EU-Parlament billigt Änderung der Dual-use-Verordnung

25. März 2021: Das Europäische Parlament hat während seiner heutigen Sitzung den Text der neuen Verordnung zur Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Neufassung der Dual-use-Verordnung) nun auch formal gebilligt. Rat und Parlament hatten sich bereits Anfang November 2020 im Grundsatz über die Neufassung der Dual-use-Verordnung geeinigt (siehe „Aktuelles“ vom 9. November 2020). Nun muss der Rat den Änderungen noch zustimmen, bevor die neue Verordnung dann voraussichtlich in diesem Sommer in Kraft treten kann. Hier eine Zusammenfassung der vorgesehenen Änderungen:

  • Die Definitionen einiger Schlüsselbegriffe werden aktualisiert; so gilt als „Ausführer“ künftig auch diejenige Person, die Software oder Technologien mit doppeltem Verwendungszweck Dritten, die außerhalb des Zollgebietes der EU ansässig sind, zur Verfügung stellen;
  • Es sind deutlich strengere Kontrollvorschriften für die Ausfuhr spezieller Ausrüstung zur Überwachung und Abhörung vorgesehen, wobei auch Menschenrechtsaspekte einbezogen werden; für diese Produktgruppe wird eine Catch-all-Klausel eingeführt, die sich auf das Wissen über die Verwendung oder Verwendungsmöglichkeit im Zusammenhang der Anwendung von Repressionen und/oder schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen bezieht (Leitlinien der Kommission hierzu fehlen noch);
  • Eine neue Regelung schafft die Möglichkeit dafür, dass die Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen Ausfuhrkontrollen auf der Grundlage der von einem anderen Mitgliedstaat national erlassenen Rechtsvorschriften vorsehen können; im Einzelfall wird ein deutscher Ausführer dann durch das BAFA über eine in einem anderen Mitgliedstaat bestehende nationale Genehmigungspflichtigkeit unterrichtet;
  • Die neue Verordnung sieht nun auch Regelungen zur Kontrolle von technischen Unterstützungsleistungen vor; gemeint ist der Transfer von nicht körperlichem (unverkörpertem) Wissen und manuellen Dienstleistungen, z. B. durch Reparaturen an gelisteten Gütern;
  • Neu sind auch zwei zusätzliche Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen, die auf EU-Ebene für die konzerninterne Ausfuhr von Software und Technologien an Tochter- und Schwestergesellschaften für bestimmte Güter in bestimmte Zielländer (EU007) und für die Ausfuhr von Gütern zur Verschlüsselung von Daten (EU008) vorgesehen sind; die deutsche Allgemein Genehmigung Nr. 16 (Telekommunikation und Informationssicherheit) kann jedoch weiter genutzt werden;
  • Eine neue Regelung sieht die Erteilung einer besonderen Genehmigung für Ausfuhren vor, die im Rahmen von Großprojekten durchgeführt werden (unklar ist zur Zeit allerdings noch, welche Kriterien für ein „Großprojekt“ erfüllt sein müssen; Dauer voraussichtlich aber mindestens vier Jahre);
  • Die Einführung eines speziellen Koordinierungsmechanismus‘ soll zu einer Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den nationalen Genehmigungsbehörden und der EU-Kommission beitragen.

Malawi und Irak treten der New York Convention bei

23. März 2021: Nach einer heute veröffentlichten Mitteilung des Sekretariats der „New York Arbitration Convention“ hat das Parlament Iraks am 4. März 2021 die Ratifizierung für den Beitritt zum New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vorgenommen. Nach der noch erforderlichen amtlichen Veröffentlichung des Beschlusses, die kurzfristig erwartet wird, wird Irak demnächst das 168. Mitglied dieser Konvention sein.

 

Das 1958 unter dem Dach der United Nations Commission On International Trade Law (UNCITRAL) ins Leben gerufene und 1959 in Kraft getretene Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, auch bekannt als „New York Arbitration Convention“, ist eines der zentralen Instrumente der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Die Konvention, die sich ausdrücklich nur auf Handelsstreitigkeiten bezieht, gilt für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche und daraus resultierend für den Verweis eines nationalen Gerichts an ein Schiedsgericht. Die Konvention ist allerdings nur auf Schiedsvereinbarungen und Schiedssprüche anwendbar, die nach dem Beitrittsdatum getroffen wurden bzw. ergangen sind. Viele Mitgliedstaaten stellen eine Vollstreckung zudem unter bestimmte Vorbehalte wie z. B. der Reziprozität (Gegenseitigkeit) d. h. nationale Gerichte vollstrecken Schiedssprüche aus anderen Mitgliedsstaaten der Konvention nur dann, wenn diese auch die Vollstreckung von auf nationaler Ebene ergangener Schiedssprüche zulassen. Germany Trade & Invest (GTAI) hat ein umfangreiches Special zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zusammengestellt.

 

Einer bereits am 9. März 2021 veröffentlichten Mitteilung des Sekretariats der „New York Arbitration Convention“ ist Malawi am 4. März 2021 dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche als 167. Mitglied beigetreten (Liste der Mitgliedstaaten der New York Convention).

Sanktionen gegen China - EU mahnt Menschenrechte an

22. März 2021: Einer Pressemitteilung ist heute Mittag zu entnehmen, dass der Rat der EU restriktive Maßnahmen gegen insgesamt elf Personen und vier Organisationen verhängt hat, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in China, Nordkorea, Libyen, Russland, Südsudan und Eritrea verantwortlich gemacht werden. Eine der Grundlagen der jetzt getroffenen Beschlüsse ist eine am 7. Dezember 2020 von der EU in Kraft gesetzte globale Sanktionsregelung, die sich gegen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen richtet (ABl. L 410 I vom 7. Dezember 2020). Die Veröffentlichung der vom Rat heute gefassten Beschlüsse erfolgte noch am gleichen Tag mit dem EU Amtsblatt L 099I. Seit der Niederschlagung der Massenproteste auf dem Platz des Himmlischen Friedens (Tiananmen-Platz) 1989 hat die EU bislang lediglich zwei Personen und eine Firma in China mit Sanktionen belegt - wegen Cyberkriminalität im Juli 2020.

 

Am heutigen Abend kündigte auch U.S.-Außenminister Antony J. Blinken in einer Pressemitteilung Sanktionen gegen China an, die sich durch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begründen. Die Maßnahmen seien mit den Verbündeten in Canada, der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich eng abgestimmt.

 

China reagiert sofort und lässt die Sprecherin des Außenministeriums, Hua Chunying, durch eine Presseerklärung mitteilen, dass nun Sanktionen gegen zehn Europäer und vier Einrichtungen der EU verfügt wurden. Den betroffenen Personen, zu denen unter anderem auch die deutschen EU-Parlamentsabgeordneten Reinhard Bütikofer (Grüne) und Michael Gahler (CDU) zählen, und ihren Angehörigen wird die Einreise nach China und die beiden Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao untersagt. Mit ihnen in Verbindung stehende Unternehmen werden von Geschäften mit China ausgeschlossen. Von den Sanktionen betroffen ist auch das Berliner Mercator Institute for China Studies.

 

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die EU sich mit ihrer China-Politik, die bislang als eher konsensual angelegt galt, der durch U.S.-Präsident Joe Biden verfolgten deutlich härteren Gangart anschließen wird.

Allgemeine Genehmigungen werden um ein Jahr verlängert

17. März 2021: Einer Vorabinformation des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist heute zu entnehmen, dass die Allgemeinen Genehmigungen (AGGn) Nr. 12 bis Nr. 14 sowie die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 16 bis Nr. 28 bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 ist hingegen nicht erforderlich, da diese bereits bis zum 31. März 2022 gültig ist. Die Allgemeinen Genehmigung Nr. 12 bis Nr. 23 und Nr. 25 bis Nr. 28 und Nr. 30 bleiben inhaltlich unverändert; an der AGG Nr. 24 werden zwei Klarstellungen dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden.

ICS2 – Neues System zur Einfuhrkontrolle geht an den Start

15. März 2021: Nach einer Pressemitteilung der EU-Kommission wird in der EU heute ein neues Einfuhrkontrollsystem (ICS2 - Import Control System 2) eingeführt. Das System stellt eine wichtige Verstärkung der „ersten Verteidigungslinie“ der Zollunion gegen Sicherheitsbedrohungen durch illegalen Warenverkehr über die EU-Außengrenzen hinweg dar. In seiner ersten Phase konzentriert sich ICS2 ab heute auf Post- und Expresssendungen, die auf dem Luftweg in oder durch die EU kommen, bevor es dann zum 1. März 2024 auf alle Arten des Güterverkehrs Anwendung finden soll. Über Einzelheiten zu ICS2 informiert die deutsche Zollverwaltung.

Mehr Zusammenarbeit im Zollwesen - EU startet Programm "Zoll"

15. März 2021: Mit der heute veröffentlichten Verordnung (EU) 2021/444 wird das Programm „Zoll“ für die Zusammenarbeit im Zollwesen für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 aufgestellt. Es dient der Finanzierung von Tätigkeiten im Bereich der Zusammenarbeit im Zollwesen und stellt eine Fortsetzung des erfolgreichen Programms „Zoll 2020“ dar. Mit dem Programm „Zoll“ werden folgende Ziele unterstützt:

  • Vorbereitung und einheitliche Anwendung des Zollrechts und der Zollpolitik;
  • Zusammenarbeit im Zollwesen;
  • Aufbau von Verwaltungs- und IT-Kapazitäten, einschließlich Humankompetenzen und Schulungen sowie Entwicklung und Betrieb europäischer elektronischer Systeme;
  • Innovation im Bereich der Zollpolitik.

Die Verordnung (EU) Nr. 1294/2013, die Regelungen für das vorherige Programm „Zoll 2020“ enthielt, wird aufgehoben.

Ausfuhrgenehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoffe verlängert

12. März 2021: Die EU-Kommission hat heute mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 die Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen sowie von Wirkstoffen, die für die Herstellung solcher Impfstoffe verwendet werden, einschließlich Master- und Arbeitszellbanken, bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Regelung tritt am 13. März 2021 in Kraft. Eingeführt worden war diese spezifische Ausfuhrgenehmigungspflicht durch die am 30. Januar 2021 veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2021/111 der Kommission, deren Gültigkeit jedoch bis zum 31. März 2021 befristet war (siehe „Aktuelles“ vom 30. Januar 2021).

Briten verschieben "echte" Zollkontrollen um 6 bis 8 Monate

11. März 2021: Michael Gove, im Kabinett von PM Boris Johnson zuständig für die No-Deal Brexit-Planungen der Regierung, hat heute per Erklärung einige wichtige Anpassungen des Border Operating Models verfügt. Danach werden die bislang schon in drei Schritten vorgesehenen Vereinfachungen, die für die Einfuhr von Waren in Großbritannien galten, um zusätzliche 6 bis 8 Monate verlängert. So endet jetzt u. a. die Möglichkeit, Einfuhrzollanmeldungen bis zu 6 Monate nach der Einfuhr abzugeben erst mit Ablauf des 31. Dezember 2021, physische Kontrollen bei lebenden Tieren und Pflanzen sowie Pflanzenprodukten mit geringem Risiko sollen gar erst ab 1. März 2022 erfolgen und auf die Vorlage von Gesundheitszertifikate für Produkte und Nebenprodukte tierischen Ursprungs soll jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verzichtet werden. Brüssel sieht diese nicht abgestimmte Vorgehensweise kritisch und erwägt rechtliche Schritte.

Globale Geschäftsperspektiven erreichen Tiefpunkt

5. März 2021: der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat heute die Ergebnisse seiner jährlich laufenden Umfrage “Going International” veröffentlicht, an der 2.400 deutsche Unternehmen teilnahmen. Die wesentlichen Ergebnisse:

  • Die globalen Geschäftsperspektiven sind insgesamt negativ;
  • Nur 17 % erwarten bessere Auslandsgeschäfte;
  • Die Geschäfe in China werden eher positiv, die in Schwellenländern und eher UK negativ gesehen.
  • Reiseeinschränkungen sind für 77 % das größte Hindernis; es folgt die Absage von Messen und Veranstaltungen.
  • 40 % haben Problemn mit ihren Lieferketten - insbesondere in der Eurozone, in China und in UK.
  • Die Hälfte der Unternehmen berichtet coronaunabhängig von neuen Handelshemmnissen.

Gewissheit des Einführers im TCA

5. März 2021: Die deutsche Zollverwaltung weist heute in einer Mitteilung darauf hin, welche Verpflichtungen sich im Rahmen der präferenziellen Regelungen des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aus der Unterlagencodierung "U117" - "Gewissheit des Einführers" - ergeben.

 

Im Leitfaden der EU-Kommission "Guidance on Section 2: Origin procedures" wird dazu u.a. auf Folgendes hingewiesen: "Ein Einführer, der die Präferenzbehandlung im Zusammenhang mit der Einfuhrzollanmeldung mit der Gewissheit des Einführers beantragt (und codiert), muss sicher sein, dass er über belastbare Informationen verfügt, die geeignet sind, in einem Nachprüfungsverfahren die Ursprungseigenschaft zu belegen. Kann der Einführer bei der Überprüfung der Ursprungseigenschaft die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellen, so kann die Präferenzbehandlung nicht erfolgen und die Erzeugnisse müssen mit dem vollen "Drittlands-"Zollsatz verzollt werden.".

 

Wichtig: Eine spätere Präferenzbehandlung auf der Grundlage einer vom Ausführer ausgefertigten Erklärung zum Ursprung ist in solchen Fällen nicht möglich! Art. ORIG.18a lässt die nachträgliche Vorlage solcher Erklärungen nur zu, wenn die Präferenzbehandlung nicht bereits im Zusammenhang mit der Einfuhrzollanmeldung beantragt wurde (was bei der Erklärung "Gewissheit des Einführers" jedoch nicht gegeben ist).

EU und USA setzen Strafzölle im Airbus-Boing-Streit aus

5.März 2021: Die EU und die USA haben heute vereinbart, alle Strafzölle für EU- und US-Exporte, die im Rahmen der Airbus- und Boeing-Streitigkeiten erhoben wurden, für einen Zeitraum von vier Monaten auszusetzen. Laut einer Pressemitteilung der EU ermöglicht es die Aussetzung beiden Seiten, sich auf die Beilegung dieses langjährigen Streits zu konzentrieren. Dies bietet den EU-Exporteuren einen wichtigen Schub, da die USA ermächtigt wurden, Zölle auf EU-Exporte in die USA in Höhe von 7,5 Mrd. USD zu erheben. Ebenso werden EU-Zölle auf US-Exporte in die EU im Wert von rund 4 Mrd. USD ausgesetzt.

EU verbietet den Export von COVID-19-Impfstoff

4. März 2021: Die EU setzt erstmals den erst jüngst geschaffenen Transparenzmechanismus (siehe „Aktuelles“ vom 30. Januar 2021) dazu ein, die Lieferung von 250.000 im italienischen Anagni von AstraZeneca hergestellten COVID-19-Impfstoffdosen nach Australien zu verbieten. Der Transparenzmechanismus stellt Exporte von COVID-19-Impfstoffen, die in der EU hergestellt werden, unter Genehmigungsvorbehalt. Die Erteilung einer Genehmigung kann verwehrt werden, wenn der Export die Interessen der EU in unangemessener Weise verletzt. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hatte die italienische Regierung bereits Ende letzter Woche angekündigt, den Export nicht zu genehmigen – und aus Brüssel war dazu kein Widerspruch zu vernehmen.

Briten verlängern einseitig die Übergangsfrist für Nordirland

3. März 2021: London hat angekündigt, einseitig eine bis Ende März 2021 laufende Übergangsfrist, innerhalb der Lieferungen von Lebensmittel aus Großbritannien in die britische Provinz Nordirland nach stark vereinfachten Regeln möglich sind, bis Oktober 2021 zu verlängert. Brüssel ist verschnupft. EU-Vizepräsident Maroš Šefčovič kündigt heute in einer Presseerklärung an, dass die Europäische Kommission im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten reagieren werden, die im Handels- und Kooperationsabkommen festgelegt sind. Im Protokoll zu Nordirland und Irland, das Teil des Austrittsabkommens ist, haben das Vereinigte Königreich und die EU eine auf drei Monate ausgelegte Schonfrist für Kontrollen von Lebensmittellieferungen von Großbritannien nach Nordirland vereinbart. Der bis zum 31. März 2021 befristete Verzicht der EU auf die unter dem Gesichtspunkt der Produktsicherheit normalerweise beim Import notwendigen Vorlage von Gesundheitszeugnissen oder Analysezertifikaten soll dazu beitragen, eine reibungslose Versorgung der Lebensmittelhändler und Supermärkte zu gewährleisten und somit die Auswirkungen des britischen EU-Ausstiegs in der britischen Provinz Nordirland abzumildern. Die britische Regierung hatte die EU bereits Ende Januar 2021 darum gebeten, einer Verlängerung der befristeten Lockerung bis zum Jahresende 2021 zuzustimmen, was von Brüssel jedoch abgelehnt wurde. Nach Meinung vieler Experten stellt die Vorgehensweise der britischen Regierung zwar einen Rechtsbruch dar, in der Sache ist eine Fristverlängerung aber angesichts bereits bestehender Versorgungsengpässe durchaus als angemessen.

EU und U.S.A. mit Sanktionen im Fall Nawalny

2. März 2021: Im Zusammenhang mit der Vergiftung mit dem chemischen Kampfstoff Nowitschok und der späteren Inhaftierung des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny hat der Rat der EU hat heute mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/371 vier hochrangige russische Funktionäre in den Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße aufgenommen. Es handelt sich um die ersten Einträge zu dieser erst Anfang Dezember 2020 neu geschaffenen Verordnung zur Sanktionierung schwerer Menschenrechtsverletzungen.

 

Nach einer ebenfalls heute veröffentlichten Mitteilung des U.S. Department of State (DOS), werden acht hochrangige russische Funktionäre durch das Office of Foreign Assets Control (OFAC) (das zum Geschäftsbereich des U.S. Department of the Treasury (DOT) gehört) mit Finanzsanktionen belegt. Gleichzeitig setzt das Bureau of Industry Security (BIS) des U.S. Department of Commerce (DOC) 14 weitere russische Einrichtungen auf die Entity List.

Verfahrensanweisung zum IT-System ATLAS aktualisiert

2. März 2021: Die deutsche Zollverwaltung hat heute eine aktualisierte Fassung der Verfahrensanweisung zum IT-System ATLAS ins Internet gestellt. Die Verfahrensanweisung unterstützt die Anwendung der Zollvorschriften durch die Festlegung einheitlicher Regelungen für die IT-gestützte Zollabfertigung bei den deutschen Zollstellen. Geregelt wird insbesondere, was mit ATLAS möglich und auch, was mit ATLAS nicht möglich ist. Die Regelungen der Verfahrensanweisung sind für Teilnehmer, Beteiligte, Clearingcenter und Benutzer bindend. Wie immer sind Änderungen zur Vorgängerversion im Text kursiv dargestellt und am Rand markiert.

Brexit und Bargeldverkehr

1. März 2021: Die deutsche Zollverwaltung weist heute in einer Mitteilung darauf hin, das im Verkehr mit dem Vereinigten Königreich (ohne die britische Provinz Nordirland) seit dem Inkrafttreten des Handels- und Kooperationsabkommens am 1. Januar 2021 auch die Regelungen zur Anmeldepflicht von Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr und die Anzeigepflicht von gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro zu beachten sind.

UZK: Datenanforderungen vereinheitlicht

23. Februar 2021: Mit den Veröffentlichungen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/234 und der Durchführungsverordnung (EU) 2021/235 hat die EU-Kommission heute eine umfassende horizontale Harmonisierung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 und der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 vorgenommen, die Anwendungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 952/2013, dem Unionszollkodex (UZK), enthalten. Die Anpassungen, die am 15. März 2021 in Kraft treten werden, dienen der Gewährleistung der Interoperabilität zwischen den elektronischen Zollsystemen, die Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren betreffen. Die Änderungen beziehen sich daher im Wesentlichen auf Datenformate und Codierungen. Diese werden dann auch bereits in dem für März 2021 erwarteten Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhranmeldungen berücksichtigt sein.

Abkommen EU-Armenien tritt am 1. März 2021 in Kraft

16. Februar 2021: Im heute veröffentlichten Amtsblatt der EU L 55, Seite 1 wird mitgeteilt, dass das am 24. November 2017 in Brüssel unterzeichnete Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (Abl. L 23 vom 26. Januar 2018, Seite 4) am 1. März 2021 in Kraft tritt. Das Abkommen gleicht in wesentlichen Teilen dem vorher verhandelten Assoziierungsabkommen. Jedoch ist keine Vereinbarung über die Schaffung einer Freihandelszone enthalten, da dies aufgrund der Mitgliedschaft Armeniens in der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht möglich ist. Armenien erhält für Importe seiner Ursprungserzeugnisse in die Europäische Union die Begünstigungen eines OBC (other beneficiary country) im Rahmen des Allgemeinen Zollpräferenzsystems.

Dr. Ngozi Okunjo-Iweala ist neue Generaldirektorin der WTO

15. Februar 2021: Einer Pressemitteilung der Welthandelsorganisation (WTO) ist heute zu entnehmen, dass die Nigerianerin Dr. Ngozi Okonjo-Iweala einvernehmlich vor der Generalversammlung zur siebenten Generaldirektorin der WTO gewählt worden ist. Mit der ausgewiesenen und international geschätzten Finanzexpertin steht nicht nur erstmals eine Frau, sondern erstmals auch eine Afrikanerin an der Spitze der WTO. Frau Okonjo-Iweala tritt am 1. März 2021 die Nachfolge von Roberto Azevedo an, der sein Amt überraschend zum 31. August 2020 niedergelegt hatte (siehe "Aktuelles" vom 14. Mai 2020). Die Wahl Okonjo-Iwealas wurde erst möglich, nachdem die U.S.A. ihre Blockadehaltung unter dem neuen Präsident Joe Biden aufgegeben hatten. Auf die neue Generaldirektorin wartet viel Arbeit, gilt es doch, der WTO wieder zu mehr Bedeutung zu verhelfen. Nach Expertenmeinung ist dazu wohl ein grundlegender Umbau der WTO unausweichlich. Eine zukunftssichere WTO muss in der Lage sein, mit den massiven geostrategischen Rivalitäten wirkungsvoll umzugehen und sich dabei nicht in Systemwettbewerbe ihrer Mitglieder verstricken zu lassen.

Außenhandel 2020 - stärkste Verluste seit 2009

9. Februar 2021: Deutschland hat nach den vom Statistischen Bundesamt heute  veröffentlichten vorläufigen Zahlen im Jahr 2020 Güter im Wert von insgesamt 1.204,7 Milliarden Euro exportiert (Minus 9,3 % zu 2019) und Waren im Wert von 1.025,6 Milliarden Euro importiert (Minus 7,1 % zu 2019). Beide Ergebnisse stehen unter deutlichem Corona-Einfluss und stellen die stärksten Einbrüche seit der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2009 dar. Bilanziell schloss der Außenhandel für 2020 mit einem Überschuss von 179,1 Milliarden EUR und lag damit im Vergleich zu 2019 um 21,0 % niedriger. Die Rückgänge bei den Exporten gehen zu gleichen Teilen auf die fehlende Nachfrage aus der EU und aus Drittstaaten zurück. Im zurückliegenden Jahr waren die Rückgänge der Bezüge aus anderen EU-Staaten mit einem Minus von  7,7 % klar stärker als die der Importe aus Drittstaaten (Minus 6,4 %). Überproportional rückläufig waren für die deutschen Außenhändler die Geschäfte mit Partnern im Vereinigten Königreich. Die Versendungen fielen gegenüber 2019 um 15,5% und die Bezüge um 9,6% geringer aus. Das Statistische Bundesamt hat erste vorläufige Detailergebnisse nach Ursprungs- / Bestimmungsländern und nach Kapiteln des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik, sowie eine Vergleichstabelle Ursprungsland- / Versendungslandkonzept zusammengestellt. Auf die fünf für Deutschland wichtigsten Handelspartner (China, die Niederlande, USA, Frankreich und Polen) entfielen mit einem Umsatz in Höhe von 827,0 Milliarden Euro 37,1 % des gesamten Außenhandelsvolumens.

Armenien und Vietnam verlieren ihren APS-Status

2. Februar 2021: Die EU-Kommission hat heute mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/114 für Armenien und Vietnam Änderungen in Bezug auf deren Status als Begünstigte des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) verfügt. In der APS-Verordnung (EU) 978/2012 wird Armenien zum 1. Januar 2022 aus den Anhängen II und III und Vietnam zum 1. Januar 2023 aus dem Anhang II gestrichen. Beide Länder verlieren dadurch ihre Präferenzberechtigung durch das APS. Vietnam erhält allerdings deutlich weiterreichende Begünstigungen aus dem am 1. August 2020 in Kraft getretenen Freihandelsabkommen mit der EU.

Ursprungsregeln des TCA jetzt in www.wup.zoll.de abgebildet

1. Februar 2021: Die deutsche Zollverwaltung hat heute die für das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (TCA) relevanten Informationen in das Auskunftssystem www.wup.zoll.de eingestellt. Damit sind jetzt auch für dieses neueste Abkommen der EU Präferenzprüfungen möglich. 

Kommission kontrolliert die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen

30. Januar 2021: Die EU-Kommission hat mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/111 die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Impfstoffen gegen SARS-assoziierte Coronaviren (SARS-CoV-Arten) des KN-Codes 3002 20 10 verfügt, und zwar unabhängig von ihrer Verpackung und unter Einbeziehung von Wirkstoffen, einschließlich Master- und Arbeitszellbänken, die für die Herstellung solcher Impfstoffe verwendet werden. Für die Genehmigungspflicht, die am 1. Februar 2021 in Kraft tritt, gelten zahlreiche ziellandspezifische Ausnahmen; die Regelung ist vorerst bis zum 31. März 2021 befristet.

Ausfuhrgenehmigungen nur noch digital

29. Januar 2021: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informiert in einer heute veröffentlichten Mitteilung darüber, dass Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen von Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ab 1. März 2021 ausschließlich in elektronischer Form erteilt werden. Auf die zusätzliche Übersendung dieser Bescheide in Papierform wird dann verzichtet; Unternehmen können Genehmigungen unmittelbar nach deren Veröffentlichung im Portal ELAN-K2 zur Ausfuhr nutzen. Von den neuen Regelungen ausgenommen sind Ausfuhrgenehmigungen zur vorübergehenden, wiederholten Ausfuhr (Ausfuhrart 231), Durchfuhrgenehmigungen, Reexport-Zustimmungen sowie Ablehnungen und Widerspruchsbescheide, die weiter in Papierform erteilt werden. Eine Bekanntmachung der neuen Regelungen erfolgt in Kürze auch im Bundesanzeiger.

Ursprungsregeln des Zentralamerika-Abkommens angepasst

26. Januar 2021: Mit dem heute veröffentlichten Beschluss 1/2021 [2021/45] vom 14. Dezember 2020 hat der Assoziationsrat EU-Zentralamerika einer Änderung der Anlage 2 des Anhangs II des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika zugestimmt. Die Anlage 2 umfasst die Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen. Die Änderungen dienen der Anpassung an das HS 2012 und das HS 2017. Allerdings wären Änderungen der warenspezifischen Ursprungsregeln für die Positionen 2852 und 9619, die sich aus dem HS 2012 ergeben, angesichts der großen Zahl der in diese Positionen verschobenen Waren, für deren Ursprungsbestimmung jeweils unterschiedliche Regeln gelten, schwierig anzuwenden. Die aktuell geltenden Regeln bleiben daher unverändert, zumal eine Nichtanwendung der Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Feststellung des Ursprungs der Waren hätte. Bei den meisten der zur Anpassung an das HS 2012 in die Position 9619 verschobenen Waren gibt es eine alternative Regel, nach der der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft einen bestimmten Prozentsatz des Ab-Werk-Preises der Ware nicht übersteigen darf. Diese alternative Regel wird der neuen Anlage 2 hinzugefügt, wobei der Wert der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft auf höchstens 50 % festgesetzt wird. Dadurch wirken sich diese Änderungen nicht wesentlich auf die bislang geltenden Ursprungsregeln aus. Unter dem gleichen Datum wurden zudem mit dem Beschluss 2/2021 [2021/46] des Assoziationsrates EU-Zentralamerika Erläuterungen zu den Artikeln 15, 16, 19, 20 und 30 des Anhangs II (dabei geht es um die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und um Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen) des Abkommens in Bezug auf die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Erklärungen auf der Rechnung, ermächtigte Ausführer und die Prüfung von Ursprungsnachweisen veröffentlicht. Beide Beschlüsse treten 180 Tage nach ihrer Annahme, also am 15. Juni 2021, in Kraft.

 

Die Ländergruppe „Zentralamerika“ umfasst aktuell Costa Rica (CR), El Salvador (SV), Guatemala (GT), Honduras inkl. Schwaneninseln (HN), Nicaragua inkl. Maisinseln (NI) sowie Panama inkl. ehemalige Panamakanal-Zone (PA).

Runderlass Außenwirtschaft 1/2021

18. Januar 2021: Mit dem heute im Bundesanzeiger veröffentlichten Runderlass Außenwirtschaft Nr. 1/2021 ist ein Verzeichnis der bis zum 31. Dezember 2020 erlassenen außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften und der zu Fragen des Außenwirtschaftsrechts veröffentlichten Runderlasse Außenwirtschaft bekannt gemacht worden.

Zoll veröffentlicht Merkblatt zum TCA

15. Januar 2021: Die deutsche Zollverwaltung hat heute ein sehr gut aufgemachtes Merkblatt zum Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (TCA) veröffentlicht. Auf 30 Seiten trennt das Merkblatt TCA systematisch zwischen Verfahrens- und Ursprungsregeln.

Der Außenhhandel erholt sich - aber nur langsam

8. Januar 2021: Deutschland hat nach den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten vorläufigen Zahlen von Januar bis November 2020 Güter im Wert von insgesamt 1.103,9 Milliarden Euro exportiert - ein Minus von 10,3 % zu 2019 - und Waren für 938,8 Milliarden Euro importiert - ein Minus von 8,1 % zu 2019. Beide Ergebnisse stehen unter deutlichem Corona-Einfluss. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand der vorläufigen Ergebnisse weiter mitteilt, lagen die Exporte kalender- und saisonbereinigt um 4,7 % und die Importe um 0,6 % niedriger als im Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der Corona-bedingten Einschränkungen in Deutschland. Bilanziell schloss der Außenhandel für diesen Zeitraum mit einem Überschuss von 165,2 Milliarden EUR ab und lag damit im Vergleich um 21,0 % niedriger als 2019. Exportseitig gehen die Rückgänge für 2020 zu gleichen Teilen auf die fehlende Nachfrage aus der EU und Drittstaaten zurück. Bei den Importen waren die Rückgänge der Lieferungen aus EU-Staaten mit 8,8 % in den ersten 11 Monaten 2020 erkennbar stärker als die aus Drittstaaten (Minus 7,2 %).

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) und Zollanmeldungen

7. Januar 2021: Weil eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA/BTI – Binding Tariff Information) sowohl für den Inhaber als auch für die Zollverwaltung bindend ist, muss auf das Vorhandensein einer vZTA sowohl bei Einfuhr- als auch bei Ausfuhranmeldungen ausdrücklich hingewiesen werden. Seit dem 15. Januar 2021 ist neben der Angabe der vZTA auch die EORI-Nummer des Inhabers anzugeben. Analog ist beim Vorliegen einer verbindliche Ursprungsauskunft (vUA /BOI – Binding Origin Information) zu verfahren. In ATLAS-Anmeldungen sehen die Codierungen dann wie folgt aus:

  • Codierung „C626“ für eine vZTA (BTI), ergänzt durch den Code „9DFC“ - EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung;
  • Codierung „C627“ für eine vUA (BOI), ergänzt durch den Code „9DFD“ - EORI-Nummer des Inhabers der vUA.

Weitere Details siehe ATLAS-Info 0116/21 vom 7. Januar 2021 - ATLAS-Info 0137/21 vom 24. Februar 2021 und ATLAS-Info 0167/21 vom 30. März 2021.

So finden Sie mich

Christian Treichel
International Trade Consulting

Georg-Schroeder-Str. 27

13591 Berlin

 

Anfahrt

Für Fragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie mich unter der folgenden Telefonnummer:

 

+49 179 4948415

 

Für eine Email nutzen Sie bitte mein Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Christian Treichel - International Trade Consulting