Terminaktualisierung für das IT-Verfahren ATLAS

31. März 2023: Wie die Zollverwaltung heute per ATLAS Teilnehmerinformation 0440/23 mitteilt, wird die Frist zur Teilnehmerumstellung auf das ATLAS-Release AES 3.0 bzw. das ATLAS-Release 9.1 entgegen der mit ATLAS – Info 0373/22 vom 21. Oktober 2022 genannten Frist bis 16. Juli 2023 nunmehr bis zum 29. Oktober 2023 verlängert. Nach diesem Termin ist die Verarbeitung von Nachrichten in den Formaten AES 2.4 und ATLAS 9.0 nicht mehr gewährleistet.

 

Außerdem wird mitgeteilt, dass die Zollsysteme am 25. Februar 2023 auf das ATLAS-Release 10.1 umgestellt wurden. Mit dem ATLAS-Release 10.1 werden umfangreiche Änderungen an der Teilnehmerschnittstelle umgesetzt, die eine Zertifizierung der eingesetzten Teilnehmersoftware und eine Umstellung der Teilnehmer erfordern. Die Zertifizierungsumgebung ist für den Nachrichtenaustausch freigegeben und kann für eigene Tests genutzt werden. Die formelle Zertifizierung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 beginnen. Die Umstellungsphase für den Wechsel auf das ATLAS-Release 10.1 (weiche Migration) endet nach derzeitigen Planungen im 3. Quartal 2024.

Kumulierung EU - AKP

23. März 2023: Mit der heute veröffentlichten Bekanntmachung 2023/C 107/03 hat die EU-Kommission eine Liste von Erzeugnissen vorgestellt, die unter Anwendung des WTO-Meistbegünstigungszollsatzes zollfrei in die Europäische Union eingeführt und im Rahmen bestimmter Wirtschaftspartnerschafts-abkommen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten kumuliert werden dürfen. Die in der Liste aufgeführten Erzeugnisse dürfen nach Artikel 5 des Protokolls Nr. 1 zum Wirtschaftspartnerschafts-abkommen (WPA) zwischen der EU und den SADC-Staaten (South African Development Community) und nach Artikel 6 des Protokolls 1 zum Interims-WPA zwischen der EU und Côte d‘Ivoire kumuliert werden. Solche Güter gelten als Vormaterialien mit Ursprung in dem betreffenden AKP-WPA-Partnerland, sofern sie dort bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet wurden und die dort vorgenommene Be- oder Verarbeitung über die in den jeweiligen Protokollen aufgeführten Minimalbehandlungen hinausgehen. Informationen der deutschen Zollverwaltung vom 24. März 2023.

BAFA verlängert Allgemeine Genehmigungen (AGGen)

20. März 2023: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert heute vorab über die Verlängerung der nationalen AGG zum 1. April 2023. Die AGG Nr. 12 bis 17 sowie Nr. 30 werden bis zum 31. März 2024, die AGG Nr. 18 bis 28 bis zum 30. September 2023 verlängert; Inhaltliche Änderungen sind nicht vorgesehen. Bereits im Dezember 2022 waren die AGG Nr. 31 (Vergabe öffentlicher Aufträge) bis zum 31. März 2024 und die AGG Nr. 32 (Schutzausrüstung Ukraine) bis zum 31. Dezember 2023 verlängert worden. Außerdem wurde der Kreis der durch die AGG Nr. 32 privilegierten Güter erweitert.

(Wieder-)Einfuhr leerer Umschließungen vereinfacht

10. März 2023: Eine Änderung des EU-Zollrechts hat jetzt ein jahrelanges Ärgernis beendet (Fachmeldung des Zolls). Seit heute ist die (Wieder-)Einfuhr leerer Umschließungen konkludent möglich. Zollanmeldungen und ggf. auch die Erhebung von Zöllen oder die Nutzung der Rückwarenregelung für leer in die EU zurückgeführte Mehrwegbehältnisse gehören jetzt der Vergangenheit an. Seit heute kann die Überschreitung der EU-Grenze konkludent erfolgen d. h. es sind keine separaten Nachweise mehr erforderlich. Die Umschleißungen müssen lediglich unauslöschliche, nicht abnehmbare Identifikationszeichen einer unionsansässigen oder einer nichtunionsansässigen Person tragen. Dabei kann es sich auch um Logos handeln. Die jetzt umgesetzte Erleichterung geht auf eine bereits im Jahr 2017 erhobene Forderung der IHKs zurück.

Zollfreiheit für IT-Produkte

10. März 2023: Das Abkommen für Informationstechnologie (ITA) unterstützt seit 25 Jahren die Verbreitung von Gütern der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Unabhängig vom Ursprung gestatten die derzeit 82 teilnehmenden Staaten, die mehr als 97 % des Welthandels repräsentieren, den zollfreien Import solcher Güter. In der EU entfallen die letzten noch bestehenden Restzölle für Güter der Warennummern 8521 9000, 8527 2120, 8527 2152 8527 2159, 8527 2900, 8528 7119, 8528 7199, 8529 9065, 8529 9092, 8529 9097 und 9002 9000 am 1. Juli 2023 (die für den Import in die EU maßgeblichen Zolltarifnummern).

Online nach europäischen Unternehmen suchen

3. März 2023: Im Europäischen Justizportal sind die nationalen Unternehmensregister der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens durch das „Business Registers Interconnection System (BRIS)“ miteinander verknüpft, wo sie über eine Online-Plattform recherchiert werden.

Zoll aktualisiert Handbuch für Ausfuhrgenehmigungen

3. März 2023: Das „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen - Genehmigungscodierungen - elektronische Abschreibung“ ist heute von der deutschen Zollverwaltung in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht worden. Angesichts der aktuell sehr häufig eintretenden Änderungen ist es sinnvoll, die jeweils benötigten Informationen immer direkt von der jeweiligen Website der Zollverwaltung herunterzuladen. Das jetzt veröffentlichte Handbuch ersetzt die Fassung vom 29. Dezember 2022.

Änderungen am Nordirlandprotokoll

2. März 2023: Germany Trade & Invest hat heute eine Zusammenfassung der nach der jüngst erreichten Einigung im Nordirland-Streit zu erwartenden praktischen Änderungen vorgestellt. Insbesondere für den Handel mit Nahrungs- und Genussmitteln ergeben sich Erleichterungen. Die Vereinfachungen beziehen sich ausschließlich auf den Warenverkehr von Großbritannien (England, Schottland, Wales) nach Nordirland; für die Warenverkehre aus Deutschland bzw. aus anderen EU-Staaten nach Nordirland oder umgekehrt ändert sich nichts. Solche Lieferungen werden wie bisher auch als intra-EU-Handel gesehen und bleiben somit innergemeinschaftliche Lieferungen.

Geschenke über die Grenze

1. März 2023: „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ – wer kennte diese Weisheit nicht? Im Zeitalter weltweiter Warenströme denkt jedoch kaum noch jemand daran, dass ein Geschenk im Reisegepäck oder im Postpaket Schwierigkeiten beim Zoll Probleme bereiten könnte. Nicht in allen Ländern sind Sonderregelungen für Geschenke vorgesehen. Oft erfolgt die Zollbehandlung wie für normale Handelsware üblich. Ärgerlich ist dann der damit verbundene Papierkrieg und der unvermeidliche Zeitverlust – gilt ganz besonders für den Fall, dass der Beschenkte die Zollabwicklung selbst übernehmen muss. Gur recherchierte Informationen, die auch kulturelle Besonderheiten einschließen, hat die IHK Heilbronn-Franken auf ihrer Website - nach Kontinenten sortiert – zusammengestellt.

Einigung im Streit um das Nordirlandprotokoll

27. Februar 2023: Nun haben sie es doch noch geschafft! EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der britische Premierminister Rishi Sunak haben heute am späten Nachmittag eine Einigung im Streit um das sogenannte Nordirlandprotokoll erzielt. Dieses soll nun durch den sogenannten neuen Windsor-Rahmen ersetzt werden. Die EU-Kommission geht in einer Presseerklärung ausführlich auf die grundsätzlichen Überlegungen der jetzt getroffenen Vereinbarung ein. Zentraler Aspekt ist, dass Waren, die aus Großbritannien (GB) nach Nordirland (NI) geschickt werden und die dort verbleiben sollen, künftig über sogenannte „Green Lanes“ abgefertigt werden. Daneben wird es "Red Lanes" geben, die für aus GB versandte Waren, die über Nordirland weiter in die Republik Irland und/oder in andere EU-Länder der EU gehen sollen, auch künftig vollumfängliche Zollkontrollen vorsehen. Die jetzt erreichte Einigung stellt derzeit „nur“ eine politische Übereinkunft dar. Bis zur verbindlichen Ausgestaltung der Rechtstexte, mit der bis Ende 2024 gerechnet wird, bleiben die bisher gültigen Regelungen des Nordirland-Protokolls weiter in Kraft. Diese Grundsätze erinnern an die Kontrolle von Flugreisenden, die sich am Ankunftsort zwischen dem roten und den grünen Ausgang entscheiden müssen – je nachdem, ob zollpflichtige Waren anzumelden sind. Weiterführende Informationen sind auf der Website der EU und der Website der britischen Regierung zu finden.

EU aktualisiert Belarus-Sanktionen

27. Februar 2023: Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/419 hat der Rat der EU heute eine Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine vorgenommen. Dadurch werden die Einträge für 21 natürliche Personen und zwei juristische Personen geändert.

10. Sanktionspaket tritt in Kraft

25. Februar 2023: Das 10. gegen Russland gerichtete Sanktionspaket der EU wurde heute, nachdem Polen gestern seine Vorbehalte zurückgenommen hatte, im Amtsblatt der EU L 054I veröffentlicht (siehe dazu auch Pressemitteilung der EU-Kommission om 25. Februar 2023. Die Regelungen gelten mit einigen Ausnahmen ab 26. Februar 2023. Sie beziehen sich auf Änderungen der Verordnung (EU) 833/2014 (Handlungen Russlands) und der Verordnung (EU) 269/2014 (territoriale Integrität).

Individualsanktionen frieren die Vermögenswerte von 87 weiteren Personen und 34 Organisationen ein; für sie gilt außerdem ein Einreiseverbot in die EU. Die Wirtschaftssanktionen sehen erweitere Exportverbote für Dual-Use- und High-Tech-Güter vor; neue Importverbote in die EU gelten jetzt auch für Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetischen Kautschuk; Transite vor Dual-use-Gütern über Russland in Dritt-staaten sind verboten; das bestehende Luftfahrtembargo wird ausgeweitet.

In die gegen den Finanzsektor gerichteten Maßnahmen werden drei weitere Großban-ken aufgenommen; Informationspflichten für EU-Banken werden ausgeweitet. Außerdem gilt nun ein Sendeverbot für das russische Staatsmedium RT Arabic; russische Staatsangehörige dürfen keine Positionen in Leitungsgremien von Einrich-tungen der kritischer Infrastruktur in der EU bekleiden und/oder Gasspeicherkapazitäten in der EU zur Verfügung stellen; Privat- bzw. Charterflüge zwischen Russland und der EU müssen mindestens 48 Stunden vor Flugbeginn angemeldet werden.

Doch noch Einigung über 10. Sanktionspaket

24. Februar 2023: Die Fortsetzung der Gespräche führte heute am späten Abend doch noch zu einer Einigung, nachdem Polen seine Bedenken aufgegeben hatte (siehe Berichte von Bundesregierung, Tagesschau und  Deutsche Welle). In Kraft treten kann das 10. Sanktionspaket jedoch erst nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, mit der sehr kurzfristig für morgen gerechnet wird.

Polen blockiert 10. Sanktionspaket

23. Februar 2023: Nach einem Treffen der Botschafter der 27 EU-Mitgliedstaaten wurde am heutigen Abend bekannt, dass noch keine Einigung über das geplante 10. gegen Russland gerichtete Sanktionspaket erzielt werden konnte. Nach den Berichten mehrerer Nachrichtenagenturen blockiert Polen die Umsetzung des neuen Regelwerks. Grund scheint eine von Italien mit deutscher Unterstützung geforderte Verlängerung der Übergangsfrist zu sein, die sich auf das Wirksamwerden des vorgesehenen Importverbots für synthetischen russischen Kautschuk bezieht, wodurch die Wirkung der Sanktionierung deutlich geschwächt würde.

Verfahrensanweisung zum IT-System ATLAS aktualisiert

23. Februar 2023: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung ist heute zu entnehmen, dass eine überarbeitete Fassung der Verfahrensanweisung zum IT-System ATLAS ab sofort zum Download bereit steht. Geänderte Textpassagen sind kursiv gedruckt und durch eine Markierung am Rand des Textes leicht zu erkennen. Die Verfahrensanweisung zum IT-System ATLAS

EU mildert Syrien-Sanktionen für mehr humanitäre Hilfe

23. Februar 2023: Mit der heute veröffentlichten Verordnung (EU) 2023/407 hat der Rat der EU eine Änderung der Verordnung (EU) 36/2012 der restriktiven Maßnahmengegen Syrien verfügt. Die morgen in Kraft tretenden Regelungen bewirken unter anderem, dass bestimmte Verbote nach Artikel 14 bis zum 25. August 2023 nicht mehr für die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen gelten, die notwendig sind, um die Leistung humanitärer Erdbebenhilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen.

Das Einheitspatent kommt

23. Februar 2023: Nach einer Mitteilung von Germany Trade & Invest wird das Übereinkommen über ein Einheitliches EU-Patentgericht nach der Ratifizierung durch Deutschland zum 1. Juni 2023 starten. Das neue Patentsystem ermöglicht es, mit einer einzigen beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereichten Patentanmeldung einen einheitlichen Patentschutz in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zu erwirken. Außerdem wird eine zentrale Plattform für europaweite Patentstreitigkeiten vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) geschaffen. Alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Spanien und Kroatien nehmen an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes teil. Zum Starttermin wird der geografische Geltungsbereich des Einheitspatents zunächst 17 der insgesamt teilnehmenden 25 Staaten umfassen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Schweden.

Güterliste zur Dual-use-Verordnung wird geändert

23. Februar 2023: Die EU-Kommission heute hat eine Änderung des Anhangs I der EU-Dual-use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Die Änderungen werden voraussichtlich Ende April 2023 in Kraft treten. Die Änderungen resultieren aus internationalen Vereinbarungen der Australischen Gruppe (zuständig für die internationale Kontrolle biologischer und chemischer Güter) aus dem Jahr 2022 und der sprachlichen Überarbeitung einiger Listennummern. Die beabsichtigten Änderungen beziehen sich auf die Kategorien 1 und 2 sowie auf die allgemeine Anmerkung Nr. 4 zum Anhang I. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat dazu einen unverbindlichen Änderungsüberblick in deutscher Sprache veröffentlicht.

UZK wird fit gemacht für die Einführung von ICS2

23. Februar 2023: Mit der heute veröffentlichten Durchführungsverordnung(EU) 2023/403  hat die EU-Kommission eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (DVO zum Unionszollkodex) verfügt. Bei den neuen Regelungen handelt es sich um eine Anpassung in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen für summarische Eingangsanmeldungen und für die Risikoanalyse für die Zwecke der Sicherheit und der Gefahrenabwehr beim Eingang von Waren sowie zur Aufnahme der Ukraine in die Liste der Länder in der Verpflichtungserklärung des Bürgen für den Versand. Die jetzt vorgenommenen Änderungen, die am 15. März 2023 in Kraft treten, stehen im Zusammenhang mit der anstehenden Inbetriebnahme der Release 2 und 3 des neuen Einfuhrkontrollsystems (ICS2) (siehe "Aktuelles" von gestern).

 

Bereits am 22. Februar 2023 hatte die EU-Kommission mit der heute Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/398 eine Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (Del. VO zum Unionszollkodex) verfügt. Inzwischen wurde dazu heute (am 23. Februar 2023) noch eine Berichtigigung veröffentlicht. Bei den neuen Regelungen handelt es sich um eine Erweiterung der Möglichkeiten zur mündlichen Abgabe von Zollanmeldungen oder mittels einer anderen als Zollanmeldung geltende Handlung, die Ungültig-erklärung von Anmeldungen in bestimmten Fällen und die Präzisierung des Informationsaustauschs für summarische Eingangsanmeldungen. Die jetzt vorgenommenen Änderungen, die am 14. März 2023 in Kraft treten, stehen im Zusammenhang mit der anstehenden Inbetriebnahme der Release 2 und 3 des neuen Einfuhrkontrollsystems (ICS2).

AEO-Beantragung nur noch digital über das Zoll-Portal

22. Februar 2023: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung ist heute zu entnehmen, dass die AEO-Antragstellung ab dem 1. März 2023 nur noch durch den „Internetantrag AEO“ (IAEO) über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls (Zoll-Portal) erfolgt. Nach der Anmeldung im Zoll-Portal muss künftig zunächst der Aufruf der Dienstleistung „Grenzüberschreitender Warenverkehr“ erfolgen und dort dann die Auswahl des Internetantrags AEO. Im neuen IAEO können dem Bewilligungsantrag alle erforderlichen Dateianlagen (Fragebogen, etc.) in digitaler Form beigefügt und somit künftig gemeinsam mit dem Bewilligungsantrag online eingereicht werden.

EU verschärft Iran-Sanktionen (Menschenrechte)

20. Februar 2023: Der Rat der EU hat mit der heute veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2023/379 eine Erweiterung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts gravierender Menschenrechtsver-letzungen in Iran vorgenommen. Es werden dadurch weitere 32 Personen und zwei Organisationen in die in Anhang I der o.g. Sanktionsverordnung enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

EU bereitet 10. Sanktionspaket gegen Russland vor

15. Februar 2023: Mit einem 10. Sanktionspaket will die EU den Druck auf Russland weiter erhöhen. Die Kommission schlägt vor, bis zum 24. Februar 2023 die bestehenden Exportverbote um Produktgruppen im Wert von rund 11 Milliarden Euro zu erweitern (Elektronik, Spezialfahrzeuge, Maschinen- und Ersatzteile für Lastwagen und Strahltriebwerke, Antennen und Kräne). Mit der Kontrolle von 47 neuen elektronischen Komponenten (u. a. für Drohnen und Raketen), bestimmte Seltenerdmaterialien und Wärmebildkameras sind dann alle auf dem Schlachtfeld bisher eingesetzten High-Tech-Produkte verboten. Aufgrund der iranischen Drohnenlieferungen nach Russland werden dem Dual-use-Regime der EU sieben iranische Einrichtungen hinzugefügt, für die nun ein komplettes Exportverbot sensibler Güter nach Russland besteht. Es werden weitere Personen (militärische und politische Kommandeure) und Einrichtungen (Mediensektor) in die EU-Sanktionsliste aufgenommen und Maßnahmen vorgeschlagen, die gegen eine Umgehung der Sanktionsmaßnahmen gerichtet sind. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 15. Februar 2023.

Aktualisierte Anwendungsmatrix für die PEM-Region

10. Februar 2023: Die EU-Kommission hat durch die heute veröffentlichte Bekanntmachung 2023/C 51/01 über die Anwendung der Vereinfachten Übergangsregeln für den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM) informiert. Die jüngsten zum 1. Februar 2023 Gültigkeit erlangenden Änderungen betreffen im Wesentlichen die Anwendung der Vereinfachten Übergangsregeln (transitional rules) der am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmenden Staaten untereinander. Die heutige Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung 2022/C 405/04 vom 21. Oktober 2022.

Gemeinsame Militärgüterliste aktualisiert

10. Februar 2023: Die EU-Kommission hat heute mit der Veröffentlichung der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/277 eine Aktualisierung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter in Übereinstimmung mit der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union vom 21. Februar 2022 (EU-Amtsblatt C 100 vom 1. März 2022) vorgenommen. Die jetzt veröffentlichte Gemeinsame Militärgüterliste wird in Kürze als Anlage AL zur Ausfuhrliste, Teil I Abschnitt A, in die deutsche Außenwirtschaftsverordnung (AWV, Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial) übernommen werden.

Zwei neue Preisobergrenzen für russische Erdölerzeugnisse

4. Februar 2023: Der Rat der EU hat heute durch die Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/250 eine Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vorgenommen. Abgestimmt mit den G7-Partnern wird durch die bereits ab morgen geltenden Änderungen die Einführung zweier neuer Preisobergrenzen bewirkt, die sich auf im Seeverkehr transportierte Verarbeitungsprodukte russischen Erdöls beziehen und auf ein  Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe, von Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen mit Ursprung Russland hinauslaufen (Presseerklärung der EU-Kommission). Für welche Produkte welche Preisobergrenzen gelten, ergibt sich aus der ebenfalls heute veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2023/251 der Kommission, durch die der Anhang XXVIII der Verordnung (EU) 833/2014 für Güter der HS-Codes 2710 12 bis 2710 99 neu gefasst wird.

Hohe Energiepreise belasten die deutsche Außenhandelsbilanz

2. Februar 2023: Deutschland hat nach den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten vorläufigen Zahlen (kalender- und saisonbereinigt) im Jahr 2022 Güter im Wert von insgesamt 1.564,1 Milliarden Euro exportiert (Plus 14,3 % zum Vorjahr) und Waren im Wert von 1.488,1 Milliarden Euro eingeführt (Plus 24,3 % zum Vorjahr). Der Außenhandelsüberschuss belief sich auf vergleichsweise moderate 76,0 Milliarden Euro und nahm somit im fünften Jahr in Folge ab. Die für Deutschland wichtigsten fünf Handelspartner bei den Exporten waren US, FR, NL, CN und PL; bei den Importen waren machte China das Rennen vor NL, US, PL und IT. Mit 14,9 Milliarden Euro gingen die deutschen Exporte nach Russland gingen im Jahr 2022 um 43,7 % zurück; angesichts stark gestiegener Preise für fossile Energieträger nahm der Wert der Importe aus Russland jedoch um 6,5 % zu (35,3 Milliarden Euro).

Verschärfung der Iran-Sanktionen - Militärhilfe für Russland

30. Januar 2023: Die Rat der EU hat mit der heute erfolgten Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/192 die Iran Aircraft Manufacturing Industries Corporation (HESA) mit sofortiger Wirkung als weitere sanktionierte iranische Einrichtung in den Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgenommen.

Ghana stellt im August 2023 auf das REX-System um

27. Januar 2023: Das Ursprungsprotokoll (Protokoll Nr. 1) des Interims-Wirtschaftspartnerschafts-abkommen zwischen der EU und Ghana (veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 350 vom 21. Oktober 2020), das seit 20. August 2020 Anwendung findet, sieht in Art. 17 Abs. 3 vor, dass drei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens Erklärungen zum Ursprung (EzU) für Sendungen, die Ursprungserzeugnisse enthalten, deren Wert 6.000 Euro je Sendung überschreitet, nur noch durch einen nach den ghanaischen Rechtsvorschriften registrierten Ausführer ausgefertigt werden dürfen. Es findet insofern auf ghanaischer Seite ein Wechsel zum REX-System statt. Ab dem 20. August 2023 wird daher für Einfuhren von Waren mit Ursprung in Ghana in die EU die Zollpräferenzbehandlung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen nur noch gewährt, wenn eine Ursprungserklärung vorgelegt werden kann, die sich auf einen präferenzbegünstigten Anteil einer Lieferung von maximal 6.000 EUR bezieht oder die ohne diese Wertbegrenzung ausgefertigt wurde von einem nach ghanaischem Recht registrierten Ausführer.

Abkommen EU-Ghana: Kumulierungsmöglichkeiten

26. Januar 2023: Die EU-Kommission hat durch die heute veröffentlichte Bekanntmachung (2023/C 29/02) darauf hingewiesen, dass in Art. 6 des Protokolls Nr. 1 zum Interims-Wirtschaftspartnerschafts-abkommen zwischen Ghana und der EU die Kumulierung in Ghana für Vormaterialien vorgesehen ist, die unter Anwendung der vertraglichen Meistbegünstigungszölle nach dem Gemeinsamen Zolltarif zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden dürfen, wenn diese Vormaterialien in Ghana bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet worden sind und die dort vorgenommene Be- oder Verarbeitung über eine Minimalbehandlung hinausgehen (eine Liste der betroffenen TARIC-Codes ist Bestandteil der Bekanntmachung (2023/C 29/02)). Nach Art. 6 Abs. 4 des Protokolls Nr. 1 gilt diese Kumulierung 6 nicht für Vormaterialien, die bei der Einfuhr in die Europäische Union Antidumpingzöllen oder Ausgleichszöllen unterworfen sind, wenn sie ihren Ursprung in einem Land haben, für das derartige Zölle gelten (siehe Fußnoten in der Liste der TARIC-Codes). Auf den nach Art. 6 ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 (Feld 7) oder Ursprungserklärungen ist der Vermerk"Application of Article 6(1) of Protocol No. 1 to the Ghana-EU EPA" anzubringen.

EU verschärft Iran-Sanktionen (Menschenrechte)

23. Januar 2023: Wie in den zurückliegenden Tagen angekündigt, hat der Rat der EU heute mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/152 eine Verschärfung der bereits gegen Iran im Hinblick auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen bestehenden Sanktionsverordnung (EU) 359/2001 verfügt. Es werden jetzt weitere 18 Personen und 19 Organisation in die in Anhang I der Verordnung (EU) 359/2011 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen, die restriktiven Maßnahmen wie Reise- und Finanzsanktionen unterliegen.

Liste der "Dual-use"-Güter neu gefasst

11. Januar 2023: Die EU-Kommission hat heute mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/66 eine Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 („Dual-use“-Verordnung) vorgenommen. Dieser Anhang – die „Güterliste“ - umfasst Güter (Waren, Software, Technologie und Dienstleistungen), die als sogenannte „Dual-use“-Güter sowohl militärisch als auch zivil genutzt werden können und deren Ausfuhr aus der Europäischen Union daher nicht ohne vorherige Genehmigung zulässig ist. Die jetzt vorgenommenen Änderungen der Güterliste erfolgen als routinemäßige Umsetzung der von den vier großen internationalen Exportkontrollregimen im zurückliegenden Jahr gefassten Anpassungsbeschlüssen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatte Anfang November 2022 einen unverbindlichen Überblick über die vorgesehenen Änderungen im Anhang I der Dual-use-VO ins Internet gestellt (siehe auch „Aktuelles“ vom 21. Oktober 2022 und 4. November 2022).

DIHK mit Rechtsform- und Namenswechsel ins neue Jahr

3. Januar 2023: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) heißt seit 1. Januar 2023 Deutsche Industrie- und Handelskammer. Nicht mehr als Verein sondern jetzt als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die DIHK auch weiterhin als Dachorganisation der 79 deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) das gesamtwirtschaftliche Interesse aller IHK-Mitglieder auf Bundesebene.

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) vertreten ihrerseits das Interesse ihrer mehr als 3 Millionen Mitgliedsunternehmen auf regionaler Ebene und halten ein breites Informations-, Beratungs- und Serviceangebot vor. Diese Namens- und Rechtsformänderung wirkt sich unter anderem auch auf die Rolle der DIHK als nationaler Bürgschaftsverband im Rahmen des Carnet A.T.A./C.P.D.-Verfahrens - Wortlaut der Vorlagen für Sicherheitsleistungen (angepasste Form der Kontoabtretung bzw. des Bürgscheins) - aus. Betroffene Unternehmen sollten sich diesbezüglich mit ihrer lokalen IHK in Verbindung setzen.

Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung nimmt den Dienst auf

2. Januar 2023: Einer Mitteilung der Generalzolldirektion ist heute zu entnehmen, dass die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) als Direktion XI der Generalzolldirektion zum Jahreswechsel ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Aufgabe der ZfS ist die Durchsetzung des Sanktionsrechts auf Bundesebene; Grundlage ist das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II, dem der Bundesrat am 16. Dezember 2022 zugestimmt hatte. Die Postanschrift der ZfS lautet: Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, Bergisch-Gladbacher-Straße 83, 51069 Köln.

So finden Sie mich

Christian Treichel
International Trade Consulting

Georg-Schroeder-Str. 27

13591 Berlin

 

Anfahrt

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie mich unter der folgenden Telefonnummer:

 

+49 179 4948415

 

Für eine Email nutzen Sie bitte mein Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Christian Treichel - International Trade Consulting