Handbuch Genehmigungscodierungen überarbeitet

30. September 2024: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben.

EU: Self-Assessment-Tool zu CBAM

23. September 2024: Mit Hilfe eines Self-Assessment-Tools können Unternehmen auf der Grundlage des KN-Codes der eingeführten Ware, des Ursprungslandes, des Warenwertes und des angemeldeten Zollverfahrens prüfen, ob die geplante Einfuhr der CBAM-Verordnung unterliegt. Ist dies der Fall, enthält das Ergebnis eine Übersicht über die Daten, die Unternehmen von ihren Lieferanten abfragen müssen, um ihre Berichtspflichten zu erfüllen. Das CBAM-Selbstbewertungsinstrument steht auf der CBAM-Internetseite der EU-Kommission in der Rubrik Guidance zum Download zur Verfügung.

Neubekanntgabe der AGG Nr. 12, 13, 16 und 41

20. September 2024: Nachdem Armenien und Aserbaidschan nicht mehr unter die Regelungen des Artikel 2 Nr. 19 der Verordnung (EU) 2021/821 fallen, die Ausfuhren sensibler Güter aus dem Dual-use-Bereich in diese Länder jedoch auch weiterhin im Rahmen des Einzelgenehmigungsverfahrens kontrolliert werden sollen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heute die erforderlichen Anpassungen durch eine Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41 vorgenommen. Dabei handelt es sich formal um eine Erweiterung der begünstigten Bestimmungsziele um Armenien und Aserbaidschan. Die Regelungen gelten ab 23. September 2024; weiterreichende inhaltliche Änderungen ergeben sich hierdurch nicht. Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41 gelten auch weiterhin unverändert bis zum 31. März 2025.

Saudi-Arabien schafft Gebühren für Exporte ab

12. September 2024: Einer Mitteilung von Germany Trade & Ivest (GTAI) ist heute zu entnehmen, dass sich an den Gebühren für die Leistungen der saudischen Zollverwaltung (ZATCA) zum 6. Oktober 2024 einige Änderungen ergeben. Einzelheiten dazu waren von ZATCA am 6. September 2024 im Internet veröffentlicht worden.

Lieferkettengesetze in Europa

9. September 2024: Germany Trade & Invest (GTAI) hat auf seiner Website eine Übersicht europäischer Lieferkettengesetze zusammengestellt. Die Übersicht umfasst eine Zusammenstellung der derzeit existierenden nationalen Lieferkettengesetze sowie Links zur weiterführenden Recherche.

USA: Exportkontrollregelungen für Halbleiter und Quantencomputer

5. September 2024: Nach einer heute veröffentlichten Mitteilung des US-amerikanischen Bureau of Industry and Security (BIS) geltem im Bereich kritische und aufstrebende Technologien neue Exportkontrollregelungen. Betroffen sind:

Quantencomputer-Artikel - Quantencomputer, zugehörige Geräte, Komponenten, Materialien, Software und Technologie, die bei der Entwicklung und Wartung von Quantencomputern verwendet werden können.

Hochentwickelte Halbleiterfertigungsgeräte - Werkzeuge und Maschinen, die für die Herstellung hochentwickelter Halbleiterbauelemente unverzichtbar sind.

Gate-All-Around-Feldeffekttransistor-Technologie (GAAFET) - Technologie, die Hochleistungscomputerchips produziert oder entwickelt, die in Supercomputern verwendet werden können.

Additive Fertigungsartikel - Geräte, Komponenten und zugehörige Technologie und Software zur Herstellung von Metall- oder Metalllegierungskomponenten.

Güterliste wird aktualisiert

5. September 2024: Die EU-Kommission hat heute einen Entwurf für eine Delegierte Verordnung vorgestellt, durch den der Anhang I, die Güterliste der Dual-use-Verordnung (VO (EU) 2021/821), aktualisiert werden soll. Die Änderungen werden turnusmäßig vorgenommen um die Güterliste den im Rahmen des Chemiewaffenübereinkommens (https://www.opcw.org/) und der vier internationalen Exportkontrollregime (http://www.australiagroup.net/, http://mtcr.info/, http://www.nuclearsuppliersgroup.org/ und https://www.wassenaar.org/) gefassten Beschlüssen bis zum Jahresande anzupassen. Im Register der Kommissionsdokumente können die aktuellen Textfassungen der Entwürfe eingesehen werden. An welchen Stellen Änderungen vorgenommen werden sollen, ist der Gegenüberstellung eines unverbindlichen Arbeitsdokument zu entnehmen. Die letzte Anpassung der Güterliste erfolgte zum 16. Dezember 2023. Mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Güterliste wird für Ende November gerechnet.

Handbuch Genehmigungscodierungen überarbeitet

30. August 2024: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben.

Die IT-Anwendung „De-Mail“ der Zollverwaltung läuft aus

29. August 2024: Einer Mitteilung der Zollverwaltung ist heute zu entnehmen, dass der Zoll ab dem 1. September 2024 auf die Nutzung des IT-Verfahrens „De-Mail“ verzichten wird. Für eine sichere Kommunikation von Privatpersonen und Unternehmen mit der Zollverwaltung steht wie bisher auch das Zoll-Portal für alle Belange rund um deren Onlineanträge zur Verfügung.

EU verhängt Antidumpingmaßnahme gegen Biodiesel aus China

16. August 2024: Die EU-Kommission hat heute mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2163 die Einführung einer vorläufigen Antidumpingmaßnahme verfügt, die sich gegen die Einfuhr von „Biodiesel“ mit Ursprung in der Volksrepublik China richtet. Von der Maßnahme betroffen sind somit alle durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnene Fettsäuremonoalkylester und/oder paraffinische Gasöle nichtfossilen Ursprungs in Reinform oder als Mischung. Die vorläufig für drei namentlich benannte chinesische Unternehmen festgestellten Dumpingspannen liegen zwischen 12,8 und 36,4 %. Die Importe chinesischer Unternehmen, die mit der EU-Kommission im Rahmen des Dumpingverfahrens kooperiert haben, werden mit 23,7 % beaufschlagt. Für alle übrigen chinesischen Unternehmen gilt eine Dumpingspanne von ebenfalls 36,4 %. Die Regelungen treten mit dem morgigen Tag in Kraft. Dann ist die Überführung betroffener Waren in den zollrechtlich freien Verkehr der Union von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls abhängig.

China will die Ausfuhr von Antimon kontrollieren

15. August 2024: Nach einem heute von der chinesischen Zollverwaltung über die Webseite des Handelsministeriums veröffentlichten Dekret wird China ab 15. September 2024 die Ausfuhr von Antimon reglementieren. Zur Begründung wurden nationale Sicherheitsinteressen und die Erfüllung internationaler Verpflichtungen genannt. Das Halbmetall Antimon wird, kombiniert mit anderen Ausgangsstoffen, unter anderem zur Herstellung von Blei-Säure-Batterien, Solaranlagen, im Bereich des Flammschutzes sowie auch zum Bau von Nuklearwaffen und anderen Militärgütern wie Nachtsichtgeräten verwendet. China hatte bereits letzten Sommer die Ausfuhr von Germanium und Gallium beschränkt (siehe „Aktuelles“ vom 4. Juli 2023). Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hatte gerade erst eine Studie dazu veröffentlicht, in welchen Bereichen die deutsche Wirtschaft auf Importe angewiesen ist - Metalle liegen danach weit vorne.

Europäisches KI-Gesetz kommt

1. August 2024: Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlamentes des Rates die weltweit ersten umfassenden Regelungen zu Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI – oder Artificial Intelligence - AI) aufgestellt (Pressemitteilung). Mit der kurz als „KI-Gesetz“ bezeichneten Verordnung soll sichergestellt werden, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Bürger geschützt werden. Die Mehrzahl der jetzt veröffentlichten Vorschriften werden ab dem 2. August 2026 gelten. Zuständige EU-Behörde für alle KI-Themen ist das Europäische Amt für künstliche Intelligenz.

WTO will  Übereinkommen über den elektronischen Handel

26. Juli 2024: Seit 2017 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Welthandelsorganisation (WTO – World Trade Organization) mit der Erarbeitung gemeinsamer Grundregeln für den elektronischen Handel. Heute nun wurde ein gefestigter Entwurf des Abkommens vorgestellt. Das Abkommen soll den digitalen Handel weltweit neu definieren. Es zielt darauf ab, grenzüberschreitende elektronische Transaktionen zu erleichtern, Hindernisse für den digitalen Handel abzubauen sowie Innovationen im E-Commerce zu fördern. Zu den festgelegten Grundregeln gehören u.a. ein Verbot von Zöllen auf elektronische Übertragungen (die ansonsten ab 2026 eingeführt werden könnten), Initiativen zur Förderung eines reibungslosten digitalen Handels, Verbesserung des Online-Verbraucherschutz sowie Bestimmungen, die das internationale digitale Handeln zuverlässiger und günstiger machen. Das Übereinkommen soll sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugutekommen, sowie die digitale Inklusion und das Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern stärken. Eine Implementierung könnte ähnlich erfolgen, wie beim Information & Technology Agreement der WTO. Pressemitteilung der EU-Kommission; Pressemitteilung der Deutschen Gruppe der ICC (International Chamber of Commerce).

Dr. Mandy Pastohr wird Präsidentin des BAFA

24. Juli 2024: Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, Frau Dr. Mandy Pastohr das Präsidentenamt im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu übertragen. Sie folgt damit auf Herrn Torsten Safarik, der seit dem 1. Juli 2024 die Geschäftsführung der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH übernommen hat (Pressemitteilung des BMWK vom 26. Juni 2024; Pressemitteilung des BMWK vom 24. Juli 2024).

Ausfuhrliste aktualisiert

22. Juli 2024: Die Bundesregierung hat heute mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung bekannt gegeben. Die schon am 23. Juli 2024 wirksam werdenden Änderungen beziehen sich auf Anpassungen der Ausfuhrliste, die als Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter regelt. Als national erfassten Dual-Use-Güter wurden entsprechender Software und Technologie Cryo-CMS Schaltkreise, parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme, Ausrüstung, konstruiert für das Trockenätzen, Rasterelektronenmikroskope, kryogene Wafer-Prüfausrüstun sowie Quantencomputer. Neu ist zudem, dass das übliche fünfstellige Nummerierungssystem Kategorie (0-9) Gattung (A-E) Kennung 901-999 um eine vorangestellte 1 erweitert wurde und so das Nummerierungssystem der Ausfuhrliste nun nicht mehr nur fünf- sondern zum Teil auch sechsstellig ist. So lautet zum Beispiel die Güterlistennummer von Quantencomputern 4A1906. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert zu diesem Themenkomplex auf seiner Seite „Güterlisten“.

Komoren und Ost-Timor werden neue WTO-Mitglieder

22. Juli 2024: Nach einer Mitteilung der Welthandelsorganisation (WTO) übergaben die Komoren und Timor-Leste (Ost-Timor) der WTO-Generaldirektorin Ngozi Okonjo-Iweala heute ihre Zustimmung zu den WTO-Beitrittsprotokollen. Nach den WTO-Regeln wird die Mitgliedschaft eines Beitrittskandidaten 30 Tage nach Hinterlegung der Beitrittserklärung bei der WTO wirksam. Damit werden die beiden Länder Ende August offiziell als 165. und 166. Mitglied in die WTO aufgenommen.

23 weitere Länder befinden sich als Beobachter im laufenden Beitrittsverfahren und streben eine zeitnahe Mitgliedschaft in der WTO an.

Customs & Border Protection ändert Abfertigungsgebühren

22. Juli 2024: Nach einer heute veröffentlichten Bekanntmachung im Federal Register wird die US-Zollbehörde Customs & Border Protection (CBP) die Mindest- und die Höchstgebühren im Rahmen der "Merchandise Processing Fee" zum 1. Oktober 2024 anpassen. Die Abfertigungsgebühr beträgt dann für kommerzielle Warensendungen mit einem Wert von mehr als 2.500 USD ("formal entries") auch weiter 0,3464 Prozent des Zollwertes, mindestens jedoch 32,71 USD (vorher: 31,67 USD) und höchstens 634,62 USD (vorher: 614,35 USD). Die Gebühren für sogenannte "Informal Entries" (Warensendungen mit einem Wert von unter 2.500 USD) und für die zollamtliche Behandlung von im Postverkehr eingeführten Paketen werden sich ab dem 1. Oktober 2024 ebenfalls ändern. 

Importe aus Israel

22. Juli 2024: Als Besonderheit des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel erhalten Waren, die in den israelischen Siedlungen in den seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden palästinensischen Gebieten hergestellt wurden, keine Zollpräferenzbehandlung bei einer Einfuhr in die EU (siehe dazu technische Vereinbarung EU-Israel und Hinweis an die Einführer - 2012/C 232/03). Die EU-Kommission hat Ende Juni 2024 erneut eine aktualisierte Liste der nicht förderfähigen Standorte (Englisch) mit den siebenstelligen Postleitzahlen veröffentlicht. Ab dem Inkrafttreten ist für eine Präferenzgewährung zusätzlich zu den präferenzbegründen Unterlagen auch folgende Unterlage anzumelden: Y864 (aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat). Einer Notiz der deutschen Zollverwaltung ist heute außerdem zu entnehmen, dass ein aktualisiertes Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel" ins Internet gestellt wurde.

BAFA: Neubekanntgabe der AGG Nr. 42

17. Juli 2024: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat heute die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 neu bekannt gegeben, die zum 18. Juli 2024 wirksam wird. Die jetzt verfügten Anpassungen waren durch das 14. Sanktionspaket (Verordnung (EU) 2024/1745) erforderlich geworden, durch die insbesondere einige Erweiterungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung Russland) vorgenommen wurden.

APS: Regionale Kumulierung zwischen Indonesien und Sri Lanka

17. Juli 2024: Die EU-Kommission hat heute einen Hinweis für Einführer veröffentlicht, der sich auf die jetzt mögliche Regionale Kumulierung zwischen Indonesien und Sri Lanka in Bezug auf die Ursprungsregeln im Rahmen des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (APS) gemäß Artikel 55 Absatz 5 der Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 bezieht. Sri Lanka wird dadurch ermächtigt, die in Tabelle 1 des Hinweises aufgeführten Spinnstofferzeugnisse mit Ursprung in Indonesien im Rahmen der Ursprungskumulierung zu verwenden, um die in Tabelle 2 des Hinweises aufgeführten Spinnstofferzeugnisse im Rahmen der APS-Präferenzzollsätze herzustellen und in die Union auszuführen.

Freihandelsabkommen EU - Neuseeland

16. Juli 2024: Die EU-Kommission hat heute mit einem „Guidance document on rules of origin“ einen inoffiziellen Leitfaden zur Anwendung der Ursprungsregeln im Rahmen des Freihandelsabkommens der EU mit Neuseeland veröffentlicht. Unternehmen soll so dabei geholfen werden, die Vorteile des Abkommens für ihren Handel mit Neuseeland besser zu nutzen. Der Leitfaden ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar. Umfassende Informationen zum Freihandelsabkommen der EU mit Neuseeland stellt die EU-Kommission hier zur Verfügung.

MERCOSUR jetzt mit Bolivien

15. Juli 2024: Seit 1998 war Bolivien assoziiertes Mitglied des MERCOSUR, des Gemeinsamen Markt des Südens, dem derzeit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay als Vollmitglieder angehören. Mit dem Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde ist Bolivien nun seit dem 8. Juli 2024 fünftes Vollmitglied. Assoziierte Mitglieder des MERCOSUR sind Chile (seit 1996), Peru (seit 2003), Kolumbien (seit 2004), Ecuador (seit 2004), Guyana (seit 2013) und Surinam (seit 2013). Die zwischen der EU und dem MERCOSUR laufenden Verhandlungen über den Abschluss eines umfassenden Assoziierungsabkommens stocken seit 2019. Dabei gilt der handelspolitische Teil dieses Abkommens als ausverhandelt. Über die Bedeutung des MERCOSUR berichtet Germany Trade & Invest in einem ausführlichen Beitrag.

EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen

5. Juli 2025: Der finale Rechtstext der EU-Richtlinie 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD - Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ist heute im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und wird in 20 Tagen in Kraft treten. Auf nationaler Ebene muss die Umsetzung innerhalb von zwei Jahren, also bis zum 26. Juli 2026 erfolgen. Die Bundesregierung will die EU-Lieferkettenrichtlinie noch in dieser Legislaturperiode durch Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) „so bürokratiearm wie möglich“ umsetzen. Dabei sollen jedoch die aus der CSDDD resultierenden Pflichten erst zum EU-rechtlich spätest möglichen Zeitpunkt Verbindlichkeit erlangen.

EU veröffentlicht neue autonome Zollaussetzungen

4. Juli 2024: Der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2024/1851 eine Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren verfügt. Aufgrund der aktuellen Lage gelten sie jedoch grundsätzlich nicht für Erzeugnisse mit handelspolitischem Ursprung Belarus oder Russland. Drei spezifische Ausnahmen sind allerdings auch weiterhin vorgesehen: Die autonomen Zollaussetzungen können genutzt werden für belarussische Güter des TARIC-Codes 2926 90 70 (24 2-Hydroxy-2-methylpropiononitril (CAS RN 75-86-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr) sowie für Waren mit Ursprung in Russland der TARIC-Codes 7608 20 89 30 (nahtlose stranggepresste Rohre aus Aluminiumlegierungen) und 8401 30 00 20 (nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren). Die heute veröffentlichte Maßnahme tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

Handbuch Genehmigungscodierungen überarbeitet

2. Juli 2024: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben.

EU veröffentlicht WPA mit Kenia

1. Juli 2024: Die EU-Kommission hat heute mit dem Amtsblatt (EU) L/2024/1648 das mit der Republik Kenia ausgehandelte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen veröffentlicht, das am heutigen Tag in Kraft tritt. Das Abkommen, das Kenia außer für Waffen einen dauerhaft begünstigten Zugang zum EU-Markt garantiert, war im Dezember 2023 unterzeichnet worden. Kenia liberalisiert seinen Markt in den nächsten 25 Jahre für insgesamt 82,6 Prozent der wertmäßigen Einfuhren von EU-Ursprungsprodukten; 64,4 % des Importvolumens der EU-Ursprungsprodukte werden bereits mit Inkrafttreten des Abkommens zollfrei. Gegenwärtig konnte noch keine Einigung über die anzuwendenden Ursprungsregeln erzielt werden. Bis zur Annahme eines Ursprungsprotokolls – geplant innerhalb der nächsten fünf Jahre – wendet jede Vertragspartei gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens die Ursprungsregeln der Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates (Marktzugangsverordnung; Ländergruppe MAR - Market Access Regulations) als anwendbares Recht der importierenden Vertragspartei an. Germany Trade & Invest informiert über Details der jetzt getroffenen Vereinbarungen.

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