Ordnung im Bereich der Lieferklauseln

Der genauen Definition, auf welcher Basis eine Lieferung erfolgen soll, kommt nicht nur im internationalen Handel eine zentrale Bedeutung zu. Wichtig ist dies, da sich Vertragspartner häufig der unterschiedlichen Handelsgewohnheiten anderer Länder nicht bewusst sind, was schnell zu Missverständnissen, Streitfällen oder auch gerichtlichen Auseinandersetzungen führen und damit nicht unerhebliche Kosten verursachen kann. Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce - ICC), Paris, hat daher bereits 1936 Regeln zur einheitlichen Auslegung von handelsüblichen Vertragsformeln veröffentlicht. Seitdem ist dieses Regelwerk mehrfach überarbeitet worden (1953, 1967, 1976, 1980,1990, 2000, 2010 und zuletzt 2020) um Veränderungen im internationalen Transportwesen wie dem Anstieg der Containerverkehre und der elektronischen Kommunikation im internationalen Handel gerecht zu werden. In der jetzt von der ICC zur Anwendung empfohlenen Fassung, der achten Revision (2020), stellen die INCOTERMS® (International Commercial Terms, International Regulations for the Interpretation of Trade Terms, Règles Internationales pour l'Interpretation des Termes Commerciaux) eine weltweit bekannte und akzeptierte Form dar, die genauen Liefer- und Annahmebedingungen zwischen Verkäufer und Käufer in standardisierter Form zu regeln - seit der Fassung von 2010 übrigens ausdrücklich auch für Inlandsgeschäfte.

 

Die häufig auch nur als Lieferbedingungen bezeichneten INCOTERMS® legen den Ort des Gefahrübergangs im Sinne des Überganges der Preisgefahr vom Verkäufer auf den Käufer fest. Auch wenn die INCOTERMS® keine Regelungen enthalten, die das Eigentumsgeschäft betreffen, so verpflichten sie den Käufer gleichwohl, nach dem Gefahrübergang auf ihn die Zahlung des vertraglich vereinbarten Kaufpreises vorzunehmen, selbst wenn die Ware nach diesem Zeitpunkt eine Wertminderung erfahren hat oder sogar untergegangen ist. Die INCOTERMS® definieren außerdem die Kostenverteilung zwischen Verkäufer und Käufer für Transport und Versicherung der Ware, den Übergang der Sorgepflicht (Dispositionspflicht). Sie enthalten auch Festlegungen darüber, welche Partei für die Beschaffung der erforderlichen Dokumente verantwortlich ist. Insgesamt können so Missverständnisse das Transportgeschäft betreffend, die durch die unterschiedliche Auslegung anderer Lieferklauseln entstehen können, weitestgehend ausgeschlossen werden.

 

Eine bindende Wirkung erhalten die INCOTERMS® allerdings erst durch eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung über ihre Anwendung. Beachtet werden sollte, dass dabei immer auch der Bezug zu der Fassung hergestellt wird, die für den Vertrag vereinbart wurde ("...according INCOTERMS® 2020") und, dass einzig die englische Sprachfassung bei Gericht zugelassen ist. Sofern die Vertragsparteien im Liefervertrag Sonderbestimmungen vereinbart haben, gehen diese den INCOTERMS® vor. Die INCOTERMS® treffen keine Festlegung des Eigentumsüberganges, der Zahlungsbedingungen und Sanktionen bei eventuellen Regelverstößen. Auch Fragen der Produkthaftung, der Mängelrüge oder des Gerichtsstandes bleiben von der Vereinbarung, eine Lieferung auf Basis der INCOTERMS® abzuwickeln, unberührt.

 

Die Deutsche Gruppe der ICC informiert über Details zu den INCOTERMS® 2020 , die dort auch als Broschüre und in digitaler Form erhältlich und deren Urheberrechte übrigens seit 2010 geschützt sind.

 

Als von der ICC-zertifizierter Trainer für die INCOTERMS® 2010 und 2020 erstelle ich Ihnen gern ein individuelles Angebot, wenn Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ihren Export- und Vertriebsbereichen über die korrekte Verwendung der INCOTERMS® 2010 informieren möchten. 

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Christian Treichel
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