Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Aspekte berühren die betrieblichen Aktivitäten je nach Art des Geschäftsmodells an verschiedenen Stellen. In den meisten Fällen üben mehrere Personen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verantwortungreichweite Tätigkeiten aus, für die sie entsprechendes Fachwissen benötigen und einsetzen. Angesichts immer höher werdender Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit administrativer Prozesse in den Unternehmen generell, und mit Blick auf die Zollverwaltung im Besonderen, kommt der regelmäßigen Schulung der an diesen Prozessen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine zentrale Bedeung zu. Inzwischen enthalten die durch die Hauptzollämter erteilten Vereinfachungsbewilligungen regelmäßig entsprechende Auflagen, deren Einhaltung im Rahmen des üblichen Monitorings auch verifiziert wird. Die Nichterfüllung erteilter Auflagen kann im schlimmsten Fall zum Entzug der Bewilligung führen.
Ich erstelle Ihnen nach einem ausführlichen und unverbindlichen Sondierungsgespräch, das der genauen Erfassung Ihres Bedarfs dient, ein passgenaues Angebot. Dadurch können Themen, die für Ihr Unternehmen nur geringe Bedeutung haben, ausgeblendet und Aspekte von hoher Relevanz für eine intensivere Bearbeitung vorgesehen werden. Die Zeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird optimal genutzt, weil sich die Schulung auf die wirklich notwendigen Inhalte konzentriert. Zudem werden Anfahrtzeiten und Reise- und Übernachtungskosten vermieden.
Inhouse-Schulungen stellen nicht nur unter Kostengesichtspunkten schon bei einer Gruppengröße ab drei Personen eine durchaus interessante Alternative zu Seminarteilnahmen dar. Für eine Inhouse-Schulung spricht außerdem,
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