Codierungen bei Einfuhren aus dem Pan-Euro-Med Raum

29. September 2021: Die deutsche Zollverwaltung berichtet heute mit der ATLAS-Teilnehmerinformation 0226/21 über eine Besonderheit in Bezug auf die Codierungen zu den vorgelegten Präferenznachweisen bei Einfuhren aus Ländern des Anwendungsbereichs des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Hintergrund ist, dass die Teilnehmerstaaten dieses Präferenzraumes sehr kurzfristig darüber entscheiden können, die neuerdings vorgesehenen alternativen Ursprungsregeln anzuwenden.

Präferenznachweise für Importe aus Simbabwe geändert

27. September 2021: Der heute veröffentlichten Mitteilung der EU-Kommission (2021/C 390/03) ist zu entnehmen, dass Simbabwe (ZW) nun auch die Ursprungsregeln zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und den ESA-Staaten anwendet und somit auch das Verfahren der Selbstzertifizierung für die Erstellung von Präferenznachweisen für Einfuhren von Waren mit Ursprung in Simbabwe in die EU eingeführt hat. Ab dem 1. Juli 2021 wird daher für Waren mit Ursprung in Simbabwe bei der Einfuhr in die EU die Zollpräferenzbehandlung nur gewährt, sofern die nach dem WPA vorgesehenen Erklärungen zum Ursprung verwendet werden, die bei präferenzberechtigten Lieferanteilen von über 6.000 EUR nur durch Registrierte Exporteure (REXe) abgegeben werden dürfen (Selbstzertifizierungsverfahren). Die EU-Kommission hat jedoch zur Vermeidung von Härten eine Übergangsregelung bis 26. September 2021 eingeräumt, in der auch die bisherigen Präferenznachweise für die Präferenzgewährung anerkannt werden. Ab heute kann auf der Grundlage von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Rechnungserklärungen, die von "Ermächtigten Ausführern" in Simbabwe ausgestellt wurden, keine Präferenzgewährung mehr für Einfuhren in die EU erfolgen.

Empfehlung der EU für betriebliche Compliance-Programme

23. September 2021: Im Amtsblatt der EU wurde heute die Empfehlung (EU) 2021/1700 der Kommission zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle von Forschung im Zusammenhang mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck veröffentlicht. Unternehmen, die in dieser Richtung aktiv werden möchten erhalten mit dieser Empfehlung eine gute Wegweisung.

EU-Kommission schlägt neues APS vor

22. September 2021: Die Kommission hat heute einen Legislativvorschlag für ein neues Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU angenommen, das für den Zeitraum 2024-2034 vorgesehen ist. Mit dem neuen System will die EU die nachhaltige Entwicklung einkommensschwacher Länder noch besser unterstützen als bisher. Die Kommission schlägt unter anderem vor, einige der Schlüsselmerkmale des bestehenden APS zu modifizieren, um noch besser auf die sich wandelnden Bedürfnisse und Herausforderungen der APS-Länder reagieren zu können und die soziale, umwelt- und klimabezogene Dimension des Systems zu stärken. Um die Bedeutung dieser Aspekte zu unterstreichen, sieht der Vorschlag u. a. folgendes vor:

  • Einführung der Möglichkeit, die APS-Leistungen bei schwerwiegenden und systematischen Verstößen gegen die Grundsätze der Übereinkommen zum Klimawandel und zum Umweltschutz zu entziehen;
  • Erweiterung die Liste der internationalen Übereinkommen, die APS+-Länder ratifizieren müssen (dann einschließlich des Übereinkommens von Paris).

Merkblatt zu ATLAS-Release 10.0 / AES-Release 3.0

21. September 2021: Die deutsche Zollverwaltung hat heute ein Merkblatt für die Teilnehmer zum ATLAS-Release 10.0/AES-Release 3.0 und eine Aufstellung der wesentlichen Änderungen veröffentlicht. Die Einführung von ATLAS 10.0 und AES 3.0 wird zum 1. Januar 2022 möglich werden.

UK verlängert den Zeitplan für importseitige Kontrollen erneut

13. September 2021: In einer Pressemitteilung ließ Lord Frost, Chef des britischen Cabinet Office, heute wissen, dass der Zeitplan für die Umsetzung der nach dem Brexit final vorgesehenen importseitigen Zollkontrollen noch einmal überarbeitet worden ist. Es gehe der Regierung darum, den betroffenen Unternehmen mehr Zeit dafür zu geben, ihre Prozesse und Abläufe den geänderten Bedingungen anzupassen. Der überarbeitete Fahrplan sieht danach aus wie folgt (das Border Operation Model soll zeitnah aktualisiert werden):

  • Die ursprünglich für den 1. Oktober 2021 vorgesehenen Anforderungen an die Voranmeldung von hygienischen und phytosanitären Gütern (SPS) werden nun zum 1. Januar 2022 eingeführt.
  • Die neuen Anforderungen an Ausfuhrgesundheitszeugnisse, die zum 1. Oktober 2021 eingeführt werden sollten, werden nun zum 1. Juli 2022 eingeführt.
  • Pflanzengesundheitszeugnisse und physische Kontrollen von SPS-Waren an Grenzkontrollstellen, die zum 1. Januar 2022 eingeführt werden sollen, werden nun am 1. Juli 2022 eingeführt.
  • Sicherheitserklärungen für Einfuhren sind ab dem 1. Juli 2022 anstelle des 1. Januar 2022 erforderlich.
  • Vollständige Zollanmeldungen und -kontrollen werden, wie angekündigt, am 1. Januar 2022 eingeführt (auch, wenn Sicherheitserklärungen nun erst ab dem 1. Juli 2022 erforderlich sind).

Der ursprüngliche Zeitplan sah eine schrittweise Einführung und Erweiterung der Kontrollen für sensible Güter in drei Stufen vor. Die vollständige Umsetzung sollte bis zum 1. Juli 2021 erfolgen. Bereits im März 2021 hatte die britische Regierung eine Änderung der Fristen vorgenommen (siehe „Aktuelles“ vom 11. März 2021).

Singapur wendet jetzt Haager Apostill-Konvention an

16. September 2021: Singapur wendet als jüngster Signatarstaat der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 das sogenannte „Apostille-Übereinkommen“ seit heute an. Damit werden die Regelungen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer Urkunden nun auch von Singapur anerkannt, was eine wesentliche Erleichterung im gegenseitigen Urkundenverkehr darstellt. Das Auswärtige Amt stellt eine Liste der Unterzeichnerstaaten der Hager Apostille-Konvention zur Verfügung.

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen und Codierungen aktualisiert

10. September 2021: Die deutsche Zollverwaltung hat heute das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung in einer überarbeiteten Fassung ins Internet gestellt. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich. Darüber hinaus wird erläutert, wie Erklärungen zu codieren sind, wenn die zur Ausfuhr angemeldeten Güter ohne Ausfuhrgenehmigung exportiert werden und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung nach sich zieht.

Codierungen für Ausfuhrgenehmigungen in ATLAS ändern sich

9. September 2021: Die deutsche Zollverwaltung informiert heute mit der ATLAS-Teilnehmerinfo 0218/21 darüber, dass sich im Zuge der Neufassung der Dual-use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) auch die bisher verwendeten Codierungen X002 (Anmeldung von Ausfuhrgenehmigungen plus Qualifikator) ändern. Bis zur Umsetzung in ATLAS-Ausfuhr sind die bisherigen Codierungen weiter zu verwenden.

Neue Dual-use-Verordnung der EU tritt heute in Kraft

9. September 2021: Heute tritt die neue Dual-use-Verordnung der Europäischen Union in Kraft (VO (EU) 2021/821). Termingerecht informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einem heute erschienenen Newsletter über die wesentlichen Änderungen. Zeitgleich wurden mit der Ersten Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung (1. AWG/AWV-Änderungsverordnung) auch die notwendigen Anpassungen auf nationaler Ebene vorgenommen. Zusätzlich wurde mit der Aufnahme der neuen Position 9A904 in den Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste (AL) eine Genehmigungspflicht auf nationaler Ebene für die Ausfuhr von Antennen eingeführt, die für die Verwendung im Zusammenhang mit Raumfahrzeugen konstruiert sind. Das BAFA hat mit einigen weiteren Veröffentlichungen auch den Bereich der Allgemeinen Genehmigungen (EU- und nationale Ebene) der neuen Rechtslage angepasst. Zu erwähnen sind außerdem zwei Merkblätter des BAFA, in denen die neue Rechtslage recht übersichtlich dargestellt wird.

Alternative Ursprungsregeln für das Regionale Übereinkommen

30. August 2021: Die EU-Kommission ist mit ihren Bemühungen an der Blockadehaltung einiger weniger Vertragsstaaten gescheitert, vereinfachte Ursprungsregeln zur einheitlichen Anwendung im Bereich des Regionalen Übereinkommens (Paneuropa-Mittelmeerraum) durchzusetzen (Textvorschlag der EU-Kommission vom 19. November 2019). Um den unterstützungswilligen Vertragsstaaten die Nutzung moderner und einfach anzuwendender Ursprungsregeln dennoch zu ermöglichen, sollen jetzt die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Freihandelsabkommen durch ein alternativ anwendbares Regelwerk ergänzt werden. Diese als „Übergangsregeln“ bezeichneten Bestimmungen können bis auf Weiteres optional zu den bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens angewendet werden.

 

Für Jordanien wurden diese „Übergangsregeln“, deren Anwendung ab 1. September 2021 möglich ist, bereits im Amtsblatt der EU Nr. L 164 vom 10. Mai 2021 veröffentlicht. Aktuell können diese alternativen Regelungen ab 1. September 2021 auch für die Warenverkehre mit der Schweiz, den Färöer und Albanien genutzt werden. Welche weiteren Vertragsstaaten die Anwendung der „Übergangsregelungen“ ab welchem Datum akzeptieren, wird kurzfristig im EU-Amtsblatt bekanntgegeben werden.

 

Die Nutzung der „Übergangsregelungen“ führt unter anderem auch in Bezug auf die Abgabe von Lieferantenerklärungen zu erheblichen Konsequenzen, die die deutsche Zollverwaltung heute sehr gut in einem Fachbeitrag dargestellt hat. Die EU-Kommission informiert ausführlich im Internet über die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung und das PEM-Übereinkommen.

Briten erkennen CE-Kennzeichnung ein Jahr länger an

25. August 2021: Einer Pressemitteilung der britischen Regierung ist heute zu entnehmen, dass die CE-Kennzeichnung bis 1. Januar 2023 weiterhin für den britischen Markt anerkannt wird. Erst ab 1. Januar 2023 soll danach die neue UKCA-Kennzeichnung verpflichtend werden. Das UKCA-Label wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt und kann seitdem freiwillig verwendet werden. Ursprünglich war vorgesehen, die CE-Kennzeichnung nur noch bis 1. Januar 2022 anzuerkennen. Mit der Verlängerung der Übergangsfrist sollen die Unternehmen mehr Zeit bekommen, um sich auf die neuen Vorschriften einzustellen. Die Übergangsfrist gilt für alle Waren, bei denen die britischen und EU-Vorschriften identisch sind. Konformitätserklärungen, die von Benannten Stellen mit Sitz in der EU ausgestellt wurden, behalten während dieser Zeit ebenfalls ihre Gültigkeit. Die Informationsseite der britischen Regierung zur Platzierung von EU-Produkten auf dem britischen Markt wurde angepasst.

Zentrale Zollabwicklung für die Einfuhr jetzt umfänglich möglich

11. August 2021: Die deutsche Zollverwaltung informiert heute in einer Fachmeldung darüber, dass die Beantragung einer mitgliedstaatenübergreifenden Zentralen Zollabwicklung (Einfuhr) ab sofort sowohl auf der Grundlage einer Standardzollanmeldung als auch im Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung / Anschreibung in der Buchführung des Anmelders in alle gemäß Art. 149 Abs. 1 UZK-DA zulässigen Einfuhrverfahren möglich ist. Die gilt insbesondere auch für die Überführung in der zollrechtlich freien Verkehr.

Deutsche Exporte legen zu  -  vor-Corona-Neveau wieder erreicht

9. August 2021: Das Statistische Bundesamt hat heute in einer Pressemitteilung die vorläufigen Zahlen für den deutschen Außenhandel im Juni 2021 veröffentlicht. Danach lagen die Exporte mit 118,7 Milliarden EUR um 23,6 % über denen des Vorjahresmonats. Noch deutlicher fiel das Ergebnis bei den Importen aus, die mit 102,4 Milliarden EUR um 27,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat zulegten. Kalender- und saisonbereinigt liegen die Importe mit einem Plus von 10,0 % und die Exporte mit 1,1 % erstmals wieder über dem vor-Corona-Niveau (Februar 2020). Gegenüber Juni 2020 nahmen die deutschen Lieferungen an andere EU-Partner 26,1 % und die Importe um 22,1 % zu.

UK-Regierung aktualisiert "Boder Operating Model"

20. Juli 2021: Die britische Regierung hat einige Aktualisierungen am „Border Operating Model“ vorgenommen, einem umfassenden Leitfaden für den Import von Gütern aus der Europäischen Union. Die jetzt vorgenommenen Änderungen betreffen in erster Linie Details zum Import bestimmter Warengruppen und die dabei zu beachtenden neuen Fristen, die im März dieses Jahres bekannt gegeben worden waren. An welchen Stellen Änderungen eingearbeitet wurden, lässt sich auf einfache Weise im Inhaltsverzeichnis ablesen.

Spectaris-Merkblatt zu U.S.-Sanktionen gegen Hoshine Silicon Ind. Co.

19. Juli 2021: Spectaris, der Deutsche Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik, hat heute ein sehr gut recherchiertes Merkblatt veröffentlicht, das sich mit den Konsequenzen des U.S.-Einfuhrverbots für Produkten der chinesischen Firma Hoshine Silicon Industry Co. Ltd. beschäftigt (siehe auch „Aktuelles“ vom 24. Juni 2021 und vom 13. Juli 2021). Das Merkblatt geht insbesondere auch auf die Auswirkungen der U.S.-Sanktionen auf deutsche Unternehmen ein, die für die Herstellung ihrer Produkte Hoshine-Erzeugnisse einsetzen.

EU-Binnenmarkt: Neue Regeln für sichere Produkte treten in Kraft

16. Juli 2021: Mit einer Pressmitteilung informiert die EU-Kommission heute darüber, dass ab sofort die neue EU-Marktüberwachungs- und Konformitätsverordnung vollständig anwendbar ist. Sie stellt sicher, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, den EU-Rechtsvorschriften entsprechen und die Anforderungen an die öffentliche Gesundheit und Sicherheit erfüllen. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden und keine gefährlichen Produkte und nicht-EU-konforme Produkte aus nicht-EU-Staaten in den Unionsmarkt gelangen. Klarere Vorschriften, schärfere Konformitätskontrollen und eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden machen die Marktüberwachung effizienter. Die Verordnung soll auch dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugs- und insbesondere den Zollbehörden zu stärken, um eine wirksamere Kontrolle von Produkten, die in den EU-Markt gelangen, an den Grenzen zu gewährleisten.

Anhänge zum Abkommen EU-Mercosur veröffentlicht

15. Juli 2021: Die EU-Kommission hat heute mehrere Anhänge zum Handelsabkommen EU-Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) veröffentlicht. Diese umfassen u. a. die Listen der Zollkürzungen, die Kriterien für den Zugang zu öffentlichen Aufträgen und dem Marktzugang im Dienstleistungsbereich. Weitere Informationen zum Mercosur-Handelsabkommen sind auf der Internetseite der EU-Kommission zu finden.

Ghana wendet Interims-WPA mit der EU seit 1. Juli 2021 an 

15. Juli 2021: Wie Germany Trade & Invest heute in einer Mitteilung berichtet, hat Ghana zum 1. Juli 2021 damit bekommen, den Zugang zu seinem Markt für 80 Prozent des Gesamtvolumens der EU-Güter zu liberalisieren. Umgekehrt kamen ghanaische Ursprungserzeugnisse im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit der EU bereits seit Dezember 2016 in den Genuss eine zollreduzierten bzw. zollfreien Marktzugangs in der EU.

U.S.A. aktualisieren Hinweise zu Lieferketten in der Provinz Xinjiang

13. Juli 2021: Das U.S. Department of State hat heute in einer Presseerklärung eine Aktualisierung der Hinweise für Unternehmen in Bezug auf ihre Lieferketten in der chinesischen Provinz Xinjiang (Xinjiang Supply Chain Business Advisory) veröffentlicht. Die Aktualisierung erfolgt im Zusammenhang mit der am 24. Juni 2021 verfügten "Withhold Release Order" gegen Produkte der chinesischen Firma Hoshine und deren Tochtergesellschaften (siehe "Aktuelles" vom 24. Juni 2021)

EU verlängert Russland-Sanktionen (Ukraine) um sechs Monate

13. Juli 2021: Der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung des Beschlusses (GASP) 2021/1144 die restriktive Maßnahmen der EU um weiter sechs Monate verlängert, die sich gegen Handlungen der Russischen Föderation richten, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Damit gelten die Regelungen des Beschlusses 2014/512 (GASP) bis zum 31. Januar 2022 weiter. 

Nun doch wieder Carnets A.T.A. für Brasilien

8. Juli 2021: Wie die Internationale Handelskammer (ICC, Paris) heute mitteilt, ist das Mandat des CNI (Confederação Nacional da Indústria/Brazilian National Confederation of Industry) als nationaler A.T.A. Carnet-Garantieverband in Brasilien um weitere sechs Monate bis Ende 2021 verlängert worden. Daher kann nun die IHK-Organisation seit 1. Juli 2021 wieder Carnets A.T.A. für Brasilien ausstellen. Die brasilianische Zollverwaltung wird jetzt ein Ausschreibungsverfahren einleiten, um entweder das Mandat des CNI um weitere 5 Jahre zu verlängern oder die Verantwortung von CNI nahtlos an einen neuen Bürgschaftsverband zu übertragen. Damit ist die Gefahr eines Ausscheidens Brasiliens aus dem A.T.A.-Verfahren zunächst gebannt. Die IHKs werden über den Fortgang informieren.

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