Die WTO (World Trade Organisation), die für Fragen des Welthandels mit Abstand wichtigste Institution, verfolgt das Ziel, Barrieren im
internationalen Handel abzubauen und, um diesen zu fördern und zu vereinfachen, international anerkannte Regeln dafür aufzustellen. Als bindende Grundlage dazu dienen verschiedene Abkommen der WTO.
Die WTO ist 1995 als internationale Organisation aus dem 1947 geschlossenen völkerrechtlichen Vertrag über das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen - General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) -
hervorgegangen.
Als Teil eines international abgestimmten Wiederaufbauplans für die Zeit nach dem 2. Weltkrieg wurde 1944 im Rahmen der Bretton-Woods Konferenz beschlossen, Verhandlungen zur Gründung der
Weltbank, des Internationalen Währungsfonds und des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT - General Agreement on Tariffs and Trade) aufzunehmen. Die ursprünglich weiterreichende Empfehlung,
auch die Gründung einer Internationalen Handelsorganisation (ITO - International Trade Organization) in Betracht zu ziehen, die als Dachorganisation für das GATT dienen und als internationale
Organisation auch mit umfassenderen Kompetenzen ausgestattet sein sollte, ließ sich allerdings später gegen den Widerstand des US-Kongresses nicht durchsetzen.
Geführt als internationales Abkommen, dessen Sekretariat seinen Sitz in Genf hatte, bestand die Aufgabe des GATT darin, durch völkerrechtlich bindende vertragliche Regelungen Zölle und sonstige
Handelshemmnisse auf möglichst breiter internationaler Ebene abzubauen und somit stabile Rahmenbedingungen für den internationalen Handel zu schaffen. Die erste Verhandlungsrunde des GATT begann
direkt nach der Unterzeichnung der Gründungsvereinbarung durch 23 Staaten am 1. Januar 1948. Als Ergebnis der achten und damit letzten GATT-Verhandlungen, der sogenannten „Uruguay-Runde“ (die
Verhandlungen begannen im September 1986 in Punta del Este in Uruguay), wurden von den meisten der zuletzt 123 Mitgliedstatten insgesamt 20 Abkommen verabschiedet. Um der gewachsenen Bedeutung des
Welthandels und dem breiten Bedürfnis nach stabilen und einheitlichen Regeln für den grenzüberschreitenden Handel besser gerecht zu werden, wurde auch beschlossen, das GATT in die
Welthandelsorganisation (WTO - World Trade Organization) zu überführen. Als für die Gründung der WTO maßgeblich gilt seitdem die Abschlusskonferenz der GATT Uruguay-Runde, die am 15. April 1994 im
marokkanischen Marrakesh zu Ende ging.
Die WTO ist als internationale Organisation der Wahrnehmung und Verwirklichung der Grundsätze des multilateralen Handelssystems verpflichtet. Mit Sitz in Genf hat sie ihre Arbeit als
Nachfolgeorganisation des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade – GATT) formal zum 1. Januar 1995 aufgenommen. Alle im Rahmen des GATT vereinbarten Regelungen
sind als Übereinkünfte von der WTO übernommen worden.
Die aus meiner Sicht wichtigstem, heute unter dem Dach der WTO bestehende Regelungen, die jedoch im Einzelfall nicht immer auch von allen WTO-Mitgliedern getragen werden, sind (alle WTO-Regelungen):
- GATT - General Agreement on Tariffs and Trade (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) regelt als multilaterales Abkommen wesentliche Fragen des internationalen Handels mit Waren.
- GATS - General Agreement on Trade in Services (Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) regelt als multilaterales Abkommen Fragen des internationalen Handels mit
Dienstleistungen.
- TRIPS - Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights (Abkommen über handelsbezogene Aspekte geistiger Eigentumsrechte, insbesondere Patente, Urheberrechte,
Warenzeichen/Handels- und Dienstleistungsmarken, Geschmacksmuster und geographische Herkunftsangaben) verpflichtet als multilaterales Abkommen die WTO-Mitglieder zur Einhaltung von Mindeststandards
in Bezug auf Fragen des geistigen Eigentums.
- DSU - Dispute Settlement Understanding (Übereinkommen über Regeln und Verfahren für die Streitschlichtung) regelt als multilaterales Abkommen die Vorgehensweise zur friedlichen Beilegung von
Streitigkeiten in Handelsfragen zwischen den WTO-Mitgliedern.
- TBT - Technical Barriers to Trade (Übereinkommen über technische Handelshemmnisse) dient als multilaterales Abkommen der Verhinderung der Einführung unnötiger technischer Handelshemmnisse im
Sinne protektionistischer Maßnahmen, soll gegenseitige Anerkennung und Harmonisierung von Zertifizierungsprozessen fördern.
- AOA - Agreement on Agriculture (Abkommen über die Landwirtschaft) stellt als multilaterales Abkommen Regeln für den Agrarhandel auf, die u. a. die mengen- und wertmäßige Reduzierung der
Ausfuhrsubventionen für Agrarerzeugnisse und eine substanzielle Senkungen Zollbelastungen bei der Einfuhr vorsehen.
- SPS - WTO Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures (Abkommen über Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen) verpflichtet als multilaterales Abkommen alle Mitgliedstaaten
der WTO dazu, die Notwendigkeit von über international anerkannte Standards hinausgehenden Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen im Einzelfall durch eine
naturwissenschaftlich fundierte Risikobewertung zu belegen.
- TRIM - Agreement on Trade Related Aspects of Investment Measures (Abkommen über handelsbezogene Aspekte von Investitionsmaßnahmen) verbietet als multilaterales Abkommen bestimmte
Investitionsmaßnahmen, sofern diese sich handelsbeschränkend oder -verzerrend auswirken.
- GPA - Government Procurement Agreement (Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen) regelt als plurilaterales Abkommen seit dem 1. Januar 1996 zentrale Fragen der Auftragsvergabe durch
Regierungsstellen.
Der WTO gehören heute knapp 160 Staaten als Mitglied an; über weitere Beitritte wird verhandelt. Die aktuelle WTO-Welthandelsrunde ist im November 2001 in Doha, der Hauptstadt von Katar, im Rahmen
der vierten WTO-Ministerkonferenz unter dem Titel „Doha Development Agenda“ ins Leben gerufen worden. Die handelpolitischen Themenkomplexe werden in sieben Verhandlungsgruppen bearbeitet.
- Marktzugang: Abbau tarifärer (Zölle im Industriebereich) und nichttarifärer Handelshemmnisse (z.B. mengenmäßige Beschränkungen oder technische Handelsbarrieren);
- Regeln: Antidumping, Subventionen/ Ausgleichszölle, einschließlich Fischereisubventionen und Regeln für Regionalabkommen;
- Handel und Umwelt: Das Verhältnis multilateraler Umweltabkommen (MEAS) zu den WTO-Vorschriften mit dem Ziel der Klarstellung, dass beide Arten rechtlicher Regeln sich gegenseitig ergänzen und
Konflikte vermieden werden - Abbau tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse betreffend Umweltgüter und Dienstleistungen - regelmäßiger Informationsaustausch zwischen WTO und Sekretariaten von
MEAS;
- TRIPS: Schutz geografischer Herkunftsangaben, u. a. Errichtung eines multilateralen Systems zur Notifikation und Eintragung geografischer Angaben für Weine und Spirituosen;
- Streitschlichtung: Verbesserung des Systems zur Schlichtung von Handelsstreitigkeiten insbesondere der Transparenz der Verfahren;
- Agrar: substanzielle Verbesserung des Marktzugangs durch Abbau von Agrarzöllen, Abbau von Exportsubventionen (Langfristziel: vollständige Abschaffung), Reduzierung von Unterstützungsmaßnahmen im
Inland mit handelsverzerrender Wirkung, besondere Regeln für Entwicklungsländer und nicht direkt handelsbezogene Anliegen (z.B. Umwelt) als Bestandteil der Verhandlungen;
- Dienstleistungen: Umfassende Verhandlungen über weitere Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels gemäß Artikel XIX GATS (Marktzugang, Inländerbehandlung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft un Technologie fass die erreichten
Verhandlungsergebnisse der Doha-Runde der WTO in unregelmäßigen Abständen zusammen.