Die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce - ICC) wurde 1919 in Atlantic City (NJ), USA, durch die Repräsentanten von Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien und den USA gegründet. Die ICC fördert und unterstützt das freie Unternehmertum, die Prinzipen der freien Marktwirtschaft und des freien Welthandels. Sie setzt sich damit für die Wirtschaft, für Wohlstand und das Wachstum der Weltwirtschaft ein.
Die ICC entwickelt und empfiehlt Vertragsregeln und Richtlinien und trägt durch den Internationalen Schiedsgerichtshof zu einer effizienten Abwicklung internationaler Geschäfte bei. Sie vertritt als Stimme der Weltwirtschaft deren Interessen gegenüber internationalen Organisationen wie den UN oder der WTO. Die Mitglieder der ICC haben die Möglichkeit, innerhalb der verschiedenen ICC-Kommissionen an der Ausarbeitung von Stellungnahmen mitzuarbeiten. Im Anschluss werden diese diese Positionen gegenüber den internationalen Organisationen kommuniziert, um den Standpunkt der Wirtschaft einzubringen. Dafür unterhält die ICC eigene Verbindungsbüros in Genf und bei den UN in New York.
Zu den Mitgliedern des deutschen Nationalkomitees (ICC Deutschland) gehören international tätige deutsche Unternehmen, Industrie- und Handelskammern, Spitzen- und Fachverbände sowie Anwaltskanzleien und Einzelmitglieder. In ihrer Struktur ist die ICC Deutschland gegliedert in Präsidium, Hauptausschuss sowie eine Geschäftsführung, die ihren Sitz in Berlin hat.
Diese Richtlinien der ICC, die isich inzwischen zu weltweit akzeptierten Standards entwickelt haben, werden in regelmäßigen an neuere Entwicklungen angepasst und aktualisert:
- ICC Incoterms® - Lieferklauseln für grenzüberschreitende Warengeschäfte
- ICC ERA - einheitliche Richtlinien für Dokumenten-Akkreditive
- ICC-Bankgarantien - Bankgarantierichtlinien URDG 758
- ICC-Regeln zur Streitbeilegung - helfen dabei, für Streitfälle außergerichtliche Lösungen zu finden
- ICC-Musterverträge - zu unterschiedlichsten Themen des internationalen Handels (nur Englisch)
- ICC-ATA-Carnet-System - Carnet A.T.A.-Verfahren zur vorübergehenden Verwendung
- ICC-Verhaltensrichtlinien - freiwillige Verhaltensregeln.
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