Fehlende CBAM-Informationen veröffentlicht

31. Dezember 2025: Die EU-Kommission hat heute zahlreiche Detailregelungen, die für den Regelbetrieb des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) notwendig sind, als Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 mit Vorschriften über die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-Verordnung) hinsichtlich der Festlegung von Standardwerten im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Bereits seit dem 17. Dezember 2025 waren diese Informationen bereits auf der CBAM-Seite der EU zu finden.

Autonome Zollaussetzungen, erstes Halbjahr 2026

30. Dezember 2025: Der Rat der EU hat mit der heute erfolgten Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2026/2605 eine Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren verfügt. Aufgrund der aktuellen Lage gelten sie jedoch grundsätzlich nicht für Erzeugnisse mit handelspolitischem Ursprung Belarus oder Russland. Ausnahmen gelten für belarussische Güter des TARIC-Codes 2926 90 70 (24 2-Hydroxy-2-methylpropiononitril (CAS RN 75-86-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr) sowie für Waren mit Ursprung in Russland der TARIC-Codes 7608 20 89 30 (nahtlose stranggepresste Rohre aus Aluminiumlegierungen) und 8401 30 00 20 (nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren). Die jetzt veröffentlichte Maßnahme tritt am 1. Januar 2026 Kraft; Anpassungen erfolgen turnusmäßig alle sechs Monate; Hintergrund.

CBAM – Neue Unterlagenkodierung Y422

24. Dezember 2025: Die Europäische Kommission hatheute mitgeteilt, dass zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-VO) eine neue TARIC-Unterlagencodierung Y422 geschaffen wurde. Diese TARIC-Unterlagencodierung ist für in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführte Waren, die in das Zollverfahren aktive Veredelung übergeführt werden, vorgesehen. Weitere Informationen enthält die ATLAS-Info 0894/2025.

Autonome Zollkontingente, erstes Halbjahr 2026

22. Dezember 2025: Mit der heute erfolgten Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2025/2614 des Rates tritt am 1. Januar 2026 eine Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren in Kraft. Die Anpassungen erfolgen turnusmäßig alle sechs Monate; Hintergrund.

Importe aus Israel

22. Dezember 2025: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung ist heute zu entnehmen, dass die Europäische Kommission kürzlich im Internet eine aktualisierte Liste der mit Stand 27. Oktober 2025 präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte in Israel veröffentlicht hat. Das Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel", das auf die Besonderheiten beim Import von Präferenzursprungserzeugnissen aus Israel eingeht, wurde entsprechend aktualisiert. Weiterführende Informationen können der Webseite der EU-Kommission entnommen werden.

Details für den Regelbetrieb von CBAM veröffentlicht

17. Dezember 2025: Die EU-Kommission hat heute zahlreiche noch fehlende Detailregelungen, die für den Regelbetrieb des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) notwendig sind, auf der CBAM-Seite der EU veröffentlicht. Dazu gehören u. a. die Berechnung der Emissionen, die neuen Standardwerte und Benchmarks, die Verifizierung von Emissionen und auch Vorschläge zur Ausweitung des CBAM-Warenkreises ab 2028.

Hinweis:  Es sei noch einmal daran erinnert, dass der Import mehr als 50 Tonnen CBAM-Güter pro Jahr nur für Unternehmen möglich ist, die über eine Registrierung als CBAM-Anmelder verfügen. Entsprechende Anträge für die Aufnahme ins CBAM-Register nicht ins CBAM-Übergangsregister - sind über das Zoll-Portal möglich. Bereits im Übergangsregister erfasste Unternehmen/Anmelder werden automatisch durch die Zollverwaltung "umgemeldet"  

Zoll veröffentlicht Merkblatt zu Zollanmeldungen für 2026

16. Dezember 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung des Merkblattes zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen als am 1. Januar 2026 erschienene Ausgabe ins Internet gestellt. Das Merkblatt umfasst in der jetzt veröffentlichten Fassung 376 Seiten; es ersetzt ab 1. Januar 2026 die derzeit noch gültige Fassung von 2025. In den Vorbemerkungen wird darauf hingewiesen, dass der Titel II Abschnitt II Kapitel 1 zu den Förmlichkeiten im Versandverfahren in Gänze überarbeitet wurde und daher darauf verzichtet wurde, die vorgenommenen Änderungen dort durch Kursivdruck zu kennzeichnen.

 

Das Merkblatt enthält die in Deutschland für Zollanmeldungen, summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen (einschließlich Umleitungsanträgen und Ankunftsmeldungen), Wiederausfuhrmitteilungen sowie Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Für elektronische Anmeldungen gelten darüber hinaus insbesondere die Verfahrensanweisung ATLAS, die aufgrund von § 8a Zollverordnung (ZollV) für die Zollverwaltung (Benutzer) und die Beteiligten (Teilnehmer) verpflichtend ist, das Merkblatt für Teilnehmer und das EDI-Implementierungshandbuch.

Deutscher Außenhandel schwächelt

9. Dezember 2025: Deutschland hat nach den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten vorläufigen Zahlen von Januar bis Oktober 2025 Güter im Wert von insgesamt 1.308,3 Milliarden Euro exportiert (Plus 1,1 % zum Vorjahr) und Waren im Wert von 1.139,3 Milliarden Euro eingeführt (Plus 4,6 % zum Vorjahr). Der Außenhandelsüberschuss belief sich damit auf 169,0 Milliarden Euro - ein Rückgang zum Vorjahreszeitraum (205,1 Milliarden Euro) von 21,4 %. Die für Deutschland wichtigsten Handelspartner waren bei den Exporten US, FR, NL, PL und IT und für die Importe (unverändert) CN, NL, US, PL und IT. Dämpfend wirkt sich derzeit der Nachfragerückgang aus China und den U.S.A. aus. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die U.S.-Zollpolitik weiter entwickelt.

Die Russland-Sanktionen zeigen auch weiterhin Wirkung: die deutschen Exporte nach dort gingen bis Oktober 2025 auf 5,8 Milliarden Euro zurück (Minus 7,7 %); die Importe aus Russland beliefen sich nur noch auf 1,0 Milliarden Euro (Minus 34,2 %).

Im Oktober 2025 sind die deutschen Exporte gegenüber September 2025 kalender- und saisonbereinigt um 0,1 % gestiegen und die Importe um 1,2 % gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober 2024 nahmen die Exporte um 4,2 % und die Importe um 2,8 % zu, wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt.

Schutz geographischer Angaben erweitert

1. Dezember 2025: Geografische Angaben sind Rechte des geistigen Eigentums, die die Qualität, den Ruf oder die Merkmale eines Produkts mit seinem Ursprungsort verbinden. Die EU schafft nun mit der VO (EU) 2023/2411 in Verbindung mit der DelVO (EU) 2025/1955 einen weiteren Schutz für handwerkliche und industrielle geografische Angaben in der EU.

Seit 1. Dezember 2025 (Pressemitteilung) können Europas Glasbläser, Töpfer, Zerkleinerer, Juweliere und andere Hersteller ihre Produktnamen im Rahmen der neuen Regelung der EU für geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Waren eintragen lassen.  Das System schützt ikonische Waren wie böhmisches Glas, Limoges-Porzellan, Solingen-Messer und Donegal-Tweed, deren Ruf und Qualität aus ihrem Herkunftsort stammen. Mehr Infos beim DPMA...

Handbuch Genehmigungscodierungen aktualisiert

28. November 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die Ausgabe vom 3. November 2025.

Österreich fordert Vorabanmeldung für Durchgangsprozesse

14. November 2025: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung ist heute zu entnehmen, dass die österreichische Zollverwaltung sich gemäß Punkt III.I.2 (Communication between the Office of Transit and the External Domain) der Design Documentation for National Transit Application (DDNTA) zu einer verpflichtenden Abgabe einer elektronischen Voranmeldung für die Durchgangszollstelle (Office of Transit) ab dem Beginn des Kalenderjahrs 2026 entschieden hat. Ab dem 1. Januar 2026 müssen daher für alle NCTS-Vorgänge, bei denen die Durchgangszollstelle in Österreich liegt, verpflichtend elektronische Voranmeldungen hinsichtlich des Durchgangs (Office of Transit) über die IT-Applikation "Smart Border Austria" (derzeitiger Titel: Zoll Korridorverkehr Vorarlberg) vor dem Eintreffen bei der Durchgangszollstelle abgegeben werden. Bei Nichtbefolgung dieser Bestimmung wird das Beförderungsmittel von der Durchgangszollstelle zurückgewiesen.

Dual-use-Güterliste aktualisiert

14. November 2025: Die EU-Kommission hat heute mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003 eine Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-use-Verordnung) vorgenommen. Dieser Anhang I, auch als „Güterliste“ bekannt, benennt auf jetzt 251 Seiten Güter mit sowohl zivilem als auch militärischem Verwendungszweck, die nur mit vorheriger Genehmigung ausgeführt werden dürfen. Die jetzt erfolgten und bereits morgen in Kraft tretenden Änderungen dienen der routinemäßigen Angleichung der in der EU geltenden Regelungen an die Beschlüsse der internationalen Exportkontrollregime (Wassenaar Arrangement, Nuclear Suppliers Group, Australia Group und Missile Technology Control Regime) 

 

Neu in die Güterliste aufgenommen wurden 12 sogenannte 5xx-Kennungen, die in Zukunft die 19xx-Kennungen in der Ausfuhrliste ersetzen werden. In der Folge haben jetzt z. B. Quantencomputer zwei Kennungen: 4A506 in der EU-Dual-Use-Güterliste und 4A1906 in der deutschen Ausfuhrliste.

 

Hier die neuen 5xx-Kennungen in Stichworten: 1C513 für Pulver aus Hoch-Entropie-Legierungen, 2B510 für Ausrüstung für die additive Fertigung, 2E503 für Technologie für Beschichtungssys-teme, 3A501 für Elektronische Bauelemente und Baugruppen, 3B501 für Fertigungsausrüstung von Halbleiterbauelementen, 3B503 für Rasterelek-tronenmikroskop- (REM)Ausrüstung, 3B504 für kryogene Wafertest-ausrüstung, 3C507 für epitaxiale Werkstoffe oder Materialien, 3D507 für Software zur Extraktion von Layout-Daten, 3E501 für Technologie für ICs mit GAAFET-Strukturen, 4A506 für Quantencomputer und 4A507 für Rechner, „elektronische Baugruppen“ und Bauteile.

Aktualisierte PEM-Matrix veröffentlicht

13. November 2025: Die EU-Kommission hat heute mit dem Amtsblatt (EU) C/2025/6212 eine Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM) bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens veröffentlicht. Bestandteil der Veröffentlichung ist – wie immer - eine aktualisierte Fassung der sogenannten Matrix, aus der die Daten der Anwendung der diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien ablesen lassen. Die vorstehende Mitteilung tritt an die Stelle der zuletzt am 17. September 2025 im Amtsblatt (EU) C/2025/5098 veröffentlichen Mitteilung.

Carnet A.T.A. für Sambia  

7. November 2025: Die Republik Sambia ist gestern durch die Übergabe der unterzeichneten Urkunde an den Generalsekretär der Weltzollorganisation formal als 65. Vertragsstaat dem internationalen Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von Waren (Carnet A.T.A. Übereinkommen) beigetreten (Pressemitteilung der WCO). Ab wann und für welche Warengruppen deutsche Industrie- und Handelskammern Carnets A.T.A. für Sambia ausstellen, sollte vorab mit der regionalen IHK geklärt werden.

Saint Vincent and the Grenadines sind 187. WCO-Mitglied

5. November 2025: Die Karibik-Inseln Saint Vincent and the Grenadines sind seit 17. Oktober 2025 formal das 187. Mitglied der World Customs Organization (Welt Zoll Organisation – WCO). Mehr zur WCO…

Handbuch Genehmigungscodierungen aktualisiert

3. November 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die Ausgabe vom 23. Oktober 2025.

HS-Revision 2027 um ein Jahr verschoben

2. November 2025: Die nächste Revision des Harmonisierten Systems (HS) wird nicht wie eigentlich vorgesehen zum 1. Januar 2027 sondern erst ein Jahr später, also zum 1. Januar 2028 umgesetzt werden. Grund dafür ist, laut Weltzollorganisation (WCO – World Customs Organization), die durch Corona bedingte Verzögerungen bei der Fertigstellung der Anpassungen in Verbindung mit der Komplexität der anstehenden Aktualisierungen. Gegenwärtig enthalten die Entwürfe fünf Änderungen der Erläuterungen, 105 konkrete Änderungsvorschläge und 299 Änderungspakete, die sowohl technische Entwicklungen, veränderte Handelsvolumen als auch aktuelle Entwicklungen bei den Warenströmen berücksichtigen. Betroffen sind unter anderem die Kapitel 28, 29, 38, 73 und 84. Anpassungen sind auch in einigen Anmerkungen zu einzelnen Kapiteln vorgesehen. Nach der geplanten förmlichen Annahme der Vorschläge, die für Ende Dezember 2025 vorgesehen ist, soll die Empfehlung dann im Januar 2026 veröffentlicht werden und am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Das vom Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ins Internet gestellte  WTO-Dokument bildet den Stand der Änderungsvorschläge per 26. Juni 2025 ab. Erfahrungsgemäß werden bei diesem Bearbeitungszustand keine wesentlichen Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen.

KN für 2026 veröffentlicht

31. Oktober 2025: Pünktlich wie in den zurückliegenden Jahren auch, hat die EU-Kommission heute, am letzten Werktag im Oktober, mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 die Änderungen des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/1987 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif bekanntgegeben. Diese sogenannte Kombinierte Nomenklatur 2026 ist ab 1. Januar 2026 verbindlich als Grundlage für statistische und zolltarifliche Angaben in der EU zu verwenden. Die Änderungen einschließlich der Änderungen im Bereich der Anmerkungen, beziehen sich auf die Kapitel 3, 28, 29, 38, 39, 73, 84, 85, 94, 95, 98, 99. Unternehmen haben jetzt bis zum 31. Dezember 2025 Zeit zu prüfen, ob die von ihnen verwendeten Warennummern von den Änderungen, die insgesamt vergleichsweise moderat ausfallen, betroffen sind.

Handelsabkommen EU - Vanuatu

24. Oktober 2025: Im Amtsblatt der EU ist heute der Beschluss (EU) 2025/2141 des Rates vom 10. Oktober 2025 veröffentlicht worden, durch den der Beitritt Vanuatus zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits von der EU genehmigt wird. Vorbehaltlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde durch Vanuatu wenden die Vertragspartner das Abkommen 10 Tage nachdem sie einander den Abschluss der hierfür erforderlichen Verfahren schriftlich notifiziert haben, vorläufig an. Aktuell findet das Interims-Partnerschafts-abkommen gegenüber Fidschi (FJ), Papua-Neuguinea (PG), die Salomonen (SB) und Samoa (WS) Anwendung. 

NCTS jetzt auch für Moldau und Montenegro

24. Oktober 2025: Wie die deutsche Zollverwaltung heute durch ihre ATLAS – Info 0861/2025 mitteilt, sind die Republik Moldau (MD) und Montenegro (ME) mit Wirkung zum 1. November 2025 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten und werden entsprechend ab diesem Datum im Rahmen des NCTS (New Computerized Transit System) am gemeinsamen Versandverfahren teilnehmen.

Handbuch Genehmigungscodierungen aktualisiert

23. Oktober 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die Ausgabe vom 8. Oktober 2025.

EU verhängt 19. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus

23. Oktober 2025: Im Amtsblatt der EU sind heute die vier Beschlüsse und fünf Verordnungen veröffentlicht worden, die zusammen das 19. von der EU gegenüber der Russischen Föderation und Belarus verhängte Sanktionspaket darstellen. Details zu den neuen Regelungen, die bereits morgen um 00:01 Uhr in Kraft treten, stellte die EU-Kommission heute vor. Die neuen Maßnahmen konzentrieren sich auf Schlüsselsektoren wie Energie, Finanzen, die militärisch-industrielle Basis, Sonderwirtschaftszonen sowie auf die Ermöglicher und Profiteure des russischen Angriffskrieges. Kernpunkte sind:

  • Ein vollständiges Importverbot von russischem Flüssigerdgas (LNG) und das weiteres Vorgehen gegen die Schattenflotte sind die bisher schärfsten Sanktionen gegen Russlands Energiesektor.
  • Die Maßnahmen zielen unter anderem auch auf Finanzdienstleistungen und Infrastruktur (einschließlich erstmals Kryptowährungen) sowie auf den Handel ab.
  • Auch der Dienstleistungssektor ist Gegenstand der Maßnahmen, und die Instrumente zur Bekämpfung von Umgehungen werden gestärkt.
  • Mit diesem Paket steigt die Zahl der gelisteten Schiffe in Russlands Schattenflotte auf insgesamt 557.

Im Einzelnen veröffentlichte die EU für das 19. Sanktionspaket folgende Beschlüsse und Verordnungen:

Tschechien hatte am Vorabend seine Blockadehaltung aufgegeben und so konnten die Ratsmitglieder noch vor ihrem anstehenden Gipfeltreffen für den wohl wichtigsten Tagesordnungspunkt Einigkeit erzielen. Brüssel betont indes, dass im Vorfeld eine enge Abstimmung mit den U.S.A. erfolgte, die gestern ebenfalls harte Sanktionen verhängt haben. Davon betroffen sind die beiden größten russischen Ölkonzerne Rosneft und Lukoil mit denen jede wirtschaftliche Interaktion verboten ist.

CBAM wird schlanker und einfacher 

17. Oktober 2025: Mit der heute im EU-Amtsblatt erfolgten Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2025/2083 haben Rat und Parlament dem Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinfachung und Stärkung der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-Verordnung) hinsichtlich einer des CO2-Grenzausgleichssystems Rechtskraft verliehen. Damit gelten die CBAM-Anforderungen nur noch für Unternehmen, die mehr als 50 Tonnen CBAM-Güter pro Jahr in die EU importieren. Solche Unternehmen benötigen dafür eine Registrierung als CBAM-Anmelder. Entsprechende Anträge für die Aufnahme ins CBAM-Register - nicht ims CBAM-Übergangsregister - sind über das Zoll-Portal möglich. Bereits im Übergangsregister erfasste Unternehmen/Anmelder werden automatisch durch die Zollverwaltung "umgemeldet".

Handbuch Genehmigungscodierungen aktualisiert

8. Oktober 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die Ausgabe vom 8. Oktober 2025.

BAFA-Leitfaden für Universitäten und Forschungseinrichtungen

1. Oktober 2025: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine überarbeitete Fassung seiner Publikation „Exportkontrolle und Academia – Handreichung für die Wissenschaft“ veröffentlicht. Diese soll Forscherinnen und Forscher an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen dabei unterstützen, mögliche Berührungspunkte mit der Exportkontrolle zu erkennen. Die Handreichung ergänzt das bestehende Handbuch „Exportkontrolle und Academia“ und enthält praktische Hinweise für den Forschungsalltag. Angesprochen sind vor allem Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Personal in außeruniversitären Einrichtungen. Sie alle stehen vor der Herausforderung, ihre Forschung in einem zunehmend internationalen Umfeld durchzuführen und dabei rechtliche sowie sicherheitsrelevante Vorgaben einzuhalten.

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