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Gesundheit, Erfolg und Glück
für das Jahr 2026!
24. Februar 2026: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung ist heute zu entnehmen, dass die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) jetzt in einer aktualisierten Fassung vorliegt. Die deutsche Zollverwaltung nutzt ATLAS zur weitgehend automatisierten Abwicklung des kommerziellen Warenverkehrs mit Drittländern. Die Regelungen der vorliegenden Verfahrensanweisung sind gemäß § 8a ZollV für Teilnehmer, Beteiligte, Clearingcenter und Benutzer bindend.
9. Februar 2026: Einer Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist heute zu entnehmen, dass die Muster zu Endverbleibserklärungen der Anlagen C 6 und C 7 für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren von Gütern nach Russland oder zur Verwendung in Russland, soweit diese in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt sind (Anlage C 6) sowie für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren von gelisteten Dual-Use-Gütern nach Russland oder zur Verwendung in Russland (Anlage C 7) überarbeitet wurden. Die Textmuster der Endverbleibserklärungen für unmittelbare und mittelbare Ausfuhren nach Russland (Anlagen C 6 und C 7) sind auf der BAFA-Internetseite abrufbar und ab sofort zu verwenden.
6. Februar 2026: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute in einer Presseerklärung mitteilt, konnten die deutschen Exporte mit 1.569,6 Milliarden Euro im Jahr 2025 um 1,0 % zum Vorjahr zulegen. Mit einem Plus von 4,4 % stiegen die Importe im Jahr 2025 auf 1.366,9 Milliarden Euro. Die deutsche Außenhandelsbilanz fiel mit 202,8 Milliarden Euro für 2025 um 84,1 % niedriger aus als der Wert für 2024 (241,2 Milliarden Euro). Nach zwei Jahren im Minus half ein starker Jahresabschluss zu einem von den meisten Experten unerwarteten Jahresergebnis.
6. Februar 2026: Rechtzeitig zum 4. Jahrestag des Beginns der russischen Invasion der Ukraine hat die EU-Kommission den Entwurf für ein 20. primär gegen Russland gerichtetes Sanktionspaket vorgestellt, das auf die Bereiche Energie, Finanzdienstleistungen und Handel fokussiert. Nach einer heute veröffentlichten Erklärung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, solle im Energiebereich ein vollständiges Verbot von Seeverkehrsdiensten für russisches Rohöl eingeführt werden, wodurch die Energieeinnahmen Russlands weiter sinken und es schwieriger werde, Abnehmer für russisches Öl zu finden. Es solle versucht werden, hierzu auch die G7-Staaten zu gewinnen. Zudem würden 43 weitere Schiffe in die Liste der Schattenflotte aufgenommen – insgesamt würden es dann 640 sein. Russland werde es erschwert, Tanker für die Schattenflotte zu erwerben und es würden weitreichende Verbote für die Bereitstellung von Wartungs- und anderen Dienstleistungen für LNG-Tanker und Eisbrecher eingeführt, um Gasexportprojekte noch stärker zu behindern. Diese Maßnahmen ergänzten das Einfuhrverbot für LNG, das mit dem 19. Sanktionspaket und der Repower EU-Verordnung beschlossen wurde. Die Kommission schlägt außerdem ein zweites Maßnahmenbündel vor, um das russische Bankensystem und dessen Möglichkeiten, alternative Zahlungskanäle zur Finanzierung der Wirtschaftstätigkeit zu schaffen, weiter einzuschränken. Es würden 20 weitere russische Regionalbanken in die Sanktionsliste aufgenommen und Maßnahmen gegen Kryptowährungen, Unternehmen, die damit handeln, und Plattformen, die den Kryptohandel ermöglichen eingeführt, um Hintertüren zur Umgehung der Sanktionen zu schließen. Zudem würden nun auch mehrere Banken in Drittländern ins Visier genommen, die den illegalen Handel mit sanktionierten Gütern erleichterten. Mit dem dritten Maßnahmenbündel würden die Ausfuhrbeschränkungen nach Russland durch neue Verbote für Waren und Dienstleistungen – von Gummi über Traktoren bis hin zu Cybersicherheitsdiensten erweitert und neue Einfuhrverbote für Metalle, Chemikalien und kritische Mineralien eingeführt, die bislang noch nicht mit Sanktionen belegt wurden. Erstmals würde die EU zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken ein Instrument einsetzen, das die Ausfuhr von computergesteuerten Werkzeugmaschinen und Funkgeräten in Länder verbietet, in denen ein hohes Risiko bestünde, dass diese Produkte nach Russland weiterverkauft würden. Ungarn und die Slowakei haben aus unterschiedlichen Gründen bereits Vorbehalte gegen das 20. Sanktionspaket angemeldet (und auch gegen eine Kreditzusage der Europäer für die Ukraine in Höhe von 90 Milliarden Euro). Es erscheint fraglich, ob sich dieser Knoten bis zum 24. Februar auflösen lässt.
2. Februar 2026: Einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung bzw. der EU-Kommission ist heute zu entnehmen, dass Ägypten bis zum Abschluss seiner internen Ratifizierungsverfahren für den Freihandelsraum Pan-Europa Mittelmeer (PEM), das revidierte Regionale Übereinkommen auf Basis befristeter nationaler Maßnahmen anwendet, um eine Störung der Kumulierung zu verhindern. Im Rahmen dieser befristeten Maßnahmen verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der EU explizit auf die Anwendung der revidierten Regeln hinweisen.
Aus diesem Grund empfiehlt die EU-Kommission, dass Ursprungsnachweise, ausgestellt oder ausgefertigt für die Ausfuhr nach Ägypten, den Vermerk "REVISED RULES" beinhalten sollten, um in den Genuss einer Zollpräferenzbehandlung zu kommen. Wurden Ursprungsnachweise ohne Vermerk in Ägypten abgelehnt, so können Ursprungsnachweise mit der Angabe "REVISED RULES" nachträglich ausgestellt werden. Diese Nachweise werden von den ägyptischen Behörden im Einklang mit den geltenden befristeten nationalen Maßnahmen akzeptiert. In diesem Zusammenhang bestätigte Ägypten außerdem die Möglichkeit einer diagonalen Kumulierung mit der EU und den EFTA-Staaten, wenn Ägypten das Bestimmungsland ist. Die in Ägypten ausgestellten oder ausgefertigten Ursprungsnachweise für Ausfuhren in die EU enthalten weiterhin die Angabe "TRANSITIONAL RULES".
29. Januar 2026: EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas geht heute in einem Pressegespräch auf anstehende Beschlüsse des Sicherheitsrates der EU ein. Angesichts der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen der letzten Tage werden weitere Personen und Einrichtungen auf die Sanktionslisten gesetzt. Kallas zeigte sich außerdem sicher, dass der Rat der Außenminister der EU sich heute darauf verständigen werde, die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einzustufen (Video).
27. Januar 2027: Die EU und Indien haben heute die Verhandlungen über ein historisches, ehrgeiziges und kommerziell bedeutsames Freihandelsabkommen (FHA) abgeschlossen - das größte Abkommen, das jemals von beiden Seiten geschlossen wurde (Presseerklärung). Sie wird die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen den zweit- und viertgrößten Volkswirtschaften der Welt in einer Zeit zunehmender geopolitischer Spannungen und globaler wirtschaftlicher Herausforderungen stärken und ihr gemeinsames Engagement für wirtschaftliche Offenheit und regelbasierten Handel unterstreichen.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Die EU und Indien schreiben heute Geschichte und vertiefen die Partnerschaft zwischen den größten Demokratien der Welt. Wir haben eine Freihandelszone von 2 Milliarden Menschen geschaffen, von der beide Seiten wirtschaftlich profitieren werden.
Die EU und Indien handeln bereits Waren und Dienstleistungen im Wert von über 180 Mrd. EUR pro Jahr und unterstützen damit fast 800.000 Arbeitsplätze in der EU. Es wird erwartet, dass dieses Abkommen die EU-Warenausfuhren nach Indien bis 2032 verdoppeln wird, indem Zölle im Wert von 96,6 % der EU-Warenausfuhren nach Indien abgeschafft oder gesenkt werden. Insgesamt werden durch die Zollsenkungen jährlich rund 4 Mrd. EUR an Zöllen auf europäische Produkte eingespart.
Dies ist die ehrgeizigste Handelsöffnung, die Indien jemals einem Handelspartner gewährt hat. Sie wird den wichtigsten Industrie- und Lebensmittelsektoren der EU einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen und Unternehmen einen privilegierten Zugang zum bevölkerungsreichsten Land der Welt mit 1,45 Milliarden Menschen und der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaft mit einem jährlichen BIP von 3,4 Billionen EUR gewähren.
Auf EU-Seite werden die ausgehandelten Textentwürfe in Kürze veröffentlicht. Die Texte werden rechtlich überarbeitet und in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Die Kommission wird dann dem Rat ihren Vorschlag zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens vorlegen. Nach Annahme durch den Rat können die EU und Indien die Abkommen unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Beschlusses des Rates über den Abschluss, damit es in Kraft treten kann. Sobald Indien das Abkommen ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.
21. Januar 2026: Das Europaparlament hat heute mit 334 zu 324 Stimmen dafür gestimmt, das jahrelang ausgehandelte MERCOSUR-Abkommen nun auch noch dem Europäischen Gerichtshof zur juristischen Prüfung vorzulegen – und die kann zwischen 16 und 24 Monate dauern. Um den politischen Schaden möglichst gering zu halten, rechnen Insider damit, dass das Abkommen nun vorläufig in Kraft gesetzt wird.
17. Januar 2026: Am 25. Juli 2025 hatten sich Donald Trump und Ursula von der Leyen darauf verständigt, dass EU-Produkte beim Import in die U.S.A. generell mit 15 % verzollt werden (Basis ist der FOB-Preis). Für einige Produktgruppen, u. a. Stahl- und Aluminium sowie Folgeprodukte daraus und Fahrzeuge sowie Teile davon, wird noch über Ausnahmeregelungen gesprochen. Trump versucht jetzt, mit der Einführung neuer Strafzölle (heute veröffentlicht in Truth Social) den Druck auf Europa mit Blick auf die U.S.-Interessen an Grönland zu erhöhen. Für Exporte in die U.S.A. aus Ländern, die in den vergangenen Tagen auf Einladung Dänemarks Soldaten auf Erkundungsmission nach Grönland geschickt hatten (betroffen sind Deutschland, Dänemark, Frankreich, die Niederlande, Schweden, Finnland, Großbritannien sowie Norwegen) sollen ab dem 1. Februar 2026 Strafzölle in Höhe von 10 %, die ab dem 1. Juni 2026 dann auf 25 % erhöht werden. Die Maßnahmen richten sich demnach gegen Länder, die die U.S.-Ambitionen zur Übernahme Grönlands nicht unterstützen bzw. diese ablehnen. Die Europäer haben bereits gegen die geplanten Maßnahmen protestiert und beraten auf Botschafterebene noch an diesem Wochenende, wie eine abgestimmte und angemessene Reaktion aussehen könnte. Deutschland hat die nach Grönland entsandten 15 Bundeswehrangehörigen bereits nach zwei Tagen wieder nach Deutschland zurückbeordert.
17. Januar 2026: Es hat 25 lange Jahre gedauert, es ist nicht unumstritten aber es ist angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Lage ein wichtiges Bekenntnis für einen regelbasierten Welthandel - das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den Staaten des MERCOSUR. Mit einigen Wochen Verspätung und in mehreren EU-Staaten begleitet von massiven Bauernprotesten, fand heute die feierliche Unterzeichnung des Handelsabkommens zwischen der EU und den Staaten des MERCOSUR statt. In Asunción, Paraguay, setzten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-
Ratspräsident António Costa ihre Unterschriften unter das Dokument, das die Grundlage für eine der weltweit größten Freihandelszonen mit mehr als 700 Millionen Einwohnern und einer jährlichen Wirtschaftsleistung von rund 22 Billionen US-Dollar schaffen wird. Neben Paraguays Präsident Santiago Peña nahmen auch Uruguays Präsident Yamandú Orsi, Argentiniens Präsident Javier Milei und der brasilianische Außenminister Mauro Vieira an der Zeremonie teil. Die EU-Kommission hat ein Factsheet erstellt, das die wesentlichen Aspekte des Partnerschaftsabkommens der EU mit den Staaten des Mercosur zusammenfasst. Die EU-Kommission hat zur Unterzeichnung des Partnerschafts- und eines Interimspartnerschafts-abkommens zwischen der EU und dem Mercosur eine Pressemitteilung der EU-Kommission herausgegeben und die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, hat zudem eine Presseerklärunggab zur Unterzeichnung des Abkommens veröffentlicht.
9. Januar 2026: Fast 25, zum Teil sehr zähe Verhandlungsjahre hat es gebraucht, bis jetzt eine ausreichende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten dem Abschluss des Partnerschaftsabkommens der EU mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay (als Staaten des MERCOSUR - Mercado Común del Sur – Gemeinsamer Markt des Südens - mit Venezuela als seit 2017 suspendiertem Mitglied) zugestimmt hat. Italiens Ablehnung konnte offenbar durch weitere Unterstützungszusagen für die Landwirtschaft ausgeräumt werden. Bolivien ist seit 8. Juli 2024 MERCOSUR-Mitglied und hat jetzt vier Jahre Zeit, um
seine Gesetzgebung der des MERCOSUR anzupassen. Damit verbunden wäre dann auch die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in dem neuen, größten Freihandelsraum der Welt. Die EU-Kommission hat
weiterführende Informationen
zum EU-MERCOSUR Partnership Agreement (EMPA) und dessen Texte zusammengestellt. Allgemein wird damit gerechnet, dass die formale Unterzeichnung des Abkommens schon in der kommenden Woche in
Paraguay stattfinden wird, das derzeit die rotierende Präsidentschaft der Staatenbundes Mercosur innehat. Aus der EU wollen daran Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident
António Costa teilnehmen. Der handelspolitische Teil des EMPA könnte noch im laufenden Jahr 2026 vorläufig zur Anwendung kommen.
Pressemitteilung der DIHK;
Informationen des ZDF.
9. Januar 2026: Deutschland hat nach den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten vorläufigen Zahlen von Januar bis November 2025 Güter im Wert von insgesamt 1.436,2 Milliarden Euro exportiert (Plus 0,9 % zum Vorjahr) und Waren im Wert von 1.253,9 Milliarden Euro eingeführt (Plus 4,6 % zum Vorjahr). Der Außenhandelsüberschuss belief sich damit auf 182,3 Milliarden Euro. Die für Deutschland wichtigsten Handelspartner waren bei den Exporten US, FR, NL, PL und IT und für die Importe (unverändert) CN, NL, US, PL und IT. Die Russland-Sanktionen zeigen Wirkung: die deutschen Exporte nach RU gingen bis November 2025 auf 6,4 Milliarden Euro zurück (Minus 9,2 % zu 2024); die Importe aus RU beliefen sich nur noch auf 1,2 Milliarden Euro (Minus 32,1 %).
8. Januar 2026: Das Statistische Bundesamt hat heute eine aktualisierte Fassung des Leitfadens für die Intrahandelsstatistik veröffentlicht, der kaum Änderungen zu Vorfassung aufweist. Der Leitfaden erläutert auf 96 Seiten, welche Angaben meldepflichtige Unternehmen in welcher Form vorzunehmen haben. Der Bundesrat hate im März 2025 einer Änderung des Änderungsgesetzes zum Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG-ÄndG) und der Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV-ÄndV) zugestimmt, wodurch sich für die INTRASTAT eine rückwirkend zum 1. Januar 2025 geänderte Meldeschwelle für Eingänge von bisher 800.000 Euro auf 3 Mio. Euro und eine Anhebung der Wertgrenze für Versendungen von 500.000 Euro auf eine Mio. Euro ergeben hatte. Beachtet werden sollte, dass das Meldeverfahren IDEV Ende 2026 ausläuft. Die Meldungen müssen dann über eStatistik.core erfolgen, wo sie auch sofort plausibilisiert werden.
Durch die Neuregelung sind ca. 2/3 der Unternehmen mit ausschließlichen Eingängen, gut 10 Prozent der Unter-nehmen mit ausschließlichen Versendungen und fast die Hälfte aller Unternehmen, die sowohl Eingänge als auch Versendungen vornehmen, von der Meldepflicht zur INTRASTAT befreit (nach Zahlen von 2022).
5. Januar 2026: Wie die deutsche Zollverwaltung heute in ihrer ATLAS – Info 0896/2026 mitteilt, wird ab dem 17. März 2026 die Dienstleistung "Internet-Ausfuhranmeldung-Plus" (IAA-Plus) nur noch über das Zoll-Portal (https://www.zoll-portal.de/) zur Verfügung gestellt. Ein Zugriff auf die "IAA-Plus" über den bekannten und bisher genutzten Zugang ist dann nicht mehr möglich.
Zur Nutzung der „IAA-Plus“ ist ab dem 17. März 2026 ein Login im Zoll-Portal erforderlich. Folgendes ist dabei unbedingt zu beachten:
Für Wirtschaftsbeteiligte gilt:
Für Privatpersonen gilt:
Hinweis: Eine einfache Registrierung mittels E-Mail und Passwort ist zur Nutzung dieser Dienstleistung nicht ausreichend! In einer gesonderten ATLAS-Info werden weitergehende Informationen zur Nutzung dieser Dienstleistung über das Zoll-Portal bekannt gegeben.
Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie mich unter der folgenden Telefonnummer:
+49 179 4948415
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