28. Juni 2021: Der Rat hat heute mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2021/1051 die Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren für die Zeit ab 1. Juli 2021 festgelegt (Änderung der Grundverordnung (EU) 1388/2013). Ab dem gleichen Zeitpunkt gilt die ebenfalls heute veröffentlichte Verordnung (EU) 2021/1052 des Rates für die Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren (Änderung der Grundverordnung (EU) 1387/2013). Die Anpassungen erfolgen turnusmäßig und sind auf eine Laufzeit von 6 Monaten ausgelegt.
24. Juni 2021: Die U.S.-amerikanische Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection – CBP) hat heute mit der Veröffentlichung einer „Withhold Release Order“ ein defacto Einfuhrverbot für alle Produkte verfügt, die von der in der chinesischen Provinz Xinjiang ansässigen Firma Hoshine Silicon Industry Co., Ltd. (Hoshine) und ihren Tochtergesellschaften hergestellt werden. Hoshine zählt zu den weltweit größten Herstellern von Siliziummetall, dem wichtigsten Ausgangsmaterial für Polysilizium, das unter anderem zur Herstellung von Photovoltaikzellen und Halbleitern in Solarmodulen und Elektronik verwendet wird. Die Maßnahme wird mit dem Verdacht begründet, Hoshine beschäftige Zwangsarbeiter der Bevölkerungsgruppe der Uiguren. Deutsche Unternehmen, die Vorprodukte von Hoshine verarbeiten und ihre Erzeugnisse dann in die U.S.A. exportieren, sollten sich sehr genau mit den U.S.-Regelungen auseinandersetzen, da auch Folgeprodukte von den Sanktionen betroffen sind.
17. Juni 2021: Das Statistische Bundesamt weist heute darauf hin, dass im Rahmen der Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) auch im kommenden Jahr 2022 (also ab dem Berichtsmonat Januar 2022) weiterhin beide Verkehrsrichtungen (also sowohl Eingang als auch Versendung) zu melden sind. Grundlage ist § 6 AHStatG (14. Juni 2021, BGBl. Vom 17. Juni 2021, I S. 1751). Die Umstellung auf das sogenannte "Einstromverfahren" findet also nicht zum Jahreswechsel statt.
15. Juni 2021: Einer Pressemitteilung der EU-Kommission ist heute zu entnehmen, dass sich die U.S.A. und die EU auf die Gründung eines bilateralen Handels- und Technologierates (Trade and Technology Council – TTC) verständigt haben. Aufgabe des TTC ist es, den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union als Forum zu dienen, um die Vorgehensweise in wichtigen globalen Handels-, Wirtschafts- und Technologiefragen zu koordinieren und die transatlantischen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen auf der Grundlage gemeinsamer demokratischer Werte zu vertiefen. Der neue Rat wird regelmäßig auf politischer Ebene zusammentreten, um die transatlantische Zusammenarbeit zu lenken. Den gemeinsamen Vorsitz führen die Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis, US-Außenminister Antony Blinken, US-Handelsministerin Gina Raimondo und die US-Handelsbeauftragte Katherine Tai.
11. Juni 2021: Die neue „Dual-use“-Verordnung ist im heute erschienenen EU-Amtsblatt L 206 als Verordnung (EU) 2021/821 des Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung) veröffentlicht worden. Die Neuregelungen treten 90 Tage nach der Veröffentlichung – also am 9. September 2021 - in Kraft.
8. Juni 2021: Die IHK-Organisation stellt seit gestern keine Carnets A.T.A. mehr für Brasilien aus, nachdem die Internationale Handelskammer in Paris (ICC) mitgeteilt hatte, dass das Mandat des bisherigen brasilianischen Zollbürgen zum 30. Juni 2021 ausläuft. Derzeit ist werder eine Verlängerung in Sicht, noch wurde ein neuer Zollbürge ernannt. Das bedeutet für die Praxis:
7. Juni 2021: Das Statistische Bundesamt informiert heute mit der Veröffentlichung zweier Merkblätter über Änderungen, die ab 1. Januar 2022 bei der Datenerhebung für die Außenhandelsstatistik eintreten werden. Ein Merkblatt bietet einen Überblick; das andere stellt die Änderungen in einer ausführlichen Form dar.
Inhaltlich geht es um Änderungen die Angabe zur Art des Geschäfts betreffend und die sich sowohl bei Zollanmeldungen als auch bei der Intrahandelsstatistik auswirken. Im Bereich der Intrahandelsstatistik muss dann zusätzlich auch der handelspolitische Ursprung der Waren und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners angegeben werden. Freiwillig konnten diese Angaben schon seit 2019 vorgenommen werden.
Bei den Zollanmeldungen müssen die geänderten Codierungen ab 1. Januar 2022 verwendet werden. Für den Bereich der Intratstat bezieht sich der Zeitpunkt der Änderungen auf die Übermittlung der Daten für den Berichtsmonats Januar 2022 (spätestens am 10. Werktag des Monats Februar 2022).
5. Juni 2021: Nachdem die Lieferbedingungen „DAF“, „DDU“, „DEQ“ und „DES“ seit 2010 nicht mehr von der Internationalen Handelskammer, Paris, zur Verwendung als Incoterms empfohlen werden, ist seit dem 1. Juli 2021 die Verwendung dieser Lieferbedingungen auch in ATLAS-Meldungen entfallen. Werden diese Klauseln trotzdem verwendet, so sind sie in allen ATLAS-Meldungen nun der Code „XXX“ (Andere Lieferbedingungen als vorstehend angegeben) zu verwenden. Die Lieferbedingung ist dann nur noch in der Form „Lieferbedingung/Text“ also z. B. „DDU“ - „Delivered Duty Unpaid“ (oder geliefert, unverzollt“) zu melden (siehe ATLAS – Info 0200/21 vom 5. Juni 2021).
1. Juni 2021: Am 1. Juli 2021 wird die 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt. Damit gehen weitreichende Änderungen bei Zoll und Steuern für Einfuhrsendungen mit geringem Wert (bis 150 Euro), den sogenannten „Low-Value-Consignments (LVC)“, einher. Ab dem 1. Juli 2021 wird dann in der EU auf alle einkommenden Sendungen die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten sein. Es entfällt dann unter anderem die bisherige Einfuhrabgabenbefreiung für geringwertige Warensendungen von bis zu 22,00 EUR. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere im eCommerce-Bereich. Es müssen dann nämlich für alle Einfuhren auch elektronische Zollanmeldungen vorgenommen werden. Für Sendungen, deren Wert 150,00 EUR nicht übersteigt, wird für die Einfuhranmeldung allerdings nur ein reduzierter Datenkranz benötigt. Unter anderem ist dann die Angabe der Warennummer nur in der 6-stelligen Ausprägung erforderlich, was der Codenummer nach dem Harmonisierten System entspricht. Die deutsche Zollverwaltung hat ausführliche Informationen dazu auf ihrer Internetseite zusammengestellt.
1. Juni 2021: Aufgrund einer Änderung des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR ist es demnächst möglich, einen Carnet-TIR-Versand auch ohne Gestellung beim Zollamt zu eröffnen. Voraussetzung ist eine Bewilligung als Zugelassener Versender (siehe Amtsblatt der EU Nr. L 193 vom 1. Juni 2021). Zugelassene Empfänger können diese Verfahrensvereinfachung im Rahmen der Beendigung des Versandverfahrens bereits seit einiger Zeit nutzen.
31. Mai 2021: Die EU setzt mit der heute veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2021/868 die 2018 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 in einer zweiten Stufe für die Einfuhr verschiedener U.S.-Ursprungserzeugnisse in die EU ab 1. Juni 2021 vorgesehenen zusätzlichen Wertzölle mit sofortiger Wirkung für sechs Monate, also bis zum 30. November 2021, aus. Die DVO (EU) 2018/886 sieht die Erhebung zusätzlicher Wertzölle für Erzeugnisse mit U.S.-Ursprung in Höhe von 10 %bzw. 25 % vor, die dort im Anhang I aufgeführt sind. Sofern die U.S.A. die Anwendung ihrer Schutzmaßnahmen gegenüber EU-Produkten, die Auslöser für diese DVO war, nicht einstellen, sollten die im Anhang II der DVO gelisteten U.S.-Produkte dann ab dem 1. Juni 2021 mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % bzw. 50 % beaufschlagt werden. Im Mai 2021 hatten die U.S.A. und die EU ihre grundsätzliche Bereitschaft zu einer Streitschlichtung erklärt.
26. Mai 2021: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird zum 1. Juni 2021 durch eine Schnittstelle mit ATLAS verbunden sein, so dass dann auch ein Großteil der Einfuhr-Lizenzen im Agrarbereich elektronisch abgeschrieben werden können. Für Abfertigungen in anderen EU-Mitgliedstaaten stellt die BLE weiterhin alle Dokumente in Papierform aus; Ausfuhrlizenzen werden weiterhin in Papierform abgewickelt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus einer Mitteilung der deutschen Zollverwaltung vom 26. Mai 2021.
19. Mai 2021: Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhranmeldungen der deutschen Zollverwaltung steht seit heute in einer gegenüber der Ausgabe von 2020 aktualisierten Fassung im Internet zur Verfügung und ersetzt diese ab sofort. Dieses Merkblatt enthält die in Deutschland für Zollanmeldungen, summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen (einschließlich Umleitungsanträgen und Ankunftsmeldungen), Wiederausfuhrmitteilungen sowie Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Für elektronische Anmeldungen gelten zusätzlich die Verfahrensanweisung ATLAS, die aufgrund von § 8a Zollverordnung (ZollV) für die Zollverwaltung (Benutzer) und die Beteiligten (Teilnehmer) verpflichtend ist, das Merkblatt für Teilnehmer sowie das EDI-Implementierungshandbuch.
10. Mai 2021: Die deutsche Zollverwaltung hat heute einen Beitrag im Internet veröffentlicht, der ausführlich auf die Voraussetzungen für die Teilnahme am DV-System ATLAS eingeht. Insbesondere geht es um die Vorgehensweisen bei Release-Wechseln (aktuell ATLAS Release 9.0 nach 9.1 und AES von 2.4 nach 3.0) und dem mit der Einführung der AES-Release 3.0 einhergehenden Wegfall von Meldungen im Format EDIFACT.
10. Mai 2021: Das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln zielt darauf ab, die in den zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens abgeschlossenen bilateralen Freihandelsabkommen in einen multilateralen Rahmen mit einheitlichen Ursprungsregeln umzuwandeln. Nach dem heute veröffentlichten Beschluss Nr. 1/ 2021 des Assoziationsrates EU-Jordanien, haben sich die beiden Abkommenspartner darauf verständigt, ab dem 1. September 2021 im gegenseitigen Verhältnis die Ursprungsregeln des Regionale Übereinkommens anzuwenden.
10. Mai 2021: Einer Pressemitteilung ist heute zu entnehmen, dass nun auch der Rat der Verordnung zur Modernisierung des EU-Systems für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlungstätigkeit, der technischen Hilfe, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (neue "Dual-use“-Verordnung) zugestimmt hat. Das EU-Parlament hatte der neuen „Dual-use“-Verordnung bereits am 25. März 2021 sein O.K. gegeben (siehe "Aktuelles" 2021_QI). Die neue Verordnung könnte noch im Mai im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und würde dann 90 Tage später, also Ende August, in Kraft treten.
7. Mai 2021: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine überarbeitete Fassung des Handbuchs zur Internet-Ausfuhr-Anmeldung-Plus (IAA Plus). Mit dieser Anwendung steht ein Portal zur Verfügung, das den Zugang zum IT-Verfahren ATLAS ermöglicht. Es bietet allen Wirtschaftsbeteiligten die unentgeltlich nutzbare Möglichkeit als Teilnehmer gegenüber der Zollverwaltung und deren IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr zu agieren und schnell, komfortabel und sicher alle ausfuhrrelevanten Sachverhalte über das Internet abzuwickeln. Bis auf möglicherweise notwendige Browseranpassungen ist die Installation zusätzlicher Software nicht notwendig und die Nutzer sind daher auch nicht Dienstleistungen eines IT-Unternehmens angewiesen.
30. April 2021: Nachdem das EU-Parlament am 28. April 2021 dem Handelsabkommen zugestimmt hatte, hat auch der Rat der EU das Abkommen durch den Beschluss (EU) 2021/689, der heute EU-Amtsblatt L 149/2021 veröffentlicht wurde, im Namen der Union genehmigt. Der Beschluss gilt für das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit (Trade and Cooperation Agreement) TCA), als auch für das Abkommen über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen. Die verbindlichen und endgültigen Wortlaute der Abkommen, die die am 30. Dezember 2020 unterzeichneten Fassungen ersetzen, sind im EU-Amtsblatt L 149/2021.
Im EU-Parlament entfielen bei 697 abgegebenen Stimmen 660 auf die Zustimmung, 5 Abgeordnete stimmten dagegen und 32 haben sich enthalten. Das Parlament hatte seine Zustimmung aufgrund der Streitigkeiten um die Zollkontrollen im Warenverkehr zwischen Großbritannien und der Provinz Nordirland lange hinausgezögert.
30. April 2021: Mit der heute veröffentlichten17. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung hat die Bundesregierung die zu Investitionsprüfungen bereits bestehenden Regelungen noch einmal ausgeweitet. Dabei wurden viele der gegen den ersten Referentenentwurf vorgebrachten Bedenken der Wirtschaft berücksichtigt - unter anderem durch eine genauere Beschreibung der Fallgruppen und eine gegenüber der ersten Entwurfsfassung höheren Prüfeintrittsschwelle (jetzt 20 % statt ursprünglich geplanter 10 %). Die Neuregelungen, die am 1. Mai 2021 in Kraft treten, werden durch den ebenfalls heute veröffentlichten Runderlass Außenwirtschaft Nr. 2/2021 erläutert.
30. April 2021: Die deutsche Zollverwaltung hat eine überarbeitete Fassung des Benutzerhandbuchs zum Elektronischen Zolltarif Online (EZT) mit Stand Mai 2021 veröffentlicht. Unternehmen, die regelmäßig mit der Auskunftsanwendung EZT-Online arbeiten, erhalten durch das Benutzerhandbuch äußerst hilfreiche Hinweise zur Benutzung dieser komplexen Anwendung und auch dazu, welche wichtigen Texte über EZT-Online verfügbar sind – z. B. auf das Umschlüsselungsverzeichnis oder auf die Güterliste (Anhang I zur Dual-use-Verordnung). In der Auskunftsanwendung „EZT-online“ wurden auch einige Änderungen vorgenommen. So wurde das bislang bekannte Eingabefeld „Geografisches Gebiet“ für den Bereich der Einfuhr durch die Eingabefelder „Ursprungsland“, „Präferenzursprungsland“ und „Versendungsland“ ersetzt. Auch wurde das Handling für die Anwender dadurch verbessert, dass jetzt mit Hilfe der Tab-Taste im Bereich der Suchkriterien zwischen den Feldern „Codenummer“, „Ursprungsland“, „Präferenzursprungsland“ und „Versendungsland“ gesprungen werden kann. Abgestellt wurde auch der schon länger bekannter Systemfehler, nach dem die „Eigenmasse“ größer 0 sein musste.
28. April 2021: Das EU-Parlament hat in seiner heutigen Sitzung den Ergebnissen der im Rahmen des Brexit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (UK) geführten Verhandlungen sowie auch dem Abschluss des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) mit UK zugestimmt. Das TCA, das mit 660 der 697 Stimmen angenommen wurde, konnte aufgrund der noch nicht erfolgten Ratifizierung zunächst nur vorläufig mit einer Fristsetzung bis zum Ablauf des 30. April 2021 angewendet werden.
26. April 2021: Die EU-Kommission hat heute eine öffentliche Konsultation zur „Umsetzung des Zollkodexes der Union“, dem wichtigste Rechtsrahmen der EU für Zollangelegenheiten, eingeleitet. Durch die 2016 erfolgte Einführung des Unionszollkodex (UZK) sollten zollrechtliche Vorschriften und Verfahren vereinfacht und ein weitgehend papierloses Arbeitsumfeld geschaffen werden. Mit der jetzt gestarteten Konsultation will die Kommission Erkenntnisse dazu gewinnen, ob die aktuellen Zollvorschriften und elektronischen Zollsysteme die erwarteten Ziele erreicht haben und auch, ob der UZK auch in Krisenzeiten wie aktuell COVID-19 flexibel genug ist und ob er auch den Herausforderungen neuerer Geschäftsmodelle wie dem elektronischen Handel auf angemessene Weise entspricht. Die Konsultation läuft bis 19. Juli 2021 und ermöglicht es auch Unternehmen, Einzelpersonen, Zollbehörden, Hochschulen und andere Interessensträger, die den UZK in einem oder mehreren Mitgliedstaaten anwenden, sich daran zu beteiligen.
26. April 2021: Die Europäische Union ist einer der aktivsten handelspolitischen Akteure weltweit. Gegenwärtig befinden sich 46 Handelsabkommen in Anwendung, die von der EU mit insgesamt 78 Staaten abgeschlossen wurden. Wie die IHK Köln mitteilt, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) dazu jetzt eine Übersicht veröffentlicht, die den aktuellen Sachstand auch im Hinblick auf noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen und die Gespräche über die Modernisierung bestehender Abkommen abbildet.
13. April 2021: Die Einträge im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 359/2011, die die Personen und Einrichtungen benennt, gegen die sich aufgrund der Lage in der Islamischen Republik restriktive Maßnahmen der EU richten, ist durch die heute erfolgte Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/587 in Bezug auf 34 Personen und eine Einrichtung aktualisiert worden; eine verstorbene Person wurde aus dem Anhang gestrichen. Gleichzeitig wurde die Gültigkeit der Sanktionen um ein Jahr bis zum 13. April 2022 verlängert.
12. April 2021: Mit der heute erfolgten Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/584 hat der Rat der EU seine aufgrund der Lage in der Islamischen Republik Iran verhängten restriktiven Maßnahmen um 8 Personen und drei Einrichtungen erweitert. Hintergrund ist die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt durch die iranischen Sicherheitskräfte, die im Zuge der staatlichen Reaktion auf die Demonstrationen vom November 2019 zu einer hohen Zahl von Toten und Verletzten geführt hatte. Die Umsetzung erfolgt durch eine Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates.
9. April 2021: Durch die heute im Amtsblatt der EU veröffentlichte Delegierte Verordnung (EU) 2021/576 hat die Kommission eine Änderung des Anhangs III der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vorgenommen, der diejenigen Staaten benennt, die in den Genuss der APS+-Regelung im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems kommen. Da die Republik Usbekistan die in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 festgelegten Qualifikationskriterien erfüllt, werden die APS+-Regelungen nun ab 10. April 2021 auch für die zentralasiatische Republik angewendet.
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