EU setzt Nuklear-Sanktionen gegen Iran wieder ein

29. September 2025: Der Rat der EU hat mit der heutigen Veröffentlichung mehrerer Rechtsakte die formalen Voraussetzungen für die Umsetzung bzw. die Wiedereinführung der gegen Iran gerichteten nuklearrelevanten Sanktionen der Vereinten Nationen geschaffen. Die Rechtsakte, die am 30. September 2025 in Kraft treten, beziehen sich auf Änderungen der Verordnung (EU) 267/2012 und des Beschlusses 2010/413/GASP:

Es wurden außerdem vier Mitteilungen an Personen und Einrichtungen veröffentlicht, die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/413/GASP des Rates unterliegen:

Nuklear-Sanktionen gegen Iran treten wieder in Kraft

26. September 2025: Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat heute den Versuch Chinas und Russlands abgewiesen, die gegen Iran gerichteten Erleichterungen, die im Rahmen des als „Joint Comprehensive Plan of Action“ (Gemeinsamer umfassender Aktionsplan) bekannten Atomabkommens vorgesehen sind, um sechs Monate zu verlängern. Der sogenannte „Snapback-Mecanism“ des JCPOA bleibt jedoch in Kraft und wird nach dem Auslaufen der durch das JCPOA vorgegebenen Frist in der Nacht zu Sonntag, dem 28. September 2025, um 02:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit, zur Wiedereinführung aller gegen Iran gerichteten Nuklear-Sanktionen führen.

Freihandels- und Investitionsschutzabkommen EU-Indoniesien

23. September 2025: Nach der politischen Einigung, die am 13. Juli erzielt wurde, haben die EU und Indonesien heute erfolgreich die formalen Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) und ein Investitionsschutzabkommen (IPA) abgeschlossen (Pressemitteilung der EU-Kommission). Damit ist der Weg frei für

  • die Abschaffung der Einfuhrzölle auf 98,5 % der Zolltarifpositionen und Vereinfachung der Verfahren für EU-Warenausfuhren nach Indonesien, einschließlich wichtiger Ausfuhren wie Pkw und Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse;
  • die Ermöglichung der Erbringung von Dienstleistungen in Schlüsselsektoren wie Computer und Telekommunikation durch EU-Unternehmen mit vollem Eigentum.
  • die Erschließung neuer Möglichkeiten für EU-Investitionen in Indonesien, insbesondere in strategischen Sektoren wie Elektrofahrzeuge, Elektronik und Arzneimittel, wodurch die Integration der Versorgungs- und Wertschöpfungsketten beider Seiten gefördert wird.
  • den Schutz geistigen Eigentums wie Marken, der es EU-Unternehmen ermöglicht, ihre Markenidentität und ihren Ruf zu schützen.

Einzelheiten zu den beiden Abkommen, insbesondere auch die bislang vorliegenden Texte zum Freihandelsteil stellt die EU-Kommission im Internet zur Verfügung.

Aktualisierte PEM-Matrix veröffentlicht

18. September 2025: Die EU-Kommission hat heute mit dem Amtsblatt (EU) C/2025/5098 die Mitteilung über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM) bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens veröffentlicht. Bestandteil der Veröffentlichung ist – wie immer - eine aktualisierte Fassung der sogenannten Matrix, aus der die Daten der Anwendung der diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien ablesen lassen. Die vorstehende Mitteilung tritt an die Stelle der zuletzt am 16. Juni 2025 im Amtsblatt C/2025/1725 veröffentlichen Mitteilung.

Ägypten: Vorabregistrierung von Luftfracht ab 2026

15. September 2025: Nach mehreren Verschiebungen hat das ägyptische Finanzministerium kürzlich den Fahrplan für die Einführung des „Advanced Cargo Information Systems“ (ACI) im Luftfrachtbereich vorgestellt. Die für alle verpflichtende Anwendung beginnt im Januar 2026. Die Einführung erfolgt schrittweise bis Ende 2025. Das elektronische Vorabregistrierungssystem (NAFEZA), das bereits seit Oktober 2021 für Seefrachtsendungen gilt, dient der Risikobewertung und soll die Zollabfertigung beschleunigen. Die vom Importeur im Nafeza-System generierte ACID-Nummer (Advanced Cargo Information Declaration) muss in allen relevanten Dokumenten – insbesondere Handelsrechnung, Ursprungszeugnis und Frachtpapieren – angegeben und rechtzeitig an den Spediteur weitergeleitet werden. Zusammenfassungen zum ACI-System sind auf der Website der IHK Köln und bei Germany Trade and Invest (GTAI) zu finden.

BAFA aktualisiert Merkblatt "Optimierte Antragstellung" 

11. September 2025: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat heute eine aktualisierte Fassung seines Merkblattes „Optimierte Antragstellung“ vorgestellt. Die nunmehr bereits 5. Auflage dieses Merkblattes enthält insbesondere auch nähere Informationen zu den Neuerungen in der Antragsmaske des ELAN-K2 Ausfuhr-Systems (seine „Aktuelles“ vom 29. August 2025).

Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus beschlossen

10. September 2025: Das EU-Parlament hat heute mit 617 Stimmen bei 18 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen endgültig grünes Licht für die Änderungen am CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) gegeben (siehe Pressemitteilung des Parlamentes dazu). Die Änderungen sind Teil des am 26. Februar 2025 vorgestellten Vereinfachungspakets „Omnibus I“, das darauf abzielt, die bestehenden Rechtsvorschriften in den Bereichen Nachhaltigkeit und Investitionen zu vereinfachen. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU ist das Instrument der EU, um den Preis für CO2, der für EU-Produkte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) gezahlt wird, an den Preis für importierte Waren anzugleichen und Nicht-EU-Länder zu ehrgeizigeren Klimazielen zu ermutigen. Anfang 2026 wird die Kommission prüfen, ob der Anwendungsbereich des CBAM auf andere ETS-Sektoren ausgeweitet werden soll und wie Exporteure von CBAM-Produkten, die von einer Verlagerung von CO2-Emissionen bedroht sind, unterstützt werden können.

EU aktualisiert Leitfaden zu Russland-Sanktionen

8. September 2025: Die EU-Kommission hat heute eine aktualisierte Fassung (in englischer Sprache) ihres Sanktionsleitfadens zu den Verordnungen (EU) 833/2014, (EU) 269/2014, (EU) 692/2014 und (EU) 2022/263 veröffentlicht. Damit wird in Bezug auf die Russland-Sanktionen der EU eine gebündelte Liste der häufigsten Fragestellungen und Antworten (FAQs) zur Verfügung gestellt.

Güterliste "Dual-use" wird aktualisiert

8. September 2025: Die EU-Kommission hat heute den Entwurf für eine Delegierte Verordnung zur Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) vorgelegt. Die Zustimmung von Rat und Parlament vorausgesetzt wird die DVO voraussichtlich im November in Kraft treten. Die Entwurfsfassung kann im Register der Kommissionsdokumente eingesehen werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt einen sehr praktischen unverbindlichen Überblick zu den beabsichtigten Änderungen zur Verfügung. Die jetzt anstehenden Änderungen erfolgen turnusmäßig im Rahmen der durch die internationalen Exportkontrollregime (das Wassenaar Arrangement, die Nuclear Suppliers Group, die Australia Group und das Missile Technology Control Regime) gefassten Beschlüsse.

Aktualisierte Maske für ELAN-K2

29. August 2025: Einer Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist heute zu entnehmen, dass zum 1. September 2025 eine Aktualisierung der Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System wirksam werden wird. Zur besseren Steuerung und gezielteren Zuordnung der Anträge im Rahmen des regulären Antragsverfahrens werden nunmehr als ergänzende Angaben abgefragt: die Warenverzeichnisnummer, ob Kenntnis über Genehmigungspflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EU-Verordnung 2021/821 (Dual-use-VO der EU) oder einer Embargo-Verordnung der EU vorliegt und nach dem Anlass der Antragstellung bei Nullbescheiden.

GTAI informiert über Zollstreit mit den U.S.A.

29. August 2025: Germany Trade and Invest (GTAI) informiert mit einer eigenen Sonderseite im Internet über die aktuellen Entwicklungen im Zollstreit mit den Vereinigten Staaten von Amerika bzw. über die Schaffung eines Handelsabkommens zwischen den U.S.A. und der EU.

EU stellt die Weichen für das Handelsabkommen mit den U.S.A. 

28. August 2025: Die EU-Kommission hat heute zwei Verordnungsentwürfe (Text 1, Text 2) zur Zustimmung durch den Rat und das Parlament vorgelegt, durch die dann auch aus EU-Sicht die Schaffung eines Rahmenabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union über gegenseitigen, fairen und ausgewogenen Handel ermöglicht wird. Dazu war am 21. August eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht (Joint Statement) worden.

E3-Staaten lösen "Snapback-Mecanism" für Iran-Vertrag aus

28. August 2025: Nach einer heute veröffentlichten Mitteilung des Auswärtigen Amtes haben die E3-Staaten (Frankreich, das Vereinigte Königreich und Deutschland) den sogenannten „Snapback-Mecanism“ ausgelöst, der im Rahmen der als „Joint Comprehensive Plan of Action“ bekannten Wiener Nuklearvereinbarung mit Iran vorgesehen ist. Nachdem Iran seinen vertraglich zugesagten Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, treten jetzt in 30 Tagen, also am 28. September 2025, wieder die vorher gegen Iran gerichteten Nuklear-Sanktionen in Kraft.

Handelsabkommen zwischen U.S.A. und EU 

21. August 2025: Die U.S.A. und die EU hatten sich am 27. Juli 2025 auf einen grundsätzlich neuen handelspolitischen Deal verständigt (siehe „Aktuelles“ vom 27. Juli 2025). Heute informieren die Verhandlungspartner in einer gemeinsamen Erklärung (Joint Statement) über Details der Schaffung eines Rahmenabkommens zwischen den U.S.A. und der EU über gegenseitigen, fairen und ausgewogenen Handel. Die jetzt veröffentlichten Texte sind aus EU-Sicht jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Zustimmung des Rates und des Parlamentes noch nicht erfolgt ist.

Europäer erhöhen Druck im Atomstreit mit Iran

28. August 2025: Mit Blick auf den aktuellen Zustand des Atomprogramms des Iran und dessen nur sehr zögerliche Bereitshaft zur Kooperation, haben Deutschland, Frankreich und Großbritannien heute den im 2015 geschlossenen Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) beschriebenen „Snapback Mechanismus“ ausgelöst (Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes, Fachartikel des AA und Meldung des AA im Kurznachrichtendienst X). Sofern sich Iran auch weiterhin einer Kontrolle seines Atomprogramms durch die Internationale Atomenergie Agentur (IAEA) widersetzt, werden in 30 Tagen umfassende UN-Sanktionsmaßnahmen wieder in Kraft gesetzt.

Erweiterung der U.S.-Zölle für Stahl- und Aluminiumwaren

18. August 2025: Heute treten die für Stahl- und Aluminiumprodukte erweiterten U.S.-Zölle in Kraft, die bereits im Februar 2025 angekündigt worden waren. Gelistet sind nun unter anderem auch Waren, deren Behälter oder Verpackungen aus Aluminium bestehen. Hierunter fallen z. B. Lacke und Farben. Die amerikanische Zollverwaltung hat aktualisierte Anhänge für Stahlwaren und für Aluminiumwaren ins Internet gestellt.

 

Freihandel zwischen EFTA und Indien ab 1. Oktober 2025

18. August 2025: Nach 16 Verhandlungsjahren hatten die für Handel zuständigen Minister Indiens und der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) am 10. März 2024 in Delhi den Entwurf für ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Nach einer Information von Germany Trade & Invest (GTAI) ist der Ratifizierungsprozess nun abgeschlossen und das Abkommen wird am 1. Oktober 2025 in Kraft treten. Dieses Abkommen ist das erste seiner Art, das Indien mit europäischen Partnern abschließt.

Ukraine: Besonderheit im Regionalen Übereinkommen

15. August 2025: Die Deutsche Zollverwaltung informiert heute über eine Besonderheit im präferenzberechtigten Warenverkehr zwischen der EU und der Ukraine im Rahmen des Regionalen Übereinkommens. Dabei geht es Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, die für Einfuhren in die Ukraine zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 22. Mai 2025 von den ukrainischen Behörden abgewiesen worden waren, die nun aber nachträglich anerkannt werden können.

Handbuch Genehmigungscodierungen aktualisiert

15. August 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die letzte Ausgabe vom 1. August 2025.

Leitlinien zur „EU-Entwaldungsverordnung“

12. August 2025: In Form einer Mitteilung (C/2025/4524) hat die EU-Kommission heute auf 42 Seiten ihre Leitlinien zur Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Erzeugnisse veröffentlicht. Diese Leitlinien sind rechtlich nicht bindend (Art. 15 Abs. 5 der VO (EU) 2023/1115). Ihr Zweck besteht darin, Informationen über bestimmte Aspekte der EU-Entwaldungsverordnung bereitzustellen. Die Bestimmungen der EU-Entwaldungsverordnung werden durch die Leitlinien, in denen die rechtlichen Verpflichtungen festgelegt sind, nicht ersetzt, ergänzt oder geändert. Diese Leitlinien sollten daher nicht isoliert betrachtet werden; vielmehr sind sie in Verbindung mit den Rechtsvorschriften und nicht als „eigenständiger“ Bezugspunkt zu sehen.

Ausstellung von Lieferantenerklärungen im Übergangszeitraum

11. August 2025: Mit der heute veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2025/1728 hat die EU-Kommission eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (Zollkodex-DVO) hinsichtlich der Verfahren zur Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen bewirkt, die den Anwendungsbereich des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM) betreffen. Zum Hintergrund: Für den Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit dem 1. Januar 2025, kann die Anwendung der Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens sowohl in der ursprünglichen Fassung als auch in der durch den Beschluss Nr. 1/2023 geänderten Fassung erfolgen (Übergangsregeln). Durch die parallele Anwendbarkeit der Regeln entstehen zwei Kumulierungszonen. Damit Ausführer die Ursprungseigenschaft der Waren für Materialien bestimmen kann, die beiden Systemen von Ursprungsregeln entsprechen, soll der Lieferant in der Lieferantenerklärung angeben, welcher Rechtsrahmen für die Bestimmung des Ursprungs der Waren herangezogen wurde. Die Lieferantenerklärung in den Anhängen 22-15 bis 22-18 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 wurden daher jetzt entsprechend angepasst. Fehlt in Lieferantenerklärungen, die bis zum 31. Dezember 2025 ausgefertigt werden, eine eindeutige Angabe dazu, welche Ursprungsregeln angewendet wurden, so gilt grundsätzlich die Annahme, dass für die Lieferantenerklärung die Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens in seiner ursprünglichen Fassung zur Bestimmung des Warenursprungs herangezogen wurde (siehe dazu auch Mitteilung der Deutschen Zollverwaltung von heute).

UK: Verifizierungspflicht für Geschäftsführende

7. August 2025: Nach einer heute veröffentlichten Mitteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer müssen Geschäftsführer deutscher Gesellschaften ihre Identität gegenüber dem britischen Handelsregister verifizieren, sofern das Unternehmen über eine Niederlassung in UK verfügt. Ohne diese Verifizierung dürfen sie in Bezug auf die britische Präsenz nicht als Geschäftsführende auftreten. Die neuen Regelungen treten am 18. November 2025 in Kraft. Für bestehende „UK establishments“ gilt für die Verifizierung ab diesem Zeitpunkt eine Übergangsfrist von einem Jahr.

WTO veröffentlicht „Annual Report 2025“

7. August 2025: Die Welthandelsorganisation (WTO – World Trade Organization) hat heute ihren Jahresbericht für 2025 veröffentlicht, der einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten der Organisation im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 bietet. Auf 198 Seiten blickt der Bericht auf wichtige Ereignisse der letzten Zeit zurück, wie etwa die 13. Ministerkonferenz im Februar 2024, und beschreibt die Arbeit der WTO bei der Bewältigung der Herausforderungen und Chancen für den Welthandel.

Deutsche Wirtschaft blickt mit Sorgen auf’s U.S.-Geschäft

6. August 2025: Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat heute die Ergebnisse einer Blitzumfrage unter 3.500 deutschen Unternehmen veröffentlicht. Danach erwarten lediglich 5% der befragten Unternehmen eine wirtschaftliche Entlastung. 58% und damit klar mehr als die Hälfte der Befragten befürchten zusätzliche Belastungen. Von den Unternehmen mit direktem U.S.-Geschäft rechnen sogar drei Viertel (74%) mit negativen Einflüssen.

Kanada ist jetzt AEO-Partner

1. August 2025: Seit heute ist die gegenseitige Anerkennung der Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operator, AEO) zwischen der Europäischen Union und Kanada wirksam. Die Vereinbarung sieht u. a. vor, dass Bewilligungsinhaber, die im Rahmen der jeweiligen Programme zugelassen sind – in der EU als AEOS/AEOF und in Kanada als PIP (Partners in Protection) – künftig von vereinfachten Verfahren und erleichterten Sicherheitsüberprüfungen bei der Einfuhr profitieren können. Die gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsinitiativen gilt aus EU-Sicht bereits im Verhältnis zur Schweiz, zu Japan, zum Vereinigten Königreich und zu den U.S.A.. Weiterführende Informationen stellt die deutsche Zollverwaltung zur Verfügung.

Handbuch Genehmigungscodierungen aktualisiert

1. August 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung ihrer Publikation „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ im Internet veröffentlicht. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung haben. Die jetzt veröffentlichte Fassung ersetzt die letzte Ausgabe vom 30. Juni 2025.

Erhöhte U.S.-Zölle gelten erst ab 7. August 2025

31. Juli 2025: Donald Trump hat heute durch eine Executive Order (further modifying the reciprocal tariff rates) das Datum der Anwendung der in jüngster Zeit verfügten zusätzlichen Wertzölle einheitlich auf den 7. August 2025 (um oder nach 12:01 a.m. eastern daylight time) festgelegt. Dies gilt u. a. auch für die mit der EU am 27. Juli 2025 getroffenen Vereinbarungen Presseerklärung EU-Kommission). Die Umsetzung erfolgt durch eine Modifizierung des in den U.S.A. angewendeten HS-Tariffs (Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS)) - siehe Annex II der Executive Order.

Polen: E-Rechnung bald verpflichtend

31. Juli 2025: Nach einer heute veröffentlichten Mitteilung von Germany Trade and Invest (GTAI) tritt in Polen am 1. Februar 2026 das obligatorische nationale E-Rechnungssystem (KSeF) in Kraft. Unternehmer müssen dann elektronische Rechnungen über die KSeF-Plattform ausstellen und empfangen. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 200 Millionen PLN gilt diese Verpflichtung ab dem 1. Februar 2026, für alle anderen Unternehmer ab dem 1. April 2026. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetz vom 09.05.2024.

Anti-Folter-Verordnung angepasst

31. Juli 2025: Die EU-Kommission hat heute mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2025/928 einige Anpassungen an der Verordnung (EU) 2019/125 des Europäischen Parlaments und des Rates (Anti-Folter-VO) vorgenommen. Die Anti-Folter-VO regelt Fragen des Handels mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten. Die deutsche Zollverwaltung bietet seit 20. August 2025 dazu eine konsolidierte Textfassung zur unverbindlichen Nutzung an.

Trump streicht Zollfreiheit für Kleinsendungen

30. Juli 2025: U.S.-Präsident Donald Trump macht jetzt auch Importe mit geringen Werten zum Ziel seiner Zollpolitik. Mit einer Executive Order (suspending duty-free de minimis treatment for all countries) streicht er die bislang gewährten zollfreien Importmöglichkeiten für Kleinsendungen bis 800 USD (nach 19 U.S.C. 1321(a)(2)(C)). Diese Maßnahme zielte zunächst mit Blick auf Fentanyl und andere illegale Substanzen auf Kanada und Mexiko, für Hong Kong und China waren es die großen Online-Händler von Billigprodukten jeglicher Art. Ab 29. August 2025 wird die Zollfreit nun aber auf U.S.-Importe aus allen Ländern Anwendung finden. Die pro Sendung dann zu entrichtenden Zölle richten sich nach dem für das Versendungsland festgelegten Basiszollsatz (BZS): BSZ unter 16% = 80 USD (gilt u. a.  für die EU), BSZ zwischen 16% und 25% = 160 USD und BSZ über 25% = 200 USD.

Ausfuhrcodierungen für Russland / Belarus aktualisiert

30. Juli 2025: Die deutsche Zollverwaltung hat mit zwei Veröffentlichungen am 28. und 30. Juli 2025 neue bzw. angepasste Ausfuhrcodierungen für Lieferungen nach Russland bzw. Belarus bekannt gegeben: 

ATLAS – Info 0822/2025 vom 28. Juli 2025

ATLAS – Info 0825/2025 vom 30. Juli 2025.

Abkommen mit Andenstaaten an HS 2022 angepasst

29. Juli 2025: Die EU-Kommission hat heute den Beschluss 1/2025 des durch das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Andenstaaten Kolumbien, Peru und Ecuador andererseits eingesetzten Handelsausschusses vom 19. Juni 2025 veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen dienen der Anpassung des Abkommens an die Version des Harmonisierten Systems aus 2022. Der Beschluss tritt 60 Tage nach Annahme, also am 18. August 2025, in Kraft.

 

Handelsabkommen U.S.A. - EU auf einen Blick

29. Juli 2025: Die EU-Kommission informiert heute mit der Veröffentlichung eines 2 Seiten umfassenden Factsheet über „Das Handelsabkommen EU-USA auf einen Blick“.

Handelspolitische Schutzmaßnahmen im Visier

28. Juli 2025: Die jüngsten Entwicklungen verdeutlichen, wie wichtig eine sorgfältige Beobachtung der von anderen Staaten initiierten protektionistischen Maßnahmen ist. Die EU-Kommission hat heute ihren 43. Jahresbericht über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen der EU und die Anwendung handelspolitischer Schutzinstrumente durch Drittländer gegen die EU im Jahr 2024 veröffentlicht. Mit 33 neuen Untersuchungen zu Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen wird für diesen Bereich ein neuer Rekord seit 2006 aufgestellt.

BAFA informiert über das 18. Sanktionspaket der EU

28. Juli 2025: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat heute in seinem Newsletter ausführlich über die Inhalte des 18. gegen Russland und Belarus gerichteten Sanktionspaketes der Europäischen Union informiert. Wesentliche Komponenten umfassen verschärfte Maßnahmen zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen, neue Transaktionsverbote und weitere praktische Handelsbeschränkungen. Die Änderungen an der Verordnung (EU) 2014/833 (der hier verwendete Link führt zur deutschen Zollverwaltung, die konsolidierte Textfassungen meist schneller zur Verfügung stellt) werden durch die Verordnung (EU) 2025/1494 bewirkt, die am 19. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Von der jetzt verfügten Erweiterung der Güterliste des Anhang XXIII, die u. a. Chemikalien, chemische Zubereitungen, Polymere, Metallwaren, Industrieausrüstung, Güter aus der Verfahrenstechnik, Pumpen, Labor- und Messausrüstung und Turbojets umfasst, dürften zahlreiche Unternehmen betroffen sein. Für Güter des Anhang XXIII gelten die Exportverbote des Art. 3k der Verordnung (EU) 2014/833. Für die jetzt neu aufgenommenen Güter sind Altvertragsklausels mit Übergangsfristen von drei bzw. sechs Monaten vorgesehen. Zur besseren Übersicht wurden für die jeweiligen Güter die Anhänge XXIIIE und XXIIIF neu in die Verordnung (EU) 2014/833 eingefügt.

We have a deal!

27. Juli 2025: Die Würfel sind gefallen; der Zoll-Deal mit den U.S.A. steht; ein unkontrollierter Handelskrieg ist abgewendet. Austragungsort für den Mega-Deal war ein Golf Resort in der Nähe des malerischen Fleckens Turnberry an der schottischen Westküste, das U.S.-Präsident Trump gehört. Nach der Einigung werden die U.S.-Zölle für Importe aus der EU für die meisten Produkte ab 1. August 2025 bei 15% liegen – auch für Kraftfahrzeuge, Halbleiter und pharmazeutische Produkte. Für Stahl- und Aluminiumprodukte bleibt es allerdings auch nach dem 1. August bei erhöhten U.S-Zollsätzen von 50%. Für diese Warengruppe ist mittelfristig ein Zollkontingentsystem im Gespräch. Mit einigen Ausnahmen liegen die U.S.-Basiszölle seit 9. April 2025 bei 10%. Diese werden durch die jetzt getroffene Vereinbarung zum 1. August 2025 um 5 Prozentpunkte erhöht werden (gilt nicht für Produkte mit anderen Basiszollsätzen). Die EU sagt außerdem zu, Energie aus den U.S.A. im Wert von 750 Milliarden US-Dollar zu kaufen und zusätzlich 600 Milliarden US-Dollar mehr in den U.S.A. zu investieren. Für Trump ist diese Vereinbarung rund um das Energiethema eine "sehr wichtige Komponente" des Abkommens.

Presseerklärung DIHK, 27. Juli 2025;
Presseerklärung EU-Kommission, 27. Juli 2025

Neubekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42

23. Juli 2025: Einer heute veröffentlichten Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ist zu entnehmen, dass die Allgemeine Genehmigung Nr. 42 zur Bereitstellung von Unternehmenssoftware und Dienstleistungen an nicht sensitive Empfänger nach Art. 5n Abs. 10 Buchstaben c) und h) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Änderung der VO (EU) 833/2014 vom 19. Juli 2025), die am 19. Juli 2024 bekannt gegeben wurde, aufgrund des 18. Sanktionspaketes (EU Amtsblatt vom 19. Juli 2025, Reihe L und Reihe C) mit Wirkung zum 1. August 2025 neu bekannt gegeben wird (Volltextfassung).

Wie das BAFA erläutert, wird die Gültigkeitsdauer der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 bis zum 31. März 2027 verlängert. Daneben wird der Kreis der zugelassenen Nutzer der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 um natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen erweitert, sofern diese in einem Partnerland im Sinne des Anhangs VIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Änderung der VO (EU) 833/2014 vom 19. Juli 2025) ansässig oder niedergelassen sind und die Bereitstellung der in Anhang XXXIX aufgeführten Software aus dem Inland heraus erfolgt. Partnerländer in diesem Sinne sind die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, das Vereinigte Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island.

Das BAFA weist außerdem darauf hin, dass der Anwendungsbereich der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 auch die mit dem 18. Sanktionspaket (EU Amtsblatt vom 19. Juli 2025, Reihe L und Reihe C) vorgenommene Erweiterung des Anhangs XXXIX der Russland-Embargoverordnung um Software mit bestimmten Verwendungszwecken im Banken- und Finanzsektor einbezieht. Die Bereitstellung dieser Software kann – unter den dort genannten Bedingungen – somit ebenfalls unter Nutzung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 42 erfolgen.

BMWE aktualisiert FAQs zu Russland-Sanktionen

23. Juli 2025: Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) wurde heute die Zusammenstellung der Fragen und Antworten zu den Russland-Sanktionen (FAQ) aktualisiert. Die Aktualisierung greift Fragen von Unternehmen und Verbänden auf, die das BMWE insbesondere zur praktischen Anwendung der No-Russia-Clause erreicht haben.

U.S.A.: Höhere Zollabfertigungsgebühren ab Oktober

23. Juli 2025: Die U.S.-Zollbehörde „Customs and Border Protection“ (CBP) wird verschiedene Gebühren, die von der Behörde für bestimmte Dienstleistungen erhoben werden, zu Beginn des Haushaltsjahres 2026 und somit ab dem 1. Oktober 2025 anpassen. Die Zollabfertigungsgebühr (die sogenannte Merchandise Processing Fee, kurz: MPF) beträgt dann für Warensendungen mit einem Wert von mehr als 2.500 US-Dollar (sogenannte "formal entries") weiterhin 0,3464 Prozent des Zollwertes. Dabei gelten immer ein Minimal- und ein Maximalbetrag. Ab Oktober 2025 wird die CBP immer mindestens 33,58 US-Dollar und maximal 651,50 US-Dollar berechnen. Der Ad-Valorem-Prozentsatz von 0,3464 Prozent bleibt bestehen. Die Gebühren für sogenannte "Informal Entries" (Warensendungen mit einem Wert von unter 2.500 U.S.-Dollar) und für die zollamtliche Behandlung von im Postverkehr eingeführten Paketen werden ab dem 1. Oktober 2025 ebenfalls steigen. Zusätzlich erhöhen sich die Abgaben für die Einreise von Handelsschiffen und deren Passagieren sowie die Gebühren für gewerblich genutzte Lastkraftwagen. Details zu den Anpassungen enthält die Bekanntmachung der CBP.

Themenseite der AHKs zu U.S.-Zöllen

20. Juli 2025: Die Deutsch-Amerikanischen Handelskammern (AHK) bieten mit ihrer laufend aktualisierten Themenseite zu den U.S.-Zöllen 2025 eine zentrale Anlaufstelle für deutsche Unternehmen. Ob neue Maßnahmen, rechtliche Entwicklungen oder strategische Empfehlungen – hier sind fundierte Einordnungen und praxisnahe Orientierungshilfen für den U.S.-Markt zu finden.

Export Potential Map

15. Juli 2025: Nicht ganz neu, aber trotzdem immer noch sehr hilfreich ist die „Export Potential Map“, die die ITC (International Trade Centre) seit einigen Jahren als unentgeltlich nutzbares Tool zur Marktauswahl und -Erkundung anbieten. Ein kurzes You Tube Video erleichtert den Umgang mit diesem sehr nützlichen Tool. Das ITC ist eine multilaterale Agentur für den Welthandel, die ein gemeinsames Mandat der Welthandelsorganisation (WTO) und der Vereinten Nationen (UN) hat. 

18. Sanktionspaket nun auch formal in Kraft

19. Juli 2025: Heute erfolgte nun die formale Veröffentlichung der gestern durch den Rat gefassten Beschlüsse zu einem 18. gegen Russland gerichteten Sanktionspaket. Dazu waren insgesamt 13 Rechtsakte notwendig: Zwei Verordnungen (EU), zwei Durchführungsverordnungen (EU), drei Beschlüsse (GASP) und ein Durchführungsbeschluss (GSAP) im EU-Amtsblatt der Reihe L sowie fünf Mitteilungen an sanktionierte Personen, Institutionen und Einrichtungen im EU-Amtsblatt Reihe C. Die Maßnahmen treten bereits heute, einige dann morgen in Kraft. Die EU wird, wie üblich, konsolidierte Textfassungen zugänglich machen, die den praktischen Umgang mit den Sanktionsregelungen erleichtern. Die deutsche Zollverwaltung stellt solche Textfassungen meist schon etwas schneller zur verfügung.

EU beschließt 18. Sanktionspaket gegen Russland

18. Juli 2025: Wie die Deutsche Welle heute berichtet, will die EU noch im Laufe des Tages ihr 18. gegen Russland gerichtetes Sanktionspaket formal beschließen und zeitnah mit der Anwendung beginnen. Nachdem die Slowakei sowie Malta, Zypern und Griechenland, dem am 10. Juni 2025 von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag nicht zustimmen wollten, konnte deren Blockadehaltung jetzt mit einigen Nachbesserungen ausgeräumt werden. Der Ölpreisdeckel soll jetzt, die Vorbehalte Maltas, Griechenlands und Zyperns berücksichtigend, dynamisch angepasst und nicht in einem Schritt um 25 % reduziert werden. Der Slowakei wurde von Brüssel zugesichert, dass finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit Öl-Einkäufen ausgeglichen würden. Mit mehr als 100 weiteren Schiffen wird auch die Anzahl der sanktionierten Schiffe der sogenannten „Schattenflotte“ noch einmal deutlich auf dann rund 450 steigen.

 

Inzwischen hat die EU-Kommission das 18. gegen Russland gerichtete Sanktionspaket in einer Pressemitteilung genauer erläutert. Die Veröffentlichung der Sanktionsmaßnahmen im Amtsblatt der EU sowie deren Inkraftsetzung soll kurzfristig erfolgen. 

FAQ zu CBAM aktualisiert

15. Juli 2025: Auf der Website der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHST) stehen jetzt aktualisierte und erweiterte FAQ zum Thema CBAM (Carbon Border Adjustment) zur Verfügung. Die derzeit 20 FAQ’s umfassen unter anderem auch Informationen zur Nutzung von Standardwerten in der Übergangsphase (FAQ 006), Informationen zu Importen über mehrere Mitgliedstaaten (FAQ 017), Angabe der Berichterstattungsmethode im CBAM-Register (FAQ 018) sowie zum Unterschied zwischen Ursprungsland und Herstellungsland (FAQ 019).

Trump droht mit Sekundärsanktionen - Frist von 50 Tagen läuft

14. Juli 2025: Allem Anschein nach hat U.S.-Präsident Donald Trump seine Position im Ukrainekonflikt erneut verändert. So hat er heute dem russischen Präsidenten Wladimir Putin eine 50-Tagefrist gesetzt, innerhalb der Russland einem Waffenstillstand im Ukrainekrieg zustimmen solle. Andernfalls würden Importe aus Russland in den U.S.A. mit Zusatzzöllen in Höhe von 100% belegt. Trump drohte außerdem Sekundärsanktionen gegen alle Länder an, die auch weiterhin Gas, Öl und Verarbeitungsprodukte aus Russland beziehen und somit Putin dabei helfen, den Krieg zu finanzieren. Auch Lieferungen aus Ländern wie China und Indien oder auch Brasilien und Südafrika würden dann beim Import in die U.S.A. mit Zusatzzöllen in Höhe von 100% belegt werden. Der U.S.-Senat hatte hier zunächst 500% vorgesehen, Trump sprach zuletzt jedoch nur noch von 100%. Nach Expertenmeinung ist die Wirksamkeit von Sekundärsanktionen deutlich höher als die von primären Zusatzzöllen. Dafür steigt aber auch das Risiko eines sich schnell ausdehnenden Handelskrieges.

EU: Durchbruch bei Handelsverhandlungen mit Indonesien

13. Juli 2025: Die Europäische Union und Indonesien haben heute eine politische Einigung für ein bilaterales Handelsabkommen verkündet. Indonesien zählt weltweit zu den 20 größten Volkswirtschaften und ist mit über 280 Millionen Einwohnern auch das viertbevölkerungsreichste Land der Welt. Die Detailverhandlungen mit sollen nun bis September 2025 abgeschlossen werden, bevor das Abkommen ratifiziert werden kann. Weitere Informationen enthält die Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Kenia: Ursprungszeugnis für alle Waren jetzt verpflichtend

9. Juli 2025: Nach einer Bekanntmachung der kenianischen Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority) ist für alle nach Kenia eingeführten Sendungen seit dem 1. Juli 2025 ein von einer zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestelltes Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) erforderlich. Bisher waren Ursprungszeugnisse nur für Waren im Rahmen von Präferenzabkommen erforderlich, um den Ursprung zu bestimmen und Zollvergünstigungen zu gewähren. Für einen „weichen“ Übergang haben Importeure jetzt bis zum 30. September 2025 Zeit, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Euro für Bulgarien ab 1. Januar 2026

8. Juli 2025: Das Europäische Parlaments hat heute mit überwältigender Mehrheit dem Antrag Bulgariens auf die Einführung des Euro und den Beitritt zur Eurozone zum 1. Januar 2026 zugestimmt (Aktuelles aus dem EU Parlament). Mit 531 Stimmen bei 69 Gegenstimmen und 79 Enthaltungen wurde ein Bericht angenommen, der bestätigt, dass Bulgarien die Kriterien für die Einführung des Euro zum 1. Januar 2026 erfüllt. Bulgarien wird das 21. Mitglied der Eurozone (Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 8. Juli 2025).

WTO veröffentlicht "World Tariff Profiles 2025" 

7. Juli 2025: Die Welthandelsorganisation (WTO) hat heute ihre Publikation „World Tariff Profiles 2025“ veröffentlicht. „World Tariff Profiles“ erscheint seit vielen Jahren als gemeinsame Veröffentlichung von WTO, ITC (International Trade Centre) und UNCTAD (United Nations Conference on Trade & Development) zum Marktzugang für Waren. Die jährliche Veröffentlichung bietet auf 238 Seiten umfassende Informationen zu den Zöllen und nichttarifären Maßnahmen von über 170 Ländern und Zollgebieten. Nicht-WTO-Mitglieder werden berücksichtigt, wenn in den Datenbanken der WTO, der ITC oder der UNCTAD Daten zu den von ihnen im Jahr 2024 oder 2023 erhobenen Zöllen verfügbar sind.

EU: CBAM-Konsultation bis Ende August 2025

2. Juli 2025: Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation zur möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) durch. Gegenstand der Konsultation sind insbesondere die Fragen, ob nachgelagerte Erzeugnisse stärker einbezogen werden sollen und wie Umgehungspraktiken besser bekämpft werden können. In der Konsultation werden außerdem Regeln für Strom erörtert. Darüber hinaus werden die potenziellen sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und organisatorischen Auswirkungen untersucht. Unternehmen und Verbände können bis zum 26. August 2025 Stellung nehmen.

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