28. November 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die Ausgabe vom 3. November 2025.
14. November 2025: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung ist heute zu entnehmen, dass die österreichische Zollverwaltung sich gemäß Punkt III.I.2 (Communication between the Office of Transit and the External Domain) der Design Documentation for National Transit Application (DDNTA) zu einer verpflichtenden Abgabe einer elektronischen Voranmeldung für die Durchgangszollstelle (Office of Transit) ab dem Beginn des Kalenderjahrs 2026 entschieden hat. Ab dem 1. Januar 2026 müssen daher für alle NCTS-Vorgänge, bei denen die Durchgangszollstelle in Österreich liegt, verpflichtend elektronische Voranmeldungen hinsichtlich des Durchgangs (Office of Transit) über die IT-Applikation "Smart Border Austria" (derzeitiger Titel: Zoll Korridorverkehr Vorarlberg) vor dem Eintreffen bei der Durchgangszollstelle abgegeben werden. Bei Nichtbefolgung dieser Bestimmung wird das Beförderungsmittel von der Durchgangszollstelle zurückgewiesen.
14. November 2025: Die EU-Kommission hat heute mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003 eine Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-use-Verordnung) vorgenommen. Dieser Anhang I, auch als „Güterliste“ bekannt, benennt auf jetzt 251 Seiten Güter mit sowohl zivilem als auch militärischem Verwendungszweck, die nur mit vorheriger Genehmigung ausgeführt werden dürfen. Die jetzt erfolgten und bereits morgen in Kraft tretenden Änderungen dienen der routinemäßigen Angleichung der in der EU geltenden Regelungen an die Beschlüsse der internationalen Exportkontrollregime (Wassenaar Arrangement, Nuclear Suppliers Group, Australia Group und Missile Technology Control Regime)
13. November 2025: Die EU-Kommission hat heute mit dem Amtsblatt (EU) C/2025/6212 eine Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM) bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens veröffentlicht. Bestandteil der Veröffentlichung ist – wie immer - eine aktualisierte Fassung der sogenannten Matrix, aus der die Daten der Anwendung der diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien ablesen lassen. Die vorstehende Mitteilung tritt an die Stelle der zuletzt am 17. September 2025 im Amtsblatt (EU) C/2025/5098 veröffentlichen Mitteilung.
7. November 2025: Die Republik Sambia ist gestern durch die Übergabe der unterzeichneten Urkunde an den Generalsekretär der Weltzollorganisation formal als 65. Vertragsstaat dem internationalen Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von Waren (Carnet A.T.A. Übereinkommen) beigetreten (Pressemitteilung der WCO). Ab wann und für welche Warengruppen deutsche Industrie- und Handelskammern Carnets A.T.A. für Sambia ausstellen, sollte vorab mit der regionalen IHK geklärt werden.
5. November 2025: Die Karibik-Inseln Saint Vincent and the Grenadines sind seit 17. Oktober 2025 formal das 187. Mitglied der World Customs Organization (Welt Zoll Organisation – WCO). Mehr zur WCO…
3. November 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die Ausgabe vom 23. Oktober 2025.
2. November 2025: Die nächste Revision des Harmonisierten Systems (HS) wird nicht wie eigentlich vorgesehen zum 1. Januar 2027 sondern erst ein Jahr später, also zum 1. Januar 2028 umgesetzt werden. Grund dafür ist, laut Weltzollorganisation (WCO – World Customs Organization), die durch Corona bedingte Verzögerungen bei der Fertigstellung der Anpassungen in Verbindung mit der Komplexität der anstehenden Aktualisierungen. Gegenwärtig enthalten die Entwürfe fünf Änderungen der Erläuterungen, 105 konkrete Änderungsvorschläge und 299 Änderungspakete, die sowohl technische Entwicklungen, veränderte Handelsvolumen als auch aktuelle Entwicklungen bei den Warenströmen berücksichtigen. Betroffen sind unter anderem die Kapitel 28, 29, 38, 73 und 84. Anpassungen sind auch in einigen Anmerkungen zu einzelnen Kapiteln vorgesehen. Nach der geplanten förmlichen Annahme der Vorschläge, die für Ende Dezember 2025 vorgesehen ist, soll die Empfehlung dann im Januar 2026 veröffentlicht werden und am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Das vom Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ins Internet gestellte WTO-Dokument bildet den Stand der Änderungsvorschläge per 26. Juni 2025 ab. Erfahrungsgemäß werden bei diesem Bearbeitungszustand keine wesentlichen Änderungen oder Ergänzungen mehr vorgenommen.
31. Oktober 2025: Pünktlich wie in den zurückliegenden Jahren auch, hat die EU-Kommission heute, am letzten Werktag im Oktober, mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 die Änderungen des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/1987 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif bekanntgegeben. Diese sogenannte Kombinierte Nomenklatur 2026 ist ab 1. Januar 2026 verbindlich als Grundlage für statistische und zolltarifliche Angaben in der EU zu verwenden. Die Änderungen einschließlich der Änderungen im Bereich der Anmerkungen, beziehen sich auf die Kapitel 3, 28, 29, 38, 39, 73, 84, 85, 94, 95, 98, 99. Unternehmen haben jetzt bis zum 31. Dezember 2025 Zeit zu prüfen, ob die von ihnen verwendeten Warennummern von den Änderungen, die insgesamt vergleichsweise moderat ausfallen, betroffen sind.
24. Oktober 2025: Im Amtsblatt der EU ist heute der Beschluss (EU) 2025/2141 des Rates vom 10. Oktober 2025 veröffentlicht worden, durch den der Beitritt Vanuatus zum Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits von der EU genehmigt wird. Vorbehaltlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde durch Vanuatu wenden die Vertragspartner das Abkommen 10 Tage nachdem sie einander den Abschluss der hierfür erforderlichen Verfahren schriftlich notifiziert haben, vorläufig an. Aktuell findet das Interims-Partnerschafts-abkommen gegenüber Fidschi (FJ), Papua-Neuguinea (PG), die Salomonen (SB) und Samoa (WS) Anwendung.
24. Oktober 2025: Wie die deutsche Zollverwaltung heute durch ihre ATLAS – Info 0861/2025 mitteilt, sind die Republik Moldau (MD) und Montenegro (ME) mit Wirkung zum 1. November 2025 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten und werden entsprechend ab diesem Datum im Rahmen des NCTS (New Computerized Transit System) am gemeinsamen Versandverfahren teilnehmen.
23. Oktober 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die Ausgabe vom 8. Oktober 2025.
23. Oktober 2025: Im Amtsblatt der EU sind heute die vier Beschlüsse und fünf Verordnungen veröffentlicht worden, die zusammen das 19. von der EU gegenüber der Russischen Föderation und Belarus verhängte Sanktionspaket darstellen. Details zu den neuen Regelungen, die bereits morgen um 00:01 Uhr in Kraft treten, stellte die EU-Kommission heute vor. Die neuen Maßnahmen konzentrieren sich auf Schlüsselsektoren wie Energie, Finanzen, die militärisch-industrielle Basis, Sonderwirtschaftszonen sowie auf die Ermöglicher und Profiteure des russischen Angriffskrieges. Kernpunkte sind:
Im Einzelnen veröffentlichte die EU für das 19. Sanktionspaket folgende Beschlüsse und Verordnungen:
Tschechien hatte am Vorabend seine Blockadehaltung aufgegeben und so konnten die Ratsmitglieder noch vor ihrem anstehenden Gipfeltreffen für den wohl wichtigsten Tagesordnungspunkt Einigkeit erzielen. Brüssel betont indes, dass im Vorfeld eine enge Abstimmung mit den U.S.A. erfolgte, die gestern ebenfalls harte Sanktionen verhängt haben. Davon betroffen sind die beiden größten russischen Ölkonzerne Rosneft und Lukoil mit denen jede wirtschaftliche Interaktion verboten ist.
8. Oktober 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die Ausgabe vom 8. Oktober 2025.
1. Oktober 2025: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine überarbeitete Fassung seiner Publikation „Exportkontrolle und Academia – Handreichung für die Wissenschaft“ veröffentlicht. Diese soll Forscherinnen und Forscher an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen dabei unterstützen, mögliche Berührungspunkte mit der Exportkontrolle zu erkennen. Die Handreichung ergänzt das bestehende Handbuch „Exportkontrolle und Academia“ und enthält praktische Hinweise für den Forschungsalltag. Angesprochen sind vor allem Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Personal in außeruniversitären Einrichtungen. Sie alle stehen vor der Herausforderung, ihre Forschung in einem zunehmend internationalen Umfeld durchzuführen und dabei rechtliche sowie sicherheitsrelevante Vorgaben einzuhalten.
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