Regionale Integration - neue Chancen für den Außenhandel

Im Rahmen der Globalisierung kommt insbesondere auch der Integration regionaler Märkte eine zentrale Bedeutung zu. Der starke Anstieg der weltweit in den zurückliegenden Jahren neu abgeschlossenen Freihandelsabkommen mag dafür als Beleg dienen. Exporteure sind gut beraten, der Auswahl neuer Zielmärkte eine sorgfältige Analyse der betreffenden Regionen voranzustellen.

 

Die Welthandelsorganisation - WTO - bietet seit kurzem mit zwei Datenbanken zwei sehr nützliche Analysewerkzeuge an. Die Datenbank zu den "Regional Trade Agreements - RTA-Database" bildet auf Gegenseitigkeit ausgelgte Freihandelsabkommen und Vereinbarungen über die Schaffung einer Zollunion ab. Die Datenbank zu den "Preferential Trade Arrangements - PTA-Database" dokumentiert diejenigen Vereinbarungen, die eine einseitige Präferenzgewährung zum Gegenstand haben. Beide Datenbanken enthalten nur Informationen zu Abkommen und Vereinbarungen, die von WTO-Mitgliedstaaten gegenüber dem Generalsekretariat der WTO notifiziert wurden. 

 

Die EU-Kommission informiert recht ausführlich über die aus europäischer Sicht bestehenden Handelsabkommen und auch über den Zustand der noch im Verhandlungsstadium befindlichen künftigen Abkommen.

 

Die Informationen zu einzelnen Institutionen, die ich für Sie in diesem Bereich zusammengestellt habe, soll Ihnen dabei helfen, für Ihre Anlayse auf kompetente, verlässliche und aktuelle Quellen zugreifen zu können.

Germany Trade & Invest

Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing. Die Gesellschaft vermarktet den Wirtschafts- und Technologiestandort Deutschland im Ausland, informiert deutsche Unternehmen über Auslandsmärkte und begleitet ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung in Deutschland.

 

Germany Trade & Invest verbindet die Analysekompetenz von ausländischen Märkten mit der Branchenexpertise des Investitions- und Technologiestandortes Deutschland. Gestützt auf das Wissen von 60 Auslandsmitarbeitern und die enge Zusammenarbeit mit den AHKn deckt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland den Bedarf der deutschen Außenwirtschaft nach umfassenden, konsistenten und branchenspezifischen Marktinformationen.

 

Mit der Kombination aus profunden Landeskenntnissen und dem international wettbewerbsfähigen Beratungs- und Dienstleistungsangebot für ausländische Investoren sichert und schafft Germany Trade & Invest Arbeitsplätze in Deutschland. Dabei legt die Gesellschaft einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung der Wirtschaftsentwicklung der Neuen Bundesländer und Berlins.

 

Für Unternehmen, die in ausländische Märkte expandieren möchten, hält Germany Trade & Invest ein umfangreiches außenwirtschaftliches Informationsangebot bereit. Erfahrene Wirtschaftsanalysten im In- und Ausland berichten laufend aus mehr als 125 Ländern. Zum ständigen Informationsangebot von Germany Trade & Invest, das zu sehr großen Teilen unentgeltlich abgerufen werden kann, gehören

  • Markt- & Branchenanalysen
  • Wirtschafts- & Steuerrechtsinformationen
  • Zoll- & Tarifbestimmungen
  • internationale Projekte, Ausschreibungen & Geschäftskontakte
  • geschäftspraktische Tipps

Auslandshandelskammern - AHKn

Die deutschen Auslandshandelskammern (AHK) sind als Bestandteil der IHK-Organisation mit rund 45.000 Mitgliedsunternehmen in derzeit in 90 Ländern an 130 Standorten weltweit vertreten. Sie decken durch diese Verteilung mehr als 95 % des deutschen Außenhandelsvolumens ab. AHKn finanzieren sich durch die Beiträge ihrer freiwilligen Mitglieder, durch entgeltpflichtige Dienstleistungen und in einigen Fällen und zu meist nur sehr geringen Teilen durch Zuwendungen des Bundes. Die erste AHK-Gründung fand 1894 in Belgien statt.

 

Je nachden, wie es die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Gastländern zulassen, sind drei unterschiedliche Organisationsformen und Bezeichnungen möglich:

  • Bilaterale Auslandshandelskammern,
  • Delegationen / Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft,
  • Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft.

 

Die AHKn efüllen drei Funktionen an Ihren Standorten:

  • Offizielle Vertretungen der Deutschen Wirtschaft
  • Mitgliederorganisationen für Unternehmen
  • Dienstleister für Unternehmen

Die Market Access Database der EU-Kommission

Exporte sind der Motor unserer Wirtschaft. Anders als bei Inlandsgeschäften oder bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind Exportlieferungen immer auch mit zolltechnischen Prozessen bei der Ausfuhr und insbesondere auch bei der Einfuhr im Zielland verbunden. Je nach den vertraglich vereinbarten Lieferklauseln, Basis dafür sollten stets die INCOTERMS® 2010 sein, teilen sich Verkäufer und Käufer die Verantwortung hierfür. Trotzdem ist es für jeden Exporteur bereits in der Angebotsphase wichtig, über genaue Informationen zu Art und Höhe der im Zielland zu leistenden Abgaben und zu den dort für einen reibungslosen Importprozess erforderlichen Dokumenten zu verfügen. Nur so lassen sich Angebote für unterschiedliche Lieferklauseln vernünftig kalkulieren oder auch Vergleiche der Einstandspreise mit Produkten von Wettbewerbern im gleichen Markt vornehmen.

 

Eine einfache Möglichkeit, sehr umfangreiche Informationen über die Einfuhrbestimmungen, die erforderlichen Dokumente, die Zollsätze und Steuern sowie die Abfertigungsgebühren und sonstigen Abgaben zu recherchieren, bietet die "Market Access Database", die die EU-Kommission europäischen Exporteuren zur unentgeltlichen Nutzung und ohne Registrierung im Internet anbietet.

 

Ausgehend von der vier- oder sechsstelligen Codenummer, die der Ware nach dem international von praktisch allen Staaten verwendeten Harmonisierten System zuzuordnen ist, kann der Nutzer unter rund 120 in der Datenbank abgebildeten Länder wählen, die die Zielmärkte für mehr als 95% der EU-Exporte sind. Neben den genannten Informationen werden auch warenspezifische Regelungen des Bestimmungslandes wie Zertifizierungs- oder einfuhrseitige Genehmigungspflichten angezeigt. Hinsichtlich der Anforderungen an die die Lieferung begleitenden Dokumente wird nicht nur deren Art, Inhalt und die Anzahl der mindestens erforderlichen Ausfertigungen dargestellt. Bei Handelsrechnungen werden auch die Texte von durch den Exporteur üblicherweise abzugebenden Erklärungen und ggf. vorgeschriebene Legalisierungen durch die für den Exporteur zuständige Industrie- und Handelskammer und / oder die Konsularabteilungen der Botschaften der jeweiligen Zielländer abgebildet.

Konsulats- und Mustervorschriften - K&M

Die von der Handelskammer Hamburg stets aktuell gehaltenen "Konsulats- und Mustervorschriften - K&M" sind ein Klassiker für alle Außenhändler - manche sprechen sogar von "der Bibel der Exporteure". Die K&M enthalten Informationen zu den im Ausland benötigten Dokumenten, deren Aufmachung und Anzahl, die mindestens vorzusehenden Informationen, über die Art der gegebenenfalls erforderlichen Legalisierung der Dokumente und auch über die dafür anfallenden Gebühren.

 

Zu diesen praktischen Aspekten des Außenhandels informieren auch die deutschen Industrie- und Handelskammern, die ja auch in vielen Fällen in die Legalisierungskette eingebunden sind. Die IHKn können daher insbesondere bei Fragestellungen zu den für ein konkretes Exportgeschäft benötigten Dokumenten und deren Aufmachung auf umfangreiche Erfahrungen zurückgreifen. Alle deutschen IHKn nutzen für diese Auskunftsdienste die "Konsulats- und Mustervorschriften" der Handelskammer Hamburg.

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Christian Treichel
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