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für das Jahr 2026!
27. Januar 2027: Die EU und Indien haben heute die Verhandlungen über ein historisches, ehrgeiziges und kommerziell bedeutsames Freihandelsabkommen (FHA) abgeschlossen - das größte Abkommen, das jemals von beiden Seiten geschlossen wurde (Presseerklärung). Sie wird die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen den zweit- und viertgrößten Volkswirtschaften der Welt in einer Zeit zunehmender geopolitischer Spannungen und globaler wirtschaftlicher Herausforderungen stärken und ihr gemeinsames Engagement für wirtschaftliche Offenheit und regelbasierten Handel unterstreichen.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Die EU und Indien schreiben heute Geschichte und vertiefen die Partnerschaft zwischen den größten Demokratien der Welt. Wir haben eine Freihandelszone von 2 Milliarden Menschen geschaffen, von der beide Seiten wirtschaftlich profitieren werden.
Die EU und Indien handeln bereits Waren und Dienstleistungen im Wert von über 180 Mrd. EUR pro Jahr und unterstützen damit fast 800.000 Arbeitsplätze in der EU. Es wird erwartet, dass dieses Abkommen die EU-Warenausfuhren nach Indien bis 2032 verdoppeln wird, indem Zölle im Wert von 96,6 % der EU-Warenausfuhren nach Indien abgeschafft oder gesenkt werden. Insgesamt werden durch die Zollsenkungen jährlich rund 4 Mrd. EUR an Zöllen auf europäische Produkte eingespart.
Dies ist die ehrgeizigste Handelsöffnung, die Indien jemals einem Handelspartner gewährt hat. Sie wird den wichtigsten Industrie- und Lebensmittelsektoren der EU einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen und Unternehmen einen privilegierten Zugang zum bevölkerungsreichsten Land der Welt mit 1,45 Milliarden Menschen und der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaft mit einem jährlichen BIP von 3,4 Billionen EUR gewähren.
Auf EU-Seite werden die ausgehandelten Textentwürfe in Kürze veröffentlicht. Die Texte werden rechtlich überarbeitet und in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Die Kommission wird dann dem Rat ihren Vorschlag zur Unterzeichnung und zum Abschluss des Abkommens vorlegen. Nach Annahme durch den Rat können die EU und Indien die Abkommen unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung bedarf das Abkommen der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Beschlusses des Rates über den Abschluss, damit es in Kraft treten kann. Sobald Indien das Abkommen ratifiziert hat, kann es in Kraft treten.
21. Januar 2026: Das Europaparlament hat heute mit 334 zu 324 Stimmen dafür gestimmt, das jahrelang ausgehandelte MERCOSUR-Abkommen nun auch noch dem Europäischen Gerichtshof zur juristischen Prüfung vorzulegen – und die kann zwischen 16 und 24 Monate dauern. Um den politischen Schaden möglichst gering zu halten, rechnen Insider damit, dass das Abkommen nun vorläufig in Kraft gesetzt wird.
17. Januar 2026: Am 25. Juli 2025 hatten sich Donald Trump und Ursula von der Leyen darauf verständigt, dass EU-Produkte beim Import in die U.S.A. generell mit 15 % verzollt werden (Basis ist der FOB-Preis). Für einige Produktgruppen, u. a. Stahl- und Aluminium sowie Folgeprodukte daraus und Fahrzeuge sowie Teile davon, wird noch über Ausnahmeregelungen gesprochen. Trump versucht jetzt, mit der Einführung neuer Strafzölle (heute veröffentlicht in Truth Social) den Druck auf Europa mit Blick auf die U.S.-Interessen an Grönland zu erhöhen. Für Exporte in die U.S.A. aus Ländern, die in den vergangenen Tagen auf Einladung Dänemarks Soldaten auf Erkundungsmission nach Grönland geschickt hatten (betroffen sind Deutschland, Dänemark, Frankreich, die Niederlande, Schweden, Finnland, Großbritannien sowie Norwegen) sollen ab dem 1. Februar 2026 Strafzölle in Höhe von 10 %, die ab dem 1. Juni 2026 dann auf 25 % erhöht werden. Die Maßnahmen richten sich demnach gegen Länder, die die U.S.-Ambitionen zur Übernahme Grönlands nicht unterstützen bzw. diese ablehnen. Die Europäer haben bereits gegen die geplanten Maßnahmen protestiert und beraten auf Botschafterebene noch an diesem Wochenende, wie eine abgestimmte und angemessene Reaktion aussehen könnte. Deutschland hat die nach Grönland entsandten 15 Bundeswehrangehörigen bereits nach zwei Tagen wieder nach Deutschland zurückbeordert.
17. Januar 2026: Es hat 25 lange Jahre gedauert, es ist nicht unumstritten aber es ist angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Lage ein wichtiges Bekenntnis für einen regelbasierten Welthandel - das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und den Staaten des MERCOSUR. Mit einigen Wochen Verspätung und in mehreren EU-Staaten begleitet von massiven Bauernprotesten, fand heute die feierliche Unterzeichnung des Handelsabkommens zwischen der EU und den Staaten des MERCOSUR statt. In Asunción, Paraguay, setzten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-
Ratspräsident António Costa ihre Unterschriften unter das Dokument, das die Grundlage für eine der weltweit größten Freihandelszonen mit mehr als 700 Millionen Einwohnern und einer jährlichen Wirtschaftsleistung von rund 22 Billionen US-Dollar schaffen wird. Neben Paraguays Präsident Santiago Peña nahmen auch Uruguays Präsident Yamandú Orsi, Argentiniens Präsident Javier Milei und der brasilianische Außenminister Mauro Vieira an der Zeremonie teil. Die EU-Kommission hat ein Factsheet erstellt, das die wesentlichen Aspekte des Partnerschaftsabkommens der EU mit den Staaten des Mercosur zusammenfasst. Die EU-Kommission hat zur Unterzeichnung des Partnerschafts- und eines Interimspartnerschafts-abkommens zwischen der EU und dem Mercosur eine Pressemitteilung der EU-Kommission herausgegeben und die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, hat zudem eine Presseerklärunggab zur Unterzeichnung des Abkommens veröffentlicht.
9. Januar 2026: Fast 25, zum Teil sehr zähe Verhandlungsjahre hat es gebraucht, bis jetzt eine ausreichende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten dem Abschluss des Partnerschaftsabkommens der EU mit Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay (als Staaten des MERCOSUR - Mercado Común del Sur – Gemeinsamer Markt des Südens - mit Venezuela als seit 2017 suspendiertem Mitglied) zugestimmt hat. Italiens Ablehnung konnte offenbar durch weitere Unterstützungszusagen für die Landwirtschaft ausgeräumt werden. Bolivien ist seit 8. Juli 2024 MERCOSUR-Mitglied und hat jetzt vier Jahre Zeit, um
seine Gesetzgebung der des MERCOSUR anzupassen. Damit verbunden wäre dann auch die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in dem neuen, größten Freihandelsraum der Welt. Die EU-Kommission hat
weiterführende Informationen
zum EU-MERCOSUR Partnership Agreement (EMPA) und dessen Texte zusammengestellt. Allgemein wird damit gerechnet, dass die formale Unterzeichnung des Abkommens schon in der kommenden Woche in
Paraguay stattfinden wird, das derzeit die rotierende Präsidentschaft der Staatenbundes Mercosur innehat. Aus der EU wollen daran Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident
António Costa teilnehmen. Der handelspolitische Teil des EMPA könnte noch im laufenden Jahr 2026 vorläufig zur Anwendung kommen.
Pressemitteilung der DIHK;
Informationen des ZDF.
9. Januar 2026: Deutschland hat nach den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten vorläufigen Zahlen von Januar bis November 2025 Güter im Wert von insgesamt 1.436,2 Milliarden Euro exportiert (Plus 0,9 % zum Vorjahr) und Waren im Wert von 1.253,9 Milliarden Euro eingeführt (Plus 4,6 % zum Vorjahr). Der Außenhandelsüberschuss belief sich damit auf 182,3 Milliarden Euro. Die für Deutschland wichtigsten Handelspartner waren bei den Exporten US, FR, NL, PL und IT und für die Importe (unverändert) CN, NL, US, PL und IT. Die Russland-Sanktionen zeigen Wirkung: die deutschen Exporte nach RU gingen bis November 2025 auf 6,4 Milliarden Euro zurück (Minus 9,2 % zu 2024); die Importe aus RU beliefen sich nur noch auf 1,2 Milliarden Euro (Minus 32,1 %).
8. Januar 2026: Das Statistische Bundesamt hat heute eine aktualisierte Fassung des Leitfadens für die Intrahandelsstatistik veröffentlicht, der kaum Änderungen zu Vorfassung aufweist. Der Leitfaden erläutert auf 96 Seiten, welche Angaben meldepflichtige Unternehmen in welcher Form vorzunehmen haben. Der Bundesrat hate im März 2025 einer Änderung des Änderungsgesetzes zum Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG-ÄndG) und der Änderungsverordnung zur Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV-ÄndV) zugestimmt, wodurch sich für die INTRASTAT eine rückwirkend zum 1. Januar 2025 geänderte Meldeschwelle für Eingänge von bisher 800.000 Euro auf 3 Mio. Euro und eine Anhebung der Wertgrenze für Versendungen von 500.000 Euro auf eine Mio. Euro ergeben hatte. Beachtet werden sollte, dass das Meldeverfahren IDEV Ende 2026 ausläuft. Die Meldungen müssen dann über eStatistik.core erfolgen, wo sie auch sofort plausibilisiert werden.
Durch die Neuregelung sind ca. 2/3 der Unternehmen mit ausschließlichen Eingängen, gut 10 Prozent der Unter-nehmen mit ausschließlichen Versendungen und fast die Hälfte aller Unternehmen, die sowohl Eingänge als auch Versendungen vornehmen, von der Meldepflicht zur INTRASTAT befreit (nach Zahlen von 2022).
5. Januar 2026: Wie die deutsche Zollverwaltung heute in ihrer ATLAS – Info 0896/2026 mitteilt, wird ab dem 17. März 2026 die Dienstleistung "Internet-Ausfuhranmeldung-Plus" (IAA-Plus) nur noch über das Zoll-Portal (https://www.zoll-portal.de/) zur Verfügung gestellt. Ein Zugriff auf die "IAA-Plus" über den bekannten und bisher genutzten Zugang ist dann nicht mehr möglich.
Zur Nutzung der „IAA-Plus“ ist ab dem 17. März 2026 ein Login im Zoll-Portal erforderlich. Folgendes ist dabei unbedingt zu beachten:
Für Wirtschaftsbeteiligte gilt:
Für Privatpersonen gilt:
Hinweis: Eine einfache Registrierung mittels E-Mail und Passwort ist zur Nutzung dieser Dienstleistung nicht ausreichend! In einer gesonderten ATLAS-Info werden weitergehende Informationen zur Nutzung dieser Dienstleistung über das Zoll-Portal bekannt gegeben.
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