Autonome Zollaussetzungen ab 1. Juli 2025 neu geregelt

30. Juni 2025: Der Rat der EU hat mit der heute erfolgten Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2025/1303 eine Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren verfügt. Aufgrund der aktuellen Lage gelten sie jedoch grundsätzlich nicht für Erzeugnisse mit handelspolitischem Ursprung Belarus oder Russland. Ausnahmen gelten für belarussische Güter des TARIC-Codes 2926 90 70 (24 2-Hydroxy-2-methylpropiononitril (CAS RN 75-86-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr) sowie für Waren mit Ursprung in Russland der TARIC-Codes 7608 20 89 30 (nahtlose stranggepresste Rohre aus Aluminiumlegierungen) und 8401 30 00 20 (nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren). Die heute veröffentlichte Maßnahme tritt am 1. Januar 1. Juli 2025 Kraft; Anpassungen erfolgen turnusmäßig alle sechs Monate; Hintergrund.

Autonome Zollkontingente ab 1. Juli 2025 neu geregelt

30. Juni 2025: Nach der heute erfolgten Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2025/1303 des Rates tritt mit dem 1. Juli 2025 eine Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren in Kraft. Die Anpassungen erfolgen turnusmäßig alle sechs Monate; Hintergrund.

Handbuch Genehmigungscodierungen aktualisiert

30. Juni 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die letzte Ausgabe vom 2. Juni 2025.

Zusatzzölle für Produkte aus Russland und Belarus

20. Juni 2025: Nach Beobachtungen der EU-Kommission hat der Umfang der der Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse insbesondere von Düngemitteln auf Harn- und Stickstoffbasis (KN-Codes 3102 und 3105) aus der Russischen Föderation und Belarus in die Union in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Die EU führt daher mit der heute veröffentlichten Verordnung (EU) 2025/1227 zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. von dort ausgeführt werden, einen zusätzlichen Zoll in Höhe von 50 % (zusätzlich zum anzuwendenden Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs laut Anhang I der VO (EU) 2025/1227) sowie spezifische Aufschläge (Anhang II der VO (EU) 2025/1227) ein. Die Regelungen gelten mit dem Tag der Veröffentlichung; die für in Anhang I gelistete Produkte vorgesehenen Regelungen gelten ab 20. Juli 2025.

Pakistan verliert Präferenzen nach APS+ für Ethanol

20. Juni 2025: Mit der heute erfolgten Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1206 hat die EU-Kommission die Aussetzung der APS+-Zollpräferenzen für Einfuhren von Ethanol mit Ursprung in Pakistan ab 21. Juni 2025 verfügt. Die Regelung gilt für zwei Jahre und führt zur Aussetzung der Präferenzen für Einfuhren von Ethanol aus Pakistan, das derzeit in die KN-Codes ex 2207 10 und ex 2207 20 eingereiht ist. Die Aussetzung gilt nicht für die TARIC-Codes 2207 10 00 11 und 2207 20 00 11. Für bereits auf dem Transport in die EU befindliche Sendungen sind Übergangsregelungen vorgesehen.

CETA - Pusch für die Wirtschaftsbeziehungen EU-Kanada

16. Juni 2025: Eine heute von der EU-Kommission vorgestellte Studie belegt, dass seit Inkrafttreten des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) am 21. September 2017 der bilateralen Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen der EU und Kanada um insgesamt 71 % zugenommen hat. Die Warenlieferungen aus der EU nach Kanada konnten um 64 %, die Exporte von Dienstleistungen aus der EU nach Kanada um 81 % zulegen. Alle CETA-Staaten konnten eine Diversifizierung ihrer Lieferketten beobachten.

Russland-Handel geht weiter zurück

11. Juni 2025: Einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist heute zu entnehmen, dass Deutschland im vergangenen Jahr 94,6 % weniger Waren aus der Russischen Föderation importiert hat als 2021, dem Jahr vor Beginn des Kriegs in der Ukraine; 2024 wurden Waren im Wert von 1,8 Milliarden Euro aus Russland importiert. Der Anteil Russlands an den gesamten Wareneinfuhren nach Deutschland ist 2024 auf gut 0,1 % gesunken gegenüber 2,8 % im Jahr 2021 vor Kriegsbeginn. Bei den Exporten brach der Anteil Russlands an allen Warenausfuhren aus Deutschland im selben Zeitraum von 1,9 % im Jahr vor dem russischen Angriff auf die Ukraine auf zuletzt noch 0,5 % ein. Bei den Importen rutschte Russland aus deutscher Sicht 2024 auf Rang 59 (vor Irak) der wichtigsten Lieferländer ab – von Rang 12 im Jahr 2021. 2024 lag Russland auf Rang 36 (vor Slowenien) der wichtigsten Abnehmer deutscher Exporte, drei Jahre zuvor war es Rang 15.

Währungscode für Niederländische Antillen entfällt

6. Juni 2025: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung ist heute zu entnehmen, dass der Währungscode Niederländische-Antillen-Gulden, ISO-Währungscode ANG, 1 EURO = 2,0321 ANG für die Niederländischen Antillen nur noch bis zum 30. Juni 2025 (Ende) gilt und ab 1. Juli 2025 als gesetzliches Zahlungsmittel durch die Währung Karibischer Gulden (XCG) ersetzt wird. Aufgrund der Währungsumstellung ergeben sich folgende Änderungen: Ab 1. Juli 2025 entfällt Niederländische Antillen und wird durch die Länder Curaçao, Karibischer Gulden, ISO-Währungscode XCG, 1 EURO = 2,0321 XCG und St. Martin (südlicher Teil), Karibischer Gulden, ISO-Währungscode XCG, 1 EURO = 2,0321 XCG ersetzt.

Importe aus Israel

5. Juni 2025: Die Europäische Kommission hat heute im Internet eine Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte in Israel anhand ihrer siebenstelligen Postleitzahlen veröffentlicht. Weiterführende Informationen können der Webseite der EU-Kommission entnommen werden. Die deutsche Zollverwaltung teilt am 25. Juni 2025 mit, dass das Merkblatt "Präferenznachweise aus Israel" entsprechend aktualisiert wurde.

Bulgarien ist reif für den Euro

4. Juni 2025: Bulgarien ist reif für den Euro! Das ist die zentrale Aussage des neuesten Konvergenzberichtes, den die Europäische Zentralbank (EZB) heute vorgestellt hat. In einer Pressemitteilung stellen die europäischen Währungshüter die Gründe für ihre positive Bewertung vor und stellen die Einführung des Euro für Bulgarien zum 1. Januar 2026 in Aussicht. Der bulgarische Lew ist seit Jahren fest an den Euro gekoppelt – mit einem stabilen Wechselkurs von 1 Euro = 1,95583 Lewa. Die EU-Kommission betont in einer Presseerklärung, dass Bulgarien die vier nominalen Konvergenzkriterien erfüllt, die sicherstellen sollen, dass ein Land für die Euro-Einführung bereit und seine Wirtschaft hinreichend darauf vorbereitet ist. Die endgültige Entscheidung zur Einführung des Euro in Bulgarien trifft das Europäische Parlament am 8. Juli 2025.

Hinweisblatt zu VuB-Codierungen in ATLAS

4. Juni 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihres Hinweisblattes zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen für Verbote und Beschränkungen im IT-Verfahren ATLAS vorgestellt. Die Änderungen sind rot dargestellt.

Handbuch Genehmigungscodierungen aktualisiert

2. Juni 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die letzte Ausgabe vom 30. April 2025.

Trump verdoppelt Eisen- und Aluminiumzölle auf 50%

30. Mai 2025: U.S. Präsident Donald Trump will die Zölle für Stahlimporte in die U.S.A. von derzeit 25 % auf 50 % verdoppeln. Dies sagte er heute in Pennsylvania während eines Besuchs bei der Firma U.S. Steel (AP Video). Man werde die U.S. Stahlindustrie noch weiter absichern und niemand werde darum herumkommen. Später wurde bekannt, dass die Verdoppelung der Importzölle in gleicher Weise auch für Aluminium und Aluminiumprodukte gelten wird. Die Maßnahmen sollen bereits ab 4. Juni 2025 Anwendung finden.

Hü und hott mit U.S.-Sonderzöllen

30. Mai 2025: Schneller als gedacht kann sich U.S.-Präsident Donald Trump über einen Teilsieg in Sachen Sonderzölle freuen. Das zuständige Berufungsgericht, der U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit, hat die Erhebung von Sonderzöllen kaum 24 Stunden nach ihrem Verbot durch das Handels-gericht für rechtmäßig erklärt – zumindest vorläufig. Die streitenden Parteien haben nun bis zum 9. Juni Zeit, zu ihren jeweiligen Positionen schriftlich Stellung zu beziehen und es ist nicht auszuschließen, dass sich letztinstanzlich auch noch der U.S. Supreme Court mit der Causa befassen muss. 6 der 9 Richter sind eher dem republikanischen Lager zuzurechnen; drei von ihren hat Trump während seiner ersten Präsidentschaft selbst ernannt.

U.S.-Handelsgericht verbietet Trumps Sonderzölle

29. Mai 2025: Nach der von 12 Bundesstaaten und fünf kleiner Unternehmen eingereichten Klage hat das für Handelsfragen zuständige U.S. Gericht die zusätzlich auf Einfuhren in die U.S.A erhobenen Abgaben (Sonderzölle) aufgehoben und wie es hieß „deren Erhebung dauerhaft untersagt“. Die Richter folgten dabei der Argumentation Trumps nicht, wonach sich die Zuständigkeit des Präsidenten aus einem schon etwas älteren Notstandsgesetzt (von 1977, das sich mit Embargothemen, nicht aber mit Zollfragen beschäftigt) ableiten lässt. Trumps Plan erleidet damit einen herben Rückschlag, auch wenn der Richterspruch noch keine Rechtskraft besitzt. Das gemäß Artikel III der U.S. Verfassung eingerichtete Court of International Trade, das seinen Sitz in New York hat, ist landesweit für Zivilklagen zuständig, die sich aus den Zoll- und internationalen Handelsgesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika ergeben.

EU streicht fast alle Syrien-Sanktionen

28. Mai 2025: Der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2025/1098 grundlegende Änderungen am Inhalt der Verordnung (EU) 36/2012 bewirkt und damit, wie bereits vor einer Woche angekündigt, alle sektorspezifischen restriktiven, aufgrund der dortigen Lage gegen Syrien gerichtete Sanktionen aufgehoben. Davon ausgenommen sind lediglich einige sicherheitsrelevante Maßnahmen. Die EU will das syrische Volk so dabei unterstützen, das Land als ein neues, inklusives, pluralistisches und friedliches Land wieder aufzubauen, in dem es nicht mehr zu schädlichen Einflussnahmen aus dem Ausland kommt.

Usbekistan: Jetzt Teilnehmer am Kimberley-Prozess

28. Mai 2025: Usbekistan wird in die Liste der Teilnehmer des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamantenaufgenommen. Der Anhang II der Verordnung (EG) 2368/2002 wird dazu durch die heute veröffentlichte Verordnung (EU) 2025/1108 der EU-Kommission entsprechend geändert.

Trump verschiebt 50%ige Sonderzölle bis 9. Juli

25. Mai 2025: Nach übereinstimmenden Berichten verschiedener Nachrichtenquellen hat U.S.-Präsident Donald Trump am späten Abend in einem Telefonat gegenüber Ursula von der Leihen, der Präsidentin der EU-Kommission, einer Verlängerung der Frist bis zur Einführung 50%iger Sonderzölle auf alle aus der EU in die U.S.A. importierten Güter vom 1. Juni auf den 9. Juli 2025 zugestimmt. Es sei ein gutes Gespräch gewesen und man ginge jetzt davon aus, dass bis zum genannten Termin eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung erreicht werden könne. Noch am letzten Freitag hatte Trumplautstark mit der Einführung 50%iger Sonderzölle gegen die EU gedroht. Er sei sehr unzufrieden mit den bisherigen Verhandlungen, die die EU immer wieder verschleppe. Es müsse endlich Schluss damit sein, dass U.S.-Unternehmen durch Klagen und Regulierungen von Brüssel in unfairer Weise bei ihren Geschäften in der EU behindert werden.

Vorab-Version einer aktualisierten PEM-Matrix veröffentlich

23. Mai 2025: Die EU-Kommission hat heute auf ihrer Webseite (Englisch) mitgeteilt, dass zwischen der Ukraine und der EU sowie Nordmazedonien und Moldau seit dem 23. Mai 2025 der PEM-Status "CR" gilt. Daher wurde - ebenfalls heute - eine Vorabversion der geplanten Veröffentlichung der Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens („RÜ“) über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Präferenzursprungsregeln) bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommen (Matrix) bekanntgemacht. Weitere Informationen zum revidierten Regionalen Übereinkommen und zu den Übergangsregeln im Jahr 2025 finden Sie auf folgender Seite: Übergangsregeln ab dem 1. Januar 2025.

Mauritius: Nur noch elektronische Präferenznachweise

21. Mai 2025: Wie Germany Trade & Invest (GTAI) heute berichtet, wird die Mauritius Revenue Authority (MRA) ab dem 2. Juni 2025 für mehrere Handelsabkommen nur noch elektronische Präferenzursprungszeugnisse ausstellen. Über Details informiert ein Merkblatt der MRA.

EU und UK streben SPS-Abkommen an

21. Mai 2025: Wie Germany Trade & Invest (GTAI) heute berichtet, wollen die EU und Großbritannien eine einheitliche gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Zone (SPS-Zone) errichten, in der einheitliche Regulierung angewendet werden. Die als Folge des Brexit heute deutlich höheren Hürden im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln sollen jetzt mit Hilfe eines SPS-Abkommens wieder abgesenkt werden. Darauf haben sich EU und UK beim Gipfeltreffen am 19. Mai 2025 in London geeinigt.

EU setzt  17. Sanktionspaket gegen Russland in Kraft

20. Mai 2025: In einer Pressemitteilung hat die EU heute ihr 17. gegen die Russische Föderation gerichteten Sanktionspaket vorgestellt, das mit allen Teilen unmittelbar mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt. Das jetzt beschlossene Paket setzt sich aus den folgenden Maßnahmen zusammen:

Eine Zusammenfassung der Maßnahmen stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Usbekistan führt „Halal“-Zertifizierungspflicht ein

20. Mai 2025: Usbekistan regelt künftig per Verordnung, wie Produkte und Dienstleistungen zertifiziert werden, die den Halal-Anforderungen entsprechen. Wie Germany Trade & Invest (GTAI) heute berichtet, hat Usbekistan zum 1. Mai 2025 das Verfahren zur Halal-Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen genauer geregelt. Produkte und Dienstleistungen, die nach den SMIIC-Anforderungen zertifiziert sind, müssen jetzt auch mit dem Halal-Zeichen gekennzeichnet sein.

EU will fast alle Syrien-Sanktionen zurücknehmen

20. Mai 2025: In Brüssel wurde heute bekannt, dass der Rat der EU beschlossen hat, die seitens der EU gegen Syrien verhängten Sanktionen weitestgehend aufzuheben (Presseerklärung). Man wolle damit den Wiederaufbau Syriens unterstützen. Mit Einzelheiten wird in der nächsten Woche gerechnet. 

Türkei: Neue Kennzeichnungspflicht für Konsumgüter

16. Mai 2025: Wie Germany Trade & Invest (GTAI) heute berichtet, führt die Türkei eine neue Kennzeichnungspflicht für Konsumgüter ein. Ab dem 9. Juni 2025 müssen alle Güter, die Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten, mit entsprechenden Kennzeichnungen versehen sein. Erforderlich sind unter anderem Angaben zur Tierart, von der die Bestandteile stammen, also zum Beispiel von Schweinen (Türkisches Amtsblatt).

PoUS: Änderungen zum 1. Juli 2025

9. Mai 2025: Die deutsche Zollverwaltung weist heute in einem Fachbeitrag darauf hin, dass die Nutzung von Rechnungen oder Beförderungspapieren mit einem Wert von mehr als 15.000 Euro, die derzeit als Statusnachweise genutzt werden können, nur noch bis zum 30. Juni 2025 zulässig ist. Ab 1. Juli 2025 ist hierfür ebenfalls verbindlich das System PoUS zu verwenden. Seit dem 1. März 2024 werden die Statusnachweise T2L und T2LF ausschließlich elektronisch über das System PoUS (Proof of Union Status - Handreichung zum PoUS) ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiederverbringung in das Zollgebiet der Union verwendet. Für den Zugriff auf die Anwendung PoUS-STP (Proof of Union Status – Specific Trader Portal) ist eine Registrierung im „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ notwendig. Auf die Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ kann über das Zoll-Portal zugegriffen werden. Die Anwendung PoUS-STP steht im EU-TP (EU Customs Trader Portal) zur Verfügung.

Änderungen im T.I.R.-Übereinkommen

7. Mai 2025: Nach einer heute als EU-Amtsblatt L 2025/836 veröffentlichten Mitteilung treten gemäß der Notifizierung C.N. 115.2025.TREATIES-XI.A.16 durch den UN-Verwahrer am 1. Juni 2025 für sämtliche Vertragsparteien die folgenden Änderungen des T.I.R.-Übereinkommens in Kraft:

  • Änderung der Erläuterung 8.10 (e) durch Texteinfügung;
  • Änderung der Erläuterung 0.6.2 bis-1 durch geänderten Text;
  • Verlängerung der Gültigkeit des Verschlussanerkenntnisses (der Zulassungsbescheinigung) und des Musters des Verschlussanerkenntnisses (der Zulassungsbescheinigung) für Straßenfahrzeuge von jeweils „zwei“ auf „der“ Jahre;
  • Annahme des Verschlussanerkenntnisses (der Zulassungsbescheinigung) bis zum letzten Gültigkeitstag.

Handbuch Genehmigungscodierungen aktualisiert

30. April 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die letzte Ausgabe vom 30. März 2025.

Aktualisierte PEM-Matrix veröffentlicht

28. April 2025: Die EU-Kommission hat heute mit dem Amtsblatt (EU) C/2025/2459 die Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM) bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens veröffentlicht. Bestandteil der Veröffentlichung ist daher eine aktualisierte Fassung der sogenannten Matrix, aus der die Daten der Anwendung der diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien ablesen lassen. Eine Vorab-Fassung dieser Matrix war bereits am 3. April 2025 bekanntgegeben worden (siehe "Aktuelles" vom 3. April 2025). Die vorstehende Mitteilung tritt an die Stelle der zuletzt am 20. März 2025 im Amtsblatt veröffentlichen Mitteilung (EU) C/2025/1725.

Trump setzt reziproke Zölle für 90 Tage aus - aber nicht für China

9. April 2025: China weicht nicht von seiner Linie ab zusätzliche U.S.-Wertzölle mit Gegenzöllen in gleicher Höhe zu kontern. Wie das chinesische Finanzministerium heute mitteilt, werden die neuen Regelungen bereits morgen in Kraft treten. Heute Abend wird dann durch ein Post in Truth Social, dem von U.S.-Präsident Trump favorisierten sozialen Netzwerk, bekannt, dass die zusätzlichen Wertzölle für alle Importe aus China in den U.S.A. mit sofortiger Wirkung von 104 % auf 125 % angehoben werden. Kurze Zeit später wurde diese Ankündigung vom Weißen Haus auf 145% korrigiert. Man habe es versäumt, die bereits gegenüber China verhängten 20% an zusätzlichichen Wertzöllen einzubeziehen. Gleichzeitig teilt Trump mit, dass die Erhebung der für 75 Länder geltenden zusätzlichen Wertzölle für vorerst 90 Tage pausiert werden. Dies gelte für die Länder, die bisher keine Vergeltungsmaßnahmen gegen die U.S.A. ergriffen haben. Für Importe aus diesen Ländern wird in den U.S.A. ab sofort der reguläre Zollsatz von zehn Prozent erhoben.

Handelskrieg: Jetzt 104 % U.S.-Zoll für Importe aus China

8. April 2025: Die Volksrepublik China hat auf die am 4. April 2025 von U.S.-Präsident Donald Trump mit Wirkung ab 9. bzw. 10. April 2025 angekündigten zusätzlichen Wertzölle in Höhe von 34 % durch die Verhängung von eigenen Gegenzöllen für Importe aus den U.S.A. in gleicher Höhe (34 %) reagiert und ein Strafverfahren bei der Welthandelsorganisation initiiert (in den U.S.A. gelten für chinesische Importe außerdem bereits Zusatzzölle in Höhe von 10 % seit 4. Februar 2025 und nochmals in gleicher Höhe seit 4. März 2025). Die Antwort aus Washington kam heute postwendend in Form einer Änderung der Executive Order 14257 vom 2. April 2025 (Regulating Imports with a Reciprocal Tariff to Rectify Trade Practices that Contribute to Large and Persistent Annual United States Goods Trade Deficits): Trump belegt chinesische Importe ab morgen bzw. ab übermorgen mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von weiteren 50 %. Damit werden nun für Importe aus China in den U.S.A. zusätzliche Wertzölle in Höhe von insgesamt 104 % fällig. Zur Begründung hieß es, „die Änderungen sind notwendig und angemessen, um der Bedrohung der nationalen Sicherheit und Wirtschaft der Vereinigten Staaten wirksam zu begegnen“. China reagierte inzwischen mit einer Verschärfung der Kontrollen für den Export der sieben, zu den seltenen Erden zu rechnenden Metalle Dysprosium, Gadolinium, Lutetium, Samarium, Scandium, Terbium und Yttrium. Bereits seit rund zwei Jahren kontrolliert China den Export von Gallium, Germanium und Graphit.

Handelskrieg: China mit Vergeltungszöllen

4. April 2025: Das chinesische Finanzministerium hat heute als Reaktion auf die von U.S.-Präsident Donald Trump verfügten Zusatzzölle angekündigt, ab dem 10. April 2025 auf den Import U.S.-amerikanischer Produkte einen Vergeltungszoll in Höhe von 34 % einzuführen, der zusätzlich zu den regulären Abgaben erhoben wird. Die Regelung gilt nicht für Waren, die sich am 10. April 2025, 12.01 Uhr, bereits auf dem Weg nach China befinden und dort bis zum 13. Mai 2025, 24.00 Uhr, zum freien Verkehr abgefertigt werden. Germany Trade & Invest hat hierzu alle wichtigen Informationen zusammengefasst.

Handelskrieg: Freihandelsabkommen für Vietnam und Kambodscha

4. April 2025: Nachdem U.S.-Präsident Donald Trump am 2. April 2025 angekündigt hatte, U.S.-Importe aus insgesamt 57 Ländern mit individuellen zusätzlichen Wertzöllen zu belegen, hat Vietnam schnell reagiert. Der vietnamesische Regierungschef To Lam soll nach einem Bericht des Handelsblattes heute mit Donald Trump telefoniert und dabei angeboten haben, über ein Freihandelsabkommen zur Abschaffung aller Zölle zu verhandeln. In einem an Trump adressierten Brief schlägt auch der Regierungschef Kambodschas, Hun Manet, für solche Verhandlungen mit den U.S.A. den frühestmöglichen Zeitpunkt vor.

Neues Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS

4. April 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute das Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System – Verbrauchsteuer Beförderungs- und Kontrollsystem) in einer aktualisierten Fassung ins Internet gestellt. Das Merkblatt bildet die EMCS Release 2.7 ab.

Handelskrieg: EU reagiert abwartend

3. April 2025: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute mit einer vergleichsweise zurückhaltenden Erklärung auf die Verhängung von U.S.-Strafzöllen reagiert. Derzeit habe man durch die Wiedereinführung zweier ausgesetzter Regelungen bereits einen gewissen Druck aufgebaut. Dabei geht es um zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % beziehungsweise 50 % auf die Einfuhren der in Anhang I und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren und um die Wiedereinführung zusätzliche Wertzölle in Höhe von 20 %, 7 % beziehungsweise 4,4 % auf die Einfuhren der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 aufgeführten Waren. Man setze auf eine Lösung des Konflikts durch Verhandlungen und suche dafür auch den Dialog mit den betroffenen Wirtschaftskreisen.

PEM: Vorabversion der aktualisierten "Matrix"

3. April 2025: Die EU-Kommission hat heute im Internet eine Vorabversion der geplanten Veröffentlichung der Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens („RÜ“) über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Präferenzursprungsregeln) bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommen (Matrix) bekanntgemacht. In der neuen Tabelle 1 der Matrix, deren Gültigkeit am 11. März 2025 beginnt, ist nun für Ägypten der Status "T" notiert. An der Schnittstelle EU-EG ist daher der Status „CR/T“ und an der Schnittstelle EG-EU der Status „CT/R“ angegeben. Demzufolge sind Exporte von der EU nach Ägypten nach den Regeln des revidierten Regionalen Übereinkommens möglich; umgekehrt können für Exporte von Ägypten in die EU die Übergangsregeln (Transitional rules) nach Anlage A genutzt werden. Für beide Exportrichtungen können außerdem die Regelungen des alten Regionalen Übereinkommens („RÜ“; in der Matrix mit „C“ markiert) genutzt werden.

Handelskrieg: U.S.A. kündigen Zusatzzölle auf breiter Front an

2. April 2025: U.S.-Präsident Donald Trump hat heute in einer bemerkenswert inszenierten Rede im Rosengarten des Weißen Hauses seine ab 5. April 2025 geltende Zollpolitik vorgestellt, die im Internet unter „Regulating Imports with a Reciprocal Tariff to Rectify Trade Practices that Contribute to Large and Persistent Annual United States Goods Trade Deficits“ zu finden ist. Als Begründung dient, wie bereits während seiner ersten Amtszeit, die fehlende Ausgewogenheit der Handelsbeziehungen, die zu einem Außenhandelsdefizit führe. Wodurch die Löhne und die wirtschaftliche Entwicklung der USA gebremst und somit die nationale Sicherheit gefährdet werde. Trump stellt mit seiner Rede den nationalen Notstand fest und legitimiert damit die Verhängung von zusätzlichen Wertzöllen. Germany Trade & Invest bietet im Internet eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.

 

Die zusätzlichen Wertzölle werden in zwei Schritten eingeführt:

  • Ab dem 5. April 2025 sollen Einfuhren in die U.S.A. auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von zehn Prozent belastet werden.
  • Ab 9. April 2025 sollen zudem länderspezifische Zollsätze für insgesamt 57 Länder gelten. Die Liste der betroffenen Länder und Zollsätze finden sich in Annex I. Für die EU gilt danach ein zusätzlicher Wertzollsatz in Höhe von 20 Prozent.

Die U.S.-Zollbehörde Customs & Border Protection (CBP), stellt zu den aktuell getroffenen Maßnahmen im Internet eine umfangreiche FAQ-Sammlung zur Verfügung.

Handelskrieg: Israel streicht alle Zölle für U.S.-Produkte

1. April 2025: Israel hat heute Abend angekündigt, alle noch für U.S.-Produkte geltenden Zölle abzuschaffen. Offenbar erhofft man sich, dass die U.S.A. dann auch keine Zusatzzölle für israelische Produkte erhebt, deren Veröffentlichung für den morgigen Tag vorgesehen ist. Germany Trade & Invest hat hierzu alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

UK: Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) wird Pflicht

1. April 2025: Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Für deutsche Staatsangehörige wird dies ab morgen gelten. Ein entsprechender Antrag auf eine ETA konnte bereits seit dem 5. März 2025 gestellt werden. Eine einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert). Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig (zehn GBP). Weitere Informationen zur Beantragung des ETA bietet die Webseite der britischen Regierung.

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