Januar 2023 ersetzt. Somit können Einführer in Singapur dann die Gewährung einer Zollpräferenz bei präferenzberechtigten Lieferanteilen von über 6.000 EUR nur noch mit Hilfe von Erklärungen zum Ursprung beantragen, die von in der EU registrierten Ausführern (REX‘en) unter Angabe ihrer REX-Nummer ausgefertigt wurden. Eine Übergangsfrist ist bis zum 31. März 2023 vorgesehen. Der Beschluss tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und wird demnächst im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht.

EU mit neuntem Sanktionspaket

16. Dezember 2022: Die EU hat heute ihr neuntes gegen Russland gerichtetes Sanktionspaket auf den Weg gebracht. Die Regierungschefs hatten die Annahme der drei Vorschläge der EU-Kommission (siehe „Aktuelles“ vom 8. Dezember 2022) am Nachmittag beschlossen (Beschlüsse 2022/2477/GASP, 2022/2478/GASP und 2022/2479/GASP). Die notwendigen Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU erfolgten noch am selben Abend (siehe EU-Amtsblatt L322I vom 16. Dezember 2022).

Mit der Verordnung (EU) 2022/2474 hat der Rat der EU verschiedene Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorgenommen. Von den Sanktionen betroffen sind nun drei weitere russische Banken, es gelten erweiterte Ausfuhrkontrollen und Ausfuhrbeschränkungen für spezifische Güter, 168 weitere militärnahe Einrichtungen fallen jetzt unter die strengeren Ausfuhrkontrollregelungen, es gilt ein Ausfuhrverbot für alle Arten von Drohnen und unbemannten Luftfahrzeugen, Sendeverbote für weitere vier staatlich kontrollierte Medien sowie Investitionsverbote wie schon im Energiesektor nun auch für den Bereich Bergbau.

 

Mit der Verordnung (EU) 2022/2475 hat der Rat der EU verschiedene Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, vorgenommen. Hier geht es um notwendig erscheinende Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit der Freigabe eingefrorener Vermögenswerte.

 

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2476 hat der Rat der EU den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 um weitere 141 Personen und 49 Einrichtungen erweitert. Dabei handelt es sich um Reisebeschränkungen und Finanzsanktionen gegen Personen und Einrichtungen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

WuP jetzt im Bürger- und Geschäftskundenportal

16. Dezember 2022: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung ist heute zu entnehmen, dass im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die Dienstleistung "Warenursprung und Präferenzen" seit gestern im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) verfügbar ist.

Wirtschaftsbeteiligte, die über ein ELSTER-Zertifikat verfügen, haben nun die Möglichkeit, Anträge online auszufüllen und medienbruchfrei an ihr zuständiges Hauptzollamt zu übermitteln:

  • 0305_online "Online-Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA)"
  • 0441a_online "Online-Antrag auf Bewilligung der buchmäßigen Trennung (bT)"
  • 0442_online "Online-Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer (REX)"
  • 0448a_online "Online-Antrag auf Bewilligung als ermächtigter Ausführer (EA)"

Autonome Zollaussetzungen nicht für RU und BY

16. Dezember 2022: Der Rat der EU hat mit der heute veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/2465 eine Änderung des Anhang I der Verordnung (EWG) 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif verfügt. Die autonomen Zollaussetzungen, die die EU danach für die Stickstoffdünger-Inputs Ammoniak (KN-Code 2814 10 00) und Harnstoff (KN-Code 310210 10 und 3102 10 90) im Zeitraum vom 17. Dezember 2022 bis zum 16. Juni 2023 anwendet, beziehen sich ausdrücklich nicht die Einfuhren solcher Waren mit Ursprung in Russland und Belarus. Für die Einfuhr von Harnstoff und Ammoniak mit Ursprung in Russland und Belarus bleibt es bei der Erhebung der vertragsmäßig gegenüber der WTO mitgeteilten Zollsätze in Höhe von 5,5 % bzw. 6,5 %.

Vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstandes für Kroatien

14. Dezember 2022: Der Rat der EU hat durch den heute veröffentlichten Beschluss (EU) 2022/2451 den Weg für eine vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes für die Republik Kroatien frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2023 werden die Personenkontrollen an den Land- und Seebinnengrenzen zu Kroatien abgeschafft; die Personenkontrollen an den Luftbinnengrenzen werden ab dem 26. März 2023 abgeschafft. Alle Einschränkungen der Nutzung des Schengener Informationssystems durch Kroatien werden mit Wirkung vom 1. Januar 2023 aufgehoben. Bereits am 8. Dezember 2022 informierte der Rat mit einer Pressemitteilung über den jetzt veröffentlichten Beschluss.

Merkblatt für Zollanmeldungen aktualisiert

13. Dezember 2022: Die deutsche Zollverwaltung hat heute ein neues Merkblatt für Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen veröffentlicht, das ab 1. Januar 2023 verbindlich gilt. Auf 224 Seiten beschreibt das Merkblatt, was im Zusammenhang mit der Abgabe von Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen zu beachten ist und welche Informationen vorzuhalten sind. Änderungen sind, wie üblich, am Kursivdruck zu erkennen. Das Merkblatt berücksichtigt auch, dass ab dem 1. Januar 2023 auch bei der Einfuhr Zollanmeldungen grundsätzlich elektronisch abzugeben sind. Reisende können für mitgeführte Waren weiterhin eine Zollanmeldung auf dem Einheitspapier abgeben (Artikel 143 UZK-DA), außerdem kann das Einheitspapier im Rahmen des Ausfallverfahrens gemäß Kapitel 8.2.3 der Verfahrensweisung ATLAS verwendet werden.

 

Hinweis: Für elektronische Zollanmeldungen gelten außerdem die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS, die aufgrund von § 8a Zollverordnung (ZollV) für die Zollverwaltung (Benutzer) und die Beteiligten (Teilnehmer) verpflichtend ist, das Merkblatt für Teilnehmer sowie das EDI-Implementierungshandbuch.

Verschärfung der Iran-Sanktionen - Militärhilfe für Russland

12. Dezember 2022: Der Rat der EU hat heute auch die gegen Iran im Hinblick auf dessen Leistung militärischer Unterstützung für den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verhängten Sanktionen verschärft. Grundlage ist die heute veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2022/2430, die eine Erweiterung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste um vier Personen und eine Einrichtung vorsieht.

Iran für schwere Menschenrechtsverletzungen sanktioniert

12. Dezember 2022: Der Rat der EU hat heute Abend mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2428 seine gegen Iran gerichteten Sanktionen weiter verschärft. Angesichts der eskalierenden Lage in Iran, des menschenverachtenden Einsatzes massiver Gewalt durch die iranischen Sicherheitskräfte und die jüngsten willkürlichen Hinrichtungen junger Demonstranten hat die EU 20 weitere Personen und eine Organisation mit sofortiger Wirkung mit Reise- und Finanzsanktionen belegt. Dazu wurde die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran (Menschenrechtsverletzungen) entsprechend geändert.

Single-Windows-Umgebung für den Zoll kommt

9. Dezember 2022: Mit der heute veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/2399 haben der Rat und das Parlament der Europäischen Union den Weg für die Einrichtung einer Single-Window-Umgebung für den Zoll geebnet. Formal werden dazu nur einige kleine Erweiterungen an den Artikeln 5 (2) und 163 (1) der Verordnung (EU) 952/2013 (Unionszollkodex) vorgenommen. Die Generaldirektion für Steuern und Zollunion (TAXUD) stellt im Internet umfassendes Informationen zu diesem Thema zur Verfügung. Danach gehören zu einer Single-Window-Umgebung für den Zoll:

  • ein Single-Window-System der Europäischen Union den Austausch von Bescheinigungen im Zollbereich (EU CSW-CERTEX),
  • nationale Single-Window-Umgebungen für den Zoll,
  • die in Teil A des Anhangs der VO (EU) 2022/2399 genannten Nichtzollsysteme der Union, deren Nutzung nach Unionsrecht verbindlich ist (aus TRACES GGED-A, GGED-P, GGED-D, GGED-PP, COI, ICG-L, ICG-S, ICG-D sowie ODS aus dem ODS-2-Lizensierungssystem und F-GAS aus dem F-GAS-Portal und FKW-Lizensierungssystem),
  • die in Teil B des Anhangs der VO (EU) 2022/2399 genannten Nichtzollsysteme der Union, deren Nutzung nach Unionsrecht freiwillig ist (aus TRACES FLEGT und CITES, sowie ICSMS und das elektronische Lizensierungssystem DuES).

Die auf EU-Ebene notwendigen Umsetzungsmaßnahmen sollen zwischen März und Dezember 2025 abgeschlossen sein. Auf nationaler Ebene wird für die Finalisierung der 13. Dezember 2031 angepeilt.

Madagaskar stellt auf REX-System um

9. Dezember 2022: Nach einer heute veröffentlichten Mitteilung der Europäische Kommission hat Madagaskar offiziell angekündigt, ab dem 1. Januar 2023 das System des registrierten Ausführers (REX) anzuwenden. Als Folge werden Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Ursprungserklärungen ermächtigter Ausführer ab dem 1. Januar 2023 bei der Einfuhr in die EU zur Erlangung einer Präferenzgewährung von den europäischen Zollbehörden nicht mehr anerkannt werden. Als Präferenznachweise gelten dann nur noch Ursprungserklärungen der Ausführer bis zu einem Wert der Ursprungserzeugnisse einer Sendung von 6.000 EUR (Codierung U162) oder Ursprungserklärungen registrierter Ausführer (Codierung N864), wobei in diesem Fall unbedingt auch die REX-Nummer (Codierung C100) anzugeben ist.

Kommission mit Vorschlag für neuntes Sanktionspaket

8. Dezember 2022: Die EU beabsichtigt die Sanktionen gegen Russland weiter zu intensivieren. Nach einer Pressemitteilung der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland hat die Kommission den Entwurf eines neunten Sanktionspaketes vorgelegt, über den die Regierungschefs bereits Ende der kommenden Woche entscheiden könnten. Im Kern geht es um die Ausweitung der Reise- und Finanzsanktionen auf weitere Personen und Einrichtungen, neue Sanktionen gegen drei weitere russische Banken, neue Ausfuhrkontrollen und –beschränkungen für spezifische Güter, ein Ausfuhrverbot für allen Arten von Drohnen und unbemannten Luftfahrzeugen, Maßnahmen gegen die russische Propagandamaschine sowie wirtschaftliche Maßnahmen gegen den russischen Energie- und Bergbausektor.

BfAA wird zuständig für Endbeglaubigungen und Apostillen

6. Dezember 2022: Ab 1. Januar 2023 ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten für Endbeglaubigungen von Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland und zur Erteilung von Apostillen auf Bundesurkunden für deren Verwendung in den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens zuständig. Apostillen auf Verwaltungsurkunden bleiben von dieser Änderung unberührt und können - wie bisher - bei der zuständigen Apostillen-Behörde des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden (in Berlin ist dies das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) - Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen). Weiterführende Informationen zum genauen Verfahrensablauf können der Internetseite des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten entnommen werden. Die bisherige Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts (BVA) wurde mit der Veröffentlichung einer Änderung der Verordnung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 47 vom 6. Dezember 2022 widerrufen.

Vorlegalisierungsgebühren künftig erst nach Rechnung zahlbar

Dezember 2022: Die Ghorfa, Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V., hat auf ihrer Website mitgeteilt, dass mit dem 1. Januar 2023 das von ihr für Vorlegalisierungen erhobene Entgelt in Höhe von 25 EUR nicht mehr vorab gezahlt sondern nach Erledigung in Rechnung gestellt wird.

Bei der Bezahlung der Rechnung sollten die Rechnungsnummer und die Kundennummer des Unternehmens bei der Ghorfa angegeben werden. Die Änderung betrifft nur das Verhältnis zur Ghorfa; an der Zahlungsabwicklung gegenüber den jeweiligen Botschaften, die die eigentlichen konsularischen Legalisierungen vornehmen, ändert sich nichts.

EU aktualisiert Menschenrechts-VO

6. Dezember 2022: Der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2374 die Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße dahingehend geändert, dass die Anhänge mit den Eintragungen für sechs natürliche und zwei juristische Personen aktualisiert wurden. Durch den ebenfalls heute veröffentlichten Beschluss (GASP) 2022/2376 des Rates ist zudem der Beschluss (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße dahingehend geändert worden, dass die Anwendung der darin genannten Maßnahmen um ein Jahr bis zum 8. Dezember 2023 verlängert wurde.

Importverbot und Preisdeckel für russisches Erdöl

3. Dezember 2022: Die EU verschärft in Abstimmung mit den G7-Staaten ihre gegen Russland gerichteten Sanktionen. Ab 5. Dezember 2022 gelten die Importverbote für russisches Erdöl sowie die nicht unumstrittenen Regelungen zur Deckelung des Preises für russisches Erdöl in Höhe von 60 USD pro Barrel. Die Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen, die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen dürfen nur noch dann erbracht werden, wenn der Preis nachweislich 60 USD pro Barrel nicht übersteigt. Für bereits angelaufene Transporte sind Übergangsregelungen vorgesehen. Formal wurden die Regelungen heute in Form der Verordnung (EU) 2022/2367 und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2368 im Amtsblatt der EU veröffentlicht; beide bewirken entsprechende Anpassungen in der VO (EU) 833/2014. Unterdessen berichten die Medien, dass Russland seit Jahresbeginn offenbar rund 100 altersschwache Tanker mit dem Ziel erworben haben soll, die Sanktionen durch die Erhöhung eigener Schiffstansportkapazitäten zu umgehen.

Änderungen im APS zum Jahreswechsel

1. Dezember 2022: Nach den Regeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) kann die Präferenzgewährung für Güter aus wettbewerbsfähigen Sektoren länderspezifisch ausgesetzt werden. Davon betroffen sind derzeit Indien, Indonesien und Kenia der Fall; Grundlage dafür ist die Verordnung (EU) 2019/249. Ab 1. Januar 2023 gilt dann die Verordnung (EU) 2022/1039, die für Kenia und Indonesien keine Änderungen vorsieht. Indien kann mit dem Jahreswechsel wieder APS-Zollvorteile für bestimmte Fahrzeuge und Teile nutzen (Abschnitt S-17b; Kapitel 87-89 HS), verliert jedoch die APS-Vergünstigungen für Kunststoffe (APS Abschnitt S-7a; Kapitel 39 HS), Lederwaren und Pelze (Abschnitt S-8b; Kapitel 43, 43 HS), Waren aus Steinen, Zement, Keramik, Glas und Glaswaren (Abschnitt S13; Kapitel 68-70 HS) und Maschinen (Abschnitt S-16; Kapitel 84, 85 HS). Vietnam scheidet zum 1. Januar 2023 ganz aus dem APS aus. Die danach nutzbaren Zollvergünstigungen basieren auf dem Freihandelsabkommen EU-Vietnam (Informationen dazu in www.wup.zoll.de); siehe auch "Aktuelles" vom 30. Juni 2022.

Bekanntmachung zu Importen aus der östlichen Ukraine

1. Dezember 2022: Die EU-Kommission hat sich mit der heute veröffentlichten Bekanntmachung 2022/C 458/02 an Einführer gewandt, die beabsichtigen, Waren aus den nicht von der regulären Regierung der Ukraine kontrollierten Gebieten der Oblasten Donezk, Cherson; Luhansk und Saporischschja im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine in die EU einzuführen. Die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den spezifizierten Gebieten in die Europäische Union ist verboten. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/263 gilt dieses Verbot jedoch nicht für Waren mit Ursprung in diesen Gebieten, die den ukrainischen Behörden zur Prüfung vorgelegt wurden, für die die Erfüllung der Bedingungen, welche die Ursprungseigenschaft verleihen, geprüft wurden und für die ein Ursprungszeugnis der zuständigen Behörde der Ukraine im Einklang mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine ausgestellt worden ist. Die jetzt erfolgte Präzisierung wurde erforderlich, nachdem die ursprünglich getroffene Regelung (Bekanntmachung 2022/C 87 I/01) sich nur auf die von Separatisten kontrollierten Gebiete in den Oblasten Donezk und Luhansk bezogen.

Elektronische Gestellungsmitteilungen beim Import aus der Schweiz

30. November 2022: Anders als bei Importen aus allen anderen Drittländern mussten bei Importen im Straßen- und Schienenverkehr aus der Schweiz bislang keine elektronischen Gestellungsmitteilungen abgegeben werden. In einem Fachbeitrag weist die deutsche Zollverwaltung heute darauf hin, dass diese Sonderregelung mit dem 31. Dezember 2022 ausläuft. Ab 1. Januar 2023 sind alle Gestellungsmitteilungen dann grundsätzlich elektronisch unter Verwendung des IT-Fachverfahrens ATLAS-SumA abzugeben. Von der Änderung betroffen sind in erster Linie Spediteure, Frachtführer und Zollagenten, da mit dem Erfordernis einer elektronischen Gestellungsmitteilung nun zwingend auch die Teilnahme an ATLAS mit einer eigenen Software oder durch einen Vertreter erforderlich wird. Zudem entsteht ein zusätzlicher Arbeitsschritt, da nun auch für jeden aus der Schweiz einkommenden LKW bzw. für jede Sendung durch den Zollagenten oder den Spediteur eine individuelle ATLAS-Registriernummer - die sogenannte ATB-SumA-Registriernummer - erzeugt werden muss.

Lieferantenerklärungen an  PEM-Übergangsregeln angepasst

30. November 2022: Im Freihandelsraum Pan-Europa-Mittelmeer (PEM) findet das Regionale Übereinkommen Anwendung. Für den Warenverkehr zwischen einigen dieser Länder wurden seit 1. September 2021 die PEM-Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen um alternativ anwendbare „Übergangsregeln“ bzw. „Transitional Rules“ in einer neuen Anlage A erweitert. Die beiden Systeme müssen aufgrund ihrer unterschiedlichen Ursprungsregeln strikt getrennt werden. Damit sich diese Situation nicht allzu nachteilig auf die Angabe von Lieferantenerklärungen auswirkt hat die EU-Kommission jetzt mit der heute veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2022/2334 der Europäischen Kommission eine Änderung an der DVO (EU) 2015/2447, der DVO zum UZK, vorgenommen, die eine zumindest teilweise Durchlässigkeit zwischen den beiden Systemen ermöglicht. Die Änderung tritt am 20. Dezember 2022 in Kraft und gilt dann rückwirkend zum 1. September 2021.

Krim-Sanktionen - neue ATLAS-Codierungen

30. November 2022: Nach der heute veröffentlichten ATLAS – Info 0382/22 hat die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) zu der Verordnung (EU) 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen einige neue Unterlagencodierungen veröffentlicht. Im Rahmen von ATLAS-Ausfuhr sollen diese Codierungen bereits ab 1. Dezember 2022 verwendet werden. Diese Neuregelungen sind auch bereits in das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" eingepflegt worden, das ebenfalls seit heute zum Download bereitsteht.

Präferenznachweis beim Import aus Côte d'Ivoire

29. November 2022: Durch die Mitteilung 2022/C 452/06 informiert die EU-Kommission heute darüber, dass ab dem 2. Dezember 2022 Ursprungserzeugnissen von Côte d‘Ivoire beim Import in die Europäische Union die Präferenzbehandlung nach den Regelungen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) nur noch gewährt wird, wenn eine WPA-konforme Ursprungserklärung vorgelegt wird. Diese kann von jedem Ausführer für Sendungen mit ein oder mehreren Packstücken abgegeben werden, sofern der präferenzberechtigte Anteil der Sendung 6.000 EUR nicht übersteigt. Ohne Wertbegrenzung können Ursprungserklärungen von einem gemäß den einschlägigen ivorischen Rechtsvorschriften registrierten Ausführer (REX) abgegeben werden. Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Ursprungserklärungen, die durch „Ermächtigte Ausführer“ abgegeben werden, werden nicht mehr als Präferenznachweis akzeptiert.

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik veröffentlicht

25. November 2022: Das Statistische Bundesamt hat heute das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2023 in einer unentgeltlich verfügbaren pdf-Fassung ins Internet gestellt. Ebenfalls seit heute ist auch die SOVA-Leitdatei 2023 verfügbar (unentgeltliche Fassung mit Stand 25. November 2022). Die SOVA-Leitdatei ist ein Verzeichnis aller im Ausgabejahr gültigen statistischen Warennummern mit ausführlicher Warenbeschreibung im .txt-Format (Text mit fester Breite). Sie eignet sich insbesondere für die Verwendung in DV-gestützten Warenwirtschaftssystemen.

Handbuch zur Nutzung der IEA aktualisiert

19. November 2022: Die Generalzolldirektion teilt heute mit, dass das Handbuch zur Nutzung der Internet-EMCS-Anwendung (IEA - für das Excise Movement Control System) mit Stand 8. November 2022 jetzt in einer aktualisierten Fassung als Download zur Verfügung steht. Das Handbuch informiert über die Bedienung und gibt verfahrensspezifische Hinweise zum EMCS.

Verfahrensanweisunng für EMCS Release 2.5 veröffentlicht

18. November 2022: Die Generalzolldirektion hat heute die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren EMCS für das Release 2.5 veröffentlicht. Änderungen gegenüber der vorherigen Version dieser Verfahrensanweisung (ausgenommen Streichungen) sind in kursiver Schrift dargestellt. Die vorliegende Verfahrensanweisung EMCS 2.5 wurde bereits auf Grundlage der ab dem neuen EU-Release anzuwendenden Rechtsgrundlagen (ab 13. Februar 2023) aktualisiert. Anpassungen insbesondere im Zusammenhang mit der Aufnahme des steuerrechtlich freien Verkehrs sind in der vorliegenden Verfahrensanweisung EMCS 2.5 aus Vereinfachungsgründen bereits vor Inkrafttreten der rechtlichen Grundlagen zum 13. Februar 2023 erfolgt. Da der nationale EMCS 2.5 Rollout bereits am 19. November 2022 erfolgen wird, gelten für den Übergangszeitraum bei den Angaben der Rechtsgrundlagen die Angaben aus der Verfahrensanweisung des EMCS-Releases 2.4.

UK verlängert Anerkennung der CE-Kennzeichnung um zwei Jahre

14. November 2022: Einer Mitteilung der britischen Regierung ist heute zu entnehmen, dass das Vereinigte Königreich CE-Kennzeichnungen für weitere zwei Jahre anerkennen wird. Damit haben Unternehmen nun noch bis Ende 2024 Zeit, sich auf eine Produktkennzeichnung nach dem UKCA-Standard vorzubereiten. Aus der Mitteilung geht außerdem hervor, dass es für Medizinprodukte, Bauprodukte, Seilbahnen, transportable Druckgeräte, unbemannte Luftfahrzeugsysteme, Bahnprodukte und Schiffsausrüstung abweichende Regelungen geben wird. Die für diese Sektoren zuständigen Regierungsstellen treffen dazu sektorspezifische Vereinbarungen.

EU sanktioniert Gewalteinsatz in Iran

14. November 2022: Der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2231 seine direkt gegen Iran gerichteten Sanktionen erneut verschärft. In den Anhang I der Verordnung (EU) 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran werden 28 Personen und drei Organisationen aufgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, direkt an dem weit verbreiteten und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt der iranischen Sicherheitskräfte gegen friedlich Demonstrierende beteiligt gewesen zu sein, die zu einer

großen Zahl von Toten und Verletzten geführt hat. Am selben Tag ist durch die Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2230 des Rates eine weitere Person aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in den Anhang I der Verordnung (EU) 359/2011 aufgenommen worden.

EU erweitert Chemiewaffen-Verordnung

14. November 2022: Der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2228 eine Erweiterung der Regelungen der Verordnung (EU) 2018/1542 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen (Chemiewaffen-Verordnung) vorgenommen. In die Liste der Sanktionierten wurden weitere zehn Personen und eine Einrichtung aufgenommen, die im Zusammenhang mit dem Angriff auf Alexej Nawalny bzw. dem Einsatz von Chemiewaffen durch Syrien stehen.

EU sanktioniert iranische Drohnenlieferungen an Russland

14. November 2022: Das iranische Regime leistet mit der Lieferung von Drohnen und dir Durchführung von Schulungen zum Umgang mit diesen, militärische Unterstützung für den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg, den Russland seit heute seit 264 Tagen gegen die Ukraine führt. Der Rat der EU hat daher heute durch die Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2229 zwei daran beteiligte Kommandeure der iranischen Revolutionsgarden und zwei direkt beteiligte iranische Einrichtungen in den Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts

von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgenommen.

Versandrechtliche Änderungen bei Einführung von NCTS Phase V

11. November 2022: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung sind heute Details über die Umstellung der nationalen Versandanwendungen vom IT-Standard NCTS Phase 4 auf den neuen IT-Standard NCTS Phase 5 zu entnehmen. Danach werden die beschriebenen versandrechtlichen Neuerungen grundsätzlich erst dann einheitlich in Kraft treten, wenn alle EU-Mitgliedstaaten und alle Staaten des gemeinsamen Versandübereinkommens ihre jeweiligen nationalen Versandanwendungen einheitlich auf den neuen IT-Standard NCTS Phase 5 umgestellt haben. Die beteiligten Zollverwaltungen nehmen ihre nationale IT-Umstellung bis spätestens zum 1. Dezember 2023 vor. Die deutsche Zollverwaltung bietet den neuen IT-Standard NCTS Phase 5 bereits seit 6. März 2021 durch das ATLAS-Versand Release 9.1 an. ATLAS-Teilnehmer haben noch eine Übergangszeit bis 16. Juli 2023, um ihre Software auf das neue ATLAS-Versand ab Release 9.1 umzustellen (sogenannte weiche Migrationsphase).

Gegenüberstellung der Warennummern 2022 / 2023

8. November 2022: Das Statistische Bundesamt informiert heute über die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 2023 und bietet dazu auch wieder eine sehr hilfreiche Gegenüberstellung der geänderten Warennummern zum Jahr 2022.

 

Zum 1. Januar 2023...

  • verlieren 22 Warennummern (8-stellig) der KN 2022 ihre Gültigkeit (2022 waren es 350);
  • werden 41 Warennummern (8-stellig) neu in die KN 2023 aufgenommen (2022 waren es 592);
  • werden bei 3 Warennummern (8-stellig) der KN 2022 die Inhalte geändert (2022 waren es 147);
  • werden 7 Warennummern (8-stelling) der KN 2022 im Verhältnis 1:1 in die KN 2023 umgesetzt (2022 waren es 132);
  • werden 15 Warennummern (8-stellig) der KN 2022 mit mehr als einer Entsprechung in die KN 2023
    umgesetzt (2022 waren es 548).

Änderungsübersicht zur neuen Güterliste ab 2023

4. November 2022: Am 21. Oktober 2022 hatte die EU-Kommission ihren finalisierten Entwurf für eine Aktualisierung des Anhangs I der Dual-use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) vorgelgt (siehe "Aktuelles" vom 21. Oktober 2022). Heute hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun einen unverbindlichen Überblick über die vorgesehenen Änderungen im Anhang I der Dual-use-VO ins Internet gestellt. Es wird allgemein erwartet, dass die Aktualisierungs-VO zum Jahreswechsel in Kraft treten wird.

Handbuch für Genehmigungscodierungen mit Korrektur neu gefasst

2. November 2022: Das „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen - Genehmigungscodierungen - elektronische Abschreibung“ ist heute aufgrund einer notwendigen Korrektur beim Text der Codierung Y847 erneut von der deutschen Zollverwaltung veröffentlicht worden. Der vorliegende Fall verdeutlicht, dass es sinnvoll ist, die jeweils benötigten Informationen immer direkt von der jeweiligen website der Zollverwaltung herunterzuladen.

Warennummern für 2023 veröffentlicht - zahlreiche Änderungen

31. Oktober 2022: Mit der heute im EU-Amtsblatt L 282 erfolgten Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 hat die EU-Kommission eine Änderung des Anhangs I der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif vorgenommen und somit die Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Jahr 2023 festgelegt. Die KN bildet die Waren- oder Zolltarifnummern in 8-stelliger Ausprägung ab. Unternehmen haben jetzt bis zum Jahresende Zeit zu prüfen, inwieweit ihre Produkte von den an der KN vorgenommenen Änderungen betroffen sind. Ab 1. Januar 2023 gelten dann nur noch die Warennummern nach der KN 2023. In den nächsten Tagen wird das Statistische Bundesamt wieder eine Gegenüberstellung der KN 2023 zur KN 2022 zur Verfügung stellen, die den Prüfprozess sehr erleichtert.

EU und Moldau mit gegenseitiger AEO-Anerkennung

28. Oktober 2022: Mit dem heute veröffentlichten Beschluss Nr. 1/2022 des Zoll-Unterausschusses EU-Republik Moldau anerkennen die EU und die Republik Moldau gegenseitig ihre jeweiligen Programme für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEOs). Erwartet wird eine Belebung des bilateralen Handels, da nun vereinfachte und bevorzugte Zollkontrollen möglich sind.

WTO legt "World Trade Profiles" neu auf

26. Oktober 2022: Die World Trade Organization (WTO) hat heute ihre gemeinsam mit der United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD) und den International Trade Centres (ITC) erstellte Studie "World Trade Profiles" vorgestellt. Die jährlich erscheinende Veröffentlichung enthält Schlüsseldaten zum Warenhandel und Handel mit kommerziellen Dienstleistungen für 197 Volkswirtschaften (WTO-Mitzglieder). Jedes Profil zeigt eine sektorale Aufschlüsselung der Exporte und Importe der Wirtschaft, ihrer wichtigsten Handelspartner und ihrer am häufigsten gehandelten Produkte und Dienstleistungen. Die Broschüre umfasst 404 Seiten und ist als Download unentgeltlich erhältlich.

Handbuch für Genehmigungscodierungen neu gefasst

25. Oktober 2022: Das „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen - Genehmigungscodierungen - elektronische Abschreibung“ ist heute von der deutschen Zollverwaltung in einer überarbeiteten Fassung veröffentlicht worden. Die zur Vorfassung vorgenommenen Änderungen beziehen sich ausschließlich auf Codierungen, die den Warenverkehr mit der Russischen Föderation nach der Umsetzung des achten Sanktionspaketes betreffen.

BAFA jetzt mit Fragebogen  zum LkSG (§10 Abs. 2 LkSG)

25. Oktober 2022: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Umsetzung der sich aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ableitende Berichtspflicht erste Informationen auf seiner Webseite zum Thema "Lieferketten" veröffentlicht. Dabei wird auf die Form und Inhalt des zu erstellenden Berichts eingegangen. Grundlage hierfür wird ein demnächst verfügbarer Fragebogen sein.

Weiterführende Informationen zum Thema: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte, Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz

Kommission legt Änderungsentwurf für die Güterliste (Dual-use) vor

21. Oktober 2022: Die EU-Kommission hat heute ihren finalisierten Entwurf für eine Aktualisierung des Anhangs I der Dual-use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) vorgelgt.   Es handelt sich dabei um die Liste derjenigen Güter, die aufgrund ihrer doppeltem Verwendungsmöglichkeit (militärisch und zivil), der gemeinsamen Kontrolle bei der Ausfuhr, der Durchfuhr und im Rahmen von Vermittlungsgeschäften unterliegen. Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen erfolgen im Einklang mit den einschlägigen
Verpflichtungen und Bindungen, die die Mitgliedstaaten bzw. die Union als Mitglieder der internationalen Nichtverbreitungsregime und Ausfuhrkontrollregelungen oder durch die Ratifizierung einschlägiger internationaler Verträge eingegangen sind. Die Aktualisierung erfolgt turnusmäßig zum Ende eines jeden Jahres.

PEM: EU veröffentlicht neue Abkommensmatrix

21. Oktober 2022: Mit Blick auf eine korrekte Anwendung der Regeln für eine diagonale Ursprungskumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM) teilen die PEM-Vertragsparteien einander die mit den anderen anwendenden Vertragsparteien vereinbarten Ursprungsregeln mit. Die EU-Kommission hat dazu heute in Form der Mitteilung (2022/C 405/04) eine Übersicht zum aktuellen Sachstand veröffentlicht. Unternehmen können die Anwendbarkeit der diagonalen Ursprungskumulierung zwischen den Vertragsparteien einer Tabelle (Abkommensmatrix) entnehmen.

EU-Sanktionen gegen iranische Drohnenlieferanten

20. Oktober 2022: Der Rat der EU hat heute durch die Veröffentlichung des Beschlusses (GASP) 2022/1986 und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1985 formal die Sanktionierung von drei Personen iranischer Nationalität und einer iranischen Einrichtung vorgenommen. Die Maßnahmen gelten ab morgen. Das iranische Regime leistet militärische Unterstützung für den grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Der Rat nimmt drei an der Entwicklung

und Lieferung unbemannter Luftfahrzeuge an Russland beteiligte Personen und eine daran beteiligte Einrichtung in den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 auf, der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen benennt, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Die jetzt beschlossenen Sanktionsmaßnahmen (Einreiseverbot in die EU und das Einfrieren von Vermögenswerten in der EU) bewegen sich auf sehr niedrigem Niveau so dass es zumindest fraglich ist, ob sie die beabsichtigte Wirkung entfalten.

Gemeinsames Versandverfahren für die Ukraine

20. Oktober 2022: Mit Blick auf den angestrebten Beitritt der Ukraine zum gemeinsamen Versandverfahren (siehe auch "Aktuelles" vom 8. September 2022) hat der Gemische Ausschuss EU-CTC (European Union - Common Transit Countries) heute mit der Veröffentlichung seines Beschlusses 3/2022 einige formal notwendige Anpassungen vorgenommen. Dabei handelt es sich um Aspekte der Sicherheitsurkunden und um die Einfügung bestimmter technischer Begriffe in ukrainischer Sprache.

EU will Iran wegen Drohnenlieferungen an Russland sanktionieren

19. Oktober 2022: Wegen der Unterstützung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine will die EU nun die Iran-Sanktionen nochmals erweitern. Aus Brüssel war zu hören, dass keine Zweifel mehr daran bestehen, dass Iran sogenannte Kamikaze-Drohnen in großer Stückzahl an Russland gelifert hat

auch Iran Staaten haben neue Sanktionen gegen den Iran auf den Weg gebracht. Nach Angaben von Experten sollen die Strafmaßnahmen gezielt Personen und Organisationen treffen, die für den Bau und

die Lieferung iranischer Drohnen an Russland verantwortlich sind. Konkret sollen fünf Personen und drei Organisationen sanktioniert werden. Sie werden von Einreiseverboten und Vermögenssperren betroffen sein. Die Sanktionen, die formell noch von den EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden müssen, könnten dann schon morgen im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und somit noch vor dem Wochenende in Kraft treten.

EU verschärft Iran-Sanktionen

17. Oktober 2022: Der Rat der EU hat heute am späten Nachmittag mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1955 die gegen Iran gerichteten Sanktionen wie angekündigt erweitert. Ausgelöst durch den Tod von Mahsa Amini kommt es in Iran seit Wochen zu friedlichen Demonstrationen, auf die die Regierung mit dem Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt reagiert, wodurch bereits einer großen Anzahl von Toten und Verletzten zu beklagen sind. Durch die heute veröffentlichte

DVO werden dem Anhang I der Verordnung (EU) 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran elf weitere Personen und vier Einrichtungen hinzugefügt. Weitere Details können einer Pressemitteilung des Rates entnommen werden. Die für den Wirtschaftsverkehr mit Iran geltenden Handels- und Finanzbeschränkungen finden sich in der Verordnung (EU) 267/2012.

Türkei künftig nur noch „Türkiye“

14. Oktober 2022: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung ist heute zu entnehmen, dass die Türkei für die Bezeichnung ihres offiziellen Ländernamens im internationalen Schriftgebrauch ab sofort nur noch die Bezeichnung "Türkiye" als Ländername verwenden wird und diese Bezeichnung auch in Bezug auf die relevanten Teile aller präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungsnachweise sowie Warenverkehrsbescheinigungen zu benutzen ist. Es soll eine nicht näher bezeichnete Übergangsfrist geben, während der die bisherige Bezeichnung noch akzeptiert wird. Unternehmen sollten die Änderung möglichst zeitnah berücksichtigen.

Elektronische SumA künftig obligatorisch

13. Oktober 2022: Die deutsche Zollverwaltung weist heute in einer Mitteilung noch einmal darauf hin, dass u. a. auch Gestellungsmitteilungen ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich nur noch elektronisch über das IT-Fachverfahren ATLAS-SumA abzugeben sind (siehe auch „Aktuelles“ vom 15. Februar 2022).

Handbuch für die Anmeldung genehmigungspflichtiger Ausfuhren

7. Oktober 2022: Nach einer heute veröffentlichten Information der deutschen Zollverwaltung steht das Handbuch Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung ab sofort in einer aktualisierten Fassung (v 10.9) zum Download bereit. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Änderungen gegenüber der Vorfassung sind durch Kursivdruck leicht zu erkennen - aktuell handelt es sich weit überwiegend um Anpassungen aufgrund der gegen Russland verhängten Sanktionsmaßnahmen.

EU verfügt achtes Sanktionspaket gegen Russland

6. Oktober 2022: Die EU hat heute im EU-Amtsblatt L 259 I ihr achtes gegen Russland gerichtete Sanktionspaket veröffentlicht (siehe auch Pressemitteilung der EU-Kommission vom 6. Oktober). Formal handelt es sich um Änderungen der Verordnungen (EU) 2022/263, der VO (EU) 833/2014 und der VO (EU) 269/2014. So wie bereits am 28. September angekündigt (siehe  "Aktuelles" vom 28. September 2022), wird der  Geltungsbereich der bereits bestehenden Beschränkungen nun auch auf alle nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierte Gebiete in den Oblasten Cherson und Saporischschja ausgeweitet.

Ebenso werden die bereits verfügten Maßnahmen gegenüber der Liste sanktionierter Personen und Einrichtungen noch einmal erweitert. Diese Liste enthält nun auch solche Personen und Einrichtungen, die bestehende Sanktionen umgehen. Außerdem werden Exportverbote für weitere Produktgruppen verfügt, wodurch Russlands Fähigkeiten zur wirtschaftlichen Modernisierung eingeschränkt werden. Durch Importverbote für einige weitere Produktgruppen werden Russland Verkaufserlöse von jährlich rund 7 Milliarden Euro entzogen. Neu ist außerdem, dass es EU-Staatsangehörigen jetzt verboten ist, Sitze in Führungsgremien russischer Staatsunternehmen einzunehmen. Russland soll auch in diesem Bereich nicht weiter von europäischem Wissen und Know-how profitieren. Abgestimmt im G7-Kreis soll eine global wirksame Preisobergrenze für russisches Erdöl verfügt werden. Dadurch sollen Russlands Einnahmen aus dem Verkauf von Erdöl verringert und gleichzeitig die globalen Energiemärkte stabilisiert werden, was insbesondere Schwellenländern, die auf russisches Erdöl angewiesen sind, zugutekommen soll. Die Regelungen des achten Sanktionpaketes  gelten ab 7. Oktober 2022.

So finden Sie mich

Christian Treichel
International Trade Consulting

Georg-Schroeder-Str. 27

13591 Berlin

 

Anfahrt

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie mich unter der folgenden Telefonnummer:

 

+49 179 4948415

 

Für eine Email nutzen Sie bitte mein Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Christian Treichel - International Trade Consulting